Weitere Entscheidung unten: BGH, 24.07.1997

Rechtsprechung
   BVerfG, 07.03.1997 - 2 BvR 2173/96   

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https://dejure.org/1997,345
BVerfG, 07.03.1997 - 2 BvR 2173/96 (https://dejure.org/1997,345)
BVerfG, Entscheidung vom 07.03.1997 - 2 BvR 2173/96 (https://dejure.org/1997,345)
BVerfG, Entscheidung vom 07. März 1997 - 2 BvR 2173/96 (https://dejure.org/1997,345)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Berücksichtigung der Verletzung des Beschleunigungsgebotes in Strafsachen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 1997, 591
 
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Wird zitiert von ... (71)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 14.07.1994 - 2 BvR 1072/94

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Dauer eines Strafverfahrens

    Auszug aus BVerfG, 07.03.1997 - 2 BvR 2173/96
    Liegt ein Fall rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerung vor, reicht es nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht aus, die Verletzung des Beschleunigungsgebotes als eigenständigen Strafmilderungsgrund festzustellen und zu berücksichtigen, vielmehr ist das Ausmaß der vorgenommenen Herabsetzung der Strafe durch Vergleich mit der ohne Berücksichtigung der Verletzung des Beschleunigungsgebotes angemessenen Strafe exakt zu bestimmen (vgl. Beschluß des Vorprüfungsausschusses des Bundesverfassungsgerichts vom 24. November 1983 - 2 BvR 121/83 -, NJW 1984, S. 967 ; Beschluß der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 19. März 1992 - 2 BvR 1/91 -, NJW 1992, S. 2472 ; Beschluß der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 19. April 1993 - 2 BvR 1487/90 -, NJW 1993, S. 3254 ; Beschluß der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Juli 1994 - 2 BvR 1072/94 -, NJW 1995, S. 1277 ; jeweils unter Bezugnahme auf EGMR EuGRZ 1983, S. 378).
  • BVerfG, 24.11.1983 - 2 BvR 121/83

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung bei überlanger Dauer

    Auszug aus BVerfG, 07.03.1997 - 2 BvR 2173/96
    Liegt ein Fall rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerung vor, reicht es nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht aus, die Verletzung des Beschleunigungsgebotes als eigenständigen Strafmilderungsgrund festzustellen und zu berücksichtigen, vielmehr ist das Ausmaß der vorgenommenen Herabsetzung der Strafe durch Vergleich mit der ohne Berücksichtigung der Verletzung des Beschleunigungsgebotes angemessenen Strafe exakt zu bestimmen (vgl. Beschluß des Vorprüfungsausschusses des Bundesverfassungsgerichts vom 24. November 1983 - 2 BvR 121/83 -, NJW 1984, S. 967 ; Beschluß der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 19. März 1992 - 2 BvR 1/91 -, NJW 1992, S. 2472 ; Beschluß der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 19. April 1993 - 2 BvR 1487/90 -, NJW 1993, S. 3254 ; Beschluß der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Juli 1994 - 2 BvR 1072/94 -, NJW 1995, S. 1277 ; jeweils unter Bezugnahme auf EGMR EuGRZ 1983, S. 378).
  • BVerfG, 19.03.1992 - 2 BvR 1/91

    Verfassungsverstoß bei Nichtberücksichtigung überlanger Verfahrensdauer

    Auszug aus BVerfG, 07.03.1997 - 2 BvR 2173/96
    Liegt ein Fall rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerung vor, reicht es nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht aus, die Verletzung des Beschleunigungsgebotes als eigenständigen Strafmilderungsgrund festzustellen und zu berücksichtigen, vielmehr ist das Ausmaß der vorgenommenen Herabsetzung der Strafe durch Vergleich mit der ohne Berücksichtigung der Verletzung des Beschleunigungsgebotes angemessenen Strafe exakt zu bestimmen (vgl. Beschluß des Vorprüfungsausschusses des Bundesverfassungsgerichts vom 24. November 1983 - 2 BvR 121/83 -, NJW 1984, S. 967 ; Beschluß der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 19. März 1992 - 2 BvR 1/91 -, NJW 1992, S. 2472 ; Beschluß der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 19. April 1993 - 2 BvR 1487/90 -, NJW 1993, S. 3254 ; Beschluß der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Juli 1994 - 2 BvR 1072/94 -, NJW 1995, S. 1277 ; jeweils unter Bezugnahme auf EGMR EuGRZ 1983, S. 378).
  • BVerfG, 19.04.1993 - 2 BvR 1487/90

