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Rechtsprechung
   BGH, 14.05.1996 - 1 StR 245/96   

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BGH, 14.05.1996 - 1 StR 245/96 (https://dejure.org/1996,2483)
BGH, Entscheidung vom 14.05.1996 - 1 StR 245/96 (https://dejure.org/1996,2483)
BGH, Entscheidung vom 14. Mai 1996 - 1 StR 245/96 (https://dejure.org/1996,2483)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Fahrt nach Amsterdam - Erwerb von Betäubungsmitteln - Bloße Vorbereitungshandlung - Vereinbarung mit dem Lieferanten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 29, § 29a, § 30

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1996, 507
  • StV 1996, 548
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 06.09.1989 - 3 StR 268/89

    Versuchsbeginn bei unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmittel in einem

    Auszug aus BGH, 14.05.1996 - 1 StR 245/96
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. Beschluß vom 22. Juli 1992 - 2 StR 297/92; BGHSt 36, 249 ff.) beginnt der Versuch der unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln in einem Kraftfahrzeug regelmäßig erst kurz vor Erreichen der Hoheitsgrenze oder der von ihr eingerichteten Zollstelle.
  • BGH, 07.07.1994 - 1 StR 313/94

    Versuch des unerlaubten Erwerbs von Betäubungsmitteln (unmittelbares Ansetzen);

    Auszug aus BGH, 14.05.1996 - 1 StR 245/96
    Der Begriff des Handeltreibens im Sinne von §§ 29 ff. BtMG wird zwar von der Rechtsprechung weit ausgelegt, doch hat der Angeklagte hier noch nicht zur Verwirklichung des Tatbestandes unmittelbar angesetzt (vgl. BGH, Beschluß vom 4. Juli 1984 - 1 StR 318/84 und BGH, Urteil vom 18. Juni 1986 - 2 StR 201/86; vgl. auch zum versuchten Erwerb von Betäubungsmitteln BGHSt 40, 208 ff.).
  • BGH, 20.08.1991 - 1 StR 321/91

    Strafbarkeit des Handeltreibens mit Betäubungsmittelimitaten

    Auszug aus BGH, 14.05.1996 - 1 StR 245/96
    Anders als in der Entscheidung des Senats vom 20. August 1991 - 1 StR 321/91 - dort Seite 11 (insoweit nicht abgedruckt in BGHSt 38, 58 ff.) war im vorliegenden Fall die Grenze einer bloßen Vorbereitungshandlung nicht überschritten.
  • BGH, 18.06.1986 - 2 StR 201/86

    Strafbarkeit wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln - Der Begriff

    Auszug aus BGH, 14.05.1996 - 1 StR 245/96
    Der Begriff des Handeltreibens im Sinne von §§ 29 ff. BtMG wird zwar von der Rechtsprechung weit ausgelegt, doch hat der Angeklagte hier noch nicht zur Verwirklichung des Tatbestandes unmittelbar angesetzt (vgl. BGH, Beschluß vom 4. Juli 1984 - 1 StR 318/84 und BGH, Urteil vom 18. Juni 1986 - 2 StR 201/86; vgl. auch zum versuchten Erwerb von Betäubungsmitteln BGHSt 40, 208 ff.).
  • BGH, 05.07.1984 - 1 StR 318/84

    Voraussetzungen für die Annahme von Mittäterschaft

    Auszug aus BGH, 14.05.1996 - 1 StR 245/96
    Der Begriff des Handeltreibens im Sinne von §§ 29 ff. BtMG wird zwar von der Rechtsprechung weit ausgelegt, doch hat der Angeklagte hier noch nicht zur Verwirklichung des Tatbestandes unmittelbar angesetzt (vgl. BGH, Beschluß vom 4. Juli 1984 - 1 StR 318/84 und BGH, Urteil vom 18. Juni 1986 - 2 StR 201/86; vgl. auch zum versuchten Erwerb von Betäubungsmitteln BGHSt 40, 208 ff.).
  • BGH, 07.10.1993 - 4 StR 506/93

    Überschreitung der Versuchsschwelle einer Straftat bei Fehlen eines weiteren,

    Auszug aus BGH, 14.05.1996 - 1 StR 245/96
    Der Senat kann den Schuldspruch selbst ändern (vgl. BGH, Beschluß vom 7. Oktober 1993 - 4 StR 506/93).
  • BGH, 22.07.1992 - 2 StR 297/92

    Betäubungsmittel - Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln - Versuch der

