Weitere Entscheidung unten: BGH, 07.05.1996

Rechtsprechung
   BGH, 03.04.1996 - 3 StR 59/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,2587
BGH, 03.04.1996 - 3 StR 59/96 (https://dejure.org/1996,2587)
BGH, Entscheidung vom 03.04.1996 - 3 StR 59/96 (https://dejure.org/1996,2587)
BGH, Entscheidung vom 03. April 1996 - 3 StR 59/96 (https://dejure.org/1996,2587)
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Weitergeleitetes Schutzgeld

§§ 263, 253 StGB, Abgrenzung Erpressung - Betrug, In-Aussicht-Stellen

Volltextveröffentlichungen (3)

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Erpressung nach § 253 StGB - Abgrenzung Warnung und Drohung

Papierfundstellen

  • NStZ 1996, 435
  • StV 1996, 482
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 18.01.1955 - 2 StR 284/54

    uneheliches Kind - Schweigegeld - §§ 253, 263 StGB, Abgrenzung zwischen

    Auszug aus BGH, 03.04.1996 - 3 StR 59/96
    Wenn dies aber durch einen Dritten geschehen soll, muß in dem Bedrohten die Vorstellung erweckt werden, daß der Drohende den Dritten in der befürchteten Richtung beeinflussen könne und - bei Nichtvornahme der geforderten Vermögensverfügung - auch wolle (BGHSt 7, 197, 198; BGHR StGB § 253 I Drohung 3).
  • BGH, 18.07.1990 - 3 StR 218/90

    Unterlassene Feststellung einer erpresserischen Absicht

    Auszug aus BGH, 03.04.1996 - 3 StR 59/96
    Wenn dies aber durch einen Dritten geschehen soll, muß in dem Bedrohten die Vorstellung erweckt werden, daß der Drohende den Dritten in der befürchteten Richtung beeinflussen könne und - bei Nichtvornahme der geforderten Vermögensverfügung - auch wolle (BGHSt 7, 197, 198; BGHR StGB § 253 I Drohung 3).
  • BGH, 10.03.2020 - 4 StR 624/19

    Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Hang zur Begehung schwerer Straftaten:

    Denn nicht anders als im Fall des § 240 StGB (vgl. dazu BTDrucks. 18/9097 S. 26) ist auch hier die bloße Warnung vor einem durch Dritte drohenden Übel, dessen Eintritt der Täter aus der Sicht des Erklärungsempfängers nicht beeinflussen kann - hier die vorgespiegelten Repressalien der "Japaner' gegenüber der Nebenklägerin selbst, sowie gegenüber "B.' und "S.' - keine Drohung im Sinne dieser Vorschrift (vgl. BGH, Beschluss vom 3. April 1996 - 3 StR 59/96, NStZ 1996, 435; Urteil vom 18. Januar 1955 - 2 StR 284/54, BGHSt 7, 197, 198 (jeweils zu § 253 StGB); Eschelbach in Matt/Renzikowski, StGB, 2. Aufl., § 177 Rn. 74; Eisele in Schönke/Schröder, StGB, 30. Aufl., § 177 Rn. 54).
  • BGH, 17.08.2006 - 3 StR 238/06

    Erpressung (Drohung); Betrug; Strafzumessung

    Wenn dies aber durch einen Dritten geschehen soll, muss in dem Bedrohten die Vorstellung geweckt werden, dass der Drohende den Dritten in der befürchteten Richtung beeinflussen könne und - bei Nichtvornahme der geforderten Vermögensverfügung - auch wolle (BGHSt 7, 197, 198; Senat, StV 1996, 482; BGHR StGB § 253 Abs. 1 Drohung 3).
  • OLG Karlsruhe, 18.05.2004 - 3 Ss 148/02

    Beihilfe zur versuchten Nötigung: Abgrenzung einer Drohung von einer bloßen

    Der Angeklagte war nicht Herr des Geschehens, weder tatsächlich noch nach den Befürchtungen der Bedrohten (vgl. hierzu BGHSt 31, 195, 201; NStZ 1996, 435).
  • BGH, 03.11.1998 - 1 StR 570/98

    Abgrenzung zwischen Drohung und bloßer Täuschung in Bereicherungsabsicht

    Das unterscheidet den Fall, - von BGHSt 7, 197, wo die Angeklagte in der Rolle einer Hilfesuchenden nur durch die Vorspiegelung, sie selbst werde erpreßt, Geld erlangen wollte; - und von BGH StV 1996, 482, wo der Täter Geld verlangte und vorspiegelte, zur Abwendung von Gefahren für das Opfer selbst Geld gezahlt zu haben und nur im Interesse des Opfers zu handeln, um Übel von diesem abzuwenden.
  • OLG Düsseldorf, 08.01.2002 - 2a Ss 300/01