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Dauer eines Strafverfahrens -

    Auszug aus BVerfG, 07.03.1997 - 2 BvR 2173/96
    Liegt ein Fall rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerung vor, reicht es nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht aus, die Verletzung des Beschleunigungsgebotes als eigenständigen Strafmilderungsgrund festzustellen und zu berücksichtigen, vielmehr ist das Ausmaß der vorgenommenen Herabsetzung der Strafe durch Vergleich mit der ohne Berücksichtigung der Verletzung des Beschleunigungsgebotes angemessenen Strafe exakt zu bestimmen (vgl. Beschluß des Vorprüfungsausschusses des Bundesverfassungsgerichts vom 24. November 1983 - 2 BvR 121/83 -, NJW 1984, S. 967 ; Beschluß der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 19. März 1992 - 2 BvR 1/91 -, NJW 1992, S. 2472 ; Beschluß der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 19. April 1993 - 2 BvR 1487/90 -, NJW 1993, S. 3254 ; Beschluß der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Juli 1994 - 2 BvR 1072/94 -, NJW 1995, S. 1277 ; jeweils unter Bezugnahme auf EGMR EuGRZ 1983, S. 378).
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Rechtsprechung
   BGH, 24.07.1997 - 4 StR 147/97   

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https://dejure.org/1997,2620
BGH, 24.07.1997 - 4 StR 147/97 (https://dejure.org/1997,2620)
BGH, Entscheidung vom 24.07.1997 - 4 StR 147/97 (https://dejure.org/1997,2620)
BGH, Entscheidung vom 24. Juli 1997 - 4 StR 147/97 (https://dejure.org/1997,2620)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NStZ 1997, 591
  • StV 1998, 258
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 04.12.1987 - 2 StR 533/87

    Festgestellung der Schuldfähigkeit des Angeklagte bei der Tatbegehung - Bewertung

    Auszug aus BGH, 24.07.1997 - 4 StR 147/97
    Ein wissenschaftlicher Erfahrungssatz, wonach ab einem bestimmten Blutalkoholwert in der Regel von einem Ausschluß der Schuldfähigkeit (oder auch nur von einer erheblichen Verminderung) ausgegangen werden kann, existiert nicht und ist auch in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes nicht angenommen worden (vgl. BGHR StGB § 20 Blutalkoholkonzentration 6; zur Reichweite bei Prüfung der Voraussetzungen des § 21 StGB: BGH NStZ 1996, 592 ff. [BGH 09.07.1996 - 1 StR 511/95] und die darin wiedergegebenen übereinstimmenden medizinisch/ psychiatrischen Sachverständigenäußerungen von Joachim und Kröber; BGH, Urteil vom 29. April 1997 - 1 StR 511/95, zum Abdruck in BGHSt bestimmt).

    Daher hat der Tatrichter bei der Prüfung, ob die Voraussetzungen des § 20 StGB vorliegen, neben der errechneten Blutalkoholkonzentration auch alle wesentlichen objektiven und subjektiven Umstände, die sich auf das Erscheinungsbild und das Verhalten des Täters vor, während und nach der Tat beziehen, zu beurteilen und gegeneinander abzuwägen (st. Rspr., vgl. BGHR § 20 StGB Blutalkoholkonzentration 4, 6 und 9).

  • BGH, 29.04.1997 - 1 StR 511/95

    BGH verneint Erfahrungssatz über die erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit

    Auszug aus BGH, 24.07.1997 - 4 StR 147/97
    Ein wissenschaftlicher Erfahrungssatz, wonach ab einem bestimmten Blutalkoholwert in der Regel von einem Ausschluß der Schuldfähigkeit (oder auch nur von einer erheblichen Verminderung) ausgegangen werden kann, existiert nicht und ist auch in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes nicht angenommen worden (vgl. BGHR StGB § 20 Blutalkoholkonzentration 6; zur Reichweite bei Prüfung der Voraussetzungen des § 21 StGB: BGH NStZ 1996, 592 ff. [BGH 09.07.1996 - 1 StR 511/95] und die darin wiedergegebenen übereinstimmenden medizinisch/ psychiatrischen Sachverständigenäußerungen von Joachim und Kröber; BGH, Urteil vom 29. April 1997 - 1 StR 511/95, zum Abdruck in BGHSt bestimmt).
  • BGH, 22.11.1990 - 4 StR 117/90