    Auszug aus BGH, 14.05.1996 - 1 StR 245/96
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. Beschluß vom 22. Juli 1992 - 2 StR 297/92; BGHSt 36, 249 ff.) beginnt der Versuch der unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln in einem Kraftfahrzeug regelmäßig erst kurz vor Erreichen der Hoheitsgrenze oder der von ihr eingerichteten Zollstelle.
  • BGH, 26.10.2005 - GSSt 1/05

    Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen zum Handeltreiben mit

    Auch allgemeine, ergebnislose Anfragen nach Betäubungsmitteln und entsprechende Erkundungsfahrten sind bloße Vorbereitungshandlungen (BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 7; BGH NStZ-RR 1996, 48; BGH NStZ 1996, 507, 508).
  • BGH, 02.08.2016 - 2 StR 154/16

    Diebstahl (Wegnahme: Abgrenzung zum Betrug bei täuschungsbedingter

    Dass die Berichtigung des Schuldspruchs auch im Fall der Angeklagten J. keine Auswirkungen auf den Strafausspruch hat, steht der Erstreckung der Revision nicht entgegen (vgl. auch BGH, Beschluss vom 14. Mai 1996 - 1 StR 245/96, NStZ 1996, 507, 508).
  • BGH, 03.09.2015 - 3 StR 236/15

    Verbindung zweier Umsatzgeschäfte zu einer einheitlichen Tat beim Handeltreiben

    (2) Die geringe Bedeutung, welche der Fahrt des Täters zum Lieferanten für das Unrecht des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln zukommt, erhellt auch folgende - geringfügig abweichende - Sachverhaltsvariante: Hat der Täter noch kein Erwerbsgeschäft mit seinem Betäubungsmittellieferanten vereinbart, sondern fährt mit dem Gedanken, bei sich bietender Gelegenheit weitere Drogen zu kaufen, so stellt die Anfahrt zu dem Ort, an dem der Täter ggf. Betäubungsmittel für den gewinnbringenden Weiterverkauf erwerben will, nur eine straflose Vorbereitungshandlung des in Aussicht genommenen Betäubungsmittelhandels dar (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Mai 1996 - 1 StR 245/96, NStZ 1996, 507, 508; Körner/Patzak/Volkmer, BtMG, 7. Aufl., § 29 Teil 4 Rn. 55).
  • BGH, 15.11.2016 - 3 StR 236/15

    Divergenzvorlage; keine Tateinheit trotz teilweiser Identität der

    (2) Die geringe Bedeutung, welche der Fahrt des Täters zum Lieferanten für das Unrecht des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln zukommt, erhellt auch folgende - geringfügig abweichende - Sachverhaltsvariante: Hat der Täter noch kein Erwerbsgeschäft mit seinem Betäubungsmittellieferanten vereinbart, sondern fährt mit dem Gedanken, bei sich bietender Gelegenheit weitere Drogen zu kaufen, so stellt die Anfahrt zu dem Ort, an dem der Täter ggf. Betäubungsmittel für den gewinnbringenden Weiterverkauf erwerben will, nur eine straflose Vorbereitungshandlung des in Aussicht genommenen Betäubungsmittelhandels dar (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Mai 1996 - 1 StR 245/96, NStZ 1996, 507, 508; Körner/Patzak/Volkmer, BtMG, 8. Aufl., § 29 Teil 4 Rn. 55).
  • BGH, 13.01.2005 - 3 StR 61/02

    Vorlagebeschluss; Divergenzvorlage; unerlaubtes Handeltreiben mit

    Auch eine Einkaufsfahrt nach Holland, die vergeblich blieb, weil der vorgesehene Lieferant verhaftet, der Coffee-Shop geschlossen und eine andere Bezugsquelle nicht bekannt war, wurde als bloße Vorbereitung bewertet (BGH NStZ 1996, 507).
  • BGH, 03.04.2019 - 5 StR 87/19

    Rüge der Abwesenheit eines beisitzenden Richters an einem Hautverhandlungstag

    d) Nach § 357 Satz 1 StPO ist die Teilaufhebung auf die nichtrevidierenden Mitangeklagten W. und S. zu erstrecken, auch wenn sich dieses Ergebnis nicht auf die Gesamtstrafen auswirkt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. August 2018 - 3 StR 301/18, NStZ-RR 2018, 352, 353; 9. März 2005 - 2 StR 544/04, NStZ-RR 2005, 199, 200; vom 14. Mai 1996 - 1 StR 245/96, NStZ 1996, 507, 508).
  • BGH, 28.06.2011 - 3 StR 485/10

