Weitere Entscheidung unten: OLG Brandenburg, 28.03.1996

Rechtsprechung
   BGH, 24.01.1996 - 3 StR 540/95   

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https://dejure.org/1996,1507
BGH, 24.01.1996 - 3 StR 540/95 (https://dejure.org/1996,1507)
BGH, Entscheidung vom 24.01.1996 - 3 StR 540/95 (https://dejure.org/1996,1507)
BGH, Entscheidung vom 24. Januar 1996 - 3 StR 540/95 (https://dejure.org/1996,1507)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verein - Vereinsrechtliches Betätigungsverbot - Plakatklebeaktion - Presseverjährung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    PresseG § 25; VereinsG § 20

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 1905
  • MDR 1996, 620
  • NVwZ 1996, 934 (Ls.)
  • NStZ 1996, 393
  • StV 1996, 436
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 24.01.1996 - 3 StR 530/95

    Verwendung oder Verbreitung von Kennzeichen eines von einem vollziehbaren

    Auszug aus BGH, 24.01.1996 - 3 StR 540/95
    Damit steht im Einklang, daß die bloße Verwendung (und Verbreitung) von Kennzeichen eines von einem vollziehbaren Betätigungsverbot nach § 18 Satz 2 Vereinsgesetz betroffenen Vereins, bei der es entscheidend auf den gedanklichen Inhalt, die Symbolbedeutung ankommt, für sich gesehen die Voraussetzungen des § 20 Abs. 1 Nr. 4 Vereinsgesetz noch nicht erfüllt, sondern nicht strafbar ist - auch nicht nach § 20 Abs. 1 Nr. 5 Vereinsgesetz (vgl. Senatsurteil vom 24. Januar 1996 - 3 StR 530/95 - zum Abdruck in BGHSt bestimmt).

    In der Sache ist das Landgericht zutreffend davon ausgegangen, daß die Frage der Strafbarkeit der Angeklagten nach der verfassungsrechtlich unbedenklichen Bestimmung des § 20 Abs. 1 Nr. 4 Vereinsgesetz (in der zur Tatzeit und damit vor Inkrafttreten der Änderung durch Artikel 14 Nr. 7 des Verbrechensbekämpfungsgesetzes vom 28. Oktober 1994 (BGBl I S. 3186) geltenden Fassung) und nicht nach der Strafvorschrift des § 20 Abs. 1 Nr. 5 Vereinsgesetz über die verbotene Kennzeichenverwendung zu beurteilen ist (Urteil des Senats vom 24. Januar 1996 - 3 StR 530/95 - zum Abdruck in BGHSt bestimmt).

    Wie der Senat in seinem Urteil vom heutigen Tage in der gleichgelagerten Strafsache 3 StR 530/95 näher dargelegt hat, reicht im Falle nicht mitgliedschaftlich und auch sonst nicht organisatorisch eingegliederter Dritter zur Tatbestandserfüllung nach § 20 Abs. 1 Nr. 4 Vereinsgesetz jedes Verhalten aus, das auf die verbotene inländische Tätigkeit des betroffenen Vereins bezogen und dafür förderlich ist.

  • OLG Köln, 01.12.1989 - Ss 583/89
    Auszug aus BGH, 24.01.1996 - 3 StR 540/95
    Auf die Frage, ob im Ankleben von Plakaten ein presserechtliches Verbreiten oder jedenfalls eine Veröffentlichung im Sinne des § 25 Abs. 1 Nr. 1 PresseG NW zu sehen ist (vgl. OLG Köln NStZ 1990, 241, 242), kommt es demnach nicht mehr an.
  • BGH, 18.12.1974 - 3 StR 105/74

