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   BGH, 10.10.1996 - 5 StR 634/95   

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https://dejure.org/1996,4803
BGH, 10.10.1996 - 5 StR 634/95 (https://dejure.org/1996,4803)
BGH, Entscheidung vom 10.10.1996 - 5 StR 634/95 (https://dejure.org/1996,4803)
BGH, Entscheidung vom 10. Oktober 1996 - 5 StR 634/95 (https://dejure.org/1996,4803)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Verletzung des Rechtsstaatsprinzips - Voraussetzungen für die Verletzung der Aufklärungspflicht - Anforderungen an die Beweiserhebung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 263; StPO § 60, § 61, § 337, § 244

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1997, 198
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 20.01.2005 - 3 StR 455/04

    Entscheidung über die Vereidigung eines Zeugen (Vorsitzender; Sachleitung;

    Will der Beschwerdeführer die Anordnung des Vorsitzenden über die Vereidigung mit der Revision angreifen, setzt die Zulässigkeit einer entsprechenden Verfahrensrüge voraus, daß er die Entscheidung in der Hauptverhandlung beanstandet und gemäß § 238 Abs. 2 StPO einen Beschluß des Gerichts herbeigeführt hat (BGHR StPO § 59 Satz 1 Entscheidung, fehlende 2; BGHR StPO § 238 Abs. 2 Vereidigung 1 m. w. N.; BGH NStZ 1997, 198; vgl. auch Senat StV 2005, 7).
  • BGH, 30.03.2005 - 1 StR 67/05

    Zeugenvereidigung nach dem Justizmodernisierungsgesetz und Sachleitungsbefugnis

    Jedenfalls setzt die Zulässigkeit einer entsprechenden Verfahrensrüge voraus, daß der Angeklagte oder seine Verteidiger die Entscheidung in der Hauptverhandlung beanstanden und gemäß § 238 Abs. 2 StPO einen ausdrücklichen Beschluß des Gerichts herbeiführen (BGHR StPO § 59 Satz 1 Entscheidung, fehlende 2; BGHR StPO § 238 Abs. 2 Vereidigung 1 m.w.N.; BGH NStZ 1997, 198; Beschluß vom 20. Januar 2005 - 3 StR 455/04).
  • BGH, 08.05.2003 - 5 StR 120/03

    Rekonstruktionsverbot; Verbot der Aktenrüge

    Nachdem es aber deren Mitarbeiter als verdächtig ansah, zur Erlangung von Provisionen ihres Unternehmens an der Täuschung der Versicherung mitgewirkt zu haben (UA S. 36 - 38; 42), ergäbe sich für die Bewertung des hier vorliegenden auch fremdnützigen Betruges (vgl. BGH, Urt. vom 10. Oktober 1996 - 5 StR 634/95) nichts für die Angeklagten Günstiges.
  • BGH, 06.06.2000 - 1 StR 212/00

    Vernehmung des Angeklagten; Grundsatz des fairen Verfahrens; Unzulässige

    Darüber hinaus könnte die Gestaltung der Vernehmung des Angeklagten durch den Vorsitzenden nur dann Grundlage einer erfolgreichen Verfahrensrüge sein, wenn in der Hauptverhandlung gemäß § 238 Abs. 2 StPO eine Entscheidung des Gerichts herbeigeführt worden wäre (vgl. BGH NStZ 1997, 198).
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