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   BGH, 09.08.1995 - 1 StR 699/94   

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https://dejure.org/1995,2635
BGH, 09.08.1995 - 1 StR 699/94 (https://dejure.org/1995,2635)
BGH, Entscheidung vom 09.08.1995 - 1 StR 699/94 (https://dejure.org/1995,2635)
BGH, Entscheidung vom 09. August 1995 - 1 StR 699/94 (https://dejure.org/1995,2635)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 1996, 202
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 07.07.1995 - 3 StR 205/95

    Rechtsmittel - Rechtsmitteleinlegung - Rechtsmittelrücknahme -

    Auszug aus BGH, 09.08.1995 - 1 StR 699/94
    Ein nachträglicher Widerruf, eine Anfechtung oder Rücknahme dieser Erklärung sind nach ständiger Rechtsprechung grundsätzlich nicht möglich (BGHSt 10, 245, 247; BGHR StPO § 302 Abs. 2 Rücknahme 2, 7; BGH NStE Nr. 7, 11, 13, 26 zu § 302 StPO; BGH, Beschl. v. 26.11.1991 - 4 StR 517/91 - BGH, Beschl. v. 16.12.1994 - 2 StR 461/94 - BGH, Beschlüssev. 7.7.1995 - 3 StR 239/95 - und - 3 StR 205/95 - Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 41. Aufl. § 302 Rdn. 21; Ruß aaO. Rdn. 15).
  • BGH, 08.07.1992 - 3 StR 241/92

    Verwerfung der Revision - Unwiderruflichkeit einer Revisionsrücknahme

    Auszug aus BGH, 09.08.1995 - 1 StR 699/94
    Ein nachträglicher Widerruf, eine Anfechtung oder Rücknahme dieser Erklärung sind nach ständiger Rechtsprechung grundsätzlich nicht möglich (BGHSt 10, 245, 247; BGHR StPO § 302 Abs. 2 Rücknahme 2, 7; BGH NStE Nr. 7, 11, 13, 26 zu § 302 StPO; BGH, Beschl. v. 26.11.1991 - 4 StR 517/91 - BGH, Beschl. v. 16.12.1994 - 2 StR 461/94 - BGH, Beschlüssev. 7.7.1995 - 3 StR 239/95 - und - 3 StR 205/95 - Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 41. Aufl. § 302 Rdn. 21; Ruß aaO. Rdn. 15).
  • BGH, 07.07.1995 - 3 StR 239/95

    Widerruf - Anfechtung - Rechtsmittel - Rechtsmittelrücknahme - Ermächtigung

    Auszug aus BGH, 09.08.1995 - 1 StR 699/94
    Ein nachträglicher Widerruf, eine Anfechtung oder Rücknahme dieser Erklärung sind nach ständiger Rechtsprechung grundsätzlich nicht möglich (BGHSt 10, 245, 247; BGHR StPO § 302 Abs. 2 Rücknahme 2, 7; BGH NStE Nr. 7, 11, 13, 26 zu § 302 StPO; BGH, Beschl. v. 26.11.1991 - 4 StR 517/91 - BGH, Beschl. v. 16.12.1994 - 2 StR 461/94 - BGH, Beschlüssev. 7.7.1995 - 3 StR 239/95 - und - 3 StR 205/95 - Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 41. Aufl. § 302 Rdn. 21; Ruß aaO. Rdn. 15).
  • BGH, 03.05.1957 - 5 StR 52/57
    Auszug aus BGH, 09.08.1995 - 1 StR 699/94
    Ein nachträglicher Widerruf, eine Anfechtung oder Rücknahme dieser Erklärung sind nach ständiger Rechtsprechung grundsätzlich nicht möglich (BGHSt 10, 245, 247; BGHR StPO § 302 Abs. 2 Rücknahme 2, 7; BGH NStE Nr. 7, 11, 13, 26 zu § 302 StPO; BGH, Beschl. v. 26.11.1991 - 4 StR 517/91 - BGH, Beschl. v. 16.12.1994 - 2 StR 461/94 - BGH, Beschlüssev. 7.7.1995 - 3 StR 239/95 - und - 3 StR 205/95 - Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 41. Aufl. § 302 Rdn. 21; Ruß aaO. Rdn. 15).
  • BGH, 26.11.1991 - 4 StR 517/91

