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   BGH, 15.05.1996 - 2 StR 119/96   

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BGH, 15.05.1996 - 2 StR 119/96 (https://dejure.org/1996,763)
BGH, Entscheidung vom 15.05.1996 - 2 StR 119/96 (https://dejure.org/1996,763)
BGH, Entscheidung vom 15. Mai 1996 - 2 StR 119/96 (https://dejure.org/1996,763)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Herabsetzung - Jugendstrafe - Beschleunigungsgebot - Revisionsverfahren - Erzieherische Gründe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 46

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1996, 479
  • NStZ 1997, 29
  • NStZ-RR 1996, 317
  • StV 1996, 537
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 27.11.1995 - 1 StR 634/95

    Jugendstrafrecht - Strafzumessung - Anstaltserziehung - Aussicht auf

    Auszug aus BGH, 15.05.1996 - 2 StR 119/96
    Erzieherische Gründe allein gebieten ohnehin nicht die Verhängung einer Jugendstrafe von mehr als fünf Jahren (vgl. BGH, Beschluß vom 27. November 1995 - 1 StR 634/95).
  • BGH, 24.07.1991 - 5 StR 286/91

    Strafzumessung: Strafmilderung infolge Verfahrensverzögerung

    Auszug aus BGH, 15.05.1996 - 2 StR 119/96
    Eine abschließende Sachentscheidung des Senats ist ausnahmsweise geboten, weil jede weitere Verfahrensverzögerung aus den genannten Gründen unvertretbar wäre (vgl. auch BGHR StPO § 354 Abs. 1 Strafausspruch 4; BGH, Urteil vom 21. Dezember 1993 = StV 94, 242).
  • BGH, 21.12.1993 - 5 StR 683/93

    Revision: Beschränkung auf den Rechtsfolgenausspruch - Unschädlichkeit der

    Auszug aus BGH, 15.05.1996 - 2 StR 119/96
    Eine abschließende Sachentscheidung des Senats ist ausnahmsweise geboten, weil jede weitere Verfahrensverzögerung aus den genannten Gründen unvertretbar wäre (vgl. auch BGHR StPO § 354 Abs. 1 Strafausspruch 4; BGH, Urteil vom 21. Dezember 1993 = StV 94, 242).
  • BGH, 21.12.1994 - 2 StR 415/94

    Strafbarkeit wegen Betrugs und Verletzung der Konkursantragspflicht -

    Auszug aus BGH, 15.05.1996 - 2 StR 119/96
    Der Senat hatte jedoch bei seiner Entscheidung von Amts wegen zu berücksichtigen, daß das Verfahren nach Erlaß des tatrichterlichen Urteils in erheblicher Weise unter Verstoß gegen das Beschleunigungsgebot verzögert worden ist (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 8).
  • BGH, 09.10.2002 - 5 StR 42/02

    Urteil im "Guben-Prozeß" im wesentlichen rechtskräftig

    Hinzu kommt, daß gerade im Anwendungsbereich des Jugendstrafrechts einer zügigen strafrechtlichen Reaktion auf Straftaten ein besonderer Stellenwert zukommt (vgl. BGHR StPO § 354 Abs. 1 Strafausspruch 8; Brunner/Dölling, JGG 11. Aufl. Einf. II Rdn. 25; Eisenberg, JGG 9. Aufl. § 18 Rdn. 15e; Ostendorf, JGG 5. Aufl. § 43 Rdn. 6, 8a).
  • BGH, 25.03.2014 - 1 StR 630/13

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (revisionsrechtliche Überprüfbarkeit;

    Dass sie die Gründe hierfür an dieser Stelle nicht ausführlicher dargelegt hat, begründet keinen Rechtsfehler, zumal ohnehin fraglich ist, ob sich eine Jugendstrafe zwischen fünf und zehn Jahren erzieherisch begründen lässt (vgl. Senat, Beschluss vom 27. November 1995 - 1 StR 634/95, NStZ 1996, 232, 233; BGH, Beschluss vom 15. Mai 1996 - 2 StR 119/96, NStZ 1997, 29; vgl. demgegenüber BGH, Beschluss vom 7. Mai 1996 - 4 StR 182/96, NStZ 1996, 496).
  • BVerfG, 22.02.2005 - 2 BvR 109/05

