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   BGH, 19.12.1995 - 4 StR 691/95   

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BGH, 19.12.1995 - 4 StR 691/95 (https://dejure.org/1995,1816)
BGH, Entscheidung vom 19.12.1995 - 4 StR 691/95 (https://dejure.org/1995,1816)
BGH, Entscheidung vom 19. Dezember 1995 - 4 StR 691/95 (https://dejure.org/1995,1816)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • NStZ 1996, 295
  • NStZ 1996, 325
  • StV 1996, 197
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 15.11.1978 - 2 StR 456/78

    Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung und wegen fahrlässiger Herbeiführung eines

    Auszug aus BGH, 19.12.1995 - 4 StR 691/95
    Es muß ihm zudem Gelegenheit geben, sich dazu zu äußern (§§ 243 Abs. 4 Satz 2, 244 Abs. 2 StPO) und seine Verteidigung darauf einzurichten (vgl. BGHSt 13, 320, 323 ff; 19, 141 ff; 28, 196 ff; BGHR StPO § 265 Abs. 4 Hinweispflicht 4, 12; Hürxthal in KK-StPO 3. Aufl. § 265 Rdn. 24 m.w.Nachw.).

    Es kann auch ausgeschlossen werden, daß der Angeklagte aus dem Gang der Hauptverhandlung die dem Urteil zugrunde gelegten tatsächlichen Umstände entnehmen, sich dazu äußern und seine Verteidigung darauf einstellen konnte (vgl. BGHSt 28, 196, 197, 198; BGH NStZ 1984, 422, 423; 1991, 550, 551); denn nicht einmal aus der im Urteil wiedergegebenen Aussage des Kindes in der Hauptverhandlung (UA 8), aufgrund derer die Jugendkammer ihre Überzeugung von dem für erwiesen erachteten Sachverhalt gewonnen hat (UA 11), lassen sich diese Umstände klar nachvollziehen.

  • BGH, 11.01.1994 - 5 StR 682/93

    Inhalt der Anklageschrift bei nicht näher individualisierbaren Handlungen in

    Auszug aus BGH, 19.12.1995 - 4 StR 691/95
    c) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 40, 44, 46, 47; BGHR StPO § 200 Abs. 1 Satz 1 Tat 9, 13, 14) genügt beim Vorwurf einer Vielzahl sexueller Übergriffe gegen ein Kind die Anklage regelmäßig den gesetzlichen Erfordernissen, wenn in ihr das Tatopfer, der Tatzeitraum, die Grundzüge der Art und Weise der Tatbegehung und die (Höchst-)Zahl der vorgeworfenen Taten mitgeteilt werden.

    Aus dem in Artikel 103 Abs. 1 GG gewährleisteten Anspruch auf rechtliches Gehör - der in § 265 StPO eine strafprozessuale Konkretisierung erfahren hat (vgl. BGHSt 11, 88, 91) - folgt jedoch, daß das Gericht, wenn es bei einer zwar noch zulässigen, aber ungenauen Fassung der Anklage - anders als diese - von nach Ort, Zeit und Tatbegehung konkret bestimmten Taten ausgehen will (vgl. BGH NStZ 1992, 602, 603), den Angeklagten entsprechend § 265 StPO darauf hinzuweisen hat (vgl. BGHSt 40, 44, 45, 48; BGH, Beschluß vom 23. August 1995 - 3 StR 163/95).

  • BGH, 18.05.1994 - 5 StR 249/94

    Fortgesetzte Handlung - Sexueller Mißbrauch - Einzelakte - Beschwer des

    Auszug aus BGH, 19.12.1995 - 4 StR 691/95
    c) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 40, 44, 46, 47; BGHR StPO § 200 Abs. 1 Satz 1 Tat 9, 13, 14) genügt beim Vorwurf einer Vielzahl sexueller Übergriffe gegen ein Kind die Anklage regelmäßig den gesetzlichen Erfordernissen, wenn in ihr das Tatopfer, der Tatzeitraum, die Grundzüge der Art und Weise der Tatbegehung und die (Höchst-)Zahl der vorgeworfenen Taten mitgeteilt werden.
  • BGH, 23.08.1995 - 3 StR 163/95