    Wirksamkeit der Rücknahme einer Revision durch den Prozessbevollmächtigten gegen

    Auszug aus BGH, 09.08.1995 - 1 StR 699/94
    Ein nachträglicher Widerruf, eine Anfechtung oder Rücknahme dieser Erklärung sind nach ständiger Rechtsprechung grundsätzlich nicht möglich (BGHSt 10, 245, 247; BGHR StPO § 302 Abs. 2 Rücknahme 2, 7; BGH NStE Nr. 7, 11, 13, 26 zu § 302 StPO; BGH, Beschl. v. 26.11.1991 - 4 StR 517/91 - BGH, Beschl. v. 16.12.1994 - 2 StR 461/94 - BGH, Beschlüssev. 7.7.1995 - 3 StR 239/95 - und - 3 StR 205/95 - Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 41. Aufl. § 302 Rdn. 21; Ruß aaO. Rdn. 15).
  • BGH, 25.09.1990 - 4 StR 204/90

    Revisionsantrag bei Anfechtung des Urteils durch Mitangeklagten - Voraussetzungen

    Auszug aus BGH, 09.08.1995 - 1 StR 699/94
    Ein nachträglicher Widerruf, eine Anfechtung oder Rücknahme dieser Erklärung sind nach ständiger Rechtsprechung grundsätzlich nicht möglich (BGHSt 10, 245, 247; BGHR StPO § 302 Abs. 2 Rücknahme 2, 7; BGH NStE Nr. 7, 11, 13, 26 zu § 302 StPO; BGH, Beschl. v. 26.11.1991 - 4 StR 517/91 - BGH, Beschl. v. 16.12.1994 - 2 StR 461/94 - BGH, Beschlüssev. 7.7.1995 - 3 StR 239/95 - und - 3 StR 205/95 - Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 41. Aufl. § 302 Rdn. 21; Ruß aaO. Rdn. 15).
  • BGH, 16.12.1994 - 2 StR 461/94

    Wiedereinsetzung - Rechtsmittelrücknahme - Ermächtigung - Formerfordernis

    Auszug aus BGH, 09.08.1995 - 1 StR 699/94
    Ein nachträglicher Widerruf, eine Anfechtung oder Rücknahme dieser Erklärung sind nach ständiger Rechtsprechung grundsätzlich nicht möglich (BGHSt 10, 245, 247; BGHR StPO § 302 Abs. 2 Rücknahme 2, 7; BGH NStE Nr. 7, 11, 13, 26 zu § 302 StPO; BGH, Beschl. v. 26.11.1991 - 4 StR 517/91 - BGH, Beschl. v. 16.12.1994 - 2 StR 461/94 - BGH, Beschlüssev. 7.7.1995 - 3 StR 239/95 - und - 3 StR 205/95 - Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 41. Aufl. § 302 Rdn. 21; Ruß aaO. Rdn. 15).
  • BGH, 06.07.2016 - 4 StR 149/16

    Rücknahme des Rechtsmittels durch den Verteidiger (ausdrückliche Ermächtigung:

    Unbeschadet der Tatsache, dass der Verteidiger nach § 297 StPO aus eigenem Recht und in eigenem Namen tätig wird (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Januar 1972 - 3 StR 282/71, GA 1973, 46, 47), handelt es sich bei dem eingelegten Rechtsmittel um ein solches des Beschuldigten (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. Februar 2011 - 4 StR 691/10, StraFo 2011, 232; vom 13. Juni 2006 - 4 StR 182/06, NStZ-RR 2007, 210; vom 9. August 1995 - 1 StR 699/94, BGHR StPO § 302 Abs. 2 Rücknahme 8; Jesse aaO § 302 Rn. 87; Rieß in Strafverteidigung in der Praxis, 4. Aufl., § 11 Rn. 20).
  • BGH, 10.07.2019 - 2 StR 181/19

    Zurücknahme und Verzicht auf die Revision (Auslegung der Erklärung der Rücknahme

    Unbeschadet der Tatsache, dass der Verteidiger nach § 297 StPO aus eigenem Recht und in eigenem Namen tätig werden kann (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Januar 1972 - 3 StR 282/71, GA 1973, 46, 47), handelt es sich bei dem von ihm eingelegten Rechtsmittel um ein solches des Beschuldigten (vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. Juli 2016 - 4 StR 149/16, BGHSt 61, 218, 220; vom 17. Februar 2011 - 4 StR 691/10, StraFo 2011, 232; vom 13. Juni 2006 - 4 StR 182/06, NStZ-RR 2007, 210; vom 9. August 1995 - 1 StR 699/94, BGHR StPO § 302 Abs. 2 Rücknahme 8).

