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   BGH, 14.06.1996 - 3 StR 233/96   

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BGH, 14.06.1996 - 3 StR 233/96 (https://dejure.org/1996,1765)
BGH, Entscheidung vom 14.06.1996 - 3 StR 233/96 (https://dejure.org/1996,1765)
BGH, Entscheidung vom 14. Juni 1996 - 3 StR 233/96 (https://dejure.org/1996,1765)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Betäubungsmittel - Gummischlagstock - Strafzumessung - Wirkstoffgehalt - Schätzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 30a

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1996, 498
  • StV 1996, 673
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 06.05.1971 - 4 StR 114/71

    Gaspistole - § 244 Abs. 1 Nr. 1 StGB aF, bundeseinheitl. Definition, besondere

    Auszug aus BGH, 14.06.1996 - 3 StR 233/96
    Der Begriff des Mitsichführens ist wie in § 27 Abs. 1 Satz 1 VersG - und wie der gleichbedeutende Begriff des Beisichführens in § 125 a Nr. 1, § 244 Abs. 1 Nr. 1, § 250 Abs. 1 Nr. 1 StGB - erfüllt, wenn der Täter die Waffe oder den Gegenstand bewußt gebrauchsbereit bei sich hat (vgl. BGHSt 24, 136 f.; 30, 44, 45; Wache in Erbs/Kohlhaas VersG § 2 Rdn. 13).
  • BGH, 18.02.1981 - 2 StR 720/80

    Dienstwaffe - § 244 StGB, Diebstahl mit Waffen, Verpflichtung zum Waffentragen

    Auszug aus BGH, 14.06.1996 - 3 StR 233/96
    Der Begriff des Mitsichführens ist wie in § 27 Abs. 1 Satz 1 VersG - und wie der gleichbedeutende Begriff des Beisichführens in § 125 a Nr. 1, § 244 Abs. 1 Nr. 1, § 250 Abs. 1 Nr. 1 StGB - erfüllt, wenn der Täter die Waffe oder den Gegenstand bewußt gebrauchsbereit bei sich hat (vgl. BGHSt 24, 136 f.; 30, 44, 45; Wache in Erbs/Kohlhaas VersG § 2 Rdn. 13).
  • BGH, 05.07.1995 - 3 StR 213/95

    Feststellungsverzicht des Wirkstoffgehalts der Betäubungsmittel - Ungenügende

    Auszug aus BGH, 14.06.1996 - 3 StR 233/96
    Wegen der Bedeutung der Wirkstoffmenge für eine sachgerechte, schuldangemessene Festsetzung der Strafen im Betäubungsmittelstrafrecht kann auf eine nach den Umständen des Falles mögliche genaue Feststellung nicht verzichtet werden (vgl. BGH, Beschl. vom 5. Juli 1995 - 3 StR 213/95; BGH NJW 1994, 1885, 1886 [BGH 24.02.1994 - 4 StR 708/93] m.w.N.).
  • BGH, 24.02.1994 - 4 StR 708/93

    Tateinheit von unerlaubtem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer

    Auszug aus BGH, 14.06.1996 - 3 StR 233/96
    Wegen der Bedeutung der Wirkstoffmenge für eine sachgerechte, schuldangemessene Festsetzung der Strafen im Betäubungsmittelstrafrecht kann auf eine nach den Umständen des Falles mögliche genaue Feststellung nicht verzichtet werden (vgl. BGH, Beschl. vom 5. Juli 1995 - 3 StR 213/95; BGH NJW 1994, 1885, 1886 [BGH 24.02.1994 - 4 StR 708/93] m.w.N.).
  • BGH, 28.01.2020 - 4 StR 303/19

    Bewaffnetes Handeltreibens mit Betäubungsmitteln (Anwendungsbereich der

    Denn der Tatbestand des § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG setzt eine tatbezogene Verwendungsabsicht nicht voraus (vgl. BGH, Beschlüsse vom 14. Juni 1996 ? 3 StR 233/96, NStZ 1996, 498; vom 9. Oktober 1997 ? 3 StR 465/97, BGHSt 43, 266, 270).
  • BGH, 27.09.2002 - 5 StR 117/02

    Diebstahl mit Waffen (Beisichführen eines "anderen gefährlichen Werkzeugs";

