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   BGH, 18.10.1995 - 2 ARs 285/95   

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https://dejure.org/1995,4325
BGH, 18.10.1995 - 2 ARs 285/95 (https://dejure.org/1995,4325)
BGH, Entscheidung vom 18.10.1995 - 2 ARs 285/95 (https://dejure.org/1995,4325)
BGH, Entscheidung vom 18. Oktober 1995 - 2 ARs 285/95 (https://dejure.org/1995,4325)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Beteiligung am gerichtlichen Verfahren - Vollzugsbehörde - Anordnung einer Maßnahme - Ablehnung einer Maßnahme - Konkludente Erklärung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVollzG § 110, § 111

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1996, 207
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 02.12.1988 - 2 ARs 536/88

    Verlegung eines Strafgefangenen in eine andere Vollzugsanstalt

    Auszug aus BGH, 18.10.1995 - 2 ARs 285/95
    Zwar ist für die Bestimmungen des zuständigen Gerichts allein der das gerichtliche Verfahren einleitende Antrag maßgebend (BGH, Beschluß vom 2. Dezember 1988 - 2 ARs 536/88).
  • BGH, 30.07.1996 - 5 StR 288/95

    Recht auf den gesetzlichen Richter (revisionsgerichtliche Prüfung der Verletzung

    Indes ist nicht ohne weiteres davon auszugehen, daß der Amtsrichter einen solchen verkürzten Zusammenhang von notwendiger Verteidigung und Schöffengerichtszuständigkeit angenommen hat: Es wird die Ansicht vertreten, daß auch nach dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Entlastung der Rechtspflege von 11. Januar 1993 (BGBl I 50) - jenseits des Wortlautes von § 25 Nr. 2 GVG - die sachliche Zuständigkeit des Schöffengerichts auch bei einer Straferwartung von nicht mehr als zwei Jahren Freiheitsstrafe begründet sein kann, weil etwa in Fortschreibung der Grundsätze der Entscheidung BVerfGE 22, 254 die Vorschrift des § 25 Nr. 2 GVG um das Merkmal der minderen Bedeutung der Sache zu ergänzen sei (so AG Höxter MDR 1994, 1139; Bachem NStZ 1996, 207; Fuhse NStZ 1995, 165; Hohendorf NJW 1995, 1454; Siegismund/Wickern wistra 1993, 136, 137).
  • OLG Hamm, 12.11.1996 - 1 Ss OWi 1037/96

    Geschwindigkeitsmessung mit Lasermessgeräten

    Ein Abweichen von diesen Bedienungsrichtlinien ist im Rechtsbeschwerdeverfahren nur zu berücksichtigen, wenn sich dieser Umstand aus dem Urteil selbst ergibt oder wenn dies durch eine zulässige Verfahrensrüge beanstandet wird (OLG Saarbrücken NStZ 96, 207).
  • BGH, 23.11.1998 - 2 ARs 466/98

    Antrag eines Strafgefangenen auf Aushändigung eines "Orion-Kalender -

    "An dem Verfahren über den Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach dem Strafvollzugsgesetz ist grundsätzlich die Strafvollzugsbehörde beteiligt, die die angefochtene Maßnahme angeordnet oder die beantragte abgelehnt oder unterlassen hat (BGH NStZ 1996, 207).
  • OLG Hamm, 11.12.2018 - 1 Vollz (Ws) 721/18

    Strafvollzug; gerichtliche Zuständigkeit für die Anfechtung der Verlegung in eine

    Das Verfahren nach den §§ 109 ff. StVollzG unterliegt dem Verfügungsgrundsatz, so dass maßgebend für die Bestimmung des zuständigen Gerichts der das gerichtliche Verfahren einleitende Antrag ist (BGH, Beschluss vom 12. März 2014 zu 2 ARs 434/13, BeckRS 2014, 08028 und Beschluss vom 18. Oktober 1995 zu 2 ARs 285/95, BeckRS 9998, 35281 - jeweils m.w.N.).
  • OLG Bremen, 08.08.1997 - Ss 18/97

    Revision gegen die Verurteilung wegen gemeinschaftlichen Verwahrungsbruchs in

    Seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Entlastung der Rechtspflege am 1.3.1993 entscheidet der Strafrichter, wenn eine höhere Strafe als Freiheitsstrafe von zwei Jahren nicht zu erwarten ist (§ 25 Nr. 2 GVG), das (ungeschriebene) Zuständigkeitskriterium der "geringen Bedeutung der Strafsache" ist nach der Neufassung der Vorschrift entfallen (vgl. OLG Koblenz, StV 1996, 588 = MDR 1996, 1171; OLG Köln, StV 1996, 298 = NStZ-RR 1996, 178; OLG Hamm, StV 1996, 300 = MDR 1996, 733; OLG Oldenburg, StV 1994, 421 = NStZ 1994, 449; Kleinknecht/MeyerGoßner, § 25 GVG Rdnr. 3; Rieß, NStZ 1995, 376; Neuhaus, StV 1995, 212; a. A. AG Höxter, MDR 1994, 1139; Bachem,-NStZ 1996, 207; Fuhse, NStZ 1995, 165; Hohendorf, NJW 1995, 1454 [1457]; Siegismund/Wickern, wistra 1993, 136 [137]).
  • OLG Hamm, 30.04.2019 - 1 Vollz (Ws) 240/19

    Keine Bindungswirkung willkürlicher Verweisungsentscheidung

    Das Verfahren nach den §§ 109 ff. StVollzG unterliegt dem Verfügungsgrundsatz, so dass maßgebend für die Bestimmung des zuständigen Gerichts der das gerichtliche Verfahren einleitende Antrag ist (BGH, Beschluss vom 12.03.2014, - 2 ARs 434/13, BeckRS 2014, 08028 und Beschluss vom 18.10.1995, - 2 ARs 285/95, BeckRS 9998, 35281 - jeweils m.w.N.).
  • OLG Hamm, 26.06.2023 - 1 Vollz 239/23
    Überstellung">8 StVollzG ergangenen Entscheidung darauf abgestellt, indem die Stammanstalt dem Gefangenen die Zustimmungsablehnung der Zielanstalt eröffne, lehne sie konkludent die begehrte Verlegung dorthin unter Übernahme der von der Zielanstalt angeführten Gründe ab, denn ihr bliebe es unbenommen, durch Gegenvorstellungen gegen diese Entscheidung oder durch die Herbeiführung einer Weisung der Aufsichtsbehörde die Voraussetzungen für eine Verlegung des Gefangenen zu schaffen (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Oktober 1995 - 2 ARs 285/95 -, juris).
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