Rechtsprechung
BVerfG, 24.06.1996 - 2 BvR 2137/95 |
"Schreibtischtäter"
§ 119 Abs. 3 StPO, Allgemeines Persönlichkeitsrecht, Briefverkehr mit Lebensgefährten, Schmähung der Anstalt im allgemeinen, Unzulässigkeit des Anhalten eines Briefes an nahe Angehörige
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anhalten eines Briefes eines Untersuchungsgefangenen mit beleidigendem Inhalt
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Äußerung - Strafvollzug - Brief - Untersuchungsgefangene - Eheähnliche Beziehung - Allgemeines Persönlichkeitsrecht
Verfahrensgang
- BGH, 07.06.1995 - 2 BJs 127/93
- BGH, 16.08.1995 - 2 BJs 127/93
- BVerfG, 24.06.1996 - 2 BvR 2137/95
- BGH, 20.04.2023 - StB 5/23
- BGH, 06.09.2023 - StB 40/23
Papierfundstellen
- NJW 1997, 185
- NStZ 1996, 509
- StV 1997, 256
Wird zitiert von ... (15) Neu Zitiert selbst (8)
- BVerfG, 05.02.1981 - 2 BvR 646/80
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Kontrolle des Briefverkehrs von …
Auszug aus BVerfG, 24.06.1996 - 2 BvR 2137/95
Wie der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts aber bereits ebenfalls entschieden hat, muß der die Briefkontrolle ausübende Richter berücksichtigen, daß bei einer den Grundrechten und dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz Rechnung tragenden Auslegung von § 119 Abs. 3 StPO Beschränkungen gegenüber Untersuchungsgefangenen nur dann zulässig sind, wenn konkrete Anhaltspunkte für eine Störung der Anstaltsordnung vorliegen (BVerfGE 35, 5 [10]; 42, 234 [236]; 57, 170 [177]).Das Bundesverfassungsgericht kann hier nur eingreifen, wenn Verfassungsrecht verletzt ist, insbesondere die angegriffene Entscheidung Auslegungsfehler erkennen läßt, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung und Reichweite eines Grundrechts beruhen (vgl. BVerfGE 18, 85 [92 f.]; 57, 170 [177 f.]; ständ. Rechtspr.).
Dies hat der Zweite Senat bereits wiederholt für den Briefverkehr zwischen Ehegatten (BVerfGE 35, 35 ; 42, 234) und Eltern und Kindern (BVerfGE 57, 170 ) anerkannt.
Die allgemeinen Schmähungen gehen nicht über das hinaus, was ein den Postverkehr kontrollierender Richter an Unmutsäußerungen hinzunehmen hat, wenn er Briefe zwischen Ehegatten oder Kindern und Eltern prüft (vgl. nur etwa die Äußerungen, die den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts in BVerfGE 35, 35 ; 42, 234; 57, 170 zugrunde liegen).
c) Läßt sich mithin nicht behaupten, daß der Beschwerdeführer durch die Abfassung und Absendung des Briefes an Frau S. eine Straftat begehe und daß bereits dadurch die Ordnung in der Anstalt gefährdet sein könne, so sind auch sonstige konkrete Anhaltspunkte, die eine reale Gefährdung der Anstaltsordnung begründen könnten (vgl. BVerfGE 57, 170 [177]), weder festgestellt noch ersichtlich.
- BVerfG, 26.04.1994 - 1 BvR 1689/88
Briefüberwachung
Auszug aus BVerfG, 24.06.1996 - 2 BvR 2137/95
Solche Äußerungen nehmen an dem Schutz der Privatsphäre des Briefschreibers teil, welcher aus dem in Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG gewährleisteten allgemeinen Persönlichkeitsrecht abzuleiten ist (vgl. BVerfGE 90, 255 [260]).Gleichwohl verdienen sie als Ausdruck der Persönlichkeit und Bedingung ihrer Entfaltung den Schutz des Grundrechts (BVerfGE 90, 255 [260]).
