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   BGH, 07.03.1996 - 1 StR 688/95   

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BGH, 07.03.1996 - 1 StR 688/95 (https://dejure.org/1996,1063)
BGH, Entscheidung vom 07.03.1996 - 1 StR 688/95 (https://dejure.org/1996,1063)
BGH, Entscheidung vom 07. März 1996 - 1 StR 688/95 (https://dejure.org/1996,1063)
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Kampagnengeld PKK

§ 239a StGB;

§ 96 StPO, bloße Vertraulichkeitsbitte der Behörde ist für das Strafgericht unbeachtlich

Volltextveröffentlichungen (4)

  • HRR Strafrecht

    § 147 StPO; § 96 StPO; § 239a StGB; § 337 StPO
    Verletzung des Rechts auf Akteneinsicht (Sperrung von Schriftstücken; unzulässige Vertraulichkeitsbitte; Beruhen); erpresserischer Menschenraub (funktionaler Zusammenhang)

  • Wolters Kluwer

    Aktenvorlage - Vertraulichkeitsbitte der aktenführenden Stelle - Unbeachtlichkeit für Strafgericht - Beweisverwertungsverbot

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 96, § 147

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 42, 71
  • NJW 1996, 1271
  • NJW 1996, 2171
  • MDR 1996, 840
  • NVwZ 1996, 1143 (Ls.)
  • NStZ 1997, 43
  • StV 1996, 577
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 02.10.1974 - 3 StR 259/74

    Gesetzeskonkurrenz zwischen erpresserischem Menschenraub und Geiselnahme -

    Auszug aus BGH, 07.03.1996 - 1 StR 688/95
    Dazu weist der Senat darauf hin, daß Geiselnahme (§ 239b StGB) gegenüber erpresserischem Menschenraub (§ 239a StGB) bei gleichartigem Zweck der qualifizierten Nötigung subsidiär ist (BGHSt 25, 386; 26, 24, 28; BGH NStZ 1993, 39).
  • BGH, 11.05.1993 - 1 StR 896/92

    Straftatbestand des Menschenraubs (Verbringen in Sklaverei oder Leibeigenschaft);

    Auszug aus BGH, 07.03.1996 - 1 StR 688/95
    c) Der Schuldspruch wegen gefährlicher Körperverletzung nach § 223a Abs. 1 StGB ist zwar für sich alleine genommen rechtsfehlerfrei, er unterliegt aber aufgrund der Aufhebung der Verurteilung wegen des tateinheitlich begangenen erpresserischen Menschenraubs dennoch ebenfalls der Aufhebung (vgl. BGH NJW 1993, 2252 m.w.Nachw.).
  • BGH, 14.07.1992 - 1 StR 243/92

    Verurteilung wegen erpresserischen Menschenraubs und Geiselnahme - Ziel des

    Auszug aus BGH, 07.03.1996 - 1 StR 688/95
    Dazu weist der Senat darauf hin, daß Geiselnahme (§ 239b StGB) gegenüber erpresserischem Menschenraub (§ 239a StGB) bei gleichartigem Zweck der qualifizierten Nötigung subsidiär ist (BGHSt 25, 386; 26, 24, 28; BGH NStZ 1993, 39).
  • BGH, 28.11.1995 - 4 StR 641/95

    Erpresserischer Menschenraub - Bemächtigungslage - Erpressung - Funktionaler und

    Auszug aus BGH, 07.03.1996 - 1 StR 688/95
    Zwischen der Entführungslage und der beabsichtigten Erpressung muß ein solcher funktionaler und zeitlicher Zusammenhang bestehen, daß der Täter das Opfer (oder einen Dritten) während der Dauer der Zwangslage erpressen will (vgl. BGHSt 40, 350, 355; für den Fall des Sich-Bemächtigens BGH, Beschl. vom 28. November 1995 - 4 StR 641/95 - vgl. auch Horn in SK StGB § 239 a Rdn. 7, 15); denn der Zweck der Regelung des § 239a StGB besteht gerade darin, das Entführen oder SichBemächtigen des Opfers deshalb besonders unter Strafe zu stellen, weil der Täter seine Drohung während der Dauer der Zwangslage jederzeit realisieren kann (Müller-Dietz JuS 1996, 110, 111; Renzikowski JZ 1994, 492, 495 jew. m.w. Nachw.).
  • BGH, 26.05.1981 - 1 StR 48/81