    Verurteilung wegen Beziehens und Vorrätighaltens zweier unzüchtiger Schriften -

    Auszug aus BGH, 24.01.1996 - 3 StR 540/95
    Wesentlich für die Annahme eines Presseinhaltsdelikts ist aber, daß der Strafgrund entscheidend durch den Inhalt des Druckwerks und nicht durch sonstige Umstände wie die Handlungsakte des Herstellens und Verbreitens usw. bestimmt wird (vgl. BGHSt 26, 40, 44; 27, 353, 354; BayObLGSt 1979, 44; Löffler/Ricker, Handbuch des Presserechts 3. Aufl. S. 359; Groß, Grundzüge des deutschen Presserechts 1969 S. 140/141; Franke GA 1982, 404, 405).
  • BGH, 15.02.1978 - 3 StR 495/77

    Verfassungsfeindliche Einwirkung auf die Bundeswehr - Verjährung eines mittels

    Auszug aus BGH, 24.01.1996 - 3 StR 540/95
    Wesentlich für die Annahme eines Presseinhaltsdelikts ist aber, daß der Strafgrund entscheidend durch den Inhalt des Druckwerks und nicht durch sonstige Umstände wie die Handlungsakte des Herstellens und Verbreitens usw. bestimmt wird (vgl. BGHSt 26, 40, 44; 27, 353, 354; BayObLGSt 1979, 44; Löffler/Ricker, Handbuch des Presserechts 3. Aufl. S. 359; Groß, Grundzüge des deutschen Presserechts 1969 S. 140/141; Franke GA 1982, 404, 405).
  • BayObLG, 29.03.1979 - RReg. 3 St 216/78

    Presse-Inhaltsdelikte

    Auszug aus BGH, 24.01.1996 - 3 StR 540/95
    Wesentlich für die Annahme eines Presseinhaltsdelikts ist aber, daß der Strafgrund entscheidend durch den Inhalt des Druckwerks und nicht durch sonstige Umstände wie die Handlungsakte des Herstellens und Verbreitens usw. bestimmt wird (vgl. BGHSt 26, 40, 44; 27, 353, 354; BayObLGSt 1979, 44; Löffler/Ricker, Handbuch des Presserechts 3. Aufl. S. 359; Groß, Grundzüge des deutschen Presserechts 1969 S. 140/141; Franke GA 1982, 404, 405).
  • BVerfG, 15.11.2001 - 1 BvR 98/97

    Keine Verletzung von GG Art 5 Abs 1 S 1, Art 103 Abs 2 durch strafgerichtliche

    gegen das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 24. Januar 1996 - 3 StR 540/95 -.
  • BGH, 14.06.1996 - 3 StR 110/96

    Die Verurteilung des Hauptakteurs im Fall "Beruf Neonazi" ist rechtskräftig

    Die Besonderheit eines Presseinhaltsdelikts, eines Delikts, das "mittels eines Druckwerks" begangen wird (§ 22 Abs. 1 i.V.m. § 6 Abs. 1 Berl. PresseG als sog. lex fori; vgl. BGHR PresseG - BW § 24 Verjährung 1), liegt darin, daß die Strafbarkeit entscheidend in dem verkörperten Inhalt des Druckwerks (bzw. der gleichgestellten bildlichen Darstellungen) begründet ist und nicht in den besonderen Umständen und in der besonderen Art der Verbreitung (vgl. BGHSt 26, 40, 44; 27, 353, 354; BGH, Urteil vom 24. Januar 1996 - 3 StR 540/95; Löffler Presserecht 3. Aufl. Bd. I § 20 LPG Rdn. 21; Franke GA 1982, 404, 405).
  • BGH, 09.04.1997 - 3 StR 584/96

    Zuwiderhandlung gegen ein vereinsrechtliches Betätigungsverbot - Voraussetzungen

    Dabei kann dahingestellt bleiben, ob die eine Plakatklebeaktion betreffende Entscheidung des Senats in NJW 1996, 1905 [BGH 24.01.1996 - 3 StR 540/95] über die Nichtanwendbarkeit der Regelungen über die kurze Presseverjährung auch für Fälle der vorliegenden Art gilt.
  • BGH, 04.02.1998 - 3 StR 269/97

