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Rechtsprechung
   BGH, 22.04.1997 - 1 StR 701/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,228
BGH, 22.04.1997 - 1 StR 701/96 (https://dejure.org/1997,228)
BGH, Entscheidung vom 22.04.1997 - 1 StR 701/96 (https://dejure.org/1997,228)
BGH, Entscheidung vom 22. April 1997 - 1 StR 701/96 (https://dejure.org/1997,228)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 6 StPO; § 269 StPO; § 24 Abs. 1 Nr. 3 GVG; § 302a Abs. 1 S. 1 Nr. 3 StGB
    Berücksichtigung einer objektiv willkürlichen Zuständigkeitsbegründung durch das Gericht höherer Ordnung in der Revision (von Amts wegen oder nur auf eine entsprechende Verfahrensrüge hin); besondere Bedeutung des Falles zur Anklageerhebung vor dem Landgericht; Wucher ...

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Besondere Bedeutung bei Notwendigkeit rascher Klärung bedeutsamer Rechtsfragen

  • Wolters Kluwer

    Rücknahme von Arbeitserlaubnissen wegen falscher Lohnangaben - Anklage wegen Wucher - Bezahlung von Maurern unter Tarif

  • archive.org (Volltext/Leitsatz)

    Berücksichtigung einer objektiv willkürlichen Zuständigkeitsbegründung durch das Gericht höherer Ordnung in der Revision; höchstrichterlicher Klärungsbedarf als besondere Bedeutung des Falles zur Anklageerhebung vor dem Landgericht; Lohnwucher

  • opinioiuris.de

    Wucher durch Lohndumping

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Wucher; Lohnwucher; Arbeitnehmerlohn; Austauschgeschäft; Vermögensvorteil; Lohnempfänger; Arbeitgeber; Missverhältnis; Schwächesituation; Baugewerbe

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Usurpation der Zuständigkeit durch ein höheres Gericht und zur Anwendung des Wucherverbotes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    StGB § 302a Abs. 1 Satz 1 Nr. 3
    Untertarifliche Beschäftigung eines Arbeitnehmers: Strafbarkeit wegen Wuchers?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Textildiscounter muss höheren Lohn nachzahlen

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wucher durch Zahlung unterhalb des Tariflohns! (IBR 1997, 392)

Papierfundstellen

  • BGHSt 43, 53
  • NJW 1997, 2689
  • MDR 1998, 53
  • NStZ 1997, 611 (Ls.)
  • NZA 1997, 1166
  • NZA 1997, 1167
  • StV 1998, 1
  • BB 1997, 2166
  • DB 1997, 1670
  • JR 1999, 164
 
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Wird zitiert von ... (78)Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 08.12.1992 - 1 StR 594/92

    Revisionsrechtliche Überprüfung der sachlichen Zuständigkeit des Landgerichts

    Auszug aus BGH, 22.04.1997 - 1 StR 701/96
    Zur Frage, ob die Annahme des Landgerichts, es sei anstelle des Amtsgerichts für das angefochtene Urteil sachlich zuständig gewesen, im Revisionsverfahren von Amts wegen oder nur auf eine entsprechende Verfahrensrüge zu überprüfen ist (Bestätigung von BGH, 8.12.1992, 1 StR 594/92, NJW 1993, 1607 entgegen BGH, 21.04.1994, 4 StR 136/94, BGHSt 40, 120).

    Dementsprechend führt die fehlerhafte Annahme eines Gerichts höherer Ordnung, es sei anstelle des tatsächlich zuständigen Gerichts niederer Ordnung zur Entscheidung berufen, regelmäßig nicht zu einer Urteilsaufhebung (st. Rspr., vgl. z. B. BGHSt 9, 367, 368 ; 21, 334, 358; BGH NJW 1993, 1607, 1608; w. Nachw. bei Kleinknecht/Meyer-Goßner aaO § 338 Rdn. 32).

    b) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs erfährt dieser Grundsatz eine Einschränkung, wenn (objektive) Willkür vorliegt (vgl. z. B. BGH GA 1970, 25 ; NJW 1993, 1607 m.w.N.), also wenn die unzutreffende Annahme seiner Zuständigkeit durch das Gericht höherer Ordnung auf sachfremde oder andere offensichtlich unhaltbare Erwägungen gestützt ist (vgl. BGH NJW 1993, 1608 [richtig: NJW 1993, 1607, 1608 - d. Red.] ).

  • BGH, 24.03.1964 - 3 StR 60/63

    Verfahrensrechtlicher oder sachlichrechtlicher Charakter einer Rechtsnorm -

    Auszug aus BGH, 22.04.1997 - 1 StR 701/96
    Auch dann, wenn Verfahrensverstöße zugleich Verfassungsverstöße beinhalten, müssen diese nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs mit einer Verfahrensrüge geltend gemacht werden und dürfen vom Revisionsgericht nicht von Amts wegen berücksichtigt werden (vgl. z. B. BGHSt 19, 273, 277); dies gilt insbesondere auch für einen Verstoß gegen den Grundsatz des gesetzlichen Richters (BGH StV 1996, 585, 587 ; BGHSt 26, 84, 90; BGH MDR 1984, 335).