    Dieter Zlof

    Auszug aus BGH, 07.03.1996 - 1 StR 688/95
    Akten anderer Gerichte oder Behörden, die dem Strafgericht tatsächlich vorliegen, gehören aber nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu den Akten des Strafverfahrens im Sinne des § 147 Abs. 1 StPO (BGHSt 30, 131, 138; vgl. auch Lüderssen in LR 24. Aufl. StPO § 147 Rdn. 62 Fn. 55; Hiebl, Ausgewählte Probleme des Akteneinsichtsrechts nach § 147 StPO, 1994, S. 144).
  • BGH, 06.11.1974 - 3 StR 200/74

    Banküberfall - § 249 StGB, Vollendung der Wegnahme; § 52 StGB:

    Auszug aus BGH, 07.03.1996 - 1 StR 688/95
    Dazu weist der Senat darauf hin, daß Geiselnahme (§ 239b StGB) gegenüber erpresserischem Menschenraub (§ 239a StGB) bei gleichartigem Zweck der qualifizierten Nötigung subsidiär ist (BGHSt 25, 386; 26, 24, 28; BGH NStZ 1993, 39).
  • BGH, 22.11.1994 - GSSt 1/94

    Anwendung des § 239b Abs. 1 Halbsatz 1 StGB in Zweipersonenverhältnissen

    Auszug aus BGH, 07.03.1996 - 1 StR 688/95
    Zwischen der Entführungslage und der beabsichtigten Erpressung muß ein solcher funktionaler und zeitlicher Zusammenhang bestehen, daß der Täter das Opfer (oder einen Dritten) während der Dauer der Zwangslage erpressen will (vgl. BGHSt 40, 350, 355; für den Fall des Sich-Bemächtigens BGH, Beschl. vom 28. November 1995 - 4 StR 641/95 - vgl. auch Horn in SK StGB § 239 a Rdn. 7, 15); denn der Zweck der Regelung des § 239a StGB besteht gerade darin, das Entführen oder SichBemächtigen des Opfers deshalb besonders unter Strafe zu stellen, weil der Täter seine Drohung während der Dauer der Zwangslage jederzeit realisieren kann (Müller-Dietz JuS 1996, 110, 111; Renzikowski JZ 1994, 492, 495 jew. m.w. Nachw.).
  • BGH, 28.06.1961 - 2 StR 194/61
    Auszug aus BGH, 07.03.1996 - 1 StR 688/95
    a) Das Landgericht ist sich der Probleme des wiederholten Wiedererkennens des Angeklagten durch den Tatzeugen (vgl. BGHSt 16, 204 ff) bewußt gewesen; die von ihm gezogenen Beweisschlüsse sind möglich.
  • RG, 06.04.1909 - II 103/09

    Steht dem Verteidiger die Einsicht der Personalakten eines als Zeuge zu

    Auszug aus BGH, 07.03.1996 - 1 StR 688/95
    b) Die Revision ist - unter Berufung auf die Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGSt 42, 291, 293; 72, 268, 273; RG JW 1938, 2620; ohne zusätzliche Begründung ebenso Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 42. Aufl. § 147 Rdn. 16; Pfeiffer/Fischer, StPO 1995, § 147 Rdn. 3) - der Auffassung, wegen der fehlenden Akteneinsicht seien die übersandten Akten im Strafverfahren "unverwendbar" (RG aaO).
  • RG, 15.07.1938 - 4 D 87/38

    Der Verteidiger hat auf Grund des § 147 StPO. keinen Anspruch darauf, Akten

    Auszug aus BGH, 07.03.1996 - 1 StR 688/95
    b) Die Revision ist - unter Berufung auf die Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGSt 42, 291, 293; 72, 268, 273; RG JW 1938, 2620; ohne zusätzliche Begründung ebenso Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 42. Aufl. § 147 Rdn. 16; Pfeiffer/Fischer, StPO 1995, § 147 Rdn. 3) - der Auffassung, wegen der fehlenden Akteneinsicht seien die übersandten Akten im Strafverfahren "unverwendbar" (RG aaO).
  • BGH, 11.11.2004 - 5 StR 299/03

