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   OLG Düsseldorf, 21.04.1997 - 2 Ws 108/97   

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OLG Düsseldorf, 21.04.1997 - 2 Ws 108/97 (https://dejure.org/1997,4457)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21.04.1997 - 2 Ws 108/97 (https://dejure.org/1997,4457)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21. April 1997 - 2 Ws 108/97 (https://dejure.org/1997,4457)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1997, 511
  • StV 1998, 86
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • KG, 20.02.2012 - 1 Ws 72/09

    Kostenerstattungsanspruch: Erstattungsfähigkeit der Kosten für ein

    Unter Betonung des Ausnahmecharakters sind Kosten für ein Privatgutachten nur dann erstattet worden, wenn es aus Sicht des Angeklagten bei verständiger Betrachtung der Beweislage (ex ante) als für seine Verteidigung notwendig erschien oder zur Abwehr des Anklagevorwurfs unbedingt notwendig war (vgl. OLG Koblenz Rpfleger 1978, 148), wenn sich die Prozesslage des Angeklagten anderenfalls alsbald verschlechtert hätte (vgl. OLG Düsseldorf NStZ 1997, 511) oder wenn es sich um komplizierte technische Fragen oder um ein sehr abgelegenes Rechtsgebiet gehandelt hat, so dass die Einholung des Gutachtens angesichts der Erkenntnislage und im Hinblick auf einen etwaigen Informationsvorsprung der Staatsanwaltschaft im Interesse einer effektiven Verteidigung ("fair trial- Grundsatz") geboten erschien (vgl. OLG Koblenz NStZ-RR 2000, 64; OLG Düsseldorf NStZ 1991, 353).
  • BVerfG, 16.12.2002 - 2 BvR 2099/01

    Zum Gebühren- und Auslagenerstattungsanspruch des Pflichtverteidigers

    Diese versagt eine Erstattung für ein Privatgutachten verauslagter Beträge in der Regel mit der Begründung, die Interessen eines Beschuldigten im Strafverfahren seien angesichts seiner Befugnis zur Beweisantragstellung, der den Gerichten obliegenden Aufklärungspflicht und dem Grundsatz, dass bei verbleibenden Zweifeln zu seinen Gunsten zu entscheiden ist, hinreichend gewahrt (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 12. September 1989 - 2 Ws 394/89 -, NStZ 1989, S. 588 f.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28. August 1985 - 1 Ws 384/85 -, AnwBl 1986, S. 158; Beschluss vom 8. Januar 1990 - 2 Ws 608/89 -, NStZ 1991, S. 353 f.; Beschluss vom 21. April 1997 - 2 Ws 108/97 -, NStZ 1997, S. 511; Paulus, in: KMR, § 464a, Rn. 40; Franke, in: Karlsruher Kommentar zur StPO, 4. Aufl., § 464a, Rn. 7; Kleinknecht/Meyer-Goßner, Kommentar zur StPO, 45. Aufl., § 464a, Rn. 16; Pfeiffer, Kommentar zur StPO, 4. Aufl., § 464a, Rn. 6, jeweils m. w. N.; für eine großzügigere Auslagenerstattung sprechen sich Hilger, in: Löwe-Rosenberg, Kommentar zur StPO, 24. Aufl., § 464a, Rn. 49 und Dahs, Anmerkung zum Beschluss des OLG Düsseldorf vom 8. Januar 1990 - 2 Ws 608/89 -, NStZ 1991, S. 354, aus).

