Weitere Entscheidung unten: BGH, 18.06.1997

Rechtsprechung
   BGH, 08.07.1997 - 5 StR 170/97   

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https://dejure.org/1997,3565
BGH, 08.07.1997 - 5 StR 170/97 (https://dejure.org/1997,3565)
BGH, Entscheidung vom 08.07.1997 - 5 StR 170/97 (https://dejure.org/1997,3565)
BGH, Entscheidung vom 08. Juli 1997 - 5 StR 170/97 (https://dejure.org/1997,3565)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit wegen mittäterschaftlichem unerlaubten Waffenbesitzes - Voraussetzung für das Vorliegen einer Mittäterschaft - Zurechnung des unerlaubten Waffenbesitzes des Mittäters - Zurechnung der tatsächlichen Gewaltausübung des Mittäters - Maßgeblichkeit der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 25; WaffG § 53

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1997, 604
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 14.12.2001 - 3 StR 369/01

    Anfragebeschluss; Vorlagebeschluss; Mitsichführen einer Schusswaffe; bewaffneter

    Sie geht nur von demjenigen aus, der jederzeit auf die Waffe zugreifen kann (BGH NStZ 1997, 604, 605; Steindorf, Waffenrecht 7. Aufl. § 4 WaffG Rdn. 5).

    Einem Mittäter kann die Sachherrschaft über die von einem anderen geführte Waffe nicht nach allgemeinen Grundsätzen (§ 25 Abs. 2 StGB) als Täter zugerechnet werden (BGH NStZ 1997, 604, 605), weil die eigene unmittelbare Zugriffsmöglichkeit auf die Waffe ohne die hierfür erforderliche Erlaubnis das spezifische Unrecht des Waffendelikts ausmacht (vgl. Steindorf, Waffenrecht 7. Aufl. Vor § 52 a WaffG Rdn. 29).

  • BGH, 06.08.2007 - 4 StR 431/06

    Mittäterschaft beim unerlaubten Erwerb von Schusswaffen, um sie einem

    Eine Zurechnung der tatsächlichen Gewalt auf einen anderen Tatbeteiligten, der keine direkte Zugriffsmöglichkeit hat, ist dagegen auch über § 25 Abs. 2 StGB nicht möglich (BGH NStZ 1997, 604, 605; vgl. auch Steindorf aaO).
  • BGH, 25.11.2008 - 5 StR 491/08

    Beweiswürdigung bei überwiegender Belastung durch (frühere) Mitangeklagte

    Das Führen muss eigenhändig verwirklicht werden; es findet keine Zurechnung des Führens an Tatbeteiligte statt, die selbst keine Zugriffsmöglichkeit haben (BGH NStZ 1997, 604, 605).
  • BGH, 14.08.2009 - 2 StR 175/09

    Keine Mittäterschaft bei eigenhändigen Delikten (Führen einer Kurzladewaffe)

    Hierbei hat es, wie die Revision zutreffend rügt, übersehen, dass es sich insoweit um eigenhändige Delikte handelt, deren mittäterschaftliche Zurechnung nicht möglich ist (vgl. BGH NStZ 1997, 604, 605; NStZ 2008, 158; BGH NStZ 1997, 283).
  • BGH, 21.03.2002 - 5 StR 14/02

    Sicherungsverwahrung (wirksame Beschränkung des Rechtsmittels;

    Das Landgericht hat der Aussage des Zeugen jedoch keine Bedeutung beigemessen, vielmehr ausgeführt: "Sichere Schlußfolgerungen vermochte das Gericht aus den Bekundungen des Zeugen D nicht zu ziehen." Der Senat schließt aus, daß der Zeuge unter Eid mehr oder anderes ausgesagt hätte und daß das Gericht zu anderen Feststellungen gelangt wäre (vgl. BGHR StPO § 59 Satz 1 Entscheidung, fehlende 1; BGH NStZ 1985, 182; BGH, Beschl. vom 8. Juli 1997 - 5 StR 170/97).
  • LG Dortmund, 07.07.2003 - 14 (Schw) C 1/02
    Verwendung dieser Waffen nicht mittäterschaftlich zuzurechnen (BGH NStZ 1997, 604, 605).
  • BGH, 06.08.2007 - 4 StR 431/07
    Eine Zurechnung der tatsächlichen Gewalt auf einen anderen Tatbeteiligten, der keine direkte Zugriffsmöglichkeit hat, ist dagegen auch über § 25 Abs. 2 StGB nicht möglich (BGH NStZ 1997, 604, 605; vgl. auch Steindorf aaO).
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Rechtsprechung
   BGH, 18.06.1997 - 3 StR 206/97   