    Die Erklärungen der beiden Verteidiger führen damit nicht zu mehreren selbständigen, sondern zu einem einheitlichen Rechtsmittel des Beschuldigten (vgl. BGH, Beschluss vom 9. August 1995 - 1 StR 699/94, aaO; OLG Jena, Beschluss vom 10. August 2015 - 1 OLG 171 Ss 25/15, StraFo 2016, 28, 29; LR/Jesse, StPO, aaO, § 302, Rn. 87).

    Dementsprechend hat die wirksame Rücknahme der Revision durch einen Verteidiger den Verlust des einheitlichen Rechtsmittels, auch soweit dieses von anderen Verteidigern eingelegt worden ist, zur Folge (vgl. BGH, Beschluss vom 9. August 1995 - 1 StR 699/94, aaO).

  • BGH, 08.03.2005 - 4 StR 573/04

    Abschließende, feststellende Entscheidung über eine wirksame Revisionsrücknahme

    An die danach wirksame Rücknahme der Revision ist der Angeklagte gebunden, denn die Rücknahme eines Rechtsmittels ist unwiderruflich und unanfechtbar (vgl. BGHR StPO § 302 Abs. 2 Rücknahme 8; BGH, Beschluß vom 13. Mai 2003 - 4 StR 135/03; BGH, Beschluß vom 28. Juli 2004 - 2 StR 199/04).
  • BGH, 15.11.2006 - 2 StR 429/06

    Rechtsmittelverzicht durch Verteidiger (Ermächtigung des Angeklagten; anwaltliche

    Anhaltspunkte für eine unzulässige Willensbeeinflussung des Angeklagten, die ausnahmsweise zur Unwirksamkeit der Verzichtserklärung führen könnten, sind weder vorgetragen noch sonst ersichtlich (BGHR StPO § 302 Abs. 2 Rücknahme 8).".
  • BGH, 07.11.2006 - 1 StR 463/06

    Wirksame Revisionsrücknahme nach Anregung einer Verfahrensabsprache durch das

    Ein nachträglicher Widerruf, eine Anfechtung oder Rücknahme dieser Erklärung sind nach ständiger Rechtsprechung grundsätzlich nicht möglich (st. Rspr.; vgl. nur BGHSt 10, 245, 247; BGH NStZ 1996, 202 m. w. Nachw.; Meyer-Goßner, StPO 49. Aufl. § 302 Rdn. 9, 21).
  • BGH, 18.11.2003 - 4 StR 454/03

    Wirksame Rechtsmittelrücknahme durch den Wahlverteidiger (Ermächtigung im Rahmen

    Die wirksame Revisionsrücknahme hat zum Verlust des einheitlichen Rechtsmittels geführt, auch soweit es von dem Pflichtverteidiger eingelegt worden ist (vgl. BGHR StPO § 302 Abs. 2 Rücknahme 8; vgl. auch Meyer-Goßner StPO 46. Aufl. § 302 Rdn. 4 m.w.N.).
  • OLG Jena, 10.08.2015 - 1 OLG 171 Ss 25/15

    Strafverfahren: Behandlung des Rechtsmittels der Sprungrevision als Berufung bei

    Eine (echte) Rücknahme der von Rechtsanwalt K--- als umfassend bevollmächtigtem Wahlverteidiger wirksam (§ 297 StPO) eingelegten Berufung bei gleichzeitiger Aufrechterhaltung des (von Rechtsanwalt G--- eingelegten) Rechtsmittels als Sprungrevision kam nach dem Vorstehenden ohnehin nicht in Betracht, da beide Wahlverteidiger bei der Rechtsmitteleinlegung zwar aus eigenem Recht handeln durften (vgl. Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 57. Aufl., § 297 Rdnr. 3), das Rechtsmittel aber für denselben Beteiligten - und nicht als verschiedene Beteiligte i. S. des § 335 Abs. 3 StPO - eingelegt haben, so dass ein einheitliches Rechtsmittel des Angeklagten vorliegt, das nur insgesamt zurückgenommen werden konnte (vgl. etwa BGH NStZ 1996, 202).
  • OLG Düsseldorf, 20.03.2018 - 2 RVs 15/18