    Minderung des Steuerungsvermögens ab einer BAK von 2 o/oo

    Auszug aus BGH, 24.07.1997 - 4 StR 147/97
    Dies könnte zur Folge haben, daß die nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes bei der Rückrechnung zugrundezulegenden stündlichen Abbauwerte (vgl. BGHSt 37, 231, 237 und 238) bei diesem Personenkreis nicht mehr dem gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnisstand entsprechen (vgl. auch BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 26, wo diese Frage offen gelassen worden ist).
  • BGH, 13.10.1992 - 1 StR 399/92

    Verurteilung wegen Totschlags - Anordnung der Unterbringung in einer

    Auszug aus BGH, 24.07.1997 - 4 StR 147/97
    Dies könnte zur Folge haben, daß die nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes bei der Rückrechnung zugrundezulegenden stündlichen Abbauwerte (vgl. BGHSt 37, 231, 237 und 238) bei diesem Personenkreis nicht mehr dem gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnisstand entsprechen (vgl. auch BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 26, wo diese Frage offen gelassen worden ist).
  • BGH, 09.07.1996 - 1 StR 511/95

    Alkoholeinfluß - Steuerungsfähigkeit - Verminderte Schuldfähigkeit

    Auszug aus BGH, 24.07.1997 - 4 StR 147/97
    Ein wissenschaftlicher Erfahrungssatz, wonach ab einem bestimmten Blutalkoholwert in der Regel von einem Ausschluß der Schuldfähigkeit (oder auch nur von einer erheblichen Verminderung) ausgegangen werden kann, existiert nicht und ist auch in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes nicht angenommen worden (vgl. BGHR StGB § 20 Blutalkoholkonzentration 6; zur Reichweite bei Prüfung der Voraussetzungen des § 21 StGB: BGH NStZ 1996, 592 ff. [BGH 09.07.1996 - 1 StR 511/95] und die darin wiedergegebenen übereinstimmenden medizinisch/ psychiatrischen Sachverständigenäußerungen von Joachim und Kröber; BGH, Urteil vom 29. April 1997 - 1 StR 511/95, zum Abdruck in BGHSt bestimmt).
  • BGH, 22.01.1997 - 3 StR 516/96

    Berücksichtigung einer hohen Alkoholgewöhnung bei der Feststellung ob eine

    Auszug aus BGH, 24.07.1997 - 4 StR 147/97
    Hierzu zählt - entgegen der Auffassung des Landgerichts - auch der Umstand, daß nach dem derzeitigen medizinischen Kenntnisstand dem Gesichtspunkt der Alkoholgewöhnung und der Alkoholtoleranz des Täters bei der vorzunehmenden Gesamtabwägung insoweit Bedeutung zukommt, als alkoholgewohnte Personen selbst bei sehr hohen Blutalkoholwerten in ihrer Leistungsfähigkeit in weitaus geringerem Maße von der Alkoholintoxikation beeinträchtigt werden als nicht trinkgewohnte Menschen (vgl. hierzu BGHR StGB § 20 Blutalkoholkonzentration 17; Urteil vom 6. März 1997 - 1 StR 8/97; Kröber NStZ 1996, 569, 572/573).
  • BGH, 06.03.1997 - 1 StR 8/97

    Zulässigkeit der Zurückweisung einer vom Tatrichter für unglaubwürdig gehaltenen

    Auszug aus BGH, 24.07.1997 - 4 StR 147/97
    Hierzu zählt - entgegen der Auffassung des Landgerichts - auch der Umstand, daß nach dem derzeitigen medizinischen Kenntnisstand dem Gesichtspunkt der Alkoholgewöhnung und der Alkoholtoleranz des Täters bei der vorzunehmenden Gesamtabwägung insoweit Bedeutung zukommt, als alkoholgewohnte Personen selbst bei sehr hohen Blutalkoholwerten in ihrer Leistungsfähigkeit in weitaus geringerem Maße von der Alkoholintoxikation beeinträchtigt werden als nicht trinkgewohnte Menschen (vgl. hierzu BGHR StGB § 20 Blutalkoholkonzentration 17; Urteil vom 6. März 1997 - 1 StR 8/97; Kröber NStZ 1996, 569, 572/573).
  • BGH, 09.06.1987 - 1 StR 212/87