    Verurteilung zweier Thyssen-Manager wegen Entgegennahme von Schreiber-Provisionen

    Der Anspruch auf Akteneinsicht bezieht sich nur auf die dem Gericht tatsächlich vorliegenden Akten (BGHSt 30, 131, 138; 42, 71; BGH NStZ 1999, 371).
  • BGH, 04.10.2007 - KRB 59/07

    Akteneinsichtsgesuch

    Auch die "vertrauliche" Mitteilung an das Gericht ist den Verfahrensbeteiligten bekannt zu machen (BGHSt 42, 71).
  • BayObLG, 18.08.2022 - 102 VA 68/22

    Akteneinsicht von Dritten im Zivilverfahren

    Zwar wurde die Akte über den - abgeschlossenen - Zivilprozess zu der Zeit, als das Einsichtsgesuch bei der Staatsanwaltschaft gestellt wurde, noch als Beiakte bei der Ermittlungsakte geführt; sie dürfte deshalb zu den Akten des Ermittlungsverfahrens im Sinne der §§ 147, 406e StPO gehört haben (vgl. BGH, Urt. v. 7. März 1996, 1 StR 688/95, BGHSt 42, 71 [juris Rn. 7] f.; LG Hannover, Beschluss vom 24. November 2014, 98 KLs 4/14 u.a., juris Rn. 4; LG Nürnberg-Fürth, Beschluss vom 12. Januar 2011, 7 Qs 96/2010, StraFo 2011, 225 [juris Rn. 16]; Wessing in BeckOK StPO, 43. Ed. Stand: 1. April 2022, § 147 Rn. 17; Schmitt in Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 65. Aufl. 2022, § 147 Rn. 16; Ferber in Dölling/Duttge/Rössner, Gesamtes Strafrecht, 5. Aufl. 2022, § 406e StPO Rn. 3; Jahn in Löwe-Rosenberg, StPO, 27. Aufl. 2021, § 147 Rn. 65 ff.; Thomas/Kämpfer in Münchener Kommentar zur StPO, 2014, § 147 Rn. 15; auch BVerfG, Beschluss vom 7. Dezember 1982, 2 BvR 900/82, BVerfGE 62, 338 [juris Rn. 18]; BGH, Urt. v. 18. Juni 2009, 3 StR 89/09, StraFo 2009, 338 [juris Rn. 20]).
  • BGH, 25.02.2004 - 4 StR 394/03

    Fehlende Ausführungen zu einer Kostenfreistellung nach den §§ 74, 109 Abs. 2 Satz

    Dem Gesamtzusammenhang der Urteilsgründe ist noch mit hinreichender Deutlichkeit zu entnehmen, daß zwischen der Entführungslage und der beabsichtigten Erpressung ein funktionaler und zeitlicher Zusammenhang bestand (vgl. BGHR StGB § 239 a Abs. 1 Erpressung 1; Lackner/Kühl, StGB 24. Aufl. § 239 a Rdn. 4 f.).
  • BGH, 24.11.1999 - 3 StR 390/99

    Unterbrechung, Aussetzung der Verhandlung, wenn Verteidiger nicht genügend zeit

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist § 338 Nr. 8 StPO vielmehr nur dann gegeben, wenn die Möglichkeit eines kausalen Zusammenhangs zwischen dem Verfahrensverstoß und dem Urteil konkret besteht (BGHSt 30, 131, 135 und 44, 82, 90; NStZ 1982, 158 f.; 1997, 43, 44; BGHR § 338 Nr. 8 Beschränkung 2, Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 44. Aufl. § 338 Rdn. 58).
  • BGH, 15.03.2018 - 4 StR 397/17

    Rücktritt (Rücktrittshorizont: Möglichkeit einer nachträglichen Korrektur)