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Anbau; Tateinheit; Tatmehrheit;

    Etwas anderes kann etwa dann gelten, wenn dem 12 13 Täter dort ein zuverlässiger Händler bekannt ist (Weber aaO § 29 Rn. 351, 541; vgl. auch BGH, Beschluss vom 14. Mai 1996 - 1 StR 245/96, NStZ 1996, 507).
  • BGH, 18.03.2020 - 4 StR 374/19

    Absolute Revisionsgründe; Besetzungseinwand (Zulässigkeit einer Besetzungsrüge:

    Die rechtsfehlerhafte Würdigung der Beteiligungsform des Handeltreibens durch die Strafkammer betrifft den nicht revidierenden Mitangeklagten Y. in gleicher Weise wie den Angeklagten D. Die Schuldspruchänderung ist daher gemäß § 357 StPO auf den Mitangeklagten zu erstrecken (vgl. BGH, Beschlüsse vom 14. Mai 1996 - 1 StR 245/96, NStZ 1996, 507 f.; vom 31. Juli 1996 - 3 StR 269/96, NStZ 1997, 379 bei Kusch).
  • BGH, 30.01.2001 - 1 StR 423/00

    Abgrenzung zwischen tatbestandsmäßigem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln und

    Erforderlich ist aber stets, daß Tätigkeiten erfolgen, die auf die Ermöglichung oder Förderung eines bestimmten Umsatzgeschäfts mit Betäubungsmitteln zumindest in dem Sinne zielen, daß ein konkretes Geschäft "angebahnt" ist oder "läuft" (BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 22, 37, 43, vgl. auch BGH NStZ 1996, 507, wo der Senat bereits bei noch weiter gediehenen Maßnahmen als im vorliegenden Fall - Fahrt nach Amsterdam, um an Rauschgift heranzukommen - das Versuchsstadium des Handeltreibens noch nicht als erreicht ansah).
  • BGH, 19.04.2011 - 3 StR 230/10

    Kriminelle Vereinigung (Klammerwirkung; uneigentliches Organisationsdelikt);

    Dass die Berichtigung des Schuldspruchs auch im Fall der Mitangeklagten F., Br. und B. keine Auswirkungen auf den Strafausspruch hat, weil der Senat auch insoweit die Verhängung einer milderen Strafe ausschließen kann, steht der Erstreckung der Revision nach § 357 StPO nicht entgegen (BGH, Beschluss vom 31. Juli 1996 - 3 StR 269/96, bei Kusch NStZ 1997, 376; Beschluss vom 14. Mai 1996 - 1 StR 245/96, NStZ 1996, 507).
  • BGH, 17.08.2023 - 5 StR 349/23

    Schuldspruch wegen veruntreuender Unterschlagung

  • BGH, 07.08.2018 - 3 StR 301/18

    Konkurrenzen im Betäubungsmittelstrafrecht (Verhältnis von Handeltreiben und

  • BGH, 13.01.2005 - 3 StR 243/02

    Annahme vollendeten Handeltreibens bei ernsthaften Verhandlungen über den Ankauf

  • BGH, 30.06.2016 - 1 StR 241/16

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln (Versuchsbeginn: Erreichen der

  • BGH, 30.10.2008 - 3 StR 397/08

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Täterschaft; Teilnahme; Kurier)

  • BGH, 31.07.1996 - 3 StR 269/96

    Feststellung der Tateinheit hinsichtlich des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln

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Rechtsprechung
   BGH, 03.04.1996 - 2 StR 590/95   

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https://dejure.org/1996,2003
BGH, 03.04.1996 - 2 StR 590/95 (https://dejure.org/1996,2003)
BGH, Entscheidung vom 03.04.1996 - 2 StR 590/95 (https://dejure.org/1996,2003)
BGH, Entscheidung vom 03. April 1996 - 2 StR 590/95 (https://dejure.org/1996,2003)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 2585
  • MDR 1996, 729
  • NStZ 1996, 507
  • StV 1997, 514
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 08.12.1987 - 4 StR 621/87

    Zulässigkeit eines Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur

    Auszug aus BGH, 03.04.1996 - 2 StR 590/95
    Für Fälle dieser Art ist dem Grundsatz nach anerkannt, daß die durch vorläufige Einstellung des Verfahrens ausgeschiedene Tat - selbst wenn sie prozeßordnungsgemäß festgestellt worden ist - bei der Beweiswürdigung nur dann zu Lasten des Angeklagten verwertet werden darf, wenn dieser zuvor auf die Möglichkeit einer solchen Verwertung hingewiesen worden war (BGHSt 31, 302; BGH StV 1984, 364; 1985, 221; BGHR StPO § 154 Abs. 2 Hinweispflicht 1).
  • BGH, 16.03.1983 - 2 StR 826/82

    Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz - Verwertung von Tatteilen -

    Auszug aus BGH, 03.04.1996 - 2 StR 590/95
    Für Fälle dieser Art ist dem Grundsatz nach anerkannt, daß die durch vorläufige Einstellung des Verfahrens ausgeschiedene Tat - selbst wenn sie prozeßordnungsgemäß festgestellt worden ist - bei der Beweiswürdigung nur dann zu Lasten des Angeklagten verwertet werden darf, wenn dieser zuvor auf die Möglichkeit einer solchen Verwertung hingewiesen worden war (BGHSt 31, 302; BGH StV 1984, 364; 1985, 221; BGHR StPO § 154 Abs. 2 Hinweispflicht 1).
  • BGH, 13.02.1985 - 1 StR 709/84

    Vertrauensschutz hinsichtlich vorläufiger Verfahrenseinstellung; Einbeziehung von

    Auszug aus BGH, 03.04.1996 - 2 StR 590/95
    Für Fälle dieser Art ist dem Grundsatz nach anerkannt, daß die durch vorläufige Einstellung des Verfahrens ausgeschiedene Tat - selbst wenn sie prozeßordnungsgemäß festgestellt worden ist - bei der Beweiswürdigung nur dann zu Lasten des Angeklagten verwertet werden darf, wenn dieser zuvor auf die Möglichkeit einer solchen Verwertung hingewiesen worden war (BGHSt 31, 302; BGH StV 1984, 364; 1985, 221; BGHR StPO § 154 Abs. 2 Hinweispflicht 1).
  • BGH, 02.03.1984 - 2 StR 102/84

    Tatsachen - Tatkomplexe - Vorläufige Einstellung - Verwertung - Hinweispflicht -

    Auszug aus BGH, 03.04.1996 - 2 StR 590/95
    Für Fälle dieser Art ist dem Grundsatz nach anerkannt, daß die durch vorläufige Einstellung des Verfahrens ausgeschiedene Tat - selbst wenn sie prozeßordnungsgemäß festgestellt worden ist - bei der Beweiswürdigung nur dann zu Lasten des Angeklagten verwertet werden darf, wenn dieser zuvor auf die Möglichkeit einer solchen Verwertung hingewiesen worden war (BGHSt 31, 302; BGH StV 1984, 364; 1985, 221; BGHR StPO § 154 Abs. 2 Hinweispflicht 1).
  • BGH, 07.07.2016 - 5 StR 270/16

    Belastende Verwertung von durch vorläufige gerichtliche Verfahrenseinstellung

    aa) Es ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannt, dass durch vorläufige gerichtliche Verfahrenseinstellung ausgeschiedene Taten selbst im Fall prozessordnungsgemäßer Feststellung auch bei der Beweiswürdigung nur dann zu Lasten des Angeklagten verwertet werden dürfen, wenn dieser zuvor auf die Möglichkeit einer solchen Verwertung hingewiesen worden ist (vgl. BGH, Urteile vom 16. März 1983 - 2 StR 826/82, BGHSt 31, 302, 303; vom 3. April 1996 - 2 StR 590/95, BGHR StPO § 154 Abs. 2 Hinweispflicht 2; vom 20. März 2001 - 1 StR 543/00, BGHR StPO § 154 Abs. 2 Hinweispflicht 4).

    bb) Allerdings weist der Generalbundesanwalt zutreffend darauf hin, dass der vorgenannte Grundsatz dann nicht gilt, wenn nach Lage des Falls durch die vorläufige Teileinstellung des Verfahrens ein Vertrauenstatbestand von vornherein nicht entstanden sein kann (vgl. BGH, Urteile vom 3. April 1996 - 2 StR 590/95, aaO; vom 20. März 2001 - 1 StR 543/00, aaO).

  • BGH, 20.03.2001 - 1 StR 543/00

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge;

    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist dem Grundsatz nach anerkannt, daß durch vorläufige Einstellung des Verfahrens ausgeschiedene Taten - selbst wenn sie prozeßordnungsgemäß festgestellt worden sind - auch bei der Beweiswürdigung nur dann zu Lasten des Angeklagten verwertet werden dürfen, wenn dieser zuvor auf die Möglichkeit einer solchen Verwertung hingewiesen worden ist (vgl. BGHSt 31, 302, 303; BGHR StPO § 154 Abs. 2 Hinweispflicht 1, 2 (= NJW 1996, 2585, 2586) und 3).