    Anforderungen an die Einlegung einer Aufklärungsrüge im Revisionsverfahren -

    Auszug aus BGH, 24.07.1997 - 4 StR 147/97
    Daher hat der Tatrichter bei der Prüfung, ob die Voraussetzungen des § 20 StGB vorliegen, neben der errechneten Blutalkoholkonzentration auch alle wesentlichen objektiven und subjektiven Umstände, die sich auf das Erscheinungsbild und das Verhalten des Täters vor, während und nach der Tat beziehen, zu beurteilen und gegeneinander abzuwägen (st. Rspr., vgl. BGHR § 20 StGB Blutalkoholkonzentration 4, 6 und 9).
  • BGH, 02.10.1986 - 1 StR 238/86

    Heranziehung eines Sachverständigengutachtens bei Geltendmachung angeblicher

    Auszug aus BGH, 24.07.1997 - 4 StR 147/97
    Will der Tatrichter eine Frage, für die er geglaubt hat, des Rates eines Sachverständigen zu bedürfen, im Widerspruch zu dessen Gutachten lösen, muß er die Darlegungen des Sachverständigen im einzelnen wiedergeben, damit dem Revisionsgericht eine Nachprüfung dahin, ob das Gericht dem Sachverständigen zu Recht nicht gefolgt ist, ermöglicht wird (BGHR StPO § 261 Sachverständiger 1; Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 43. Aufl. § 267 Rn. 13 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 21.03.1989 - 5 StR 622/88
    Auszug aus BGH, 24.07.1997 - 4 StR 147/97
    Daher hat der Tatrichter bei der Prüfung, ob die Voraussetzungen des § 20 StGB vorliegen, neben der errechneten Blutalkoholkonzentration auch alle wesentlichen objektiven und subjektiven Umstände, die sich auf das Erscheinungsbild und das Verhalten des Täters vor, während und nach der Tat beziehen, zu beurteilen und gegeneinander abzuwägen (st. Rspr., vgl. BGHR § 20 StGB Blutalkoholkonzentration 4, 6 und 9).
  • BGH, 24.09.1998 - 4 StR 272/98

    Versuchter Totschlag (Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung; Aufgabe der

    Ein wissenschaftlich gesicherter Erfahrungssatz, daß wegen der "'Alkoholgewöhnung" bei dem Angeklagten von dem Ergebnis der Blutprobe mit einem höheren als dem bislang in der Rechtsprechung zugrundegelegten Abbauwert von 0, 2 Promille/h auf den Tatzeitpunkt zurückzurechnen sei, ist in der Rechtsprechung bisher nicht anerkannt (vgl. BGH NStZ 1997, 591, 592; BGHR StGB § 21 BAK 26; BGH, Beschluß vom 18. August 1998 - 5 StR 363/98).
  • BGH, 11.01.2024 - 3 StR 280/23

    Schuldspruch wegen vorsätzlichen Vollrausches und Unterschlagung; Hinnahme der

    Zu Recht ist sie mithin von einer erheblichen Alkoholgewöhnung des Angeklagten ausgegangen und hat berücksichtigt, dass das - hohe - indizielle Gewicht der Blutalkoholkonzentration deshalb beim Angeklagten geringer einzustufen ist als bei einem Gelegenheitskonsumenten (vgl. BGH, Beschluss vom 29. Mai 2012 - 1 StR 59/12, BGHSt 57, 247 Rn. 30; BGH, Urteil vom 24. Juli 1997 - 4 StR 147/97, NStZ 1997, 591, 592).
  • BGH, 26.11.1998 - 4 StR 406/98

    Darlegungsanforderungen bei der Aufklärungsrüge; Entbehrlichkeit der Berechnung

    Hinzu kommt die erhebliche Alkoholgewöhnung des Angeklagten, der wiederholt wegen Trunkenheitsfahrten vorbestraft ist und wegen Alkoholmißbrauchs nicht zum Wehrdienst eingezogen wurde; seine detailreiche, präzise, auch psychische Sachverhalte einschließende Einlassung belegt ferner ein vollständig intaktes Erinnerungsvermögen (zur Bedeutung dieser Kriterien für eine erhalten gebliebene Steuerungsfähigkeit vgl. BGHSt 43, 66, 69, 71; BGH NStZ 1997, 591, 592; NStZ-RR 1997, 162; 226, 227; 1998, 133, 134 und Maatz StV 1998, 279, 283, aber auch BGH NStZ 1998, 295, 296; BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 35; BGH, Beschluß vom 14. Oktober 1998 - 5 StR 473/98).
  • BGH, 11.05.2021 - 2 StR 448/20