    Das Rügeerfordernis relativiert das Gewicht der Grundrechtsverletzung nicht, sondern zieht lediglich eine auch im Interesse der Rechtssicherheit gebotene Grenze für deren Geltendmachung und überläßt es dem Beschwerdeführer, ob er sich auf einen Grundrechtsverstoß, der nicht zwingend zu einer unrichtigen Entscheidung geführt haben muß, berufen will oder nicht (vgl. BGHSt 19, 273, 277).

  • BGH, 21.04.1994 - 4 StR 136/94

    Recht auf den gesetzlichen Richter (willkürliche Zuständigkeitserklärung durch

    Auszug aus BGH, 22.04.1997 - 1 StR 701/96
    Zur Frage, ob die Annahme des Landgerichts, es sei anstelle des Amtsgerichts für das angefochtene Urteil sachlich zuständig gewesen, im Revisionsverfahren von Amts wegen oder nur auf eine entsprechende Verfahrensrüge zu überprüfen ist (Bestätigung von BGH, 8.12.1992, 1 StR 594/92, NJW 1993, 1607 entgegen BGH, 21.04.1994, 4 StR 136/94, BGHSt 40, 120).

    c) Noch nicht abschließend geklärt ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, ob in den - seltenen (vgl. BGH GA aaO ; BGH NJW aaO) - Fällen, in denen die Annahme der Zuständigkeit des Gerichts höherer Ordnung auf (objektiver) Willkür beruht, ein nur auf eine entsprechende Verfahrensrüge zu berücksichtigender Verstoß vorliegt (so der 5. Strafsenat in BGH GA aaO und der erkennende Senat in BGH NJW aaO ; ebenso der 5. Strafsenat für den Fall, daß das Schöffengericht anstelle des zur Entscheidung berufenen Strafrichters (objektiv) willkürlich seine Zuständigkeit angenommen hat in BGHSt 42, 205), oder ob ein solcher Verstoß ein Verfahrenshindernis darstellt und daher auch ohne Verfahrensrüge von Amts wegen zu berücksichtigen ist (so der 4. Strafsenat in BGHSt 38, 172, 176; 40, 120; NStZ 1992, 397).

  • BGH, 30.07.1996 - 5 StR 288/95

    Recht auf den gesetzlichen Richter (revisionsgerichtliche Prüfung der Verletzung

    Auszug aus BGH, 22.04.1997 - 1 StR 701/96
    c) Noch nicht abschließend geklärt ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, ob in den - seltenen (vgl. BGH GA aaO ; BGH NJW aaO) - Fällen, in denen die Annahme der Zuständigkeit des Gerichts höherer Ordnung auf (objektiver) Willkür beruht, ein nur auf eine entsprechende Verfahrensrüge zu berücksichtigender Verstoß vorliegt (so der 5. Strafsenat in BGH GA aaO und der erkennende Senat in BGH NJW aaO ; ebenso der 5. Strafsenat für den Fall, daß das Schöffengericht anstelle des zur Entscheidung berufenen Strafrichters (objektiv) willkürlich seine Zuständigkeit angenommen hat in BGHSt 42, 205), oder ob ein solcher Verstoß ein Verfahrenshindernis darstellt und daher auch ohne Verfahrensrüge von Amts wegen zu berücksichtigen ist (so der 4. Strafsenat in BGHSt 38, 172, 176; 40, 120; NStZ 1992, 397).

    Auch dann, wenn Verfahrensverstöße zugleich Verfassungsverstöße beinhalten, müssen diese nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs mit einer Verfahrensrüge geltend gemacht werden und dürfen vom Revisionsgericht nicht von Amts wegen berücksichtigt werden (vgl. z. B. BGHSt 19, 273, 277); dies gilt insbesondere auch für einen Verstoß gegen den Grundsatz des gesetzlichen Richters (BGH StV 1996, 585, 587 ; BGHSt 26, 84, 90; BGH MDR 1984, 335).

  • BayObLG, 31.08.1984 - RReg. 4 St 112/84

    Wucher; Tatbestandsvoraussetzungen; Getränk; Getränkepreise; Nachtlokal; Bar

    Auszug aus BGH, 22.04.1997 - 1 StR 701/96
    Daher sind Vorteile, die dem Täter aus dem wucherischen Geschäft zufließen sollen oder - hier - zugeflossen sind, mit dem Wert seiner Leistung zu vergleichen, während es auf einen Vergleich der Leistung mit den Vorteilen, die sich das Opfer aus dem Geschäft verspricht oder - hier - erlangt, nicht ankommt (BayObLG NJW 1985, 873 m.w.N.).
  • BGH, 29.04.1983 - 2 StR 563/82