    Ein ausdrücklicher Hinweis ist dann entbehrlich, wenn ein Vertrauenstatbestand nach dem Gang der Hauptverhandlung nicht geschaffen werden konnte (BGH NJW 1985, 1479; NStZ 1987, 133, 134; bei Kusch NStZ 1992, 225; NStZ 1994, 195; NJW 1996, 2585, 2586; vgl. auch BVerfG-Kammer NStZ 1995, 76), mag in solchen Fällen ein ausdrücklicher Hinweis auch zweckmäßig sein.

  • OLG Hamm, 21.08.2003 - 2 Ss 347/03

    Verfahrensrüge, ausreichende Begründung, Teileinstellung, rechtlicher Hinweis,

    In der Rechtsprechung des BGH ist zwar dem Grundsatz nach anerkannt, dass die durch eine vorläufige Einstellung nach § 154 Abs. 2 StPO ausgeschiedenen Taten bei der Beweiswürdigung der verbliebenen Tat nur dann zu Lasten des Angeklagten verwendet werden dürfen, wenn dieser zuvor auf diese Möglichkeit hingewiesen worden ist (BGH NJW 1983, 1540; NJW 1996, 2585, 2586; StV 1996, 585).

    Will das Tatgericht aber die ausgeschiedenen Taten berücksichtigen, so muss es aufgrund des Grundsatzes des fairen Verfahrens dem Angeklagten grundsätzlich einen entsprechenden Hinweis nach § 265 StPO erteilen (BGH NJW 1996, 2585; StV 1998, 252; Meyer-Goßner, a.a.O., § 154 a, Rn. 2 mit weiteren Nachweisen).

  • BGH, 27.11.2008 - 5 StR 526/08

    Hinweispflicht bei der strafschärfenden Einbeziehung aus der Hauptverhandlung

    Sie beanstandet zu Recht, dass das Landgericht bei der Bemessung der Einzelstrafen ohne vorherigen Hinweis strafschärfend Sachverhalte berücksichtigt hat, hinsichtlich derer in der Hauptverhandlung nach § 154 Abs. 2 StPO verfahren wurde (vgl. BGHSt 31, 302, 303; BGHR StPO § 154 Abs. 2 Hinweispflicht 1, 2 und 3; BGH StV 2000, 656).
  • BGH, 05.06.2013 - 1 StR 126/13

    Recht auf faires Verfahren (Hinweispflicht bei der Einbeziehung aus der

    Beabsichtigt das Gericht, im Rahmen der Beweiswürdigung Sachverhalte zu berücksichtigen, hinsichtlich derer in der Hauptverhandlung nach § 154 Abs. 2 StPO verfahren wurde, ist der Angeklagte zuvor auf diese Möglichkeit hinzuweisen (vgl. BGHSt 31, 302, 303; BGHR StPO § 154 Abs. 2 Hinweispflicht 1, 2 und 3; BGH StV 2000, 656); denn durch die Verfahrenseinstellung wird regelmäßig ein Vertrauen des Angeklagten darauf begründet, dass ihm der ausgeschiedene Prozessstoff nicht mehr angelastet werde.
  • BGH, 14.06.1996 - 3 StR 199/96

    Verfahrenseinstellung trotz Widerspruchs der Verteidigung - Freispruchziel -

    Nur in Fällen, in denen aus den Umständen des Verfahrensganges oder aus anderen Gründen (vgl. BGH, Urteil vom 3. April 1996 - 2 StR 590/95) die vorläufige Teileinstellung des Verfahrens einen solchen Vertrauenstatbestand nicht zu erzeugen vermag, ist ein entsprechender Hinweis entbehrlich.
  • OLG Hamm, 03.05.2004 - 2 Ss 111/04

    Rücktritt; feglgeschlagener Versuch; Einstellung; Hinweispflicht; Vergewaltigung;

    Will das Tatgericht aber die ausgeschiedenen Taten berücksichtigen, so muss es aufgrund des Grundsatzes des fairen Verfahrens dem Angeklagten grundsätzlich einen entsprechenden Hinweis nach § 265 StPO erteilen (BGH NJW 1996, 2585; StV 1998, 252; Meyer-Goßner, a.a.O., § 154 a, Rn. 2 mit weiteren Nachweisen).
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