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Rechtsprechung
   BGH, 12.03.1997 - 2 StR 100/97   

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https://dejure.org/1997,5074
BGH, 12.03.1997 - 2 StR 100/97 (https://dejure.org/1997,5074)
BGH, Entscheidung vom 12.03.1997 - 2 StR 100/97 (https://dejure.org/1997,5074)
BGH, Entscheidung vom 12. März 1997 - 2 StR 100/97 (https://dejure.org/1997,5074)
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Oralverkehr

§ 178 StGB aF (§ 177 StGB nF), § 24 StGB, Freiwilligkeit, unmittelbar nachfolgende Tat

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Teilerfolg bei Revision gegen Verurteilung wegen Sexualdelikten - Berücksichtigung eines Rücktritts vom unbeendeten Versuch der sexuellen Nötigung - Versuchte sexuelle Nötigung durch Verlangen nach Oralverkehr - Vorbereitungshandlungen zur sexuellen Nötigung bzw. ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 24, § 178

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1997, 385
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 21.05.1990 - 2 StR 41/90

    Straferschwerende Berücksichtigung der rechtswidrigen und schuldhaften Erfüllung

    Auszug aus BGH, 12.03.1997 - 2 StR 100/97
    Für die Beurteilung der Rücktrittsfrage ist es unerheblich, daß der Angeklagte seine geschlechtliche Befriedigung dann durch den erzwungenen Geschlechtsverkehr zu erlangen suchte (vgl. BGH, Beschluß vom 21. Mai 1990 - 2 StR 41/90).
  • BGH, 20.08.1992 - 4 StR 302/92

    Anfechtung des Urteils durch den Nebenkläger, mit dem Ziel einer Änderung des

    Auszug aus BGH, 12.03.1997 - 2 StR 100/97
    Das Landgericht hat in dem Verlangen nach Oralverkehr zu Recht eine versuchte sexuelle Nötigung gesehen, die im Gegensatz zu den Manipulationen am Unterkörper und an der Scheide der Frau nicht nur eine typische Vorbereitungshandlung für die Verwirklichung des erzwungenen Geschlechtsverkehrs war (vgl. BGHR StGB § 178 Konkurrenzen 1, 2, 4, 5; BGH, Beschluß vom 4. April 1995 - 5 StR 90/95).
  • BGH, 15.09.1988 - 4 StR 356/88

    Anforderungen an das Freiwilligkeits-Merkmal beim Rücktritt vom Versuch der

    Auszug aus BGH, 12.03.1997 - 2 StR 100/97
    Das Landgericht hat in dem Verlangen nach Oralverkehr zu Recht eine versuchte sexuelle Nötigung gesehen, die im Gegensatz zu den Manipulationen am Unterkörper und an der Scheide der Frau nicht nur eine typische Vorbereitungshandlung für die Verwirklichung des erzwungenen Geschlechtsverkehrs war (vgl. BGHR StGB § 178 Konkurrenzen 1, 2, 4, 5; BGH, Beschluß vom 4. April 1995 - 5 StR 90/95).
  • BGH, 30.06.1987 - 4 StR 292/87

    Verhältnis von sexueller Nötigung zur versuchten Vergewaltigung - Anforderungen

    Auszug aus BGH, 12.03.1997 - 2 StR 100/97
    Das Landgericht hat in dem Verlangen nach Oralverkehr zu Recht eine versuchte sexuelle Nötigung gesehen, die im Gegensatz zu den Manipulationen am Unterkörper und an der Scheide der Frau nicht nur eine typische Vorbereitungshandlung für die Verwirklichung des erzwungenen Geschlechtsverkehrs war (vgl. BGHR StGB § 178 Konkurrenzen 1, 2, 4, 5; BGH, Beschluß vom 4. April 1995 - 5 StR 90/95).
  • BGH, 04.04.1995 - 5 StR 90/95

    Sexuelle Nötigung - Oralverkehr - Versuch - Typische Vorbereitungshandlung -

    Auszug aus BGH, 12.03.1997 - 2 StR 100/97
    Das Landgericht hat in dem Verlangen nach Oralverkehr zu Recht eine versuchte sexuelle Nötigung gesehen, die im Gegensatz zu den Manipulationen am Unterkörper und an der Scheide der Frau nicht nur eine typische Vorbereitungshandlung für die Verwirklichung des erzwungenen Geschlechtsverkehrs war (vgl. BGHR StGB § 178 Konkurrenzen 1, 2, 4, 5; BGH, Beschluß vom 4. April 1995 - 5 StR 90/95).
  • BGH, 20.01.1993 - 3 StR 540/92