    Eine Verurteilung des Angeklagten nach dieser Vorschrift könnte - worauf der Generalbundesanwalt zutreffend hingewiesen hat - nur dann in Betracht kommen, wenn der Angeklagte das Taschenmesser bewußt gebrauchsbereit bei sich hatte (vgl. BGHR BtMG § 30a Abs. 2 Gegenstand 2; BGH NStZ-RR 1997, 50, 51; StV 2002, 191; BayObLGSt 1999, 46, 48; Eser in Schönke/Schröder, StGB 26. Aufl. § 244 Rdn. 6).
  • BGH, 28.02.1997 - 2 StR 556/96

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge;

    Der Wille des Täters, die Waffe gegebenenfalls einzusetzen, ist wie dargelegt nicht erforderlich (vgl. auch BGH StV 1996, 673, 674).
  • BGH, 09.10.1997 - 3 StR 465/97

    "sonstiger Gegenstand" im Sinne von § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG (subjektive

    Die subjektive Bestimmung eines sonstigen Gegenstandes zur Verletzung von Menschen durch den Täter bedeutet indes nicht, daß er diese im Hinblick auf die konkret beabsichtigte Straftat zu treffen hätte, denn eine Verwendungsabsicht erfordert § 30 a Abs. 2 Nr. 2 BtMG nicht (BGH NStZ 1996, 498; BGHR § 30 a II Mitsichführen 1).
  • BGH, 07.12.2011 - 4 StR 517/11

    Anforderungen an die Feststellungen bei Betäubungsmittelhandel (Einfuhr von

    Weitere rechtliche Bedenken gegen die Vorgehensweise des Landgerichts ergeben sich zudem aus der Tatsache, dass eine exakte Feststellung des Wirkstoffanteils durch ein entsprechendes Gutachten ohne Weiteres möglich gewesen wäre (BGH, Beschluss vom 14. Juni 1996 - 3 StR 233/96, NStZ 1996, 498, 499).

    Der Senat vermag mit Rücksicht auf die festgestellten Rohmengen und die weiteren Umstände auszuschließen, dass der aufgezeigte Rechtsfehler den Schuldspruch gefährdet (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Juni 1996 - 3 StR 233/96, NStZ 1996, 498, 499).

  • BGH, 24.06.2003 - 1 StR 25/03

    Verwerfung der Revision als unbegründet; Sitzungsprotokoll; Inhalt des Protokolls

    Ein Verwendungsvorsatz für die konkrete Tat ist entgegen der Auffassung der Revision nicht erforderlich (BGHSt 43, 8, 14; BGHR BtMG § 30a Abs. 2 Gegenstand 1 und 2).
  • BGH, 20.06.2017 - 1 StR 227/17

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

    Wegen der Bedeutung der Wirkstoffmenge für eine sachgerechte, schuldangemessene Festsetzung der Strafen im Betäubungsmittelstrafrecht kann auf eine nach den Umständen des Falles mögliche genaue Feststellung des Wirkstoffgehalts nicht verzichtet werden (BGH, Beschluss vom 14. Juni 1996 - 3 StR 233/96, NStZ 1996, 498 mwN).
  • OLG Frankfurt, 27.09.2002 - 1 Ss 49/02

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Beschränkung der Berufung bei

    Stehen tatbestandliche Voraussetzungen - wie die "nicht geringe Menge" im Sinn von § 29 a Abs. 1 Nr. 2 BtMG - nicht in Frage, hat das in der Regel keine Auswirkungen auf den Schuldspruch und kann u. U. ausnahmsweise auch der Strafausspruch Bestand behalten (vgl. z. B. BGH bei Schoreit, NStZ 1988, 351, 1990, 331 und 1991, 328; BGH NStZ 84, 460; NStZ 90, 395; NJW 1992, 380; NStZ 96, 498, StV 2000, 613; StV 2001, 461; BGH R BtMG § 29 Abs. 3 Nr. 4 Menge 8).

    Deshalb kann auf eine nach den Umständen des Falles mögliche, genaue Feststellung der Wirkstoffmenge für eine sachgerechte, schuldangemessene Festsetzung der Strafen im Betäubungsmittelstrafrecht grundsätzlich nicht verzichtet werden (z. B. BGH StV a. a. O.; NStZ 1996, 498/499).