    Information des Angeklagten - Einzelheiten der Anklage - Tochter des Angeklagten

    Auszug aus BGH, 19.12.1995 - 4 StR 691/95
    Aus dem in Artikel 103 Abs. 1 GG gewährleisteten Anspruch auf rechtliches Gehör - der in § 265 StPO eine strafprozessuale Konkretisierung erfahren hat (vgl. BGHSt 11, 88, 91) - folgt jedoch, daß das Gericht, wenn es bei einer zwar noch zulässigen, aber ungenauen Fassung der Anklage - anders als diese - von nach Ort, Zeit und Tatbegehung konkret bestimmten Taten ausgehen will (vgl. BGH NStZ 1992, 602, 603), den Angeklagten entsprechend § 265 StPO darauf hinzuweisen hat (vgl. BGHSt 40, 44, 45, 48; BGH, Beschluß vom 23. August 1995 - 3 StR 163/95).
  • BGH, 10.08.1994 - 4 StR 274/94

    Ungenügende Angabe nachvollziehbarer Urteilsgründe - Unterlassene Erörterung

    Auszug aus BGH, 19.12.1995 - 4 StR 691/95
    Im vorliegenden Fall kommt der Entstehungsgeschichte der Beschuldigung und der Entwicklung der Aussage des Kindes eine so erhebliche Bedeutung zu, daß - zur revisionsrechtlichen Überprüfung der Beweiswürdigung - auf deren erschöpfende Darstellung und Erörterung in den Urteilsgründen nicht verzichtet werden kann (vgl. BGH StV 1993, 235; 1994, 227; 1995, 6, 7; NStZ 1995, 558; Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 42. Aufl. § 267 Rdn. 12; § 337 Rdn. 27, 29).
  • BGH, 05.10.1995 - 4 StR 330/95

    Tatrichter - Beweisanzeichen - Aussage gegen Aussage - Getrennte Prüfung der

    Auszug aus BGH, 19.12.1995 - 4 StR 691/95
    Zur Erforderlichkeit der Gesamtwürdigung aller Beweisanzeichen in einem Fall wie hier wird auf den Senatsbeschluß vom 5. Oktober 1995 - 4 StR 330/95 - hingewiesen.
  • BGH, 08.03.1988 - 1 StR 14/88

    Urteilsaufhebung - Pflichtverletzung - Unterrichtung des Angeklagten -

    Auszug aus BGH, 19.12.1995 - 4 StR 691/95
    Es muß ihm zudem Gelegenheit geben, sich dazu zu äußern (§§ 243 Abs. 4 Satz 2, 244 Abs. 2 StPO) und seine Verteidigung darauf einzurichten (vgl. BGHSt 13, 320, 323 ff; 19, 141 ff; 28, 196 ff; BGHR StPO § 265 Abs. 4 Hinweispflicht 4, 12; Hürxthal in KK-StPO 3. Aufl. § 265 Rdn. 24 m.w.Nachw.).
  • BGH, 29.11.1994 - 4 StR 648/94

    Anklageschrift - Anforderungen - Inhalt - Vielzahl sexueller Übergriffe

    Auszug aus BGH, 19.12.1995 - 4 StR 691/95
    c) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 40, 44, 46, 47; BGHR StPO § 200 Abs. 1 Satz 1 Tat 9, 13, 14) genügt beim Vorwurf einer Vielzahl sexueller Übergriffe gegen ein Kind die Anklage regelmäßig den gesetzlichen Erfordernissen, wenn in ihr das Tatopfer, der Tatzeitraum, die Grundzüge der Art und Weise der Tatbegehung und die (Höchst-)Zahl der vorgeworfenen Taten mitgeteilt werden.
  • BGH, 08.03.1984 - 2 StR 829/83

    Hinweispflicht bei anderweitiger Feststellung der Tatzeit

    Auszug aus BGH, 19.12.1995 - 4 StR 691/95
    Es kann auch ausgeschlossen werden, daß der Angeklagte aus dem Gang der Hauptverhandlung die dem Urteil zugrunde gelegten tatsächlichen Umstände entnehmen, sich dazu äußern und seine Verteidigung darauf einstellen konnte (vgl. BGHSt 28, 196, 197, 198; BGH NStZ 1984, 422, 423; 1991, 550, 551); denn nicht einmal aus der im Urteil wiedergegebenen Aussage des Kindes in der Hauptverhandlung (UA 8), aufgrund derer die Jugendkammer ihre Überzeugung von dem für erwiesen erachteten Sachverhalt gewonnen hat (UA 11), lassen sich diese Umstände klar nachvollziehen.
  • BGH, 03.11.1959 - 1 StR 425/59
    Auszug aus BGH, 19.12.1995 - 4 StR 691/95
    Es muß ihm zudem Gelegenheit geben, sich dazu zu äußern (§§ 243 Abs. 4 Satz 2, 244 Abs. 2 StPO) und seine Verteidigung darauf einzurichten (vgl. BGHSt 13, 320, 323 ff; 19, 141 ff; 28, 196 ff; BGHR StPO § 265 Abs. 4 Hinweispflicht 4, 12; Hürxthal in KK-StPO 3. Aufl. § 265 Rdn. 24 m.w.Nachw.).
  • BGH, 21.03.1995 - 1 StR 789/94