    Gewaltanwendung - Sexuelle Handlung - Tatvorbereitung - Unrechtsgehalt -

    Auszug aus BGH, 12.03.1997 - 2 StR 100/97
    Das Landgericht hat in dem Verlangen nach Oralverkehr zu Recht eine versuchte sexuelle Nötigung gesehen, die im Gegensatz zu den Manipulationen am Unterkörper und an der Scheide der Frau nicht nur eine typische Vorbereitungshandlung für die Verwirklichung des erzwungenen Geschlechtsverkehrs war (vgl. BGHR StGB § 178 Konkurrenzen 1, 2, 4, 5; BGH, Beschluß vom 4. April 1995 - 5 StR 90/95).
  • LG Hamburg, 23.07.2020 - 617 Ks 10/19

    Stutthof-Prozess: Jugendstrafe auf Bewährung für 93-jährigen Ex-KZ-Wachmann

    Auch die Entscheidung, von der Tatausführung abzusehen, um eine andere Tat zu beginnen, ist in der Rechtsprechung als freiwillige Entscheidung anerkannt, weil es auf eine Bewertung der Motivation insoweit nicht ankommt (vgl. BGH, Beschluss vom 10. April 2013 - 5 StR 115/13, juris Rn. 2; BGH, Beschluss vom 13. März 2001 - 4 StR 567/00, juris Rn. 7; BGH, Beschluss vom 12. März 1997 - 2 StR 100/97, juris Rn. 2; BGH, Beschluss vom 13. Januar 1988 - 2 StR 665/87, BGHSt 35, 184, juris Rn. 7).
  • BGH, 17.11.2016 - 3 StR 402/16

    Rücktritt vom versuchten Heimtückemord als Einzelakt innerhalb einer natürlichen

    Dies gilt unabhängig davon, ob das Geschehen auf dem Balkon und dasjenige in der Küche als natürliche Handlungseinheit anzusehen und daher tateinheitlich verknüpft sind (s. bereits BGH, Beschluss vom 12. März 1997 - 2 StR 100/97, NStZ 1997, 385; vgl. auch BGH, Beschluss vom 29. Januar 2001 - 4 StR 520/01, NStZ-RR 2002, 168).
  • LG Itzehoe, 20.12.2022 - 3 KLs 315 Js 15865/16

    Stutthof-Prozesse

    Diese war auch freiwillig: Auf die Bewertung des Rücktrittsmotivs kommt es nach gefestigter Rechtsprechung nicht an, sodass das freiwillige Abrücken von einer Tat, nur um eine andere zu begehen, dennoch die Voraussetzungen des Rücktritts hinsichtlich der zunächst geplanten Tat erfüllt (BGH, Urteil vom 14. April 1955 - 4 StR 16/55 -, BGHSt 7, 296, juris; BGH, Beschluss vom 26.09.2006 - 4 StR 347/06 -, juris; BGH, Beschluss vom 12.03.1997 - 2 StR 100/97 -, juris; Fischer, StGB, § 24 Rn. 19c m.w.N.).

    Die Haupttäter in Auschwitz sahen freiwillig i.S.d. § 24 Abs. 1 S. 1 StPO von der Ermordung der Nebenklägerin mittels Giftgas ab - dass sie dies unter gleichzeitigem Beginn eines neuen Versuchs, sie durch die Bedingungen im Lager von A.-B. zu töten, getan haben mögen, ist aufgrund der bereits dargestellten Irrelevanz des Rücktrittsmotivs unbeachtlich (BGH, Urteil vom 14. April 1955 - 4 StR 16/55 -, BGHSt 7, 296, juris; BGH, Beschluss vom 26.09.2006 - 4 StR 347/06 -, juris; BGH, Beschluss vom 12.03.1997 - 2 StR 100/97 -, juris; Fischer, StGB, § 24 Rn. 19c m.w.N.).