    Freiheit der Person (Dauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus;

    Unberücksichtigt bleibt auch die als Milderungsgrund mit einer Zurückverweisung in Betracht kommende, weil dem Staat zuzurechnende Verfahrensverzögerung (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 15. Mai 1996 - 2 StR 119/96 -, StV 1996, S. 537 f.).
  • OLG Karlsruhe, 14.04.2004 - 1 Ss 159/03

    Besondere Sorgfaltspflichten des Fahrzeugführers beim Befahren einer Spielstraße

    Der Senat hat jedoch bei seiner Entscheidung von Amts wegen berücksichtigt, dass das Verfahren nach Erlass des tatrichterlichen Urteils in erheblicher Weise unter Verstoß gegen das Beschleunigungsgebot des Art. 6 MRK durch die Justizbehörden verzögert worden ist (BGH NStZ 1997, 29 f.; OLG Stuttgart Justiz 2002, 375; dass. Beschluss vom 23.10.2003, 5 Ss 409/03; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 08.03.2004, 3 Ss 9/04).

    Der Senat hat zur Vermeidung einer weiteren Verfahrensverzögerung in entsprechender Anwendung des § 354 Abs. 2 StPO (vgl. hierzu BGH NStZ 1997, 29 m.w.N) in der Sache selbst entschieden und wegen des erheblichen Verstoßes gegen das Beschleunigungsgebot die in Anbetracht der Einkommenssituation des Angeklagten denkbar mildeste Sanktion - der Angeklagte und die Staatsanwaltschaft haben der vom Senat angeregten Einstellung des Verfahrens nach § 153 Abs. 2 StPO nicht zugestimmt - verhängt, den Angeklagten nach § 59 StGB verwarnt und die Verhängung einer Geldstrafe von fünf Tagessätzen zu je Euro 50 für die Dauer von zwei Jahren vorbehalten.

  • BGH, 11.01.2024 - 3 StR 358/23

    Stützung der Verhängung von Jugendstrafe sowohl auf "schädliche Neigungen" als

    Eine abschließende Sachentscheidung ist geboten, weil jede weitere Verzögerung, die die Dauer des - zumal gegen einen zum Tatzeitpunkt jugendlichen Täter gerichteten - Strafverfahrens zusätzlich erhöhen würde, unvertretbar wäre (vgl. BGH, Beschlüsse vom 15. Mai 1996 - 2 StR 119/96, BGHR StPO § 354 Abs. 1 Strafausspruch 8 mwN; vom 19. März 1997 - 2 StR 80/97, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 10; vom 9. Juni 2004 - 5 StR 181/04, BGHR StPO vor § 1/faires Verfahren Vereinbarung 19).
  • KG, 23.06.2008 - 1 Ss 213/04

    Überlange Verfahrensdauer: Teileinstellung wegen rechtsstaatswidriger

    Der Senat sieht deshalb von einer Aufhebung des Rechtsfolgenausspruchs und der Zurückverweisung an das Tatgericht (§ 354 Abs. 2 StPO entsprechend; vgl. BGHR StPO § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 10; BGH NStZ 1997, 29 mit zustimmender Anmerkung Scheffler) ab.

    a) Die Entscheidung des Revisionsgerichts über die Kompensation ist umso mehr dann veranlaßt, wenn eine Zurückverweisung der Strafsache an das Tatgericht das Verfahren - wie hier - weiter und in einer für den Angeklagten unzumutbaren Weise verzögern und damit die rechtswidrige Beeinträchtigung verlängert und vertieft würde (vgl. BVerfG a.a.O.; BGH a.a.O.; NStZ 2006, 44, 45; 2005, 115; NStZ-RR 2005, 320, 321; NStZ 1997, 29).