Über den Kreis des durch Art. 6 Abs. 1 GG verstärkten Persönlichkeitsschutzes hinaus gilt gleiches, wie durch den Beschluß des Ersten Senats vom 26. April 1994 festgestellt worden ist, auch für die briefliche Kommunikation innerhalb ähnlicher enger Vertrauensverhältnisse (vgl. BVerfGE 90, 255 [262]).
Der Ermittlungsrichter stellt damit einen Sachverhalt fest, bei dem er einen Brief, wenn er Schmähungen enthält, nur aufgrund eines vom Ersten Senat umrissenen besonderen Sachverhalts (vgl. BVerfGE 90, 255 [262]) anhalten kann.
- BVerfG, 11.04.1973 - 2 BvR 701/72
Untersuchungsgefangene
Auszug aus BVerfG, 24.06.1996 - 2 BvR 2137/95
Auch kann der Briefverkehr eines Untersuchungsgefangenen der richterlichen Kontrolle unterworfen wer den, um eine Gefährdung der in § 119 Abs. 3 StPO bezeichneten öffentlichen Interessen zu verhindern (BVerfGE 35, 35 [39 f.]).aa) Die Rechtsprechung beider Senate des Bundesverfassungsgerichts stimmt darin überein, daß Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG dem Einzelnen eine Privatsphäre garantiert, deren Schutz auch die vertrauliche Kommunikation umfaßt (vgl. BVerfGE 35, 35 [39]).
Dies hat der Zweite Senat bereits wiederholt für den Briefverkehr zwischen Ehegatten (BVerfGE 35, 35 ; 42, 234) und Eltern und Kindern (BVerfGE 57, 170 ) anerkannt.
Die allgemeinen Schmähungen gehen nicht über das hinaus, was ein den Postverkehr kontrollierender Richter an Unmutsäußerungen hinzunehmen hat, wenn er Briefe zwischen Ehegatten oder Kindern und Eltern prüft (vgl. nur etwa die Äußerungen, die den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts in BVerfGE 35, 35 ; 42, 234; 57, 170 zugrunde liegen).
- BVerfG, 16.06.1976 - 2 BvR 97/76
Meinungsfreiheit im Bereich ehelicher Privatsphäre und Untersuchungshaft
Auszug aus BVerfG, 24.06.1996 - 2 BvR 2137/95
Wie der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts aber bereits ebenfalls entschieden hat, muß der die Briefkontrolle ausübende Richter berücksichtigen, daß bei einer den Grundrechten und dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz Rechnung tragenden Auslegung von § 119 Abs. 3 StPO Beschränkungen gegenüber Untersuchungsgefangenen nur dann zulässig sind, wenn konkrete Anhaltspunkte für eine Störung der Anstaltsordnung vorliegen (BVerfGE 35, 5 [10]; 42, 234 [236]; 57, 170 [177]).Dies hat der Zweite Senat bereits wiederholt für den Briefverkehr zwischen Ehegatten (BVerfGE 35, 35 ; 42, 234) und Eltern und Kindern (BVerfGE 57, 170 ) anerkannt.
Die allgemeinen Schmähungen gehen nicht über das hinaus, was ein den Postverkehr kontrollierender Richter an Unmutsäußerungen hinzunehmen hat, wenn er Briefe zwischen Ehegatten oder Kindern und Eltern prüft (vgl. nur etwa die Äußerungen, die den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts in BVerfGE 35, 35 ; 42, 234; 57, 170 zugrunde liegen).