  • BGH, 05.05.2009 - 5 StR 132/09

    Rücktritt vom unbeendeten Versuch (fehlgeschlagener Versuch; weitere

    Für die Beurteilung der Rücktrittsfrage ist es unerheblich, dass der Angeklagte seine geschlechtliche Befriedigung dann durch andere sexuelle Handlungen zu erlangen suchte (BGH NStZ 1997, 385; NStZ-RR 2002, 168; s. auch BGH StV 1996, 372).
  • BGH, 29.01.2002 - 4 StR 520/01

    Versuchte Vergewaltigung; strafbefreiender Rücktritt (unbeendeter,

    Für die Beurteilung der Rücktrittsfrage ist es unerheblich, daß der Angeklagte seine geschlechtliche Befriedigung dann durch andere erzwungene sexuelle Handlungen zu erlangen suchte (BGH NStZ 1997, 385).
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Rechtsprechung
   BGH, 10.04.1997 - 5 StR 674/96   

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https://dejure.org/1997,4120
BGH, 10.04.1997 - 5 StR 674/96 (https://dejure.org/1997,4120)
BGH, Entscheidung vom 10.04.1997 - 5 StR 674/96 (https://dejure.org/1997,4120)
BGH, Entscheidung vom 10. April 1997 - 5 StR 674/96 (https://dejure.org/1997,4120)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Tatprovokation und Täuschung durch agent provokateur als Verfahrenshindernis - Anrechnung einer im Ausland erlittenen Auslieferungshaft und Abschiebungshaft

  • rechtsportal.de

    StGB § 51

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1997, 385
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 23.05.1984 - 1 StR 148/84

    Tatprovokation polizeilicher Lockspitzel

    Auszug aus BGH, 10.04.1997 - 5 StR 674/96
    Eine Einstellung des Verfahrens im Hinblick auf die vom Angeklagten behauptete Tatprovokation durch die von den Ermittlungsbehörden eingesetzten V-Leuten und ihren Einsatz als agent provokateur (BGHSt 32, 345, 348 ff; BGHR StGB 46 Abs. 1 V-Mann 12) kam schon deswegen nicht in Betracht, weil die V-Leute an den Taten, die Gegenstand der Anklage waren, nicht unmittelbar beteiligt waren.
  • BGH, 26.05.1983 - 4 StR 265/83

    Vermögensfürsorgepflicht des Sortenkassierers einer Bank - Voraussetzung für das

    Auszug aus BGH, 10.04.1997 - 5 StR 674/96
    Die Revision hat auf die Sachrüge Erfolg insoweit, als das Landgericht die Anrechnung der vom Angeklagten in Kolumbien erlittenen Auslieferungs- und Abschiebungshaft nach 51 Abs. 3 Satz 2, Abs. 1 StGB nicht bedacht und es infolgedessen unterlassen hat, entgegen 51 Abs. 4 Satz 2 StGB den Maßstab für die Anrechnung der im Ausland erlittenen Freiheitsentziehung zu bestimmen (BGH NStZ 1982, 236; 1983, 455; wistra 1994, 235).
  • BVerfG, 14.01.2005 - 2 BvR 1825/03

    Anrechnungen im Ausland erlittener Abschiebungshaft auf eine Freiheitsstrafe

    a) Es ist die einhellige Auffassung von Rechtsprechung und Literatur, dass bei der Anrechnung von Untersuchungshaft oder vergleichbarer Freiheitsentziehung vor Rechtskraft des Urteils gemäß § 51 StGB bzw. § 52a JGG ein großzügiger Maßstab zu wählen ist, der auch Abschiebehaft mit einschließt, die der Angeklagte aus Anlass der Tat, die Gegenstand des Verfahrens ist, erlitten hat (BGH, Beschluss vom 10. April 1997 - 5 StR 674/96 -, NStZ 1997, S. 385; OLG Celle, Beschluss vom 22. April 2002 - 2 StE 6/01 -, NStZ 2004, S. 85, zu in Deutschland verbüßter Abschiebehaft; Tröndle/Fischer, StGB, 52. Aufl., 2004, § 51 Rn. 5).

    Für den speziellen Fall der Abschiebehaft hat der Bundesgerichtshof im Jahr 1997 festgestellt, dass sie dann anzurechnen ist, wenn sie aus Anlass der Tat infolge der internationalen Fahndung durch die deutschen Behörden erfolgt ist (BGH, Beschluss vom 10. April 1997 - 5 StR 674/96 -, a.a.O.).

    Der Bundesgerichtshof hat hingegen in einem ähnlichen Fall, allerdings bei ausländischer Haft vor Rechtskraft des Urteils, wegen des Sinns und Zwecks von § 51 Abs. 1 StGB ausdrücklich die Möglichkeit offen gelassen, wie die Haft zu qualifizieren sei (BGH, NStZ 1997, S. 385).