    Kreditwucher

    Auszug aus BGH, 22.04.1997 - 1 StR 701/96
    Wie der Bundesgerichtshof bereits ausgesprochen hat, ist Unerfahrenheit im Sinne des Wuchertatbestandes eine auf den Mangel an Geschäftskenntnis und Erfahrung zurückgehende Eigenschaft des Ausgebeuteten, durch die er sich vom Durchschnittsmenschen unterscheidet (BGH NJW 1983, 2780, 2781 m.w.N.).Dabei kommt es nicht darauf an, wie weit allgemein eine ins einzelne gehende Kenntnis über den genauen Inhalt der tarifvertraglichen Bestimmungen für das Baugewerbe verbreitet ist; es ist nämlich allgemein bekannt, daß es für die meisten Berufe und jedenfalls für das Baugewerbe tarifvertraglich festgelegte Löhne gibt, über deren genaue Höhe man sich erforderlichenfalls aus allgemein zugänglichen Quellen informieren kann.
  • BGH, 10.11.1967 - 4 StR 512/66

    Günter Weigand, Verurteilung wegen Beleidigung durch öffentliche

    Auszug aus BGH, 22.04.1997 - 1 StR 701/96
    Dementsprechend führt die fehlerhafte Annahme eines Gerichts höherer Ordnung, es sei anstelle des tatsächlich zuständigen Gerichts niederer Ordnung zur Entscheidung berufen, regelmäßig nicht zu einer Urteilsaufhebung (st. Rspr., vgl. z. B. BGHSt 9, 367, 368 ; 21, 334, 358; BGH NJW 1993, 1607, 1608; w. Nachw. bei Kleinknecht/Meyer-Goßner aaO § 338 Rdn. 32).
  • BVerfG, 19.03.1959 - 1 BvR 295/58

    Anklage beim Landgericht

    Auszug aus BGH, 22.04.1997 - 1 StR 701/96
    Ob dieses Grundrecht dadurch verletzt worden ist, daß statt des Amtsgerichts das Landgericht entschieden hat, ist nicht nur vom Bundesverfassungsgericht auf eine Verfassungsbeschwerde hin, sondern auch schon vorher im Revisionsrechtszuge zu prüfen (BVerfG NJW 1959, 871, 872 ; BGH GA aaO).
  • BayObLG, 29.01.1996 - 3 ObOWi 136/95
    Auszug aus BGH, 22.04.1997 - 1 StR 701/96
    Eine Strafbarkeit gemäß § 227 a AFG hat sie unter Berufung auf eine zwischenzeitlich ergangene Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts (wistra 1996, 238) verneint.
  • BGH, 19.04.1985 - 2 StR 317/84

    Rüge der unterbliebenen Zustellung des erstinstanzlichen Urteils

    Auszug aus BGH, 22.04.1997 - 1 StR 701/96
    Bei einem Verfahrenshindernis handelt es sich um einen Umstand, der nach dem ausdrücklich erklärten oder aus dem Zusammenhang gesetzlicher Vorschriften ersichtlichen Willen des Gesetzgebers so schwer wiegt, daß von seinem Vorhandensein oder Fehlen die Zulässigkeit des gesamten Verfahrens abhängt (BGHSt 36, 294, 295; 35, 137, 140; 33, 183, 186 jew. m.w.N.).
  • BGH, 23.05.1984 - 1 StR 148/84

    Tatprovokation polizeilicher Lockspitzel

  • BGH, 31.10.1989 - 1 StR 501/89

    Verfolgung weiterer Taten nach Verhängung der Höchstjugendstrafe

  • BGH, 06.10.1961 - 2 StR 289/61

    Selbstbedienung - § 242 StGB, Einstecken, Beobachtung, Vollendung

  • BGH, 13.12.1979 - 4 StR 562/79

    Ausschluss der Öffentlichkeit durch alle Mitglieder der Strafkammer -

  • BGH, 12.12.1991 - 4 StR 506/91

    Unzulässige Verbindung eines Berufungsverfahrens vor dem Landgericht mit einem

  • BGH, 09.12.1987 - 3 StR 104/87

    5 Jahre verzögerte Zuleitung an den BGH - § 347 StPO, willkürliche und

  • BGH, 21.02.1975 - 1 StR 107/74

    Vorschriftswidrige Abwesenheit des Angeklagten während der

  • BGH, 04.10.1956 - 4 StR 294/56
  • BGH, 09.12.1983 - 2 StR 452/83

    Vermutete Befangenheit von Richtern als Prozesshindernis - Rechtswidrige

  • BGH, 03.07.2019 - 5 StR 132/18

    Freisprüche in zwei Fällen ärztlich assistierter Selbsttötungen bestätigt

    Angesichts dessen, dass bei einer "Rettung' der Frauen - ebenso wie dort - schwerste Hirnschäden zu erwarten gewesen wären (UA S. 20), liegt im Ergebnis keine Divergenz im Sinne des § 132 Abs. 3 Satz 1 GVG vor (vgl. BGH, Beschluss vom 24. März 1994 - 4 StR 656/93, NJW 1994, 2034, 2035; Urteil vom 22. April 1997 - 1 StR 701/96, BGHSt 43, 53, 58; KK-StPO/Feilcke, 8. Aufl., GVG § 132 Rn. 4; LR-StPO/Franke, 26. Aufl., GVG § 132 Rn. 6; MüKo-StPO/Cierniak/Pohlit, 2018, GVG § 132 Rn. 12).
  • BGH, 15.07.2016 - GSSt 1/16