- BVerfG, 30.11.1989 - 2 BvR 3/88
Entfallen des Rechtsschutzbedürfnisses für die Verfassungsbeschwerde
Auszug aus BVerfG, 24.06.1996 - 2 BvR 2137/95
Der Beschwerdeführer kann sich aber auf ein fortwirkendes Rechtsschutzbedürfnis berufen (vgl. BVerfGE 81, 138 [140]; 89, 315 [322]). - BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63
Spezifisches Verfassungsrecht
Auszug aus BVerfG, 24.06.1996 - 2 BvR 2137/95
Das Bundesverfassungsgericht kann hier nur eingreifen, wenn Verfassungsrecht verletzt ist, insbesondere die angegriffene Entscheidung Auslegungsfehler erkennen läßt, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung und Reichweite eines Grundrechts beruhen (vgl. BVerfGE 18, 85 [92 f.]; 57, 170 [177 f.]; ständ. Rechtspr.). - BVerfG, 08.12.1993 - 2 BvR 736/90
Trennscheibe
Auszug aus BVerfG, 24.06.1996 - 2 BvR 2137/95
Der Beschwerdeführer kann sich aber auf ein fortwirkendes Rechtsschutzbedürfnis berufen (vgl. BVerfGE 81, 138 [140]; 89, 315 [322]). - BVerfG, 27.03.1973 - 2 BvR 664/72
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Beschränkungen für …
Auszug aus BVerfG, 24.06.1996 - 2 BvR 2137/95
Wie der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts aber bereits ebenfalls entschieden hat, muß der die Briefkontrolle ausübende Richter berücksichtigen, daß bei einer den Grundrechten und dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz Rechnung tragenden Auslegung von § 119 Abs. 3 StPO Beschränkungen gegenüber Untersuchungsgefangenen nur dann zulässig sind, wenn konkrete Anhaltspunkte für eine Störung der Anstaltsordnung vorliegen (BVerfGE 35, 5 [10]; 42, 234 [236]; 57, 170 [177]).
- BAG, 10.10.2002 - 2 AZR 418/01
Außerordentliche fristlose Kündigung eines tariflich ordentlich unkündbaren …
Auch ist die Nichtberücksichtigung vertraulicher Äußerungen letztlich durch die Gewährleistung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts (Art. 2 Abs. 1 iVm. Art. 1 Abs. 1 GG) geboten, weil eine vertrauliche Kommunikation in der Privatsphäre als Ausdruck der Persönlichkeit besonders geschützt ist (BVerfG 24. Juni 1996 - 2 BvR 2137/95 - NJW 1997, 185, 186; Senat 17. Februar 2000 - 2 AZR 927/98 - nv.).Dies gilt umso mehr, wenn eine Mitteilung an eine - vermeintliche - Vertrauensperson gerichtet wird, um einen Dritten zu treffen (BVerfG 24. Juni 1996 - 2 BvR 2137/95 - aaO).
- BVerfG, 07.10.2003 - 2 BvR 2118/01
Dolmetscherkosten im Strafverfahren
Grundsätzlich ist zudem das Recht auf unüberwachten und unkontrollierten Briefverkehr zu gewährleisten (zu Art. 2 Abs. 1: vgl. BVerfGE 35, 35 ; 35, 311 ; 57, 170 ; zu Art. 10 Abs. 1 GG bei der Kontrolle ausgehender Briefe: BVerfGE 33, 1 ; zu Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG: BVerfGE 33, 1 ; 42, 234 ), und schließlich ist, soweit der Briefverkehr - wie hier - den familiären Kontakt betrifft, Art. 6 Abs. 1 GG berührt (vgl. BVerfGE 57, 170 ; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Juni 1996 - 2 BvR 2137/95 -, NJW 1997, S. 185). - BAG, 17.02.2000 - 2 AZR 927/98
Fristlose Kündigung wegen herabsetzender Äußerungen des Arbeitnehmers über den …
Die Nichtberücksichtigung vertraulicher Äußerungen wird letztlich durch die Gewährleistung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts (Art. 2 Abs. 1 iVm Art. 1 Abs. 1 GG) geboten, das die vertrauliche Kommunikation in der Privatsphäre als Ausdruck der Persönlichkeit besonders schützt, solange der Betroffene die Vertraulichkeit nicht selbst aufhebt (BVerfG 26. April 1994 - 1 BvR 1968/88 - BVerfGE 90, 255; BVerfG 24. Juni 1996 - 2 BvR 2137/95 - NJW 1997, 185 zu II 2 b aa der Gründe).
