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   BGH, 21.12.1995 - 5 StR 392/95   

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BGH, 21.12.1995 - 5 StR 392/95 (https://dejure.org/1995,1074)
BGH, Entscheidung vom 21.12.1995 - 5 StR 392/95 (https://dejure.org/1995,1074)
BGH, Entscheidung vom 21. Dezember 1995 - 5 StR 392/95 (https://dejure.org/1995,1074)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NStZ 1996, 296
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 26.07.1994 - 5 StR 98/94

    Mittelbare Täterschaft hoher DDR-Funktionäre

    Auszug aus BGH, 21.12.1995 - 5 StR 392/95
    Daß dieser Angeklagte vom Landgericht in rechtsfehlerfreier Bewertung nicht als Gehilfe, sondern als Mittäter angesehen wurde, änder am Erfordernis individueller Beurteilung der Konkurrenzen bei jedem einzelnen Täter nichts (BGHSt 40, 218, 238).

    Die - prinzipiell nicht undenkbare - Aufspaltung der Tatbeiträge des Angeklagten O in mehrere aufeinander folgende "Blöcke" läge im Blick auf die vorab erteilte Zusage seiner künftigen Aktivitäten und deren organisatorischen Verzahnungen hier eher fern (vgl. auch BGH NStZ 1994, 586; BGH, Beschluß vom 7. September 1995 - 1 StR 319/95 -).

  • BGH, 03.05.1994 - GSSt 2/93

    Grundlegende Einschränkung der Anwendung der Rechtsprechung zur fortgesetzten

    Auszug aus BGH, 21.12.1995 - 5 StR 392/95
    Im Anschluß an BGHSt 40, 138 ist der Ausgangspunkt des Landgerichts zutreffend, jede von einem Telefonverkäufer bzw. "Loader" unter erneuter Täuschung veranlaßte Auftragserteilung und Einzahlung sei für diesen als selbständige Tat des Betruges zu bewerten.

    b) Die Höhe der gegen den Angeklagten F wegen Betruges in 16 Fallen verhängten Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten ist ungeachtet der zutreffenden Ausgangsüberlegung der Revision, die Aufgabe des Fortsetzungszusammenhangs durch den Bundesgerichtshof solle im Ergebnis zu keinem höheren Strafenniveau führen (BGHSt 40, 138, 162), nicht zu beanstanden: Bei Annahme eines einzigen Betruges hätte in Anbetracht des vom Beschwerdeführer verursachten Gesamtschadens, der insgesamt erstrebten und erlangten Vermögensvorteile, teilweise einschlägiger Vorbelastung und Bewährungsbruchs die Anwendung des § 263 Abs. 3 StGB nahegelegen.

  • BGH, 30.11.1995 - 5 StR 465/95

    Begriff der Tat bei sukzessiver Ausführung (hier: Erpressung; Fall Dagobert)

    Auszug aus BGH, 21.12.1995 - 5 StR 392/95
    Die Erwägung, bei zutreffender Bestimmung des Schuldumfangs dürfe die Bestrafung im Ergebnis nicht von der Beurteilung der Konkurrenzen abhängen, legt die Annahme nicht fern, in der zu weit gehenden Anwendung von Tateinheit wie von Tatmehrheit allein könne keine revisionsrechtliche Beschwer begründet sein (vgl. Senatsurteil vom 30. November 1995 - 5 StR 465/95 -, zur Veröffentlichung im BGHSt bestimmt).
  • BGH, 02.11.1994 - 2 StR 449/94

    Beendeter Versuch bei mangelnden Vorstellungen über die Handlungsfolgen (letzte

    Auszug aus BGH, 21.12.1995 - 5 StR 392/95
    a) Zutreffend hat der Generalbundesanwalt bei dem Angeklagten K, dessen Revisionsvorbringen folgend, eine einheitliche Beihilfe zu den 144 diesem Angeklagten zuzurechnenden Einzelfällen des Betruges nach den Grundsätzen von BGHSt 40, 374, 377 (vgl. auch BGHSt 40, 374, 377 (vgl. auch BGHSt 40, 304, 314) angenommen, indem er Firmenbetreibern wie Einzelverkäufern von vornherein die spätere Beratung und Beruhigung unzufriedener getäuschter Kunden zusagte.
  • BGH, 06.12.1994 - 5 StR 305/94