    Verbot der Verwertung einer vor der Hauptverhandlung gemachten Zeugenaussage bei

    Dabei kommt es entscheidend darauf an, ob das Ergebnis des konkreten Revisionsverfahrens als solches durch die Beantwortung der Vorlagefrage durch den Großen Senat für Strafsachen beeinflusst wird (vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. Oktober 1961 - 2 StR 289/61, BGHSt 16, 271, 278; vom 20. Oktober 1992 - GSSt 1/92, BGHSt 39, 100, 102; Urteil vom 22. April 1997 - 1 StR 701/96, BGHSt 43, 53, 58; Beschlüsse vom 17. Januar 2008 - GSSt 1/07, BGHSt 52, 124, 128; vom 17. März 2015 - GSSt 1/14, NJW 2015, 3800; SSW-StPO/Quentin, 2. Aufl., § 132 Rn. 2).
  • BGH, 16.01.2020 - 1 StR 113/19

    Betrug (Täuschung durch Verlangen einer überhöhten Gegenleistung: nur bei

    cc) Ein auffälliges Missverhältnis zwischen Werkleistung und Gegenleistung ist hier gegeben, weil - wie beim gewerbsmäßigen Bandenbetrug ausgeführt (B. I. 3. a) bb)) - der Werklohn den üblichen Marktpreis regelmäßig um mehr als das Doppelte überstieg (vgl. dazu LG Bonn, Urteil vom 5. Mai 2006 - 37 M 2/06 Rn. 63; Bechtel, JR 2019, 503, 507; zum Missverhältnis beim ?Lohnwucher? BGH, Urteil vom 22. April 1997 - 1 StR 701/96 Rn. 1, 22-28, BGHSt 43, 53, 54, 59 f.).
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Rechtsprechung
   BGH, 20.06.1997 - 2 StR 275/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,548
BGH, 20.06.1997 - 2 StR 275/97 (https://dejure.org/1997,548)
BGH, Entscheidung vom 20.06.1997 - 2 StR 275/97 (https://dejure.org/1997,548)
BGH, Entscheidung vom 20. Juni 1997 - 2 StR 275/97 (https://dejure.org/1997,548)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verzicht auf die Rechtsmittelbelehrung - Unwirksamkeit einer Verzichtserklärung - Notwendigkeit einer hinreichenden Überlegungsfrist und einer Beratung durch den Verteidiger für die Wirksamkeit eines Verzichts auf Rechtsmittel und Rechtsmittelbelehrung

  • rechtsportal.de

    StPO § 302 Abs. 1 S. 1

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 2691
  • NStZ 1997, 611
  • StV 1997, 572
 
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Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 29.11.1983 - 4 StR 681/83

    Wirksamkeit eines im Protokoll vermerkten Rechtsmittelverzichts bei fehlender

    Auszug aus BGH, 20.06.1997 - 2 StR 275/97
    Daran ändert es nichts, daß eine Rechtsmittelbelehrung unterblieben war; denn der Angeklagte kann auch auf die Belehrung verzichten (BGH NStZ 1984, 181, 329; BGHR StPO § 302 Abs. 1 Satz 1 Rechtsmittelverzicht 9) und hat dies im vorliegenden Falle getan.

    Anhaltspunkte dafür, daß er verhandlungsunfähig gewesen und seine Verzichtserklärung aus diesem Grund unwirksam wäre (vgl. BGH NStZ 1983, 280; 1984, 181; BGHR StPO § 302 Abs. 1 Satz 1 Rechtsmittelverzicht 2, 16), gibt es nicht.

    Der wirksame Rechtsmittelverzicht kann weder widerrufen noch wegen Irrtums angefochten oder aus sonstigen Gründen zurückgenommen werden (st. Rspr., BGH NStZ 1984, 181, 329; 1986, 277; 1997, 148; BGHR StPO § 302 Abs. 1 Satz 1 Rechtsmittelverzicht 1, 2, 5, 12, 17).

    Der Rechtsmittelverzicht schließt zugleich jede Wiedereinsetzung in den vorigen Stand aus (st. Rspr., BGH NStZ 1984, 181; BGHR StPO § 302 Abs. 1 Satz 1 Rechtsmittelverzicht 16), so daß auch der hierauf gerichtete Antrag des Angeklagten zu verwerfen ist.

  • BGH, 04.01.1996 - 4 StR 741/95

    Revision - Rechtsmittelverzicht - Verhandlungsfähigkeit

    Auszug aus BGH, 20.06.1997 - 2 StR 275/97
    Anhaltspunkte dafür, daß er verhandlungsunfähig gewesen und seine Verzichtserklärung aus diesem Grund unwirksam wäre (vgl. BGH NStZ 1983, 280; 1984, 181; BGHR StPO § 302 Abs. 1 Satz 1 Rechtsmittelverzicht 2, 16), gibt es nicht.