    Unterstützung des organisatorischen Zusammenhalts eines verbotenen Vereins

    Gegebenenfalls wird zu prüfen sein, ob es sich um ein Presseinhaltsdelikt handelt (vgl. BGH NJW 1996, 1905 [BGH 24.01.1996 - 3 StR 540/95]).
  • OLG Düsseldorf, 26.09.1996 - 1 Ws 803/96
    Deren Inhalt ist jedoch nicht, wie bei einem Presseinhaltsdelikt, eigentlicher Strafgrund der Zuwiderhandlung gegen ein Betätigungsverbot gemäß § 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 VereinsG a.F. (vgl. BGH NStZ 1996, 393 ).
  • BGH, 03.06.1998 - 3 StR 237/98

    Verfahrenshindernis der Verfolgungsverjährung

    Anders als die durch eine Plakataktion begangene Zuwiderhandlung gegen ein vereinsrechtliches Betätigungsverbot (vgl. BGH NStZ 1996, 393 [BGH 24.01.1996 - 3 StR 540/95]) unterliegt der hier von der Strafkammer festgestellte Verstoß gegen § 90 a Abs. 1 Nr. 1 StGB der Presseverjährung.
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 28.03.1996 - 2 Ss (OWi) 140 B/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,4073
OLG Brandenburg, 28.03.1996 - 2 Ss (OWi) 140 B/95 (https://dejure.org/1996,4073)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 28.03.1996 - 2 Ss (OWi) 140 B/95 (https://dejure.org/1996,4073)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 28. März 1996 - 2 Ss (OWi) 140 B/95 (https://dejure.org/1996,4073)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aktenmäßige Dokumentation als Wirksamkeitsvoraussetzungen eines im Wege der Elektronischen Datenverarbeitung ausgedruckten Bußgeldbescheides; Gültigkeit eines nicht unterzeichneten Bußgeldbescheides; Vorlagebeschluss an den Bundesgerichtshof; Fehlen einer Dokumentation ...

  • rechtsportal.de

    OWiG §§ 65, 66

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 1996, 393
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (14)

  • OLG Hamm, 20.12.1994 - 4 Ss OWi 1102/94

    Bußgeldbescheid; Computer; Unterschrift; Schuld; Ahndung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.03.1996 - 2 Ss OWi 140 B/95
    Auch deshalb ist es anerkannten Rechts, daß ein mit EDV gefertigter behördlicher Bescheid im allgemeinen (BVerwG, NJW 1974, 2101 - Einberufungsbescheid nach dem Wehrpflichtgesetz - BFH BStBl. 1967 III 682 - Einkommensteuerbescheid - BSGE 13, 269 - Beitragsbescheid -) und ein Bußgeldbescheid im besonderen (OLG Frankfurt, VRS 50, 215; KG, VRS 64, 39; Senat, JMB1. BB 1995, 41 ; OLG Hamm, NJW 1995, 2937 ) zu seiner Wirksamkeit nicht der Unterschrift des verantwortlichen Bediensteten bedarf.

    Im Gegensatz zu dem Oberlandesgericht Hamm (NJW 1995, 2937 ) ist der Senat jedoch der Ansicht, daß ein Verstoß gegen das Gebot der aktenmäßigen Dokumentation des Bußgeldbescheides dessen Unwirksamkeit zur Folge hat.

    Der Entscheidung des Senats steht jedoch der bereits erwähnte Beschluß des Oberlandesgerichts Hamm vom 20. Dezember 1994 - 4 Ss OWi 1102/94 - entgegen.

  • BGH, 24.10.1994 - II ZR 231/93

    Umdeutung eines Leistungs- in ein Feststellungsbegehren im Rahmen der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.03.1996 - 2 Ss OWi 140 B/95
    Der Senat möchte dem Rechtsmittel stattgeben und das Verfahren mangels eines wirksamer, weil nicht aktenmäßig verfügten Bußgeldbescheides einstellen (vgl. die Entscheidung des Senats in JMB1. BB 1995, 41 ).