    Beschränkung der Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch; Erpressung; Betrug

    Eine Drohung liegt damit nicht vor (vgl. BGH StV 1996, 482 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   BGH, 07.05.1996 - 4 StR 185/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,2073
BGH, 07.05.1996 - 4 StR 185/96 (https://dejure.org/1996,2073)
BGH, Entscheidung vom 07.05.1996 - 4 StR 185/96 (https://dejure.org/1996,2073)
BGH, Entscheidung vom 07. Mai 1996 - 4 StR 185/96 (https://dejure.org/1996,2073)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Tatbestand nicht verwirklicht - Angriff auf den Fahrer oder Beifahrer - Ruhender Verkehr - Parkplatz - Fahrtziel - Zwischenziel

  • rechtsportal.de

    StGB § 316a

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1996, 435
  • NZV 1997, 236
  • StV 1997, 356
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 14.01.1992 - 5 StR 618/91

    Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer (Ausnutzung der besonderen Verhältnisse des

    Auszug aus BGH, 07.05.1996 - 4 StR 185/96
    Erforderlich ist, daß der Täter sich eine Gefahrenlage zunutze macht, die dem fließenden Straßenverkehr eigentümlich ist und gerade deshalb so für den Teilnehmer am Kraftfahrzeugverkehr entsteht (BGHSt 38, 196, 197 m.w.N.).

    Ebenso verneint die Rechtsprechung den Tatbestand des § 316 a StGB in den Fällen, in denen der Angriff auf den Fahrer oder Beifahrer im ruhenden Verkehr stattfindet, also erst in zeitlichem Abstand, nachdem das Fahrzeug auf einem Parkplatz, am Fahrtziel oder einem Zwischenziel angekommen und die Fahrt damit zumindest vorerst beendet ist (vgl. BGHSt 38, 196, 198; weitere Nachweise in BGHR StGB § 316 a Abs. 1 Straßenverkehr 7).

  • BGH, 09.04.1968 - 1 StR 60/68

    Strafbarkeit wegen Autostraßenraubs in Tateinheit mit schwerer räuberischer

    Auszug aus BGH, 07.05.1996 - 4 StR 185/96
    Dagegen scheidet die Anwendung des § 316 a StGB aus, wenn das Fahrzeug lediglich als Beförderungsmittel zum Tatort benutzt wird, dieser selbst zum fließenden Verkehr aber keine ihm wesenseigene Beziehung hat (BGHSt 22, 114, 116).
  • BGH, 27.02.1959 - 4 StR 527/58
    Auszug aus BGH, 07.05.1996 - 4 StR 185/96
    Mit diesem Tatbestandsmerkmal sind nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Gefahren gemeint, die durch die Teilnahme am fließenden Verkehr für den Fahrer oder den Mitfahrer eines Kraftfahrzeugs entstehen (BGHSt 6, 82, 84; 13, 27, 29 f.; 37, 256, 258).
  • BGH, 13.12.1990 - 4 StR 512/90

    Tatentschluß nach Beendigung der Fahrt

    Auszug aus BGH, 07.05.1996 - 4 StR 185/96
    Mit diesem Tatbestandsmerkmal sind nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Gefahren gemeint, die durch die Teilnahme am fließenden Verkehr für den Fahrer oder den Mitfahrer eines Kraftfahrzeugs entstehen (BGHSt 6, 82, 84; 13, 27, 29 f.; 37, 256, 258).
  • BGH, 29.04.1954 - 4 StR 837/53
    Auszug aus BGH, 07.05.1996 - 4 StR 185/96
    Mit diesem Tatbestandsmerkmal sind nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Gefahren gemeint, die durch die Teilnahme am fließenden Verkehr für den Fahrer oder den Mitfahrer eines Kraftfahrzeugs entstehen (BGHSt 6, 82, 84; 13, 27, 29 f.; 37, 256, 258).
  • BGH, 19.11.1985 - 1 StR 489/85

    Tatbestandsvollendung; Ausnutzung der besonderen Verhältnisse des Straßenverkehrs