    Er hat auch in einer neueren Entscheidung (Beschluß vom 7. Mai 2008 - 5 StR 118/08 - in juris) die Kompensation der Verfahrensverzögerung mittels des Vollstreckungsmodells selbst und in entsprechender Anwendung des § 354 Abs. 1 StPO vorgenommen, um weitere Verzögerungen zu vermeiden (vgl. dazu die dort zitierten Entscheidungen BGHR StPO § 354 Abs. 1 Strafausspruch 4 (5. Strafsenat); 8 = NStZ 1997, 29 (2. Strafsenat), 11 (derselbe)).

  • OLG Karlsruhe, 20.10.2004 - 1 Ss 76/03

    Abgrenzung von Erpressung und Bestechung bei Entgegennahme einer Gegenleistung

    Aufgrund der eingetretenen Verfahrensverzögerung hat der Senat von der durch das am 01.09.2004 in Kraft getretene Erste Gesetz zur Modernisierung der Justiz vom 22.08.2004 (BGBl. 2004, 2198 ff.) in § 354 Abs. 1a StPO n.F. nicht eingeschränkten und zur Verhinderung weiterer Verfahrensverzögerungen weiterhin gebotenen Möglichkeit einer eigenen Sachentscheidung des Revisionsgerichts Gebrauch gemacht, von der Verhängung einer aufgrund des Zeitablaufs nicht mehr unerlässlichen Freiheitsstrafe (§ 47 StGB) abgesehen und nach Anhörung des Verteidigers des Angeklagten unter Gewährung von Zahlungserleichterungen (§ 42 StGB) auf eine Geldstrafe von 70 Tagessätzen zu je EUR 40 erkannt (vgl. BGH StV 1997, 409; NStZ-RR 1996, 317 f.; Meyer-Goßner, StPO, 47 Auflage 2004, Art. 6 MRK, Rn. 9a).
  • OLG Karlsruhe, 14.04.2004 - 1 Ss 150/03

    Strafverfahren: Verstoß gegen den Grundsatz der Öffentlichkeit des Verfahrens;

    Der Senat hat jedoch bei seiner Entscheidung von Amts wegen berücksichtigt, dass das Verfahren nach Erlass des tatrichterlichen Urteils in erheblicher Weise unter Verstoß gegen das Beschleunigungsgebot des Art. 6 MRK durch die Justizbehörden verzögert worden ist (BGH NStZ 1997, 29 f.; OLG Stuttgart Justiz 2002, 375; dass. Beschluss vom 23.10.2003, 5 Ss 409/03; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 08.03.2004, 3 Ss 9/04).

    Der Senat hat zur Vermeidung einer weiteren Verfahrensverzögerung in entsprechender Anwendung des § 354 Abs. 2 StPO (vgl. hierzu BGH NStZ 1997, 29 m.w.N) in der Sache selbst entschieden und wegen des erheblichen Verstoßes gegen das Beschleunigungsgebot die in Anbetracht der Einkommenssituation des Angeklagten denkbar mildeste Sanktion - der Angeklagte und die Staatsanwaltschaft haben der vom Senat angeregten Einstellung des Verfahrens nach § 153 Abs. 2 StPO nicht zugestimmt - verhängt, den Angeklagten nach § 59 StGB verwarnt und die Verhängung einer Geldstrafe von fünf Tagessätzen zu je Euro 50 für die Dauer von zwei Jahren vorbehalten.

  • BGH, 19.03.1997 - 2 StR 80/97

    Auswirkungen der Verzögerung des Verfahrens durch das Landgericht sowie die

    Der Strafausspruch unterliegt jedoch der Abänderung, weil das Verfahren nach Erlaß des tatrichterlichen Urteils unvertretbar verzögert worden ist; dies hat der Senat von Amts wegen zu berücksichtigen (BGH NStZ 1995, 335 [BGH 21.12.1994 - 2 StR 415/94] m. Anm. Uerpmann; 1997, 29 m. Anm. Scheffler).