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https://dejure.org/1997,5772
BGH, 18.06.1997 - 3 StR 206/97 (https://dejure.org/1997,5772)
BGH, Entscheidung vom 18.06.1997 - 3 StR 206/97 (https://dejure.org/1997,5772)
BGH, Entscheidung vom 18. Juni 1997 - 3 StR 206/97 (https://dejure.org/1997,5772)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Betätigung der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) im Geltungsbereich des Vereinsgestzes - Zuwiderhandeln gegen ein vereinsrechtliches Betätigungsverbot durch Anreise des Angeklagten zu einer Propagandaveranstaltung - Vorliegen einer Außenwirkung der Verbotszuwiderhandlung

  • rechtsportal.de

    VereinsG § 20

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1997, 604
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 24.01.1996 - 3 StR 530/95

    Verwendung oder Verbreitung von Kennzeichen eines von einem vollziehbaren

    Auszug aus BGH, 18.06.1997 - 3 StR 206/97
    Zwar ist das Landgericht zu Recht davon ausgegangen, daß im Falle des Handelns eines nicht mitgliedschaftlich und auch sonst nicht organisatorisch eingebundenen Dritten zur objektiven Tatbestandserfüllung nach § 20 Abs. 1 Nr. 4 VereinsG jedes unter dem Gesichtspunkt der Verbotsgründe erhebliche Verhalten genügt, das konkret geeignet ist, eine für die verbotene Vereinstätigkeit vorteilhafte Wirkung zu erzielen (BGHSt 42, 30).
  • BGH, 12.03.1997 - 3 StR 607/96
    Auszug aus BGH, 18.06.1997 - 3 StR 206/97
    Bei der Weite des Tatbestands nach § 20 Abs. 1 Nr. 4 VereinsG muß dem Umstand, daß der Versuch der Verbotszuwiderhandlung nicht mit Strafe bedroht ist, durch einschränkende Anwendung der Strafnorm Rechnung getragen werden (vgl. BGH, Beschluß vom 7. Mai 1997 - 3 StR 185/97 - und Urteil vom 12. März 1997 - 3 StR 607/96 - zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BGH, 07.05.1997 - 3 StR 185/97

    Strafbarkeit wegen Verstoßes gegen ein vereinsrechtliches Betätigungsverbot durch

    Auszug aus BGH, 18.06.1997 - 3 StR 206/97
    Bei der Weite des Tatbestands nach § 20 Abs. 1 Nr. 4 VereinsG muß dem Umstand, daß der Versuch der Verbotszuwiderhandlung nicht mit Strafe bedroht ist, durch einschränkende Anwendung der Strafnorm Rechnung getragen werden (vgl. BGH, Beschluß vom 7. Mai 1997 - 3 StR 185/97 - und Urteil vom 12. März 1997 - 3 StR 607/96 - zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BGH, 01.11.1988 - 5 StR 488/88

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur weiteren Begründung der

    Auszug aus BGH, 18.06.1997 - 3 StR 206/97
    Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Nachbesserung von Verfahrensrügen erst nach Kenntnisnahme der Ausführungen des Generalbundesanwalts kommt nicht in Betracht (BGHR StPO § 44 Verfahrensrüge 1, 3).
  • BGH, 03.09.1987 - 1 StR 386/87

    Verurteilung wegen kupplerischer Zuhälterei - Beschränkung des Schuldumfangs -

    Auszug aus BGH, 18.06.1997 - 3 StR 206/97
    Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Nachbesserung von Verfahrensrügen erst nach Kenntnisnahme der Ausführungen des Generalbundesanwalts kommt nicht in Betracht (BGHR StPO § 44 Verfahrensrüge 1, 3).
  • BGH, 15.07.1964 - 3 StR 12/64

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 18.06.1997 - 3 StR 206/97
    Vielmehr muß in jedem Einzelfall unter Berücksichtigung aller Umstände geprüft und entschieden werden, ob die Ungehorsamshandlung gegenüber dem Betätigungsverbot nach natürlicher Anschauung als vollendet anzusehen ist (vgl. BGH a.a.O. sowie Urteil vom 15. Juli 1964 - 3 StR 12/64, UA S. 7/8 für den insoweit ähnlich strukturierten Tatbestand der Zuwiderhandlung gegen ein Parteienverbot nach §§ 42, 47 BVerfGG a.F.).
  • BGH, 03.09.1997 - 3 StR 410/97

    Zuwiderhandlung gegen ein vereinsrechtliches Betätigungsverbot - Propagierung von

    Dies hat der Senat in gleichgelagerten Fällen bereits wiederholt entschieden (Beschl. v. 7. Mai 1997 - 3 StR 185/97 -, v. 18. Juni 1997 - 3 StR 206/97 und v. 16. Juli 1997 - 3 StR 314/97).
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