  • BGH, 04.09.1996 - 5 StR 391/96

    Betäubungsmittel - Waffe - Mitsichführen

    Das Merkmal des Mitsichführens erfordert in subjektiver Hinsicht, daß der Täter die Waffe oder den Gegenstand bewußt gebrauchsbereit bei sich hat (BGH, Beschluß vom 14. Juni 1996 3 StR 233/96 -).
  • BGH, 14.11.1996 - 1 StR 609/96

    Unerlaubter Erwerb von Betäubungsmitteln in Tateinheit mit bewaffnetem

    Das Merkmal des Mitsichführens einer Schußwaffe hat die gleiche Bedeutung wie der Begriff des Beisichführens im Sinne der §§ 125 a Nr. 1, 244 Abs. 1 Nr. 1, 250 Abs. 1 Nr. 1 StGB hat (BGH, Beschluß vom 14. Juni 1996 - 3 StR 233/96).
  • BGH, 19.03.2013 - 3 StR 7/13

    Abgrenzung von Täterschaft und Beihilfe beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

  • BGH, 06.05.2020 - 2 StR 391/19

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Abgrenzung des Handeltreibens

  • BGH, 06.09.2005 - 3 StR 255/05

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (nicht geringe Menge;

  • BGH, 20.06.2000 - 2 StR 123/00

    Tatbestand des unerlaubten bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in

  • BGH, 17.06.1999 - 4 StR 229/99

    Reinheitsgehalt; Kokain; Zuständigkeit; Nicht geringe Menge; Pflichtverteidigung

  • OLG Frankfurt, 15.12.2004 - 2 Ss 382/04

    Strafzumessung: Mitteilung von Vorstrafen, Angabe des Wirkstoffgehalts bei

  • BGH, 26.11.2013 - 5 StR 521/13

    Fehlende tatrichterliche Feststellungen zum Wirkstoffgehalt bei Verurteilung

  • OLG Frankfurt, 30.07.2010 - 1 Ss 173/10

    Beweiswürdigung: Notwendigkeit der Belegung der Feststellungen zum

  • OLG Frankfurt, 25.11.2004 - 1 Ss 253/04

    Betäubungsmittelstrafrecht: Feststellungen zum Mindestschuldumfang, Crack

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   BGH, 30.04.1996 - 1 StR 1/96   

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BGH, 30.04.1996 - 1 StR 1/96 (https://dejure.org/1996,3548)
BGH, Entscheidung vom 30.04.1996 - 1 StR 1/96 (https://dejure.org/1996,3548)
BGH, Entscheidung vom 30. April 1996 - 1 StR 1/96 (https://dejure.org/1996,3548)
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Papierfundstellen

  • NStZ 1996, 498
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 24.06.1986 - 5 StR 153/86

    Begriff des unerlaubten Handeltreibens

    Auszug aus BGH, 30.04.1996 - 1 StR 1/96
    Die Strafkammer hat nicht die naheliegende Frage geprüft, ob A. durch sein Verhalten des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (§ 29 a Abs. 1 Nr. 2 BtMG) schuldig geworden ist und ob der Angeklagte sich an dieser Tat beteiligt hat (vgl. dazu BGHSt 34, 124, 125) [BGH 24.06.1986 - 5 StR 153/86].

    Eine solche Vorteilserwartung kann unter Umständen den Begriff der Eigennützigkeit erfüllen (vgl. BGH GA 1981, 572 sowie BGHSt 34, 124, 126) [BGH 24.06.1986 - 5 StR 153/86].

  • BGH, 20.01.1982 - 2 StR 593/81

    Anforderungen an Abgabe von Betäubungsmitteln nach dem Betäubungsmittelgesetz -

    Auszug aus BGH, 30.04.1996 - 1 StR 1/96
    Die Strafkammer hätte deshalb prüfen müssen, ob der Angeklagte einen Teil der erwähnten Heroinmenge, der näher zu bestimmen gewesen wäre (BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Schuldumfang 5), über eine nach § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BtMG strafbare "Veräußerung" hinaus gewinnbringend veräußern wollte und insoweit eines tateinheitlich begangenen Vergehens des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln (§ 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BtMG) schuldig ist; auf den tatsächlichen Absatz des Rauschgifts kam es dabei nicht an (BGHSt 30, 359, 361; BGH MDR 1982, 512; NStZ 1992, 546; 1993, 44, 45; Körner, BtMG 4. Aufl. § 29 Rdn. 792).
  • BGH, 01.06.1989 - 4 StR 222/89