    Soweit die Wirksamkeit seines Verzichts davon abhängt, daß er vorher Gelegenheit hatte, sich mit seinem Verteidiger zu besprechen (BGHSt 18, 257, 258 f), war diesem Erfordernis Genüge getan; denn er erklärte den Verzicht erst nach Rücksprache mit seinem Verteidiger, wurde also insbesondere nicht, was den Verzicht unwirksam machen könnte (BGHSt 19, 101 ff), vom Vorsitzenden dazu gedrängt, eine entsprechende Erklärung noch vor Beratung mit seinem Verteidiger abzugeben (vgl. BGH bei Pfeiffer/Miebach NStZ 1984, 18; BGHR StPO § 302 Abs. 1 Satz 1 Rechtsmittelverzicht 16).

    Der Rechtsmittelverzicht schließt zugleich jede Wiedereinsetzung in den vorigen Stand aus (st. Rspr., BGH NStZ 1984, 181; BGHR StPO § 302 Abs. 1 Satz 1 Rechtsmittelverzicht 16), so daß auch der hierauf gerichtete Antrag des Angeklagten zu verwerfen ist.

  • BGH, 04.08.1987 - 5 StR 337/87

    Möglichkeit der Rückgängigmachung der Zurücknahme eines Rechtsmittels

    Auszug aus BGH, 20.06.1997 - 2 StR 275/97
    Anhaltspunkte dafür, daß er verhandlungsunfähig gewesen und seine Verzichtserklärung aus diesem Grund unwirksam wäre (vgl. BGH NStZ 1983, 280; 1984, 181; BGHR StPO § 302 Abs. 1 Satz 1 Rechtsmittelverzicht 2, 16), gibt es nicht.

    Der wirksame Rechtsmittelverzicht kann weder widerrufen noch wegen Irrtums angefochten oder aus sonstigen Gründen zurückgenommen werden (st. Rspr., BGH NStZ 1984, 181, 329; 1986, 277; 1997, 148; BGHR StPO § 302 Abs. 1 Satz 1 Rechtsmittelverzicht 1, 2, 5, 12, 17).

  • BGH, 21.01.1997 - 1 StR 732/96

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung einer Frist auf Grund

    Auszug aus BGH, 20.06.1997 - 2 StR 275/97
    Für die Annahme, daß sein Rechtsmittelverzicht durch eine Beeinträchtigung der Freiheit seiner Willensentschließung und -betätigung herbeigeführt worden wäre (so für den Fall einer vom Vorsitzenden außerhalb seiner Zuständigkeit gegebenen, nicht eingehaltenen Vollzugszusage: BGHR StPO § 302 Abs. 1 Satz 1 Rechtsmittelverzicht 14 = NStZ 1995, 556; für Fälle schwerwiegender Willensmängel allgemein: BGHSt 17, 14, 18 f [BGH 06.12.1961 - 2 StR 485/60]; BGHR StPO § 302 Abs. 1 Satz 1 Rechtsmittelverzicht 17), spricht nichts.

    Der wirksame Rechtsmittelverzicht kann weder widerrufen noch wegen Irrtums angefochten oder aus sonstigen Gründen zurückgenommen werden (st. Rspr., BGH NStZ 1984, 181, 329; 1986, 277; 1997, 148; BGHR StPO § 302 Abs. 1 Satz 1 Rechtsmittelverzicht 1, 2, 5, 12, 17).

  • BGH, 04.06.1992 - 1 StR 766/91

    Abgabe eines Rechtsmittelverzichts wegen der Abgabe von Versprechungen die nicht

    Auszug aus BGH, 20.06.1997 - 2 StR 275/97
    Auf die Art, wie der Verzicht zustandegekommen ist, kommt es insoweit nicht an; der Bundesgerichtshof hat auch schon in anderen Fällen, in denen dem Rechtsmittelverzicht eine Absprache vorausgegangen war, die vom Angeklagten abgegebene Verzichtserklärung ohne weiteres für wirksam gehalten (BGHR StPO § 302 Abs. 1 Satz 1 Rechtsmittelverzicht 12 = wistra 1992, 309; BGH, Beschl. v. 17. Juli 1991 - 2 StR 230/91).

    Der wirksame Rechtsmittelverzicht kann weder widerrufen noch wegen Irrtums angefochten oder aus sonstigen Gründen zurückgenommen werden (st. Rspr., BGH NStZ 1984, 181, 329; 1986, 277; 1997, 148; BGHR StPO § 302 Abs. 1 Satz 1 Rechtsmittelverzicht 1, 2, 5, 12, 17).

  • BGH, 04.09.1986 - 1 StR 461/86
    Auszug aus BGH, 20.06.1997 - 2 StR 275/97
    Der wirksame Rechtsmittelverzicht kann weder widerrufen noch wegen Irrtums angefochten oder aus sonstigen Gründen zurückgenommen werden (st. Rspr., BGH NStZ 1984, 181, 329; 1986, 277; 1997, 148; BGHR StPO § 302 Abs. 1 Satz 1 Rechtsmittelverzicht 1, 2, 5, 12, 17).
  • BGH, 06.12.1961 - 2 StR 485/60