    Verminderte Schuldfähigkeit (erhebliche Herabsetzung des Hemmungsvermögens:

    Als gegen die Annahme erheblich verminderter Schuldfähigkeit sprechende psychodiagnostische Beurteilungskriterien kommen dabei nur solche Umstände in Betracht, die verlässliche Hinweise darauf geben können, ob das Steuerungsvermögen des Täters trotz der erheblichen Alkoholisierung voll erhalten geblieben ist (BGH NStZ 1997, 591, 592; NJW 2015, 3525, 3526).
  • BayObLG, 06.03.2003 - 1St RR 13/03

    Unwirksame Einspruchsbeschränkung auf den Rechtsfolgenausspruch bei

    Die neuere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach auch alle sonstigen Umstände, die Aufschluss über die psychische Verfassung eines Täters zur Tatzeit geben können, in die Beurteilung einzubeziehen (und im Urteil darzulegen) sind, hat hieran nichts geändert (BGH StV 1997, 460/463 [BGHSt 43, 67; 1 1998, 256; NStZ 1997, 591; 1998, 295).
  • BGH, 07.02.2001 - 3 StR 9/01

    Verwerfung der Revision als unbegründet; Blutalkoholberechnung

    Eine Schuldunfähigkeit (§ 20 StGB) ist wegen der festgestellten aussagefähigen psychodiagnostischen Kriterien ausgeschlossen, zumal der errechneten maximalen Tatzeit-BAK wegen der langen Zeit der Rückrechnung und der Alkoholgewöhnung des Angeklagten keine große Indizwirkung zukommt (BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 26; BGH NStZ 1997, 591 f.; BGH NStZ-RR 1997, 162).
  • BayObLG, 18.05.1999 - 1St RR 109/99

    Beurteilungsspielraum bei der Prüfung der Wirksamkeit der Beschränkung der

    Ferner hat das Landgericht nicht in ausreichender Weise beachtet, daß die Frage der Schuldfähigkeit nicht nur aufgrund der Krankengeschichte und der Höhe der Blutalkoholkonzentration beurteilt werden konnte, sondern daß hierzu alle wesentlichen objektiven und subjektiven Umstände heranzuziehen waren, die sich auf das Erscheinungsbild und das Verhalten des Angeklagten vor, während und nach der Tat bezogen (BGH StV 1998, 258; vgl. BGHSt 43, 66/76; NStZ 1998, 295).
  • OLG Düsseldorf, 24.09.1998 - 5 Ss 269/98
    Das entspricht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der in neueren Entscheidungen ausdrücklich klargestellt hat, daß ein wissenschaftlich begründeter Erfahrungssatz , wonach ab einem bestimmten Blutalkohlwert in der Regel von einem Ausschluß der Schuldfähigkeit oder von ihrer erheblichen Verminderung auszugehen sei, nicht existiert (vgl. BGH in StV 1998, 258 m.w.N.; ferner BGH R StGB § 20 Blutalkohlkonzentration 6).
  • OLG Düsseldorf, 18.05.1998 - 5 Ss 118/98
    Das entspricht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der in neueren Entscheidungen ausdrücklich klargestellt hat, daß ein wissenschaftlich begründeter Erfahrungssatz, wonach ab einem bestimmten Blutalkoholwert in der Regel von einem Ausschluß der Schuldfähigkeit oder von ihrer erheblichen Verminderung auszugehen sei, nicht existiert (vgl. BGH in StV 1998, 258 m.w.N.; ferner BGH R StGB § 20 Blutalkoholkonzentration 6).
  • LG Kaiserslautern, 13.12.2022 - 5 Qs 146/22

    Voraussetzungen der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis wegen einer

    Vorrangig vor jeder schematischen Bezugnahme auf die BAK-Höhe sind Feststellungen über die Befindlichkeit des Täters bei der Tat und sein Tatverhalten (vgl. BGH, Urteil vom 24.07.1997 - 4 StR 147/97 (LG Zweibrücken)).
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