- BVerfG, 10.01.2008 - 2 BvR 1229/07
Tägliche Unterbrechung der Elektrizitätsversorgung im Haftraum eines …
Je weniger konkret die Gefährdung der Ordnung in der Anstalt ist, desto größeres Gewicht kommt der Handlungsfreiheit des Untersuchungsgefangenen zu und desto zurückhaltender muss der Richter bei grundrechtlichen Eingriffen sein (vgl. BVerfGE 57, 170 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 24. Juni 1996 - 2 BvR 2137/95 -, NStZ 1996, S. 509 ). - VerfGH Berlin, 16.11.2010 - VerfGH 115/10
Teils unzulässige, teils wegen Verletzung des Grundrechts auf Schutz der …
Im Übrigen, nämlich hinsichtlich der Ermächtigung, die Telekommunikation abzubrechen, Briefe und Pakete anzuhalten, Besuche zu überwachen und diese vorzeitig zu beenden, hat die Anordnung zu einem Eingriff in das durch Art. 7 i. V. m. Art. 6 VvB verbürgte Recht des Beschwerdeführers auf Schutz seiner Privatsphäre geführt (vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, NJW 1997, 185 und StV 2010, 142 f.; BVerfGE 35, 35 ; 57, 170 ).Die bloße Möglichkeit, dass ein Untersuchungsgefangener seine Freiheiten missbraucht, genügt nicht (vgl. BVerfG, StV 1993, 592 f., NStZ 1996, 613 f., NJW 1997, 185 und StV 2009, 253 ; KG…, Beschluss vom 12. Februar 2001 - 1 AR 960/00 - 4 Ws 23 und 24/01 -, juris Rn. 2 f.; OLG Hamm…, Beschluss vom 9. Februar 2010 - 3 Ws 46/10 -, juris Rn. 42 ff.; König, NStZ 2010, 185 ; Michalke, NJW 2010, 17 ).
- LAG Hamm, 28.04.2017 - 1 Sa 1296/16
Vorbeugende Unterlassungsansprüche unter Mitgliedern des Betriebsrats wegen …
Auch mag ein solcher Vertraulichkeitsschutz letztlich durch das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Erklärenden seinerseits geboten sein, weil eine vertrauliche Kommunikation in der Privatsphäre als Ausdruck der Persönlichkeit besonders geschützt ist (BVerfG 24. Juni 1996 - 2 BvR 2137/95 - NJW 1997, 185, 186; BAG 10. Oktober 2002 - 2 AZR 418/01; 17. Februar 2000 - 2 AZR 927/98).Das gilt insbesondere dann, wenn eine Mitteilung an eine vermeintliche Vertrauensperson gerichtet wird, um letztlich einen Dritten damit zu treffen (BAG 10. Oktober 2002 - 2 AZR 418/01; BVerfG 24. Juni 1996 - 2 BvR 2137/95).
- OLG Hamburg, 12.07.2022 - 1 Ws 27/22
Untersuchungshaft: Rechtmäßigkeit einer coronabedingten 23-stündiger Einsperrung …
a) Ein fortwirkendes Rechtsschutzinteresse ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Gewährleistung des in Art. 19 Abs. 4 GG verbürgten effektiven Rechtsschutzes im Falle bereits erledigter Maßnahmen jedenfalls auch dann anerkannt, wenn es sich dabei um tiefgreifende Grundrechtseingriffe handelt und der Betroffene wegen der typischerweise kurzen Dauer des Eingriffs keine gerichtliche Entscheidung erlangen konnte (BVerfG, Beschl. v. 17.10.2012, 2 BvR 736/11;… Beschl. v. 07.03.2012 - 2 BvR 988/10, BVerfGK 19, 326, 331 = NJW 2012, 