    Merkmal der schweren seelischen Abartigkeit in den §§ 20, 21 Strafgesetzbuch

    Auszug aus BGH, 30.04.1996 - 1 StR 1/96
    Damit verkennt sie, daß die Anwendung des § 21 StGB nicht zugleich auf beide Alternativen dieser Vorschrift gestützt werden kann (vgl. BGHR StGB § 21 Einsichtsfähigkeit 5).
  • BGH, 29.07.1992 - 3 StR 61/92

    Urteil - Urteilsformel - Drogen - Betäubungsmittel

    Auszug aus BGH, 30.04.1996 - 1 StR 1/96
    Die Strafkammer hätte deshalb prüfen müssen, ob der Angeklagte einen Teil der erwähnten Heroinmenge, der näher zu bestimmen gewesen wäre (BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Schuldumfang 5), über eine nach § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BtMG strafbare "Veräußerung" hinaus gewinnbringend veräußern wollte und insoweit eines tateinheitlich begangenen Vergehens des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln (§ 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BtMG) schuldig ist; auf den tatsächlichen Absatz des Rauschgifts kam es dabei nicht an (BGHSt 30, 359, 361; BGH MDR 1982, 512; NStZ 1992, 546; 1993, 44, 45; Körner, BtMG 4. Aufl. § 29 Rdn. 792).
  • BGH, 23.09.1992 - 3 StR 275/92

    Betäubungsmittel - Drogen - Drogenhandel - Unerlaubtes Handeltreiben

    Auszug aus BGH, 30.04.1996 - 1 StR 1/96
    Die Strafkammer hätte deshalb prüfen müssen, ob der Angeklagte einen Teil der erwähnten Heroinmenge, der näher zu bestimmen gewesen wäre (BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Schuldumfang 5), über eine nach § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BtMG strafbare "Veräußerung" hinaus gewinnbringend veräußern wollte und insoweit eines tateinheitlich begangenen Vergehens des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln (§ 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BtMG) schuldig ist; auf den tatsächlichen Absatz des Rauschgifts kam es dabei nicht an (BGHSt 30, 359, 361; BGH MDR 1982, 512; NStZ 1992, 546; 1993, 44, 45; Körner, BtMG 4. Aufl. § 29 Rdn. 792).
  • BGH, 27.11.1980 - 4 StR 550/80

    Unerlaubtes Handeltreiben bei Erwerb von Kommissionsware

    Auszug aus BGH, 30.04.1996 - 1 StR 1/96
    Doch spricht die Dimension des geschilderten Heroingeschäfts dafür, daß er - und sei es nur zur Finanzierung seines Eigenverbrauchs (vgl. BGH, Urt. vom 27. November 1980 - 4 StR 550/80) - einen erheblichen Teil des zu erwerbenden Rauschgifts gewinnbringend weiterveräußern wollte.
  • BGH, 13.12.1995 - 3 StR 276/95

    Klarstellung des Schuldspruchs aufgrund einer fehlerhaften Urteilsformel -

    Auszug aus BGH, 30.04.1996 - 1 StR 1/96
    Indes begründet die Abhängigkeit von Betäubungsmitteln für sich allein noch nicht eine erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit (ständige Rechtsprechung; vgl. BGHR StGB § 21 BtM-Auswirkungen 11 sowie BGH, Urteile vom 13. Juni 1995 - 1 StR 158/95 - bei Detter NStZ 1996, 183 und vom 13. Dezember 1995 - 3 StR 276/95).
  • BGH, 13.06.1995 - 1 StR 158/95

    Verminderung der Schuldfähigkeit bei Abhängigkeit von Betäubungsmitteln

    Auszug aus BGH, 30.04.1996 - 1 StR 1/96
    Indes begründet die Abhängigkeit von Betäubungsmitteln für sich allein noch nicht eine erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit (ständige Rechtsprechung; vgl. BGHR StGB § 21 BtM-Auswirkungen 11 sowie BGH, Urteile vom 13. Juni 1995 - 1 StR 158/95 - bei Detter NStZ 1996, 183 und vom 13. Dezember 1995 - 3 StR 276/95).
  • BGH, 04.04.1995 - 4 StR 95/95