    Gutachtenkosten sollen nur dann ausnahmsweise erstattungsfähig sein, wenn - aus verständiger ex-ante-Sicht des Verfahrensbeteiligten (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28. August 1985 - 1 Ws 384/85 -, AnwBl 1986, S. 158; Franke, in: Karlsruher Kommentar zur StPO, 4. Aufl., § 464a, Rn. 6; Pfeiffer, Kommentar zur StPO, 4. Aufl., § 464a, Rn. 6) - gegenüber einem Spezialwissen der Ermittlungsbehörden die Waffengleichheit zu wahren ist (vgl. den bereits zitierten Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 8. Januar 1990 mit Anmerkung Dahs), komplexe technisch-fachliche Fragen oder solche aus abgelegenen Rechtsgebieten zu beantworten sind (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28. August 1985 - 1 Ws 384/85 -, AnwBl 1986, S. 158 f.) oder nach Ausschöpfung der prozessualen Möglichkeiten keine weitere Erfolg versprechende Verteidigungsstrategie mehr offen stand und deshalb mit einer alsbaldigen Verschlechterung der Prozesslage zu rechnen war (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 23. Juni 1999 - 1 Ws 209/99 -, NStZ-RR 2000, S. 64; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21. April 1997 - 2 Ws 108/97 -, NStZ 1997, S. 511).

  • OLG Stuttgart, 09.01.2009 - 2 StE 8/07

    Verteidigung: Zulassung eines im Ausland tätigen Rechtsanwalts als

    Erst wenn dies nicht weiterführt oder der Beschuldigte damit rechnen muß, dass sich seine Prozesslage ansonsten alsbald erheblich verschlechtern wird, können derartige Ausnahmegesichtspunkte für eine Erstattung gegeben sein (OLG Hamm NStZ 1989, 588; OLG Düsseldorf NStZ 1991, 353 ff; OLG Düsseldorf NStZ 1997, 511; Meyer-Goßner, aaO, § 464 a Rdn. 16, jeweils mwN).
  • AG Senftenberg, 23.02.2017 - 50 OWi 1092/15

    Privates Sachverständigengutachten, Erstattungsfähigkeit, Bußgeldverfahren

    b.) sich die Prozesslage des Beschuldigten andernfalls alsbald verschlechtert hätte ( OLG Düsseldorf NStZ 1997, 511).
  • LG Saarbrücken, 04.12.2008 - 4 II 50/06

    Rahmengebühr; Höchstgebühr; Bemessung

    Das vom Angeklagten eingeholte Privatgutachten war somit für seine Verteidigung unerlässlich; unter diesen Umständen sind die dafür aufgewendeten .Kosten erstattungsfähig, so dass dem Beschwerdeführer die Aufwendungen für das Privatgutachten in Höhe von EUR 1.073,66 zu erstatten waren (vgl. auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.04.1997, Az, 2 Ws 108/97).
  • LG Hamburg, 30.01.2008 - 603 QsOWi 28/08

    Bußgeldverfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeit

    Ausnahmsweise sind jedoch Kosten für ein privat eingeholtes Gutachten dann erstattungsfähig, wenn der Beschuldigte bei verständiger Würdigung des Sach- und Streitstandes annehmen muss, dass sich ohne die private Heranziehung eines (weiteren) Sachverständigen seine Prozesslage alsbald verschlechtern wird (OLG Düsseldorf, NStZ 1997, 511 f mit zahlreichen weiteren Nachweisen).
  • LG Duisburg, 18.01.2013 - 35 Qs 594 Js 76/09

    Erstattung der Kosten für ein vom Angeklagten selbst eingeholtes

    Dabei beurteilt sich die Frage, ob ein Privatgutachten erforderlich war, aus einer Betrachtung "ex ante" aus der Sicht des Angeklagten zum Zeitpunkt der Vornahme der Handlung (OLG Düsseldorf, NStZ 1997, 511, LG Zweibrücken, Beschluss vom 26.10.2010, Qs 66/10).
  • OLG Celle, 05.01.2005 - 2 Ws 318/04

    Gebühren und Kosten: Erstattungsfähigkeit der Kosten privater Ermittlungen

    Ob ein Privatgutachten erforderlich war beurteilt sich nach Auffassung des Senats aus einer Betrachtung "ex ante" aus der Sicht des jeweiligen Beschuldigten zum Zeitpunkt der Vornahme der Handlung (vgl. OLG Stuttgart, JR 2003, 435 (436); OLG Düsseldorf NStZ 1997, 511 ; Jakubetz, JurBüro 1999, 564 (570)).
  • LG Berlin, 05.03.2018 - 534 Qs 21/18