  • BGH, 01.07.2021 - 3 StR 473/20

    Urteil gegen IS-Heimkehrerin im Ausspruch über die Anrechnung ausländischer

    Eine im Ausland erlittene Abschiebehaft ist daher anzurechnen, wenn sie durch die Tat infolge der internationalen Fahndung durch die deutschen Behörden veranlasst gewesen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 10. April 1997 - 5 StR 674/96, BGHR StGB § 51 Abs. 3 Anrechnung 4; ferner BGH, Beschluss vom 5. Juni 2012 - 4 StR 58/12, NStZ-RR 2012, 271).
  • OLG München, 26.10.2020 - 2 Ws 1103/20

    Anrechnungsmaßstab von Auslieferungshaft bei unterbliebenem Ausspruch im Urteil

    Aus dieser Verweisung ergibt sich auch, dass die gem. § 51 Abs. 3 S. 2 StGB anzurechnende ausländische Freiheitsentziehung eine solche sein muss, die unter den Tatbegriff des Absatzes 1 fällt, also aus Anlass derselben Tat erfolgt sein muss (BGH NStZ 1988, 271; BGH NStZ 1997, 385).

    Andernfalls ist das Urteil insoweit aufzuheben und zurückzuverweisen (BGH NStZ 1997, 385 bzgl. Kolumbien).

  • OLG München, 29.04.2020 - 7 St 9/19

    Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland - Konkurrenz

    Daher ist z. B. auch eine im Ausland erlittene Auslieferungs- oder Abschiebehaft anzurechnen, wenn sie aus Anlass der Tat infolge der internationalen Fahndung durch die deutschen Behörden erfolgt ist (BGH, Beschluss vom 10. April 1997, 5 StR 674/96, Rn. 5 = NStZ 1997, 385; BGH, Urteil vom 5. November 2014, 1 StR 299/14, Rn. 27 = BeckRS 2014, 23680; vgl. auch BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 22. August 1994, 2 BvR 2352/93 = NStZ 1994, 607).
  • BGH, 05.08.2020 - 3 StR 231/20

    Anrechnung von im Ausland erlittener Abschiebehaft (Grundsatz der

    Eine im Ausland erlittene Abschiebehaft ist daher anzurechnen, wenn sie durch die Tat infolge der internationalen Fahndung durch die deutschen Behörden veranlasst gewesen ist (s. BGH, Beschluss vom 10. April 1997 - 5 StR 674/96, BGHR StGB § 51 Abs. 3 Anrechnung 4).
  • BGH, 28.08.2007 - 4 StR 212/07

    Verfahrenshindernis des fehlenden Eröffnungsbeschlusses

    Der neue Tatrichter wird neben der Gesamtstrafe auch den Anrechnungsmaßstab für die vom Angeklagten in Spanien erlittene Freiheitsentziehung zu bestimmen haben (§ 51 Abs. 4 Satz 2 StGB; vgl. BGHR StGB § 51 Abs. 3 Anrechnung 4; Tröndle/Fischer, StGB 54. Aufl. § 51 Rdn. 18 f.).
  • BGH, 05.06.2012 - 4 StR 58/12

    Anrechnung einer Freiheitsentziehung im Ausland auf die Freiheitsstrafe

    In beiden Fällen hat die unterbliebene Anrechnung zu erfolgen, wenn, was hier der Fall ist, die Freiheitsentziehung "aus Anlass der Tat" erfolgte (BGH, Beschluss vom 10. April 1997 - 5 StR 674/96, NStZ 1997, 385; MünchKommStGB/Franke, § 51 Rn. 21).
  • BGH, 24.03.2020 - 6 StR 8/20

    Verwerfung der Revision als unbegründet mit Anrechnung der in Thailand erlittenen

    Ausweislich der Urteilsgründe (UA S. 30) hat sich der Angeklagte in Thailand neun Tage in Abschiebungshaft befunden (zur Notwendigkeit einer Entscheidung über den Anrechnungsmaßstab bei Abschiebungshaft vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. April 1997 - 5 StR 674/96, NStZ 1997, 385; vom 5. Juni 2012 - 4 StR 58/12, NStZ-RR 2012, 271).
  • BGH, 21.09.1999 - 5 StR 416/99