2790, Rn. 27;… Urt. v. 27.02.2007 - 1 BvR 538, 538/06, 1 BvR 2045/06 - BVerfGE 117, 244, 268;… Urt. v. 31.05.2006 - 2 BvR 1673/04;… 2 BvR 2402/04 -, Rn. 31 juris ; Beschl. v. 30.04.1997 - 2 BvR 817/90, 2 BvR 728/92, 2 BvR 802/95, 2 BvR 1065/95 - BVerfGE 96, 27, 40; Beschl. v. 24.06.1996 - 2 BvR 2137/95 -, Rn. 21 juris ; OLG Hamburg, Beschl. v. 20.08.2019 - 2 Ws 85/19 -, NStZ 20, 311; Beschl. v. 15.02.2017 - 2 Ws 32/17 -). - OLG Hamm, 13.01.2009 - 2 Ws 388/08
Briefe; Beschlagnahme; Rechtsmittel; nachträglicher Rechtsschutz
Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist dies zum einen für Fälle tiefgreifender, tatsächlich jedoch nicht mehr fortwirkender Grundrechtseingriffe anerkannt, wenn sich die Belastung durch die Maßnahme nach dem typischen Verfahrensablauf auf eine Zeitspanne beschränkt, in welcher der Betroffene eine gerichtliche Entscheidung im Beschwerdeverfahren kaum erlangen kann (BVerfG, Kammerbeschluss vom 24. Juni 1996 - 2 BvR 2137/95 -, zitiert nach juris Rn. 21; NJW 1997, 2163; Urteil vom 31. Mai 2006 - 2 BvR 1673/04;… 2 BvR 2402/04 -, zitiert nach juris Rn. 31; im Anschluss daran vergleiche zum Beispiel: OLG Rostock…, Beschluss vom 16. Januar 2003 - 2 Ws 8/02 -, zitiert nach juris Rn. 13).Vielmehr ist ein solches darüber hinaus für die Fälle anerkannt, in denen ein gerichtliches Verfahren dazu dienen kann, einer Wiederholungsgefahr zu begegnen oder eine fortwirkende Beeinträchtigung durch einen an sich beendeten Eingriff zu beseitigen (BVerfG…, Urteil vom 31. Mai 2005 - 2 BvR 1673/04, 2 BvR 2402/04 -, zitiert nach juris Rn. 32;… Beschluss vom 03. März 2004 - 1 BvR 461/03 -, zitiert nach juris Rn. 27;… Beschluss vom 05. Dezember 2001 - 2 BvR 527/99, 2 BvR 1337/00, 2 BvR 1777/00 -, zitiert nach juris Rn. 35; Beschluss vom 24. Juni 1996 - 2 BvR 2137/95 -, zitiert nach juris Rn. 21 - jeweils mit weiteren Nachweisen).
- OLG Hamm, 30.03.2009 - 2 Ws 84/09
Rechtsschutzbedürfnis für eine Beschwerde gegen die Ablehnung der bedingten …
Auch unter dem Gesichtspunkt der Wiederholungsgefahr, für den das Bundesverfassungsgericht unter anderem ebenfalls ein fortwirkendes Rechtschutzinteresse trotz prozessualer Überholung angenommen hat (BVerfG…, Urteil vom 31. Mai 2005 - 2 BvR 1673/04, 2 BvR 2402/04 -, zitiert nach juris Rn. 32;… Beschluss vom 03. März 2004 - 1 BvR 461/03 -, zitiert nach juris Rn. 27;… Beschluss vom 05. Dezember 2001 - 2 BvR 527/99, 2 BvR 1337/00, 2 BvR 1777/00 -, zitiert nach juris Rn. 35; Beschluss vom 24. Juni 1996 - 2 BvR 2137/95 -, zitiert nach juris Rn. 21 - jeweils m. w. N.), ergibt sich nichts anderes. - OLG Hamburg, 20.06.2022 - 1 Ws 16/22
Coronapandemie und JVA: Dreiundzwanzigstündige Einsperrung im Haftraum für zwei …
