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   BVerfG, 18.09.1995 - 2 BvR 103/92   

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BVerfG, 18.09.1995 - 2 BvR 103/92 (https://dejure.org/1995,786)
BVerfG, Entscheidung vom 18.09.1995 - 2 BvR 103/92 (https://dejure.org/1995,786)
BVerfG, Entscheidung vom 18. September 1995 - 2 BvR 103/92 (https://dejure.org/1995,786)
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DNS-Analyse

§ 81a StPO ist ausreichende Rechtsgrundlage für Untersuchungen im nichtcodierten Bereich, Allgemeines Persönlichkeitsrecht (Hinweis: DNS-(DNA-)Analyse jetzt speziell geregelt in §§ 81e ff StPO)

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Durchführung einer DNA-Analyse an einer Blutprobe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Stand der Wissenschaft - Blutprobe - Beschuldigter - Nichtcodierender Bereich - DNS - Informationen über Erbeigenschaften

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 771
  • NStZ 1996, 45
  • StV 1995, 618
  • StV 1995, 619
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 14.09.1989 - 2 BvR 1062/87

    Tagebuch

    Auszug aus BVerfG, 18.09.1995 - 2 BvR 103/92
    Dies gilt allerdings nicht schrankenlos (vgl. BVerfGE 65, 1 [41 f., 43] m.w.N.; 80, 367 [373]).

    Dies kann insbesondere dann erforderlich sein, wenn der Einzelne als in der Gemeinschaft lebender Bürger in Kommunikation mit anderen tritt, durch sein Verhalten auf andere einwirkt und dadurch die persönliche Sphäre seiner Mitmenschen oder die Belange der Allgemeinheit berührt (vgl. BVerfGE 80, 367 [373] m.w.N.).

    Selbst schwerwiegende Interessen der Allgemeinheit können Eingriffe in diesen Bereich nicht rechtfertigen; eine Abwägung nach Maßgabe des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes findet insoweit nicht statt (vgl. BVerfGE 80, 367 [373] m.w.N.).

    Der der öffentlichen Gewalt schlechthin entzogene, unantastbare Kernbereich privater Lebensgestaltung (vgl. dazu BVerfGE 80, 367 [373 ff.] m.w.N.) wird dadurch nicht berührt.

  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus BVerfG, 18.09.1995 - 2 BvR 103/92
    Dies gilt allerdings nicht schrankenlos (vgl. BVerfGE 65, 1 [41 f., 43] m.w.N.; 80, 367 [373]).

    Grundsätzlich muß daher der Einzelne Einschränkungen seines Rechts auf informationelle Selbstbestimmung im überwiegenden Allgemeininteresse hinnehmen (vgl. BVerfGE 65, 1 [44]).

    Bei seinen Regelungen hat der Gesetzgeber ferner den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten (BVerfGE 65, 1 [44]).

  • BGH, 21.08.1990 - 5 StR 145/90

    Genom-Analyse - § 81a StPO, Genom-Analyse (DNS-Analyse, genetischer

    Auszug aus BVerfG, 18.09.1995 - 2 BvR 103/92
    Eine Beschränkung auf bestimmte Untersuchungsmethoden geht aus den Vorschriften über die Blutentnahme nicht hervor {vgl. BGH, NJW 1990, S. 2944 f.).

    c) Über den Beweiswert einer DNA-Analyse im Einzelfall haben die Tatgerichte in eigener Verantwortung zu befinden (vgl. BVerfGE 18, 85 [92]; BGH, NJW 1990, S. 2944 f.).

  • BVerfG, 10.06.1963 - 1 BvR 790/58

    Liquorentnahme

    Auszug aus BVerfG, 18.09.1995 - 2 BvR 103/92
    Das öffentliche Interesse an der Aufklärung von Verbrechen wurzelt in dem rechtsstaatlich besonders wichtigen Legalitätsprinzip des § 152 Abs. 2 StPO (vgl. BVerfGE 16, 194 [202]}.

    Handelt es sich bei dem Eingriff um die Entnahme einer Blutprobe, so enthält § 81a StPO eine dafür ausreichende gesetzliche Grundlage (vgl. BVerfGE 16, 194 [199 ff.]).

  • BGH, 12.08.1992 - 5 StR 239/92

    Aussagekraft und Beweiswert einer DNA-Analyse im Strafverfahren

    Auszug aus BVerfG, 18.09.1995 - 2 BvR 103/92
    Das Ergebnis einer solchen Analyse kann im Strafprozeß sowohl zum Täterausschluß als auch zur Täterfeststellung verwertet werden (vgl. BGH, NJW 1992, S. 2976 f.).