    Anrechnungsmaßstab; Im Ausland erlittene Freiheitsentziehung; Schottland;

    Zudem wurden die völkerrechtlichen Bestimmungen (VN-SuchtstoffÜbk und EuAlÜbk nicht korrekt beachtet, was auch die deutschen Justizbehörden zu vertreten haben. Der Senat holt die Anrechnung entsprechend § 354 Abs. 1 StPO nach. Er kann den Maßstab selbst bestimmen, da die dafür maßgeblichen Umstände dem Urteil und dem Revisionsvortrag entnommen werden können und da keine weiteren Ermittlungen mehr angestellt werden müssen (vgl. BGH NStZ 1997, 337; BGHR StGB § 51 Abs. 3 Anrechnung 4; BGH, Beschlüsse vom 7. Januar 1998 - 2 StR 652/97 - und vom 20. April 1999 - 4 StR 698/98 -).
  • BGH, 21.09.1999 - 4 StR 416/99

    Anrechnung schottischer Haft

    Er kann den Maßstab selbst bestimmen, da die dafür maßgeblichen Umstände dem Urteil und dem Revisionsvortrag entnommen werden können und da keine weiteren Ermittlungen mehr angestellt werden müssen (vgl. BGH NStZ 1997, 337 ; BGHR StGB § 51 Abs. 3 Anrechnung 4; BGH, Beschlüsse vom 7. Januar 1998 - 2 StR 652/97 - und vom 20. April 1999 - 4 StR 698/98 -).
  • BGH, 15.04.1998 - 2 StR 128/98

    Bestimmung des Maßstabs für Anrechnung einer in derselben Sache in Kolumbien

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Rechtsprechung
   BGH, 10.04.1997 - 5 StR 507/96   

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https://dejure.org/1997,4160
BGH, 10.04.1997 - 5 StR 507/96 (https://dejure.org/1997,4160)
BGH, Entscheidung vom 10.04.1997 - 5 StR 507/96 (https://dejure.org/1997,4160)
BGH, Entscheidung vom 10. April 1997 - 5 StR 507/96 (https://dejure.org/1997,4160)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NStZ 1997, 385
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 06.12.1995 - 3 StR 550/95

    Erneute Bildung einer Gesamtstrafe, wenn bei einer früheren Gesamtstrafenbildung

    Auszug aus BGH, 10.04.1997 - 5 StR 507/96
    Dem steht die Entscheidung BGHSt 41, 374 nicht entgegen, die einen besonders gelagerten, der Verallgemeinerung nicht zugänglichen Sachverhalt betrifft.
  • BGH, 09.01.1975 - 4 StR 550/74

    Strafklageverbrauch nach Einstellungsbeschluss des Verfahrens

    Auszug aus BGH, 10.04.1997 - 5 StR 507/96
    Es mußte vielmehr § 55 StGB anwenden und dabei die denkbar günstigsten Einzelstrafen bei jener Vorverurteilung (hier: einmal drei und zweimal zwei Monate Freiheitsstrafe) zugrundelegen (vgl. BGH, Urt. v. 9. Januar 1975 - 4 StR 550/74 -).
  • BGH, 12.08.1998 - 3 StR 537/97

    Zäsurwirkung eines früheren Urteils bei der nachträglichen Gesamtstrafenbildung

    Der 4. Strafsenat (Urt. vom 9. Januar 1975 -4 StR 550/74) und ihm folgend der 5. Strafsenat (BGHR StGB § 55 I Einbeziehung 6 = NStZ 1997, 385) haben ausgesprochen, die unterbliebene Bezeichnung der Einzelstrafen in den Gründen des früheren Urteils hindere die Einbeziehung in eine nachträglich gebildete Gesamtstrafe nicht.
  • BGH, 07.12.1998 - 5 StR 275/98

    Verwendung eines früheren Urteils als Gegenstand einer nachträglichen

    Er hat bereits entschieden (Urteil vom 10. April 1997 - 5 StR 507/96 - = BGHR StGB § 55 Abs. 1 Einbeziehung 6 = NStZ 1997, 385), daß die Nichtanwendung des § 55 StGB "wegen einer in einem Urteil unterbliebenen Einzelstrafbezeichnung" rechtsfehlerhaft sei.