    Serienstraftat der Beihilfe zur versuchten gewerbsmäßigen Hehlerei (Schätzung des

    Auszug aus BGH, 21.12.1995 - 5 StR 392/95
    a) Zutreffend hat der Generalbundesanwalt bei dem Angeklagten K, dessen Revisionsvorbringen folgend, eine einheitliche Beihilfe zu den 144 diesem Angeklagten zuzurechnenden Einzelfällen des Betruges nach den Grundsätzen von BGHSt 40, 374, 377 (vgl. auch BGHSt 40, 374, 377 (vgl. auch BGHSt 40, 304, 314) angenommen, indem er Firmenbetreibern wie Einzelverkäufern von vornherein die spätere Beratung und Beruhigung unzufriedener getäuschter Kunden zusagte.
  • BGH, 16.01.1985 - 2 StR 590/84

    Strafklageverbrauch bei fortgesetzter Tat

    Auszug aus BGH, 21.12.1995 - 5 StR 392/95
    Hier würden sich auch keine Probleme wegen der Reichweite eines Strafklageverbrauchs ergeben (vgl. BGHSt 33, 122).
  • BGH, 29.08.1990 - 3 StR 184/90

    Bestimmtheit der Tatsachenbehauptung; Bestimmtheit der Beweistatsache;

    Auszug aus BGH, 21.12.1995 - 5 StR 392/95
    a) Der Antrag auf Einholung eines Sachverständigengutachtens, in dem das Beweisthema allein damit bezeichnet wurde, der Beschwerdeführer habe "zu den jeweiligen Beratungszeitpunkten marktgerechte Prognosen abgegeben", ist mangels bestimmter Bezeichnung einer Beweistatsache nach den Grundsätzen von BGHSt 37, 162; 39, 251; 40, 3, 6 kein Beweisantrag.
  • BGH, 07.09.1995 - 1 StR 319/95

    Anklageschrift - Angeklagter - Handlungen - Höchstzahl - Anrechnung - Einkünfte -

    Auszug aus BGH, 21.12.1995 - 5 StR 392/95
    Die - prinzipiell nicht undenkbare - Aufspaltung der Tatbeiträge des Angeklagten O in mehrere aufeinander folgende "Blöcke" läge im Blick auf die vorab erteilte Zusage seiner künftigen Aktivitäten und deren organisatorischen Verzahnungen hier eher fern (vgl. auch BGH NStZ 1994, 586; BGH, Beschluß vom 7. September 1995 - 1 StR 319/95 -).
  • BGH, 26.08.2003 - 5 StR 145/03

    Strafklageverbrauch nach gerichtlicher Entscheidung gemäß § 153 Abs. 2 StPO;

    Sämtliche im Zusammenhang mit der organisatorischen Fortführung der FSBG stehenden Einzelbetrugstaten werden dann zu einer einheitlichen Handlung im Sinne des § 52 StGB verknüpft (BGHR StGB § 263 Täterschaft 1; BGH NStZ 1996, 296).
  • BGH, 17.06.2004 - 3 StR 344/03

    Mittäterschaft (Tatbeiträge jedes Mittäters: Tateinheit, Tatmehrheit); Betrug;

    Allein die organisatorische Einbindung des Täters in ein betrügerisches Geschäftsunternehmen ist demgegenüber nicht geeignet, diese Einzeldelikte der Tatserie rechtlich zu einer Tat im Sinne des § 52 Abs. 1 StGB zusammenzufassen (vgl. BGHSt 26, 284, 285 f.; BGH NStZ 1996, 296, 297 sub 2.d; 1997, 233; BGH wistra 2003, 342 f.).