    Wirksamkeit eines durch Drohung erzwungenen Rechtsmittelverzichts - Wirksamkeit

    Auszug aus BGH, 20.06.1997 - 2 StR 275/97
    Für die Annahme, daß sein Rechtsmittelverzicht durch eine Beeinträchtigung der Freiheit seiner Willensentschließung und -betätigung herbeigeführt worden wäre (so für den Fall einer vom Vorsitzenden außerhalb seiner Zuständigkeit gegebenen, nicht eingehaltenen Vollzugszusage: BGHR StPO § 302 Abs. 1 Satz 1 Rechtsmittelverzicht 14 = NStZ 1995, 556; für Fälle schwerwiegender Willensmängel allgemein: BGHSt 17, 14, 18 f [BGH 06.12.1961 - 2 StR 485/60]; BGHR StPO § 302 Abs. 1 Satz 1 Rechtsmittelverzicht 17), spricht nichts.
  • BGH, 09.05.1988 - 3 StR 161/88

    Rüge der Verletzung sachlichen Rechts nach wirksam erklärtem Rechtsmittelverzicht

    Auszug aus BGH, 20.06.1997 - 2 StR 275/97
    Der wirksame Rechtsmittelverzicht kann weder widerrufen noch wegen Irrtums angefochten oder aus sonstigen Gründen zurückgenommen werden (st. Rspr., BGH NStZ 1984, 181, 329; 1986, 277; 1997, 148; BGHR StPO § 302 Abs. 1 Satz 1 Rechtsmittelverzicht 1, 2, 5, 12, 17).
  • BVerfG, 27.01.1987 - 2 BvR 1133/86

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verfahrensabsprache im Strafverfahren

    Auszug aus BGH, 20.06.1997 - 2 StR 275/97
    Die gegen die Zulässigkeit einer Absprache über das Verfahrensergebnis sprechenden Bedenken ergeben sich aus einer Reihe tragender Grundsätze des Strafverfahrens, namentlich dem Gebot umfassender Wahrheitserforschung (§ 244 Abs. 2 StPO), dem Prinzip der freien Überzeugungsbildung des Gerichts (§ 261 StPO), der Garantie der richterlichen Unparteilichkeit (§ 24 StPO), dem Erfordernis schuldangemessenen Strafens (§ 46 StGB), der Öffentlichkeit der Verhandlung (§ 169 GVG) und der Gewährleistung eines insgesamt rechtsstaatlichen, fairen Verfahrens (vgl. BVerfG NJW 1987, 2662).
  • BGH, 14.01.1986 - 1 StR 589/85

    Voraussetzungen für die Wirksamkeit eines Rechtsmittelverzichts

    Auszug aus BGH, 20.06.1997 - 2 StR 275/97
    Der wirksame Rechtsmittelverzicht kann weder widerrufen noch wegen Irrtums angefochten oder aus sonstigen Gründen zurückgenommen werden (st. Rspr., BGH NStZ 1984, 181, 329; 1986, 277; 1997, 148; BGHR StPO § 302 Abs. 1 Satz 1 Rechtsmittelverzicht 1, 2, 5, 12, 17).
  • BGH, 12.02.1963 - 1 StR 561/62

    Form eines Rechtsmittelverzichts - Wörtliches Festhalten eines

  • BGH, 26.04.1995 - 3 StR 600/94

    Wiedereinsetzungsantrag - Fristversäumnis - Verschuldetes Versäumnis -

  • BGH, 17.07.1991 - 2 StR 230/91
  • BGH, 07.05.1991 - 1 StR 181/91

    Durch das Gericht abverlangter oder nach Verweigerung der vorherigen Beratung mit

  • BGH, 17.09.1963 - 1 StR 301/63

    Wirksamkeit eines Rechtsmittelverzichts durch den Angeklagten bei lebenslanger

  • BGH, 20.02.1996 - 5 StR 679/95

    Gespräche des Vorsitzenden mit dem Verteidiger

  • BGH, 18.09.1996 - 3 StR 373/96

    Unzulässigkeit eines Rechtsmittels wegen vorherigen Verzichts - Unwiderrufbarkeit

  • BGH, 25.10.1995 - 2 StR 529/95

    Absprache - Gericht - Verteidiger - Hauptverhandlung - Zu verhängende Strafe

  • BGH, 28.08.1997 - 4 StR 240/97

    Verständigung im Strafverfahren

    (9) Schließlich entschied der 2. Strafsenat mit Beschluß vom 20. Juni 1997 - 2 StR 275/97 - , daß die Unzulässigkeit einer Absprache über das Verfahrensergebnis nicht die Wirksamkeit eines absprachegemäß erklärten Rechtsmittelverzichts berühre.

    cc) Eines der wesentlichen Bedenken gegen die Zulässigkeit von Absprachen resultiert daraus, daß diese vielfach außerhalb der Hauptverhandlung getroffen werden (BGHSt 37, 99, 298; 42, 46; 191 und BGH, Beschluß vom 20. Juni 1997 - 2 StR 275/97; s.a. Baumann NStZ 1987, 157; Böttcher JR 1991, 118; Hassemer JuS 1989, 890, 892; Rönnau aaO S. 161 ff.; Schmidt-Hieber aaO S. 91; Weigend JZ 1990, 774, 777; Wolfslast NStZ 1990, 409, 414; Zschockelt in Festschrift für Salger, 1995, S. 435, 437).