    Ihr Aussagegehalt darf nicht als bindend, sondern lediglich als - im Einzelfall mehr oder minder bedeutsames - Indiz betrachtet werden (vgl. BGH, NJW 1992, S. 2976 f.).

  • BVerfG, 25.07.1963 - 1 BvR 542/62

    Hirnkammerluftfüllung

    Auszug aus BVerfG, 18.09.1995 - 2 BvR 103/92
    Auch bei einem derartigen Eingriff in den Grundrechtsbereich ist indessen der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zu beachten (vgl. BVerfGE 17, 108 [117];?8, 77 [85]).

    Er erfordert im Strafverfahren vor allem, daß die Maßnahme unerläßlich ist und in angemessener Relation zur Schwere der Tat steht (vgl. BVerfGE 17, 108 [117]).

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 18.09.1995 - 2 BvR 103/92
    c) Über den Beweiswert einer DNA-Analyse im Einzelfall haben die Tatgerichte in eigener Verantwortung zu befinden (vgl. BVerfGE 18, 85 [92]; BGH, NJW 1990, S. 2944 f.).
  • BVerfG, 14.02.1978 - 2 BvR 406/77

    Zwangsweiser Haarschnitt

    Auszug aus BVerfG, 18.09.1995 - 2 BvR 103/92
    Verfassungsrechtliche Bedenken gegen diese Vorschrift bestehen nicht (vgl. BVerfGE 47, 239 [248]).
  • BVerfG, 01.10.1987 - 2 BvR 1434/86

    Beschlagnahme von Filmmaterial

    Auszug aus BVerfG, 18.09.1995 - 2 BvR 103/92
    Das Bundesverfassungsgericht hat die unabweisbaren Bedürfnisse einer wirksamen Strafverfolgung wiederholt anerkannt, das Interesse an einer möglichst umfassenden Wahrheitsvermittlung im Strafverfahren betont und die Aufklärung schwerer Straftaten als wesentlichen Auftrag eines rechtsstaatlichen Gemeinwesens bezeichnet (vgl. BVerfGE 77, 65 [76] m.w.N.).
  • BVerfG, 31.01.1973 - 2 BvR 454/71

    Tonband

    Auszug aus BVerfG, 18.09.1995 - 2 BvR 103/92
    Das ist nicht stets der Fall, wenn Ermittlungen den Persönlichkeitsbereich berühren (vgl. BVerfGE 34, 238 [247]).
  • BGH, 13.05.1996 - GSSt 1/96

    Hörfalle

    Einer besonderen gesetzlichen Eingriffsermächtigung bedarf es nur für solche Ermittlungsmaßnahmen und Beweiserhebungen, die in geschützte Rechte anderer eingreifen (BVerfG NStZ 1996, 45; Rogall, Informationseingriff und Gesetzesvorbehalt im Strafrecht (1992) S. 68 ff., 72; Rieß in LR, StPO 24. Aufl. § 160 Rdn. 35).
  • BGH, 20.05.2015 - 4 StR 555/14

    Erstellung eines DNA-Identifizierungsmusters (kein Rückgriff auf zu anderen

    Entscheidend ist, dass durch die Feststellung des DNA-Identifizierungsmusters anhand des anschließend zu vernichtenden Probenmaterials keine Rückschlüsse auf persönlichkeitsrelevante Merkmale wie Erbanlagen, Charaktereigenschaften oder Krankheiten des Betroffenen ermöglicht werden (vgl. BVerfG, NJW 2001, 879, 880; NStZ 1996, 45, 46; vgl. zur Einschätzung des Gesetzgebers BT-Drucks. 13/667 S. 6, BT-Drucks. 12/7266 S. 11).
  • BGH, 22.11.2001 - 1 StR 220/01

    Belehrung über das Recht auf Verteidigerkonsultation und zur Notwendigkeit einer

    Überdies hat das Bundesverfassungsgericht wiederholt die unabweisbaren Bedürfnisse einer wirksamen Strafverfolgung und Verbrechensbekämpfung hervorgehoben, das öffentliche Interesse an einer möglichst vollständigen Wahrheitsermittlung im Strafverfahren betont und die wirksame Aufklärung gerade schwerer Straftaten als einen wesentlichen Auftrag des rechtsstaatlichen Gemeinwesens bezeichnet (vgl. BVerfGE 77, 65, 76; 80, 367, 375 = NJW 1990, 563, 564; siehe auch BVerfG, Kammer, NStZ 1996, 45).
  • BGH, 21.03.2013 - 3 StR 247/12