    Zur Überwindung der dadurch aufgeworfenen Schwierigkeiten behilft sich die Rechtsprechung nunmehr damit, daß sie - abgesehen von durch einen Tatgenossen eigenhändig verwirklichten oder durch einen individuellen Tatbeitrag mitverwirklichten Einzeldelikten - Tatbeiträge eines Mittäters, mittelbaren Täters oder Gehilfen zum Aufbau, zur Aufrechterhaltung und zum Ablauf eines auf Straftaten ausgerichteten Geschäftsbetriebes unter Heranziehung des Zweifelssatzes (vgl. BGH NStZ 1994, 586; BGH, Beschl. vom 7. September 1995 - 1 StR 319/95; BGH, Urt. vom 3. Juli 2003 - 1 StR 453/02, insoweit in wistra 2003, 424 nicht abgedruckt; s. auch BGHSt 40, 218, 238) rechtlich weitgehend zu einem - uneigentlichen - Organisationsdelikt zusammenfaßt, durch welches mehrere Einzelhandlungen oder mehrere natürliche Handlungseinheiten rechtlich verbunden und hiermit die aus der Unternehmensstruktur heraus begangenen Straftaten in der Person dieser Tatbeteiligten zu einer einheitlichen Tat oder gegebenenfalls zu wenigen einheitlichen Taten im Sinne des § 52 Abs. 1 StGB zusammengeführt werden (s. etwa BGH NStZ 1996, 296 f.; BGHR StGB § 263 Täterschaft 1; BGH NJW 1998, 767, 769; 2004, 375, 378).

  • BGH, 11.12.1997 - 4 StR 323/97

    Strafbarkeit eines faktischen Geschäftsführers einer GmbH wegen Betruges zum

    Dies hat der Bundesgerichtshof auch für unternehmerische Betätigungen bejaht (BGHSt aaO S. 236; vgl. auch BGH NStZ 1996, 296, 297).
  • BGH, 04.12.2003 - 5 StR 308/03

    Betrug (Täuschung; Irrtumserregung: Rechnung, Offerte, Zahlungspflicht,

    Der neue Tatrichter wird gegebenenfalls auch zu prüfen haben, ob die einzelnen dem Angeklagten vorgeworfenen Betrugsfälle konkurrenzrechtlich jeweils eigenständige Taten darstellen oder aber als Teil eines Organisationsdelikts zu bewerten sind (vgl. BGHR StGB § 263 Täterschaft 1; BGH NStZ 1996, 296; BGH, Beschl. v. 26. August 2003 - 5 StR 145/03 Umdruck S. 15 f.).
  • BGH, 06.06.2000 - 4 StR 91/00

    Verletzung des Rechts auf gerichtliche Entscheidung in angemessener Zeit;

    Soweit lediglich das Konkurrenzverhältnis anders zu beurteilen ist, wird dadurch der Unrechtsgehalt der Taten nicht berührt (vgl. BGH NStZ 1996, 296, 297).
  • BGH, 04.05.2016 - 3 StR 358/15

    Gesetzlicher Richter (nachträgliche Änderung der Geschäftsverteilung; anhängige

    bb) Haben bei einer durch mehrere Personen begangenen Deliktsserie einzelne Angeklagte einen Tatbeitrag zum Aufbau oder zur Aufrechterhaltung einer auf die Begehung von Straftaten ausgerichteten Infrastruktur erbracht, so sind die Einzeltaten der Mittäter zu einem sog. uneigentlichen Organisationsdelikt zusammenzufassen, durch welches die Einzelhandlungen rechtlich verbunden und die auf der Grundlage dieser Infrastruktur begangenen Straftaten für die im Hintergrund Tätigen zu einer einheitlichen Tat im Sinne des § 52 Abs. 1 StGB zusammengeführt werden (BGH, Beschluss vom 19. April 2011 - 3 StR 230/10, NStZ 2011, 577, 578; Urteil vom 17. Juni 2004 - 3 StR 344/03, BGHSt 49, 177, 184; Beschluss vom 21. Dezember 1995 - 5 StR 392/95, NStZ 1996, 296 f.; Beschluss vom 26. August 2003 - 5 StR 145/03, BGHSt 48, 331, 342 f.).
  • BVerfG, 01.03.2004 - 2 BvR 2251/03