  • BGH, 24.07.2003 - 3 StR 368/02

    Anfragebeschluss; Unwirksamkeit des Rechtsmittelverzichts infolge seines

    Bereits vor der Entscheidung BGHSt 43, 195 hat der 2. Strafsenat entschieden, die Unzulässigkeit einer Absprache über das Verfahrensergebnis berühre nicht die Wirksamkeit eines absprachegemäß erklärten Rechtsmittelverzichts (NStZ 1997, 611 unter Hinweis auf die Entscheidungen BGH wistra 1992, 309, 310; BGH, Beschl. vom 17. Juli 1991 - 2 StR 230/91).
  • BGH, 21.04.1999 - 5 StR 714/98

    Unwirksamer Rechtsmittelverzicht; Mittäterschaft; Psychische Beihilfe;

    a) In besonderen Fällen können schwerwiegende Willensmängel bei der Erklärung des Rechtsmittelverzichts aus Gründen der Gerechtigkeit dazu führen, daß eine Verzichtserklärung von Anfang an unwirksam ist (BGHR StPO § 302 Abs. 1 Satz 1 Rechtsmittelverzicht 17, 18 m.w.N.).

    Selbst eine unzulässige Absprache macht nicht zugleich auch den Rechtsmittelverzicht unwirksam, denn dessen Beurteilung unterliegt anderen Maßstäben (BGHR StPO § 302 Abs. 1 Satz 1 Rechtsmittelverzicht 18).

    Eine andere Beurteilung kommt nur in Betracht, wenn diejenigen Gründe, die - allgemein oder im Einzelfall - der Zulässigkeit einer solchen Absprache entgegenstehen, zugleich auch zur rechtlichen Mißbilligung des abgesprochenen Rechtsmittelverzichts führen würden (BGHR StPO § 302 Abs. 1 Satz 1 Rechtsmittelverzicht 18).

    Auch die Verbindung des Rechtsmittelverzichts mit Erklärungen zur Strafvollstreckung kann diesen unwirksam machen (BGHR StPO § 302 Abs. 1 Satz 1 Rechtsmittelverzicht 18).

  • BGH, 15.06.2004 - 3 StR 368/02

    Vorlage an den Großen Senat für Strafsachen; verfahrensbeendende Absprachen

    Soweit es um die Wirksamkeit einer Verzichtserklärung geht, die - wie im Fall des Angeklagten J. - unzulässigerweise Gegenstand einer vorausgegangenen Urteilsabsprache war, hat der Senat im Hinblick auf die entgegenstehende Rechtsprechung des 2. Strafsenats (BGH NStZ 1997, 611 (unter Hinweis auf die Entscheidungen BGH wistra 1992, 309, 310; BGH, Beschl. vom 17. Juli 1991 - 2 StR 230/91); Beschl. vom 25. Oktober 2000 - 2 StR 403/00; Beschl. vom 11. Juni 2001 - 2 StR 223/01 = NStZ-RR 2001, 334; Beschl. vom 4. Juli 2001 - 2 StR 247/01; abschwächend: Beschl. vom 7. August 2002 - 2 StR 196/02), des 1. Strafsenats (BGH NStZ 2000, 386; NStZ-RR 2002, 114) und des 5. Strafsenats (BGH, Beschl. vom 5. September 2001 - 5 StR 386/01) angefragt, ob an dieser Rechtsprechung festgehalten wird.
  • BGH, 28.01.2004 - 2 ARs 330/03

    Anfrageverfahren zur Unwirksamkeit des in einer Absprache vereinbarten

    Zutreffend hat der 3. Strafsenat in seinem Anfragebeschluß (S. 13 ff.) ausgeführt, daß den beabsichtigten Entscheidungen in den beiden Ausgangsverfahren Rechtsprechung des 2. Strafsenats entgegensteht (vgl. nur Senatsbeschlüsse vom 20. Juni 1977 - 2 StR 275/97 = NStZ 1997, 611; vom 25. Oktober 2000 - 2 StR 403/00; vom 11. Juni 2001 - 2 StR 223/01 = NStZ-RR 2001, 334 und vom 4. Juli 2001 - 2 StR 247/01).

    Der Senat hat in seiner Entscheidung vom 20. Juni 1997 - 2 StR 275/97 (NStZ 1997, 611 = BGHR § 302 StPO Rechtsmittelverzicht 18) diese Auffassung schon für den Fall vertreten, daß die Absprache unzulässig ist.

  • BGH, 12.01.1999 - 4 StR 649/98

    Verwerfung der Revision als unzulässig; Verwerfung des Antrags auf

    Der Senat kann daher unter den hier gegebenen Umständen dahingestellt sein lassen, ob er dem in NStZ 1997, 611 wiedergegebenen Beschluß des 2. Strafsenats des Bundesgerichtshofs zur Wirksamkeit eines absprachegemäß erklärten Rechtsmittelverzichts ungeachtet der Unzulässigkeit der Absprache (ebenso BGH wistra 1992, 309, 310; BGH, Beschluß vom 17. Juni 1991 - 2 StR 230/91) jedenfalls bei einer unzulässigen Verknüpfung der Rechtsmittelbefugnis mit der Höhe der Strafe folgen könnte (vgl. BGHSt 43, 195, 204 f.; BGH NStZ 1995, 556, 557).