    Beweiswürdigung (Beweiswert eines mit der Tatspur übereinstimmenden

    Ob sich das Tatgericht allein aufgrund einer Merkmalübereinstimmung mit einer entsprechenden Wahrscheinlichkeit von der Täterschaft zu überzeugen vermag, ist mithin vorrangig - wie die Beweiswürdigung ansonsten auch - ihm selbst überlassen (vgl. allgemein zur Bewertung des Beweiswerts einer DNA-Analyse durch das Tatgericht BVerfG, Beschluss vom 18. September 1995 - 2 BvR 103/92, NJW 1996, 771, 773 mwN; weitergehend zum Beweiswert BVerfG, Beschluss vom 14. Dezember 2000 - 2 BvR 1741/99 u.a., BVerfGE 103, 21, 32).
  • BVerfG, 18.03.2009 - 2 BvR 8/08

    Gewährung von Akteneinsicht an eine Privatperson im Ermittlungsverfahren

    Die Staatsanwaltschaft kann zwar auf der Grundlage des § 161 Abs. 1 StPO in freier Gestaltung des Ermittlungsverfahrens die erforderlichen Maßnahmen zur Aufklärung von Straftaten ergreifen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 18. September 1995 - 2 BvR 103/92 -, NStZ 1996, S. 45).
  • BGH, 07.03.2006 - 1 StR 316/05

    Prüfung der Verwertbarkeit von Zufallserkenntnissen aus einer

    Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt das unabweisbare Bedürfnis einer wirksamen Strafverfolgung und Verbrechensbekämpfung hervorgehoben, das öffentliche Interesse an einer möglichst vollständigen Wahrheitsermittlung im Strafverfahren betont und die wirksame Aufklärung gerade schwerer Straftaten als einen wesentlichen Auftrag des rechtsstaatlichen Gemeinwesens bezeichnet (vgl. BVerfGE 77, 65, 76; 80, 367, 375; BVerfG Kammer NStZ 1996, 45).
  • BVerfG, 17.02.2009 - 2 BvR 1372/07

    Kreditkartenfahndung verfassungsgemäß

    Die Staatsanwaltschaft kann auf dieser Grundlage in freier Gestaltung des Ermittlungsverfahrens die erforderlichen Maßnahmen zur Aufklärung von Straftaten ergreifen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 18. September 1995 - 2 BvR 103/92 -, NStZ 1996, S. 45).
  • OLG Stuttgart, 26.08.2002 - 1 Ss 230/02

    Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: Zulässigkeit des Einsatzes

    Der Senat hat bereits in seinem Beschluss vom 02. Januar 1998 - 1 Ss 712/97 - ausgeführt, dass die Auskunftspflicht der ersuchten Behörde dort ihre Grenze findet, wo die Erfüllung der Auskunftspflicht den absolut geschützten Kernbereich der Persönlichkeit des Betroffenen berühren würde (vgl. BVerfG NStZ 1996, 45; BVerfG NJW 1990, 563; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 45. Aufl., Einleitung Rdnrn. 56 a, 57).
  • VerfGH Berlin, 13.12.2005 - VerfGH 113/05

    Keine Verletzung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung, der

    Ob daneben auch Eingriffe in die Grundrechte auf körperliche Unversehrtheit gemäß Art. 8 Abs. 1 Satz 1 VvB und gegebenenfalls auch das Grundrecht der persönlichen Freiheit vorliegen (vgl. für den Fall einer zwangsweisen Veränderung der Haar- oder Bartpracht: BVerfGE 47, 239 ) oder dies etwa wegen Unerheblichkeit der Schutzgutbeeinträchtigung zu verneinen ist (vgl. zu dieser Frage allgemein Driehaus, in: ders. [Hrsg.], VvB, 2. Aufl. 2005, Art. 8 Rn. 8; Murswiek, in: Sachs, [Hrsg.], GG, 3. Aufl. 2003, Art. 2 Rn. 163, m. w. N.; für die Entnahme einer Blutprobe einen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit bejahend: BVerfG, NJW 1996, 771 ; offen gelassen von BVerfGE 5, 13 ), kann dahin stehen.

    Selbst schwerwiegende Interessen der Allgemeinheit können Eingriffe in diesen Bereich nicht rechtfertigen; eine Abwägung nach Maßgabe des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes findet insoweit nicht statt (vgl. Beschluss vom 21. März 2003 - VerfGH 112/02 - LVerfGE 14, 74 ; vgl. zum Bundesrecht BVerfG, NJW 1996, 771 , m. w. N.).