    Der Senat hält es daher nach wie vor für geboten, in Fällen der vorliegenden Art eine Gesamtstrafenbildung vorzunehmen und dieser die für den Angeklagten günstigsten Einzelstrafen zugrunde zu legen (vgl. BGH, Urteil vom 10. April 1997 - 5 StR 507/96 - und Urteil vom 9. Januar 1975 - 4 StR 550/74 -).

  • BGH, 20.04.1999 - 5 StR 275/98

    Gesamtstrafenbildung; Verschlechterungsverbot; Reformatio in peius

    Die Gesamtstrafenbildung im angefochtenen Urteil steht im Ergebnis im Einklang mit dem Senatsurteil vom 10. April 1997 - 5 StR 507/96 (BGHR StGB § 55 Abs. 1 Einbeziehung 6 = NStZ 1997, 385), wonach auch in Fällen unterbliebener Einzelstraffestsetzung bei einer Vorverurteilung eine Anwendung des § 55 Abs. 1 StGB unter Zugrundelegung der denkbar günstigsten Einzelstrafen als zulässig und geboten erachtet wird.
  • OLG München, 23.03.2010 - 5St RR (II) 66/10

    Vorlagebeschluss: Nachträgliche Gesamtstrafenbildung bei Berufungsbeschränkung

    Die Entscheidung BGHSt 41, 374 steht einer solchen Festsetzung der Einzelstrafe nicht entgegen, da sie einen besonders gelagerten Sachverhalt betrifft, dort nämlich hatte der Tatrichter die Festsetzung einer Einzelstrafe unterlassen, ohne dass Anhaltspunkte dafür vorhanden waren, ob er bei der Festsetzung der Gesamtfreiheitsstrafe überhaupt von zutreffenden rechtlichen Grundsätzen ausgegangen ist, welche Einzelstrafe er für angemessen erachtete oder ob er gar der Ansicht war, einer konkreten Festsetzung der Einzelstrafen bedürfe es unter den gegebenen Umständen nicht (BGH NStZ 1997, 385; Fischer, StGB 57. Aufl. § 55 Rdn. 8b m.w.N.).
  • LG Bonn, 18.06.2020 - 21 KLs 7/20
    Die Kammer sieht sich angesichts der unterbliebenen Festsetzung von Einzelstrafen in den schriftlichen Gründen des Urteils vom 10.11.2017 nicht gehindert, diesem eine Zäsurwirkung beizumessen und die Strafe(n) unter dem Gesichtspunkt der Meistbegünstigung in eine Gesamtstrafe miteinzubeziehen (vgl. BGH, Urt. v. 09.01.1975 - 4 StR 550/74; Urt. v. 10.04.1997 - 5 StR 507/96; Beschl. v. 07.12.1998 - 5 StR 275/98).
  • BGH, 13.01.1999 - 3 ARs 17/98

    Gesamtstrafenbildung

    Wenn der anfragende Senat die fehlenden Einzelstrafen entsprechend den Ausführungen in BGH NStZ 1997, 385 nachträglich konstruieren will, so steht dem die Senatsentscheidung BGHSt 41, 374 entgegen.
  • LG Bielefeld, 09.08.2022 - 20 KLs 38/21
    Da dem Urteil insoweit lediglich zu entnehmen ist, dass der Angeklagte wegen Bedrohung verurteilt worden ist, ist die Kammer zu seinen Gunsten von der gesetzlichen Mindeststrafe ausgegangen (vgl. BGH, Urt. v. 09.01.1975, Az. 4 StR 550/74; Urt. v. 10.04.1997, Az. 5 StR 507/96; Urt. v. 07.12.1998, Az. 5 StR 275/98).
  • AG Baden-Baden, 26.08.2019 - 5 Ls 206 Js 12614/17

    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung bei fehlenden Einzelstrafen

    Der 5. Strafsenat erwägt als einziger weiterhin bei fehlenden Einzelstrafen die denkbar günstigsten (fiktiven) Einzelstrafen zugrunde zu legen und eine Gesamtstrafenbildung durchzuführen (BGH, Urteil vom 10.04.1997 - 5 StR 507/96; BGH, Beschluss vom 07.12.1998 - 5 StR 275/98).
  • BGH, 27.05.1998 - 5 ARs 16/98

    Tenor eines Beschlusses

    Rechtsprechung des Senates, insbesondere das Urteil vom 10. April 1997 - 5 StR 507/96 - (= BGHR StGB § 55 Abs. 1 Einbeziehung 6 = NStZ 1997, 385), steht dem nicht entgegen.
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