a) Ein fortwirkendes Rechtsschutzinteresse ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Gewährleistung des in Art. 19 Abs. 4 GG verbürgten effektiven Rechtsschutzes im Falle bereits erledigter Maßnahmen jedenfalls auch dann anerkannt, wenn es sich dabei um tiefgreifende Grundrechtseingriffe handelt und der Betroffene wegen der typischerweise kurzen Dauer des Eingriffs keine gerichtliche Entscheidung erlangen konnte (BVerfG, Beschluss vom 17.10.2012, 2 BvR 736/11;… Beschl. v. 07.03.2012 - 2 BvR 988/10, BVerfGK 19, 326, 331 = NJW 2012, 2790, Rn. 27;… Urt. v. 27.02.2007 - 1 BvR 538, 538/06, 1 BvR 2045/06 - BVerfGE 117, 244, 268;… Urt. vom 31.05.2006 - 2 BvR 1673/04;… 2 BvR 2402/04 -, Rn. 31 juris ; Beschl. v. 30.04.1997 - 2 BvR 817/90, 2 BvR 728/92, 2 BvR 802/95, 2 BvR 1065/95 - BVerfGE 96, 27, 40; Beschl. vom 24.06.1996 - 2 BvR 2137/95 -, Rn. 21 juris ; OLG Hamburg, Beschluss vom 20.08.2019 - 2 Ws 85/19 -, NStZ 20, 311; Beschluss vom 15.02.2017 - 2 Ws 32/17 -). - ArbG Essen, 27.09.2013 - 2 Ca 3550/12
Fristlose Kündigung wegen Beleidigung von Geschäftsführer und ; Arbeitskollegen
- OLG Hamm, 25.02.2010 - 2 Ws 18/10
- OLG Düsseldorf, 31.08.2000 - 1 Ws 434/00
Ausschluß eines Briefs von der Beförderung
- ArbG Frankfurt/Main, 03.03.2010 - 7 Ga 33/10
- VG Regensburg, 08.03.2006 - 3 K 05.00184
Rechtsschutz gegen ehrkränkende Äußerungen im Aufsichtsrat einer kommunalen GmbH. …
Rechtsprechung
OLG Köln, 11.06.1996 - Ss 194/96 - 84 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ausgestaltung der Anfechtung eines freisprechenden Urteils durch die Staatsanwaltschaft im strafprozessrechtlichen Revisionsverfahren; Anforderungen an die richterliche Beweiswürdigung i.R.e. Indizienbeweisverfahrens
- rewis.io
- rechtsportal.de
StPO § 261
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 1996, 509
- StV 1998, 178
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (8)
- OLG Köln, 04.08.1992 - Ss 325/92
Angeklagter; Zeuge; Wiedererkennen; Beweisqualität; Täterbeschreibung; …
Auszug aus OLG Köln, 11.06.1996 - Ss 194/96
Zwar ist im Hinblick auf die - im angefochtenen Urteil zutreffend dargestellten - Grundsätze der Rechtsprechung zur Identifizierung eines Täters durch Augenzeugen (sogenanntes Wiedererkennen; vgl. SenE vom 13.12.1991 - Ss 379/91 = StV 1992, 412 und vom 04.08.1992 = StV 1994, 67 m.w.N.;… Kleinknecht/Meyer-Goßner a.a.O., § 261 Rdnr. 11, § 58 Rndr. 9 ff m.w.N.) nicht zu beanstanden, daß das Tatgericht nicht die Überzeugung hat gewinnen können, die Nebenklägerin habe durch Augenschein den Angeklagten zuverlässig als Täter identifiziert.Nicht einmal zum äußeren Erscheinungsbild des Angeklagten im Zeitpunkt der Hauptverhandlung teilt die Strafkammer nachvollziehbares mit, was materiellrechtlich fehlerhaft und nicht etwa nur unter verfahrensrechtlichen Gesichtspunkten von Bedeutung ist (…vgl. Alsberg/Nüse/Meyer, Der Beweisantrag im Strafprozeß, 5. Auflage, Seite 236; SenE vom 4.8. 1992 - Ss 325/92).