    Kostenerstattung nach Einstellung eines Strafverfahrens wegen

    18 Unter Betonung des Ausnahmecharakters sind Kosten für ein Privatgutachten nur dann erstattet worden, wenn es aus Sicht des Angeklagten bei verständiger Betrachtung der Beweislage (ex ante) als für seine Verteidigung notwendig erschien oder zur Abwehr des Anklagevorwurfs unbedingt notwendig war (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 12. September 1989 - 2 Ws 394/89) oder wenn sich die Prozesslage des Angeklagten anderenfalls alsbald verschlechtert hätte (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21. April 1997 - 2 Ws 108/97).
  • OLG Hamm, 25.05.2005 - 2 Ws 62/05

    Privatgutachten; Kostenerstattung; eigene Ermittlungen

    Grundsätzlich ist der Angeklagte gehalten, zunächst seine prozessualen Möglichkeiten auszuschöpfen, um die Staatsanwaltschaft und das Gericht zu entsprechenden Ermittlungen zu veranlassen (OLG Düsseldorf, NStZ 1997, 511).
  • LG Koblenz, 04.11.2010 - 9 Qs 153/10

    Für ein von der angeklagten Person eingeholtes Privatgutachten geltend gemachten

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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 25.06.1997 - 2 VAs 15/97   

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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NStZ 1997, 511
  • NStZ-RR 1997, 348
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamm, 30.05.1989 - 1 VAs 26/89
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.06.1997 - 2 VAs 15/97
    Jedoch ist mit der ganz überwiegenden Auffassung in Rechtsprechung (OLG Frankfurt NStZ 1990, 531 [b. Böhm]; OLG Hamm NStZ 1989, 495 ) und Literatur (Brunner/Dölling a.a.O. § 91 Rdnr.22, § 85 Rdnr 11 und § 93 a Rdnr. 10; Diemer/Schoreit/Sonnen a.a.O. § 93 a Rdnr. 12; Ostendorf a.a.O. § 93 a Rdnr. 8 i.V.m. § 7 Rdnr. 17; a.A. nur Eisenberg a.a.O. § 93 a Rdnr. 12) hier die Subsidiarität dieses Rechtswegs gem. § 23 Abs. 3 EGGVG zu bejahen.
  • BGH, 27.06.1975 - 2 ARs 137/75

    Aussetzung der weiteren Vollstreckung der Unterbringung zur Bewährung -

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.06.1997 - 2 VAs 15/97
    Denn nach der klaren Regelung des § 83 Abs. 1 JGG nimmt er nur die Aufgaben wahr, welche die Strafprozeßordnung der Strafvollstreckungskammer zuweist (vgl. dazu nur BGHSt 26, 162 ff).
  • BGH, 26.06.1979 - 5 ARs (Vs) 59/78

    Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen eine Vollzugsmaßnahme - Verbüßung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.06.1997 - 2 VAs 15/97
    Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 29, 33 ff [Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer bei Anträgen eines Gefangenen auf gerichtliche Entscheidung, der eine Jugendstrafe im Erwachsenenvollzug verbüßt]), geht ausdrücklich von dieser Rechtslage aus (a.a.0. S. 35).
  • VerfGH Thüringen, 23.10.2002 - VerfGH 11/02

    Ausreichende Begründung einer Verfassungsbeschwerde ohne Nennung einer

    Dabei wird in der fachgerichtlichen Literatur und Rechtsprechung teilweise - jedenfalls für den Maßregelvollzug - der Rechtsweg nach §§ 138 Abs. 2, 109, 110 StVollzG und teilweise - jedenfalls für den Vollzug der Jugendstrafe - der subsidiäre Rechtsweg nach §§ 23 ff. EGGVG als zulässig angesehen (vgl. Ostendorf, a.a.O., §§ 91 - 92, Rn. 27; OLG Hamm, MDR 1989, 1022; OLG Karlsruhe, NStZ 1997, 511 [OLG Karlsruhe 25.06.1997 - 2 VA s 15/97]; KG, NJW 1978, 284) und damit im Ergebnis aus der Doppelfunktion des Vollstreckungsleiters nach § 82 Abs. 1 Satz 1 und 2 JGG eine Spaltung des Rechtsweges abgeleitet.
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