    Eine abschließende Sachentscheidung des Senats ist geboten, weil jede weitere Verzögerung den Verfahrensmangel intensiviert (BGH NStZ 1997, 29 [BGH 15.05.1996 - 2 StR 119/96]).

  • BGH, 09.07.1998 - 4 StR 521/97

    Unzulässiger Beweisantrag über Tatsache, die bereits rechtskräftig entschieden

    Allerdings ist das Verfahren nach dem Erlaß des tatrichterlichen Urteils dadurch verzögert worden, daß - nachdem das Urteil den Verteidigern am 7. Oktober 1996 zugestellt worden war und die Revisionsbegründungen am 4./6. November 1996 eingegangen waren - die Staatsanwaltschaft erst am 7. August 1997 bzw. am 23. September 1997 eine Revisionsgegenerklärung abgegeben hat (vgl. hierzu BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 8; BGHR StPO § 354 Abs. 1 Strafausspruch 8).
  • OLG Hamm, 10.08.2005 - 3 Ss 224/04

    Beweiswürdigung; Auseinandersetzung; Zeugenaussage; Fehlen

  • BGH, 16.07.1997 - 2 StR 286/97

    Aufhebung eines Strafausspruchs im Revisionsverfahren - Verfahrensverzögerung

  • BGH, 18.12.1998 - 2 StR 193/98

    Verstoß gegen das Beschleunigungsgebot

  • BGH, 14.06.2000 - 2 StR 39/00

    Verfahrensverzögerung als Strafmilderungsgrund

  • BGH, 28.08.1998 - 3 StR 142/98

    Rechtsfehler bei der Beweiswürdigung; Rüge der Verletzung des Art. 6 Abs. 1 Satz

  • BVerfG, 14.08.2007 - 2 BvR 760/07

    Verfassungsmäßigkeit einer eigenen Strafzumessungsentscheidung des

  • BGH, 07.05.2008 - 5 StR 118/08

    Vollständige Kompensation rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerung (Erfassung

  • BGH, 14.07.1998 - 1 StR 110/98

    Beihilfe zu einem Verbrechen nach dem Außenwirtschaftsgesetz - Verstoß gegen das

  • BGH, 19.01.2000 - 2 StR 627/99

    Verwerfung der Revision als unbegründet; Verstoß gegen das Recht auf ein faires

  • OLG Stuttgart, 23.10.2003 - 5 Ss 409/03

    Jugendstrafverfahren: Aufhebung des Rechtsfolgenausspruchs durch das

  • BGH, 22.04.1999 - 5 StR 737/98

    Gesamtfreiheitsstrafe; Beschleunigungsgebot

  • BGH, 07.02.2001 - 5 StR 533/00

    Strafmilderung wegen rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerung nach Erlaß des

  • BGH, 23.11.1999 - 5 StR 536/99

    Versuch; Brandstiftung; Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung

  • BGH, 27.11.1997 - 5 StR 500/97

    Reduzierung von ausgesprochenen Einzelstrafen wegen einer Verfahrensverzögerung -

  • OLG Düsseldorf, 09.03.2000 - 2b Ss 23/00

    Große Jugendkammer; Jugendschöffengericht; Sexueller Mißbrauch von Kindern;

  • BGH, 23.04.1998 - 5 StR 95/98

    Verzögerung des Verfahrens nach Erlass des Urteils - Berücksichtigung der

  • BGH, 21.08.1996 - 5 StR 368/96

    Die Revision des Angeklagten wird als unbegründet verworfen

  • OLG Celle, 12.05.2005 - 21 Ss 122/04

    Rechtsfolgenentscheidung in der Revisionsinstanz bei rechtsstaatswidriger

  • BGH, 19.01.2000 - 2 StR 627/99
  • BGH, 12.06.1997 - 5 StR 216/97

    Verwerfung einer Revision - Umfang der Revisionsbegründungen

  • OLG Dresden, 17.09.2007 - 2 Ss 216/06
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