    Auszug aus BGH, 07.05.1996 - 4 StR 185/96
    In letzterem Fall muß jedoch der geplante Überfall in unmittelbarem räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit dem Anhalten und Aussteigen stehen (BGHSt 33, 378, 381) [BGH 19.11.1985 - 1 StR 489/85] .
  • BGH, 01.06.1989 - 4 StR 135/89

    Schwere räuberische Erpressung in Tateinheit mit gefährlicher gemeinschaftlicher

    Auszug aus BGH, 07.05.1996 - 4 StR 185/96
    Der Senatsentscheidung BGHR StGB § 316 a Abs. 1 Straßenverkehr 4, auf die sich das Landgericht für seine Auffassung beruft, kann Gegenteiliges nicht entnommen werden.
  • BGH, 16.02.1961 - 1 StR 621/60

    Schutzbereich des § 316a Strafgesetzbuch (StGB) - Schutz von Fahrzeuginsassen vor

    Auszug aus BGH, 07.05.1996 - 4 StR 185/96
    Anders als der Täter in dem der Entscheidung BGHSt 15, 322 zugrundeliegenden Fall hat der Angeklagte die Geschädigte hier nicht zunächst zum Parkplatz und später in das Waldgelände gefahren, weil ihm diese Örtlichkeiten zur Begehung des Raubes geeignet erschienen.
  • BGH, 24.03.1994 - 4 StR 771/93

    Abgelegener Ort - Besondere Verhältnisse - Straßenverkehr - Überfall

    Auszug aus BGH, 07.05.1996 - 4 StR 185/96
    Ebenso verneint die Rechtsprechung den Tatbestand des § 316 a StGB in den Fällen, in denen der Angriff auf den Fahrer oder Beifahrer im ruhenden Verkehr stattfindet, also erst in zeitlichem Abstand, nachdem das Fahrzeug auf einem Parkplatz, am Fahrtziel oder einem Zwischenziel angekommen und die Fahrt damit zumindest vorerst beendet ist (vgl. BGHSt 38, 196, 198; weitere Nachweise in BGHR StGB § 316 a Abs. 1 Straßenverkehr 7).
  • BGH, 17.10.1995 - 4 StR 549/95

    Strafmildernde Berücksichtigung - Wert - Eingezogener Gegenstand

    Auszug aus BGH, 07.05.1996 - 4 StR 185/96
    Die Strafzumessungserwägungen sind deshalb unvollständig (vgl. BGH StV 1986, 58; 1996, 206).
  • BGH, 02.07.1985 - 4 StR 300/85

    Erfordernis einer näheren Begründung hinsichtlich einer Anordnung der Entziehung

  • BGH, 19.10.1999 - 4 StR 384/99

    Ausnutzung der besonderen Verhältnisse des Straßenverkehrs; Räuberischer Angriff

    Ist die Fahrt beendet und wird der räuberische Entschluß - so wie hier mangels entgegenstehender Feststellungen zu Gunsten des Angeklagten angenommen werden muß - erst danach gefaßt, so fehlt es am Ausnutzen der besonderen Verhältnisse des Straßenverkehrs (vgl. BGHSt 19, 191, 192; 24, 320, 321; 37, 256, 258; BGH NStZ 1996, 435 f.).
  • BGH, 08.07.1997 - 4 StR 311/97

    Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer in Tateinheit mit schwerer räuberischer

    Die Vorschrift des § 316 a Abs. 1 Satz 1 StGB setzt unter anderem voraus, daß das Angriffsunternehmen unter Ausnutzung der besonderen Verhältnisse des Straßenverkehrs erfolgt (BGHSt 6, 82, 84; 13, 27, 29 f.; 37, 256, 258; BGHR StGB § 316 a Abs. 1 Straßenverkehr 8).
  • BGH, 05.03.2003 - 2 StR 526/02

    Vergewaltigung (Tenorierung beim Regelbeispiel); Strafzumessung (Einbeziehung der

    Der Charakter der Einziehung als Nebenstrafe erfordert eine Gesamtschau mit der Hauptstrafe, um insgesamt zu einer schuldangemessenen Rechtsfolge zu gelangen (BGH MDR 1983, 767; BGH StV 1986, 58; 1996, 206; BGH, Beschluss vom 7. Mai 1996 - 4 StR 185/96 -).
  • OLG Rostock, 17.03.2003 - I Ws 64/03

    Beiordnung eines Rechtsanwalts als Pflichtverteidiger - Interessenkonflikt bei

    Dem steht auch die Entscheidung des BVerfG vom 14.10.1997 (StV 1997, 356f.) nicht entgegen.
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