    Sexueller Missbrauch von Kindern - Individualisierung der Tat - Abgrenzung der

  • BGH, 03.07.1991 - 2 StR 132/91

    Verurteilung auf einer gegenüber der Anklage in rechtlicher und tatsächlicher

  • BGH, 08.10.1963 - 1 StR 553/62

    Zweifel an der Unvoreingenommenheit eines Richters - Nichtbeeidigung eines der

  • BGH, 16.10.1992 - 3 StR 455/92

    Anforderungen an die Darlegung einzelner Teilakte bei Annahme einer fortgesetzten

  • BGH, 22.01.1991 - 5 StR 498/90

    LSD - Gewalt - Gewaltanwendung

  • BGH, 12.01.1994 - 5 StR 620/93

    Stromtodbestimmung durch Messung der Myoglobinkonzentration im Herzblut -

  • BGH, 16.05.1995 - 4 StR 237/95

    Wirksamkeit - Umfang der Rechtskraft - Kindlicher Zeuge - Aussage eines Kindes -

  • BGH, 06.12.1957 - 5 StR 536/57

    Überraschung des Angeklagten mit der Feststellung eines tatsächlichen Umstandes -

  • BGH, 29.07.1998 - 1 StR 94/98

    Hinweispflicht des Gerichts bei ungenau abgefasster Anklageschrift (rechtliches

    Die Anklageschrift erfüllt in solchen Fällen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs deshalb bereits dann ihre Umgrenzungsfunktion, wenn sie den Verfahrensgegenstand durch den zeitlichen Rahmen der Tatserie, die Nennung der Höchstzahl der nach dem Anklagevorwurf innerhalb dieses Rahmens begangenen Taten, das Tatopfer und die wesentlichen Grundzüge des Tatgeschehens bezeichnet (rechtsgrundsätzlich BGHSt 40, 44, 45 ff.; nachfolgend BGH NJW 1996, 206; NStZ 1996, 295; 1996, 383; 1997, 145; 1997, 280; BGHR StPO § 200 Abs. 1 Satz 1 Tat 13, 14).
  • BGH, 20.02.2003 - 3 StR 222/02

    Hinweispflicht bei Konkretisierung einer ungenauen Fassung der Anklageschrift nur

    Eine nähere Beschreibung der Voraussetzungen der Hinweispflicht enthält der Beschluß BGH NStZ 1996, 295 f. Danach hat "das Gericht, wenn es bei einer zwar noch zulässigen, aber ungenauen Fassung der Anklage - anders als diese - von nach Ort, Zeit und Tatbegehung konkret bestimmten Taten ausgehen will, den Angeklagten entsprechend § 265 StPO darauf hinzuweisen".

    bb) Hinsichtlich der Anforderungen an die Art und Weise, in der erforderliche Hinweise zu erteilen sind, wird es teilweise für ausreichend erachtet, daß der Angeklagte durch den Gang der Hauptverhandlung unterrichtet wird (vgl. etwa BGH NStZ 1996, 295).

    Zu einer Aufhebung hat eine entsprechende Verfahrensrüge - soweit ersichtlich - lediglich im Beschluß des 4. Strafsenats vom 19. Dezember 1995 (4 StR 691/95 = BGH NStZ 1996, 295) geführt.

  • BGH, 20.11.2014 - 4 StR 234/14

    Hinweispflicht bei Veränderung tatsächlicher Umstände in der Hauptverhandlung

    Soweit der Senat in seinem Beschluss vom 19. Dezember 1995 (4 StR 691/95, NStZ 1996, 295 f.) bei einer nachträglichen Konkretisierung einer nur ungenau gefassten Anklage einen Hinweis entsprechend § 265 StPO für erforderlich gehalten hat, betraf dies einen anderen Fall.
  • BGH, 05.11.2002 - 1 StR 254/02

    Wirksame Anklage (Konkretisierungs- und Umgrenzungsanforderungen;