    Bei seinen Regelungen hat der Gesetzgeber ferner den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten (vgl. Beschluss vom 21. März 2003 - VerfGH 112/02 - LVerfGE 14, 74 ; Driehaus, a. a. O., Art. 8 Rn. 11; vgl. zum Bundesrecht BVerfG, NJW 1996, 771 ; BVerfGE 22, 180 ; Jarass, in: Jarass/Pieroth, 5. Aufl. 2000, Art. 2 Rn. 64).

    Dies wäre der Fall, wenn danach eine Untersuchung zulässig wäre, welche die inhaltliche Entschlüsselung der in den Genen gespeicherten Informationen über die erblichen Eigenschaften des Betroffenen zum Inhalt haben sollte, die Rückschlüsse auf persönlichkeitsrelevante Merkmale wie Erbanlagen, Charaktereigenschaften oder Krankheiten, also ein Persönlichkeitsprofil, zuließe (Beschluss vom 21. März 2003, a. a. O., S. 80; BVerfG, NJW 1996, 771 ; BVerfGE 103, 21 ).

    Nach dem gegenwärtigen wissenschaftlichen Erkenntnisstand ist nicht ersichtlich, dass durch eine solche Untersuchung Persönlichkeitsmerkmale offenbart werden können (BVerfG, NJW 1996, 771 ; BVerfGE 103, 21 ; Rath/Brinkmann, NJW 1999, 2797 ff.).

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass in das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit und gegebenenfalls das Grundrecht auf persönliche Freiheit durch die Entnahme einer Speichel- oder Blutprobe lediglich geringfügig eingegriffen wird (vgl. BVerfG, NJW 1996, 771 ).

    Der Verfassungsgerichtshof kann die Verhältnismäßigkeit allerdings nicht in allen Einzelheiten, sondern nur daraufhin überprüfen, ob eine Abwägung überhaupt stattgefunden hat und ob die hierbei zugrunde gelegten Bewertungsmaßstäbe der Verfassung entsprechen (vgl. Beschluss vom 28. Juni 2001 - VerfGH 100/00 - LVerfGE 12, 15 ; vgl. zum Bundesrecht BVerfG, NJW 2004, 2697 ; BVerfG, NJW 1996, 771 ; BVerfGE 27, 211 ).

  • BVerfG, 23.05.2013 - 1 BvR 2059/12

    Keine gesetzliche Grundlage für Klärung der Vaterschaft des potentiell leiblichen

    Sofern Ermittlungsmaßnahmen und Beweiserhebungen jedoch in die geschützten Rechte anderer eingreifen, bedarf es einer speziellen Eingriffsbefugnis (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 18. September 1995 - 2 BvR 103/92 -, NStZ 1996, S. 45 f.), wie sie etwa für die Abstammungsbegutachtung derzeit in § 178 Abs. 1 FamFG und § 372a Abs. 1 ZPO enthalten ist und sich künftig nach dem Gesetz zur Stärkung der Rechte des leiblichen, nicht rechtlichen Vaters in § 167a FamFG finden soll (vgl. BTDrucks 17/12163 und 17/13269; BT-PlPr 17/237, S. 29840C bis 29848A).
  • BVerfG, 02.08.1996 - 2 BvR 1511/96

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines Beschuldigten gegen Anordnung der Entnahme

  • BGH, 21.05.1996 - 1 StR 154/96

    Recht auf Verteidigerkonsultation (Möglichkeit der Verwertung einer Aussage bei

  • LG Mannheim, 30.03.2004 - 1 Qs 1/04

    Ermittlungsverfahren: Molekulargenetische Untersuchung der Blutprobe einer nicht

  • BVerfG, 27.02.1996 - 2 BvR 200/91

    Verwertung einer DNA-Analyse im Strafverfahren

  • OLG Celle, 15.09.2004 - 1 Ws 272/04

    Sofortige Ablösung eines Gefangenen aus dem offenen Vollzug; Verlegung eines

  • VerfG Brandenburg, 20.09.2013 - VfGBbg 75/12

    Wohnungsdurchsuchung; Molekulargenetische Untersuchung; Tatverdacht;

  • BGH, 20.06.1996 - 5 StR 625/95

    Beweiswürdigung - Gravierende Fehlbewertung - Blutspur - Rechtsfehler

  • OLG Celle, 17.09.2004 - 1 Ws 272/04

    Strafvollzug: Sofortige Ablösung aus dem offenen Vollzug nach Erstattung einer

  • LG Waldshut-Tiengen, 08.11.2000 - 2 Qs 100/00

    DNA-Analyse: Voraussetzungen - Verhältnis zur Entscheidung über die

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