    Psychische Disposition - Hang - Rauschmittel - Rausch - Übermaß - Unterbringung -

    Auszug aus BGH, 30.04.1996 - 1 StR 1/96
    Schließlich wird der neue Tatrichter zu entscheiden haben, ob die Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt angeordnet werden darf und muß (vgl. BGHR StGB § 64 Abs. 1 Hang 5).
  • BGH, 05.08.1992 - 3 StR 303/92

    Geringer Schuldumfang bei Nichtgefährdung anderer Personen durch das

    Auszug aus BGH, 30.04.1996 - 1 StR 1/96
    Die Strafkammer hätte deshalb prüfen müssen, ob der Angeklagte einen Teil der erwähnten Heroinmenge, der näher zu bestimmen gewesen wäre (BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Schuldumfang 5), über eine nach § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BtMG strafbare "Veräußerung" hinaus gewinnbringend veräußern wollte und insoweit eines tateinheitlich begangenen Vergehens des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln (§ 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BtMG) schuldig ist; auf den tatsächlichen Absatz des Rauschgifts kam es dabei nicht an (BGHSt 30, 359, 361; BGH MDR 1982, 512; NStZ 1992, 546; 1993, 44, 45; Körner, BtMG 4. Aufl. § 29 Rdn. 792).
  • BGH, 13.02.1991 - 3 StR 423/90

    Verletzung der Hinweispflicht - Vorliegen eines Bezugssystems und Verkaufssystems

  • BGH, 17.03.1981 - 5 StR 56/81

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Begriff des "Handeltreibens"

  • BGH, 18.12.2019 - 1 StR 570/19

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Erfordernis der Eigennützigkeit:

    bb) Der Angeklagte strich zwar - anders als sein Lieferant - weder einen Geldgewinn ein noch erhielt er einen sonstigen ihm verbleibenden Vorteil von seinen Abnehmern; indes veräußerte er die Betäubungsmittel weiter, um von seinem Verkäufer gesondert von den Liefermengen mit Heroin zum Eigenkonsum entlohnt zu werden (vgl. BGH, Urteil vom 30. April 1996 - 1 StR 1/96 Rn. 10 und Beschluss vom 17. September 2009 - 5 StR 325/09 Rn. 3).
  • BGH, 07.12.2005 - 2 StR 455/05

    Erheblich verminderte Schuldfähigkeit (Betäubungsmittelabhängigkeit; schwere

    Das bloße Vorliegen einer psychischen oder - wie hier vom Landgericht offenbar angenommen - körperlichen Betäubungsmittelabhängigkeit begründet nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch dann nicht schon ohne Weiteres die Annahme dauerhaft erheblich verminderter Steuerungsfähigkeit, wenn zur unmittelbaren Befriedigung oder zur Finanzierung der Abhängigkeit Betäubungsmittel erworben oder Handel mit ihnen getrieben wird (vgl. z. B. BGH NJW 1981, 1221; NStZ 1989, 17; 1996, 498; 1999, 448; NStZ-RR 2004, 39 f.; vgl. auch Theune NStZ 1997, 60; Tröndle/Fischer StGB 53. Aufl., § 21 Rdn. 21; jeweils m.w.N.).
  • BGH, 10.11.2010 - 2 StR 473/10

    Konkurrenzen zwischen dem unerlaubten Erwerb von Betäubungsmitteln und dem

    Dies rechtfertigt keine Verurteilung wegen tateinheitlichen unerlaubten Erwerbs von Betäubungsmitteln, auch wenn, wie im Fall II. 7 festgestellt (UA. S. 6), ein gestreckter Rest der erworbenen Menge beim Angeklagten verblieben ist, weil dieser sich nicht verkaufen ließ (vgl. BGH NStZ 1996, 498).
  • BayObLG, 20.01.2004 - 4St RR 3/04

    Betäubungsmittelstrafrecht: Eigennützigkeit beim Handeltreiben, Strafzumessung

    Es setzt nicht voraus, dass ein bestimmter Vorteil ausdrücklich festgestellt worden ist (vgl. Körner BtMG 5. Aufl. § 29 Rn. 342); allerdings kann es sich auch aus den Umständen ergeben, so zum Beispiel aus der Art und dem Umfang des Geschäftsgebarens (BGH NStZ 1996, 498 ).
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