    Auch deshalb ist es anerkannten Rechts, daß ein mit EDV gefertigter behördlicher Bescheid im allgemeinen (BVerwG, NJW 1974, 2101 - Einberufungsbescheid nach dem Wehrpflichtgesetz - BFH BStBl. 1967 III 682 - Einkommensteuerbescheid - BSGE 13, 269 - Beitragsbescheid -) und ein Bußgeldbescheid im besonderen (OLG Frankfurt, VRS 50, 215; KG, VRS 64, 39; Senat, JMB1. BB 1995, 41 ; OLG Hamm, NJW 1995, 2937 ) zu seiner Wirksamkeit nicht der Unterschrift des verantwortlichen Bediensteten bedarf.

  • OLG Frankfurt, 03.11.1975 - 1 Ws (B) 189/75

    Unterbrechung der Verfolgungsverjährung; Bußgeldbescheid; Elektronische

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.03.1996 - 2 Ss OWi 140 B/95
    Es kann auf sich beruhen, ob hiernach auch ein mit EDV hergestellter Bescheid die Verjährung unterbricht (verneinend LG Frankfurt, NJW 1975, 7078; bejahend OLG Frankfurt, VRS 50, 214 = NJW 1976, 337 ; OLG Celle, MDR 1989, 287 ; vgl. auch Göhler, DAR 1977, 1) und, gegebenenfalls, welches der verschiedenen dafür in Betracht kommenden Tagesdaten maßgeblich ist.

    Auch wenn das Gesetz dies nicht ausdrücklich verlangt, muß die Entscheidung darüber hinaus als solche eines bestimmten oder wenigstens bestimmbaren Bediensteten für Außenstehende erkennbar aktenmäßig dokumentiert sein (wie hier KK OWiG -Kurz, § 65 Rdn. 14 f; Rebmann/Roth/Herrmann, 2. Aufl., § 65 Rdn. 4a; Göhler, 11. Aufl., § 66 Rdn. 31; OLG Frankfurt, VRS 50, 214 ).

  • BGH, 20.03.1992 - 2 StR 371/91

    Verwerfung des Einspruch, wenn der Betroffene trotz Anordnung des persönlichen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.03.1996 - 2 Ss OWi 140 B/95
    Der Senat legt die Sache deshalb entsprechend § 123 Abs. 2 GVG dem Bundesgerichtshof vor (BGHSt 23, 365 [366]; 24, 208 (209); 26, 183 [184]; 38, 251 [254]).
  • BGH, 27.10.1970 - 5 StR 347/70

    Einstelllung des Bußgeldverfahrens auch ohne förmliche Zulassung eines Antrags

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.03.1996 - 2 Ss OWi 140 B/95
    Der Senat legt die Sache deshalb entsprechend § 123 Abs. 2 GVG dem Bundesgerichtshof vor (BGHSt 23, 365 [366]; 24, 208 (209); 26, 183 [184]; 38, 251 [254]).
  • BGH, 16.09.1971 - 1 StR 284/71

    Erstreckung eines Beschlusses auf den mitbetroffenen Nichtrevidenten

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.03.1996 - 2 Ss OWi 140 B/95
    Der Senat legt die Sache deshalb entsprechend § 123 Abs. 2 GVG dem Bundesgerichtshof vor (BGHSt 23, 365 [366]; 24, 208 (209); 26, 183 [184]; 38, 251 [254]).
  • BGH, 14.08.1975 - 4 StR 253/75

    Wirkungen der Rechtskraft eines Bußgeldbescheids - Nicht rechtzeitige Einlegung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.03.1996 - 2 Ss OWi 140 B/95
    Der Senat legt die Sache deshalb entsprechend § 123 Abs. 2 GVG dem Bundesgerichtshof vor (BGHSt 23, 365 [366]; 24, 208 (209); 26, 183 [184]; 38, 251 [254]).
  • OLG Dresden, 20.07.1995 - 2 Ss OWi 186/95