- OLG Köln, 13.12.1991 - Ss 379/91
Tatverdächtiger; Zeuge; Wahlbildvorlage; Wahlgegenüberstellung; Auswahlpersonen; …
Auszug aus OLG Köln, 11.06.1996 - Ss 194/96
Zwar ist im Hinblick auf die - im angefochtenen Urteil zutreffend dargestellten - Grundsätze der Rechtsprechung zur Identifizierung eines Täters durch Augenzeugen (sogenanntes Wiedererkennen; vgl. SenE vom 13.12.1991 - Ss 379/91 = StV 1992, 412 und vom 04.08.1992 = StV 1994, 67 m.w.N.;… Kleinknecht/Meyer-Goßner a.a.O., § 261 Rdnr. 11, § 58 Rndr. 9 ff m.w.N.) nicht zu beanstanden, daß das Tatgericht nicht die Überzeugung hat gewinnen können, die Nebenklägerin habe durch Augenschein den Angeklagten zuverlässig als Täter identifiziert. - BGH, 24.02.1994 - 4 StR 317/93
Wiedererkennen einer Stimme
Auszug aus OLG Köln, 11.06.1996 - Ss 194/96
Zutreffend geht die Strafkammer allerdings davon aus, daß für die Identifizierung eines Tatverdächtigen aufgrund eines Stimmenvergleichs die für die Gegenüberstellung mit einem Augenzeugen anerkannten Grundsätze entsprechend gelten (BGH NJW 1994, 1807 = NStZ 1994, 295; BGH NStZ 1994, 597; vgl. auch Odenthal NStZ 1995, 579).
- BGH, 10.07.1980 - 4 StR 303/80
Anforderungen an ein freisprechendes Urteil
Auszug aus OLG Köln, 11.06.1996 - Ss 194/96
Auch für das den Angeklagten aus tatsächlichen Gründen freisprechende Urteil ergibt sich aus § 261 StPO, daß der Tatrichter den festgestellten Sachverhalt, soweit er bestimmte Schlüsse zugunsten oder zuungunsten des Angeklagten nahelegt, erschöpfend zu würdigen hat (BGH NJW 1980, 2423; OLG Köln, 3. Strafsenat, VRS 65, 383; SenE vom 22.06.1993 - Ss 155/93). - OLG Karlsruhe, 17.03.1983 - 3 HEs 77/83
Auszug aus OLG Köln, 11.06.1996 - Ss 194/96
Geben sämtliche der in einen Stimmenvergleich einbezogenen Personen - entsprechend den Angaben des Ohrenzeugen - die Äußerungen des Täters bei der Tat wieder, kann von einer suggestiven Wirkung des Sprechtextes jedenfalls dann keine Rede sein, wenn - wie hier von der Strafkammer festgestellt - die Vergleichsstimmen "ähnlich und vergleichbar" sind (vgl. auch OLG Karlsruhe NStZ 1983, 377, 378). - BGH, 12.04.1994 - 4 StR 142/94
Wiederholtes Wiedererkennen - Beweiswert - Stimmenvergleich - Zeuge - …
Auszug aus OLG Köln, 11.06.1996 - Ss 194/96
Zutreffend geht die Strafkammer allerdings davon aus, daß für die Identifizierung eines Tatverdächtigen aufgrund eines Stimmenvergleichs die für die Gegenüberstellung mit einem Augenzeugen anerkannten Grundsätze entsprechend gelten (BGH NJW 1994, 1807 = NStZ 1994, 295; BGH NStZ 1994, 597; vgl. auch Odenthal NStZ 1995, 579). - OLG Köln, 16.03.1983 - 3 Ss 47/83
Auszug aus OLG Köln, 11.06.1996 - Ss 194/96
Auch für das den Angeklagten aus tatsächlichen Gründen freisprechende Urteil ergibt sich aus § 261 StPO, daß der Tatrichter den festgestellten Sachverhalt, soweit er bestimmte Schlüsse zugunsten oder zuungunsten des Angeklagten nahelegt, erschöpfend zu würdigen hat (BGH NJW 1980, 2423; OLG Köln, 3. Strafsenat, VRS 65, 383; SenE vom 22.06.1993 - Ss 155/93). - BGH, 03.02.1983 - 1 StR 823/82
Verpflichtung zur Zahlung einer Entschädigung nach zu Unrecht erlittener …
- KG, 18.02.1998 - 1 Ss 349/97
Abgrenzung von Beweis- und Beweisermittlungsantrag; Verbot der Beweisantizipation
Insbesondere kommt eine "Auswechslung" der Ablehnungsgründe durch das Revisionsgericht nicht in Betracht (KG, Beschluß vom 16. August 1996 - (5) 1 Ss 194/96 (32/96) - Kleinknecht/ Meyer-Goßner aaO., § 244 Rdnr. 86)".