    Da eine Verurteilung wegen eines versuchten Tötungsdelikts in Tateinheit mit den ausgeurteilten übrigen Taten stünde, werden diese, obwohl sie rechtsfehlerfrei festgestellt sind, von der Urteilsaufhebung mit erfasst (BGH, Urteil vom 7. März 1996 - 1 StR 688/95, NJW 1996, 2171, 2172 mwN; Urteil vom 20. Februar 1997 - 4 StR 642/96, BGHR StPO § 353 Aufhebung 1; Urteil vom 10. September 2015 - 4 StR 151/15, NJW 2015, 3732, 3733).
  • BGH, 14.01.1997 - 1 StR 507/96

    Richterehrenwort - § 240 StGB, Zwischenerfolg, § 239b StGB, 'stabilisierte

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind die §§ 239 a, 239 b StGB einschränkend auszulegen (BGH, Beschl. vom 28. November 1995 - 4 StR 641/95 - BGHR StGB § 239 a Abs. 1 Sichbemächtigen 5; Urt. vom 7. März 1996 - 1 StR 688/95 - BGHR StGB § 239 a Abs. 1 Erpressung 1; Beschl. vom 14. Mai 1996 - 4 StR 174/96; Beschl. vom 2. Oktober 1996 - 3 StR 378/96).
  • BGH, 19.06.2007 - 3 StR 124/07

    Erpresserischer Menschenraub (funktionaler und zeitlicher Zusammenhang zwischen

    Zwischen der Entführungslage und der beabsichtigten Erpressung muss ein solcher funktionaler und zeitlicher Zusammenhang bestehen, dass der Täter das Opfer (oder einen Dritten) während der Dauer der Zwangslage erpressen will; denn der Zweck der Regelung des § 239a StGB besteht gerade darin, das Entführen oder Sichbemächtigen des Opfers deshalb besonders unter Strafe zu stellen, weil der Täter seine Drohung während der Dauer der Zwangslage jederzeit realisieren kann (st. Rspr.; vgl. BGH NJW 1996, 2171 m. w. N.; BGHSt 40, 350, 355 zu § 239b StGB).

    Dies allein ergibt den für die Erfüllung des Tatbestandes des § 239a StGB erforderlichen engen funktionalen und zeitlichen Zusammenhang zwischen Entführung und Zahlung nicht (BGH NJW 1996, 2171).

  • BGH, 14.05.1996 - 4 StR 174/96

    Funktionaler und zeitlicher Zusammenhang zwischen Bemächtigungslage und

    Der Zweck der gesetzlichen Regelung besteht gerade darin, das Sichbemächtigen des Opfers deshalb besonders unter Strafe zu stellen, weil der Täter seine Drohung während der Dauer der Zwangslage jederzeit realisieren kann (BGH, Urteil vom 7. März 1996 - 1 StR 688/95; Müller-Dietz JuS 1996, 110, 111; Renzikowski JZ 1994, 492, 495).
  • BGH, 21.09.2000 - 1 StR 634/99

    Verlesung des polizeilichen Protokolls; Vernehmung ohne entsprechenden

    Hier kann jedoch ein Beruhen des Urteils auf diesem Verfahrensfehler (vgl. BGHSt 42, 71, 73) ausgeschlossen werden.
  • BGH, 23.11.2006 - 3 StR 366/06

    Erpresserischer Menschenraub (Bemächtigungslage; Unausweichlichkeit)

  • BGH, 02.02.1999 - 1 StR 636/98

    Revision wegen Verfahrensmangels; Vernehmung eines Zeugen während des

  • BGH, 10.03.1998 - 1 StR 731/97

    Gemeinschaftlicher räuberischer Angriff auf Kraftfahrer in Tateinheit mit Raub,

  • BGH, 25.02.2004 - 4 StR 394/03
  • OLG Hamm, 15.11.2022 - 3 Ws 266/22

    Maßregelvollstreckung; Sicherungsverwahrung; Sachverständiger; Befundtatsachen;

  • BGH, 23.11.1998 - 5 StR 433/98

    Auslegung des Geschäftsverteilungsplans ("Verkehrsstrafsache")

  • AG Bamberg, 23.08.2013 - 2 OWi 2311 Js 9875/13

    Akteneinsicht, Bußgeldverfahren, (Mess)Unterlagen

  • BGH, 03.06.1997 - 1 StR 188/97

    Revision des Angeklagten gegen die Verurteilung wegen erpresserischen

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