    Anspruch auf den gesetzlichen Richter; Neufestsetzung von Einzelstrafen unter

    Denn das Landgericht knüpfte bei der Festsetzung der Höhe der Strafen maßgeblich an den jeweiligen Buchungsbetrag an und verhängte bereits bei einer Buchungssumme über 30.000 DM bis 45.000 DM eine Freiheitsstrafe von sieben Monaten, so dass das Revisionsgericht es angesichts des im Übrigen unverändert gebliebenen Schuldumfangs in vertretbarer Weise für ausgeschlossen erachten konnte, dass das Landgericht auf geringere Einzelstrafen erkannt hätte (vgl. zur Neufestsetzung einer Einzelstrafe durch das Revisionsgericht auch BGH, NStZ 1996, S. 296, 297).

    Ferner ist die Auffassung des Senats, der Gesamtstrafenausspruch bleibe von der Neufestsetzung der Einzelstrafen unberührt, angesichts des straffen Zusammenzugs bei der Gesamtstrafenbildung durch das Landgericht, der nach wie vor hohen Anzahl von Einzeltaten sowie der Tatsache, dass die Kammer die Vielzahl der Einzeltaten nicht zu Lasten der Beschwerdeführerin berücksichtigt hat, nachvollziehbar (vgl. zur Aufrechterhaltung der Gesamtstrafe bei Änderung der Konkurrenzen auch BGH, NStZ 1996, S. 296, 297).

  • BGH, 17.06.1997 - 4 StR 60/97

    Irreführende Werbung als selbstständige Tat - Einzige Tat des Betruges durch

    Allerdings ist jede irreführende Werbung, durch die der Angeklagte K. selbst als "Telefonverkäufer" einen Kunden zur Auftragserteilung und Zahlung (mit-)veranlaßt hat, eine selbständige Tat (vgl. BGH NStZ 1996, 296, 297).

    Es liegt daher nur eine tateinheitlich begangene Beihilfe zum Betrug und zur Verleitung zu Börsenspekulationsgeschäften vor (vgl. BGHSt 40, 374, 377; BGH NStZ 1996, 296).

    Die maßvolle Gesamtfreiheitsstrafe kann dagegen als selbständige (Einzel-)Freiheitsstrafe bestehen bleiben; denn bei dem unveränderten Unrechts- und Schuldgehalt der Tat ist auszuschließen, daß die Mitangeklagte, wenn der Tatrichter nur eine Beihilfehandlung angenommen hätte, zu einer noch milderen Strafe verurteilt worden wäre (vgl. BGH NStZ 1996, 296 und NStZ-RR 1996, 227; BGH, Beschluß vom 12. März 1997 - 3 StR 5/97; Tröndle a.a.O. vor § 52 Rdn. 52 m.w.N.).

  • BGH, 18.03.1998 - 3 StR 545/97

    Rechtsmitteleinlegung bzgl. einer Verurteilung wegen Betrugs

    Durch die mitausgeübte Geschäftsleitung, in der die Tatbeteiligung des Angeklagten besteht, werden die einzelnen betrügerischen Geschäftsvorfälle in seiner Person derart eng verbunden, daß die 23 Einzelakte für ihn eine einzige Tat des Betrugs darstellen (vgl. BGHR StGB § 263 I Konkurrenzen 10, BGH NStZ 1996, 296, 297; BGH bei Dallinger MDR 1976, 14).

    Sie läßt jedoch den Unrechts- und Schuldgehalt des deliktischen Verhaltens unberührt und stellt das in der Gesamtstrafe zum Ausdruck kommende Gesamtergebnis der Bestrafung nicht in Frage (vgl. BGH NStZ 1996, 296, 297).

    Dies berechtigt hier dazu, die Gesamtfreiheitsstrafe als selbständige Freiheitsstrafe aufrechtzuerhalten (vgl. BGH NStZ 1996, 296, 297).

  • LG Mönchengladbach, 12.07.2019 - 28 KLs 2/11

    Versuchter Betrug im Zusammenhang mit der Vermittlung von Optionen an

    § 52 Abs. 1 StGB zusammenzufassen (vgl. BGHSt 49, 177, 184; 48, 331, 343; BGH NStZ 1996, 296 f.; wistra 2008, 181; wistra 2001, 378; wistra 2016, 309).