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs genügt beim Vorwurf einer Vielzahl sexueller Übergriffe gegen ein Kind die Anklage regelmäßig den gesetzlichen Erfordernissen, wenn in ihr das Tatopfer, der Tatzeitraum, die Art und Weise der Tatbegehung in den Grundzügen und die Höchstzahl der vorgeworfenen Taten mitgeteilt werden (vgl. nur BGHSt 40, 44, 46 f.; BGH NStZ 1996, 295, 296; BGHR StPO § 200 Abs. 1 Satz 1 Tat 23).
  • OLG Saarbrücken, 27.01.1997 - Ss 118/96
    Die Anklageschrift genügt hier angesichts der tatsächlichen Gegebenheiten des Sachverhalts noch den Anforderungen, die wegen der Informations- und Umgrenzungsfunktion der Anklageschrift und des Eröffnungsbeschlusses an ihren Mindestinhalt zu stellen sind ( vgl. z.B. BGH NStZ 92, 553; 94, 350 f, 502; 95, 200, 244 f; 96, 295, 401; s.a. OLG Bamberg NJW 95, 1167 f); das den - in der Berufungsinstanz geständigen - Angeklagten vorgeworfene gesamte Tatgeschehen wird durch die Bezeichnung des einen Tatopfers, des Tatzeitraumes und der Grundzüge der Art und Weise der Tatbegehung noch ausreichend individualisiert und abgegrenzt.
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   BGH, 19.12.1995 - 1 StR 606/95   

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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • NStZ 1996, 295
  • StV 1996, 194
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 02.02.1966 - 2 StR 471/65

    Revision gegen eineVerurteilung wegen gemeinschaftlich versuchten schweren Raubes

    Auszug aus BGH, 19.12.1995 - 1 StR 606/95
    Sie gebietet die Sachaufklärung dort, wo die Umstände des Einzelfalles zur Beweiserhebung drängen (BGHSt 21, 12, 14).
  • BGH, 20.05.1981 - IVa ZR 86/80

    Leistungsfreiheit des Versicherers wegen vorsätzlicher Herbeiführung des

    Auszug aus BGH, 19.12.1995 - 1 StR 606/95
    Die Regelung gilt auch, wenn der vorsätzlich Handelnde auf Grund der ihm eingeräumten und auch ausgeübten Stellung Repräsentant des Versicherungsnehmers ist (BGH VersR 1981, 822).
  • BGH, 25.10.1983 - 1 StR 682/83

    Inbrandsetzung - Feuerversicherung - Gebäude - Leistungspflicht

    Auszug aus BGH, 19.12.1995 - 1 StR 606/95
    Dies würde auf die Betriebsunterbrechungsversicherung nicht zutreffen (BGHSt 32, 137); ob sich der Tatrichter dessen bewußt war, wird aus dem Urteil nicht deutlich.
  • BGH, 12.07.1956 - 4 StR 236/56

    Zulässigkeit der Verlesung der Niederschrift eines in der Hauptverhandlung nach §

    Auszug aus BGH, 19.12.1995 - 1 StR 606/95
    Auch die Regelung des § 251 Abs. 1 Nr. 4 StPO, die eine Ausnahme vom Grundsatz der Unmittelbarkeit der Beweiserhebung vorsieht, lasse das Beweisverbot des § 252 StPO unberührt (BGHSt 10, 77, 79).
  • BGH, 23.09.1999 - 4 StR 700/98

    Brandstiftung und Versicherungsbetrug

    Entweder war dies der Angeklagte persönlich, oder er handelte als (einziger) persönlich haftender Gesellschafter der Kommanditgesellschaft: bei Gesamthandsverhältnissen führt bereits die vorsätzliche Herbeiführung des Versicherungsfalles durch einen Gesamthänder zum - vollständigen - Ausschluß der Zahlungspflicht des Versicherer gemäß § 61 VVG (BGH NStZ 1992, 437; BGH, Urteil vom 19. Dezember 1995 1 StR 606/95; Tiedemann in LK 11. Aufl. § 265 Rdn. 29), so daß die in § 263 StGB vorausgesetzte Absicht nicht fraglich ist.
  • BGH, 15.09.2016 - 4 StR 330/16

    Änderung des Urteils hinsichtlich der Entscheidung über den Adhäsionsantrag;

    Letzteres ist indessen nach den Maßstäben des Freibeweises zu prüfen, nach denen eine weitere Erforschung der prozessual bedeutsamen Tatsachen jedenfalls dann nicht geboten ist, wenn aufgrund der gesamten Umstände des Einzelfalles ein sicherer Schluss darauf möglich ist, dass der Zeuge von seinem Recht zur Zeugnisverweigerung keinen Gebrauch machen will (vgl. BGH, Urteil vom 19. Dezember 1995 - 1 StR 606/95, NStZ 1996, 295; Sander/Cirener in: Löwe/ Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 252 Rn. 16 mwN).
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