    Einheitliche Behandlung von doppelt eingelegter Revision

    Vielmehr betreffen die Erklärungen ein und dasselbe Rechtsmittel, überdessen Zulässigkeit nur einheitlich entschieden werden kann (vgl. BGH BeckRS 1983, 31108446; NStZ 1996, 202; Jesse in: Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 302 Rdn. 87).
  • BGH, 17.07.1998 - 1 StR 262/98
    Ein nachträglicher Widerruf, eine Anfechtung oder Rücknahme dieser Erklärung ist nach ständiger Rechtsprechung nicht möglich (BGH, Beschluß vom 9.8.1995 - 1 StR 699/94 m.w.N. [= NStZ 1996, 202 ]).
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Rechtsprechung
   BGH, 22.11.1995 - 3 StR 284/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,3529
BGH, 22.11.1995 - 3 StR 284/95 (https://dejure.org/1995,3529)
BGH, Entscheidung vom 22.11.1995 - 3 StR 284/95 (https://dejure.org/1995,3529)
BGH, Entscheidung vom 22. November 1995 - 3 StR 284/95 (https://dejure.org/1995,3529)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NStZ 1996, 202
  • StV 1996, 135
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 17.02.1987 - 5 StR 14/87

    Rechtswidriger Ausschluss der Öffentlichkeit während der Vernehmung eines Zeugen

    Auszug aus BGH, 22.11.1995 - 3 StR 284/95
    Insoweit handelt es sich um einen selbständigen Tatkomplex, der auf der Grundlage anderer Beweismittel festgestellt worden ist (UA S. 15 bis 27; vgl. zur Reichweite absoluter Revisionsgründe BGHR StPO § 338 Nr. 6 Begründungsmangel 1; Pikart in KK, 3. Aufl. § 338 StPO Rdn. 6 m.w.N.).
  • BGH, 11.04.1989 - 1 StR 782/88

    Ausschluß der Öffentlichkeit - Ausschluß von der Verhandlung - Grund für den

    Auszug aus BGH, 22.11.1995 - 3 StR 284/95
    Zwar hat es der Bundesgerichtshof als ausreichend erachtet, wenn das Gericht den gesetzlichen Wortlaut des für die Ausschließung herangezogenen Grundes mitteilt (vgl. BGHR GVG § 174 I 3 Begründung 1), nur die Gesetzesbestimmung angibt (vgl. BGHR GVG § 174 I 3 Begründung 4 für den Fall, daß die bezeichnete Norm nur einen einzigen Ausschließungsgrund enthält) oder jedenfalls erkennbar auf eine bestimmte Gesetzesstelle Bezug nimmt (BGHR StPO § 338 Nr. 6 Begründungsmangel 3).
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Rechtsprechung
   BGH, 20.12.1995 - 3 StR 371/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,4055
BGH, 20.12.1995 - 3 StR 371/95 (https://dejure.org/1995,4055)
BGH, Entscheidung vom 20.12.1995 - 3 StR 371/95 (https://dejure.org/1995,4055)
BGH, Entscheidung vom 20. Dezember 1995 - 3 StR 371/95 (https://dejure.org/1995,4055)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NStZ 1996, 202
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 05.04.1990 - 1 StR 68/90

    Aussetzung der Hauptverhandlung wegen fehlender Bekanntgabe des Wohnortes eines

    Auszug aus BGH, 20.12.1995 - 3 StR 371/95
    Entscheidend ist, daß das Landgericht die Aussagen selbst und das Aussageverhalten des Mitangeklagten und der Zeugen des Tatumfeldes eingehend und rechtsfehlerfrei gewürdigt hat (vgl. BGHSt 37, 1, 3 [BGH 05.04.1990 - 1 StR 68/90]/4).
  • BGH, 29.08.1990 - 3 StR 184/90

    Bestimmtheit der Tatsachenbehauptung; Bestimmtheit der Beweistatsache;

    Auszug aus BGH, 20.12.1995 - 3 StR 371/95
    Ehe ein Sachverständiger beauftragt werden kann, hat der Beweisführer einen genauen Status unter Mitteilung der Bewertungsgrundlagen aufzustellen, damit das Tatgericht die Anknüpfungstatsachen prüfen und entscheiden kann, ob es einen Sachverständigen hinzuziehen muß (vgl. in anderem Zusammenhang BGHSt 37, 162).
  • BGH, 23.09.1999 - 4 StR 700/98

    Brandstiftung und Versicherungsbetrug

    Der Tatrichter ist jedoch nicht stets gehalten, Zeugen über mögliche Lügen einer Beweisperson zu vernehmen, wenn die behaupteten Vorgänge mit dem Tatgeschehen in keinem Zusammenhang stehen (BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Bedeutungslosigkeit 21).
  • OLG Hamm, 25.05.2005 - 2 Ss OWi 261/05

    Nichtgewährung von Akteneinsicht; Beschränkung der Verteidigung; Begründung der

    Diese erfordern, dass im Beweisantrag die Anknüpfungstatsachen selbst mitgeteilt werden, damit das Gericht prüfen und entscheiden kann, ob es einen Sachverständigen einbeziehen muss (BGH, NStZ 1996, 202).
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