    Für die Frage des Vorliegens einer oder mehrerer Handlungen im Sinne der §§ 52, 53 StGB kommt es insoweit nach ständiger Rechtsprechung auf den eigenen Tatbeitrag des Angeklagten an, der hier lediglich in einer Tathandlung, nämlich in dem Aufbau, der Leitung und der Organisation der Firma T bestand (vgl. BGH NStZ 1996, 296, 297 und 610; wistra 1998, 224 und 1999, 23; wistra 2009, 437).

  • BGH, 01.04.2008 - 5 StR 90/08

    Tateinheit beim Betrug auf Grund eines Organisationsdelikts

  • BGH, 23.10.1996 - 5 StR 505/96

    Feststellung einer Bewertungseinheit bei sukzessivem Auffüllen eines

  • BGH, 02.06.2022 - 2 StR 12/22

    Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • BGH, 19.04.2011 - 3 StR 230/10

    Kriminelle Vereinigung (Klammerwirkung; uneigentliches Organisationsdelikt);

  • BGH, 10.05.2001 - 3 StR 52/01

    Konkurrenzen (Individuelle Beurteilung von Tatmehrheit und Tateinheit); Handlung;

  • BGH, 19.07.2001 - 4 StR 65/01

    Abgrenzung von Tatmehrheit und Tateinheit bei mittelbarer Täterschaft (eigener

  • BGH, 09.01.2008 - 5 StR 572/07

    Tateinheit beim Betrug durch ein "Organisationsdelikt" (Tatmehrheit);

  • BGH, 13.10.1998 - 4 StR 315/98

    Verklammerung von zwei selbständigen Einzelstraftaten auf dem Gebiet des

  • LG Essen, 18.12.2015 - 35 KLs 14/15
  • BGH, 06.03.2008 - 5 StR 622/07

    Tatrichterlicher Beurteilungsspielraum bei der Mittäterschaft (Zurechnung

  • BGH, 11.11.2014 - 3 StR 455/14

    Tateinheit zwischen gefährlicher Körperverletzung und schwere räuberischer

  • BGH, 21.05.2008 - 5 StR 124/08

    Konkurrenzen beim Betrug (Organisationsdelikt; eigene Tatbeiträge; Tatmehrheit;

  • BGH, 15.04.2008 - 5 StR 68/08

    Konkurrenzverhältnisse beim gewerbsmäßigen und bandenmäßigen Betrug

  • BGH, 04.02.2000 - 2 StR 615/99

    Annahme von Tateinheit

  • BGH, 22.01.1997 - 2 StR 566/96

    Verwerfen einer unbegründeten strafrechtlichen Revison - Tatmehrheit oder

  • BGH, 16.09.1998 - 1 StR 482/98

    Voraussetzung des Überlassens von Betäubungsmitteln; Schaffung von günstigen

  • BGH, 12.01.1999 - 4 StR 666/98

    Tateinheit; Tatmehrheit; Betrug; Täuschung durch Dritte; Einstellung des

  • BGH, 25.03.1998 - 1 StR 80/98

    Strafbarkeit wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht

  • BGH, 05.06.1996 - 5 StR 275/95

    Kriterien für die Strafzumessung bei Verurteilung wegen Betrugs in Fällen

  • BGH, 21.05.1996 - 5 StR 89/96

    Besondere Erörterung der Höhe einer Gesamtstrafe

  • BGH, 04.12.1996 - 5 StR 519/96
  • BGH, 05.06.1996 - 5 StR 276/95

    Kriterien für die Strafzumessung bei Verurteilung wegen Betrugs in Fällen

  • OLG Hamm, 01.07.1999 - 2 Ss 451/99

    Umstellung des Schuldspruchs, eine Strafe statt zwei Strafen, Verhängung der

  • BGH, 05.06.1996 - 5 StR 277/95

    Kriterien für die Strafzumessung bei Verurteilung wegen Betrugs in Fällen

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