    Bußgeldbescheid

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.03.1996 - 2 Ss OWi 140 B/95
    b) Die Frage, ob der Bescheid einen Hinweis auf den Sachbearbeiter der Bußgeldbehörde enthalten muß (vgl. dazu OLG Dresden, NZV 1996, 42), bedarf hier nicht der Erörterung; etwaigen Anforderungen in dieser Hinsicht entspricht der in dieser Sache ergangene Bescheid.
  • BGH, 28.06.1961 - 2 StR 154/61

    Geständnis auf Grund verbotener Vernehmungsmittel - Unverwertbarkeit eines

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.03.1996 - 2 Ss OWi 140 B/95
    Zwar ist anzuerkennen, daß der Erlaß einer wirksamen Entscheidung - wie jede andere Verfahrenstatsache (BGHSt 16, 164) - statt anhand der Akten auch anderweit im Wege des Freibeweises festgestellt werden kann (BGHSt 23, 280).
  • BGH, 16.06.1970 - 5 StR 111/70

    Verfahrensvoraussetztung - Gerichtliches Bußgeldverfahren - Bußgeld -

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.03.1996 - 2 Ss OWi 140 B/95
    Zwar ist anzuerkennen, daß der Erlaß einer wirksamen Entscheidung - wie jede andere Verfahrenstatsache (BGHSt 16, 164) - statt anhand der Akten auch anderweit im Wege des Freibeweises festgestellt werden kann (BGHSt 23, 280).
  • BVerwG, 05.06.1974 - VIII C 1.74

    Rechtswidrigkeit eines Einberufungsbescheids - Versagung der Zurückstellung -

  • OLG Karlsruhe, 19.04.1985 - 4 Ss 58/85

    Bußgeldbescheid; Anforderungen an einen Bußgeldbescheid; Inhaltliche

  • OLG Celle, 05.05.1988 - 2 Ss OWi 235/88
  • BSG, 21.12.1960 - 7 RKg 3/58
  • BGH, 05.02.1997 - 5 StR 249/96

    Es gehört nicht zu den Verfahrensvoraussetzungen des gerichtlichen

    Das Brandenburgische Oberlandesgericht (abgedruckt NStZ 1996, 393; in der Sache bereits ebenso - obiter - Brandenburgisches OLG JMBl. Brandenburg 1995, 41) hat deshalb die Sache dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung folgender Frage vorgelegt:.
  • KG, 14.01.2016 - 3 Ws (B) 566/15

    Bußgeldverfahren: Wirksamkeit eines Bußgeldbescheids ohne eigenhändige

    Ein in Papierform oder mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung (§ 51 Abs. 1 Satz 2 OWiG) erstellter Bußgeldbescheid ist nach allgemeiner Ansicht auch ohne eigenhändige Unterschrift wirksam, wenn aus der Akte anderweitig zweifelsfrei erkennbar ist, dass er auf dem Willen des zuständigen Behördenmitarbeiters beruht (OLG Stuttgart, NZV 2014, 186; NZV 1998, 81; OLG Brandenburg, NStZ 1996, 393; OLG Hamm, NJW 1995, 2937; Seitz in: Göhler, OWiG, 16. Aufl. 2012, vor § 65 Rn. 4; Kurz in: KK-OWiG, 4. Auflage 2014, § 65 Rn. 12, 14 m. w. N.).
  • KG, 14.01.2016 - 3 Ws (B) 610/15

    Bußgeldverfahren: Wirksamkeit eines Bußgeldbescheids ohne eigenhändige

    Ein in Papierform oder mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung (§ 51 Abs. 1 Satz 2 OWiG) erstellter Bußgeldbescheid ist nach allgemeiner Ansicht auch ohne eigenhändige Unterschrift wirksam, wenn aus der Akte anderweitig zweifelsfrei erkennbar ist, dass er auf dem Willen des zuständigen Behördenmitarbeiters beruht (OLG Stuttgart, NZV 2014, 186; NZV 1998, 81; OLG Brandenburg, NStZ 1996, 393; OLG Hamm, NJW 1995, 2937; Kurz in: KK-OWiG, a. a. O. Rn. 14 m. w. N.; Seitz in: Göhler, OWiG, 16. Aufl. 2012, vor § 65 Rn. 4).
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