    Der Rechtsmittelverzicht schließt zugleich jede Möglichkeit der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand aus (BGH NStZ 1997, 611, 612 m.w.N.).

  • BGH, 19.10.1999 - 4 StR 86/99

    Verständigung über Rechtsmittelverzicht

    c) Allerdings hat der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs entschieden, die Unzulässigkeit einer Absprache über das Verfahrensergebnis berühre nicht die Wirksamkeit eines absprachegemäß erklärten Rechtsmittelverzichts; dessen Beurteilung unterliege anderen Maßstäben, wobei es auf die Art, wie der Verzicht zustande gekommen sei, nicht ankomme (BGH NJW 1997, 2691; a.A. für den Regelfall Rieß aaO Rdn. 86; zweifelnd Ruß in KK/StPO 4. Aufl. § 302 Rdn. 13; Kleinknecht/Meyer-Goßner aaO § 302 Rdn. 21; zust. aber Rautenberg in HK/StPO 2. Aufl. § 302 Rdn. 10; Landau/Eschelbach NJW 1999, 321, 326).
  • BGH, 06.05.1999 - 4 StR 79/99

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Rechtsmittelverzicht

    Diese Erklärung nimmt an der Beweiskraft des Protokolls nach § 274 StPO teil, da sie gemäß § 273 Abs. 3 StPO vorgelesen und genehmigt wurde (st. Rspr.; vgl. BGHSt 18, 257, 258; BGH NJW 1997, 2691; BGH, Beschluß v. 12. Januar 1999 4 StR 649/98; s. auch Kleinknecht/MeyerGoßner aaO § 274 Rdn. 11 m.w.N.).
  • BGH, 26.11.2015 - 1 StR 135/15

    Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand (keine Wiedereinsetzung bei bewusstem

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs können die Voraussetzungen des § 44 Satz 1 StPO nicht vorliegen, wenn der die Wiedereinsetzung begehrende Rechtsmittelführer von einem befristeten Rechtsbehelf bewusst keinen Gebrauch macht (vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 31. Juli 2012 - 4 StR 238/12, NStZ 2012, 652 und vom 20. August 2013 - 1 StR 305/13, NStZ-RR 2013, 381, 382 mwN); das ist sowohl bei einem bloßen Verstreichenlassen der Rechtsmittelfrist (BGH, Beschluss vom 31. Juli 2012 - 4 StR 238/12, NStZ 2012, 652) als auch bei einer Rücknahme des Rechtsmittels (BGH, Beschluss vom 20. August 2013 - 1 StR 305/13, NStZ-RR 2013, 381 f.) und bei wirksamem Rechtsmittelverzicht (etwa BGH, Beschluss vom 20. Juni 1997 - 2 StR 275/97, NStZ 1997, 611, 612 mwN) der Fall.
  • BGH, 07.06.2001 - 4 StR 149/01

    Wirksamer Rechtsmittelverzicht

    Diese Erklärung nimmt an der Beweiskraft des Protokolls nach § 274 StPO teil, da sie gemäß § 273 Abs. 3 StPO vorgelesen und genehmigt wurde (st. Rspr.; vgl. BGHSt 18, 257, 258; BGH NJW 1997, 2691; BGH NStZ 1999, 364; s. auch Kleinknecht/Meyer-Goßner, aaO § 274 Rdn. 11 m.w.N.).

    Er schließt zugleich jede Möglichkeit der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand aus (BGH NStZ 1997, 611, 612; 1999, 526; BGH, Beschluß vom 18. April 2001 - 2 StR 51/01), so daß auch der hierauf gerichtete Antrag des Angeklagten zu verwerfen ist.

  • BGH, 10.09.2009 - 4 StR 120/09

    Wirksame Revisionsrücknahmeerklärung trotz behaupteter Eigenmächtigkeit des

  • BGH, 04.07.2001 - 2 StR 247/01

    Unzulässige Revision nach Rechtsmittelverzicht (Trotz Erklärung auf Grund

  • BGH, 25.10.2000 - 2 StR 403/00

    Verwerfung der Revision als unzulässig infolge wirksamen Verzichts auf

  • BGH, 11.06.2001 - 2 StR 223/01

    Wirksamer Rechtsmittelverzicht trotz möglicherweise unzulässiger Absprache

  • BGH, 23.02.2006 - 5 StR 457/05

    Recht auf ein faires Verfahren und Öffentlichkeitsgrundsatz; unwirksamer

  • BGH, 20.03.2002 - 5 StR 1/02

    Wirksamer Rechtsmittelverzicht; Absprache (unzulässiges Versprechen eines

  • OLG Karlsruhe, 25.01.2000 - 1 Ws 429/99

    Wirksamkeit eines Rechtsmittelverzichts im Rahmen verfahrensbeendender Absprachen

  • BGH, 05.01.2005 - 4 StR 520/04

    Wirksamer Rechtsmittelverzicht des Angeklagten (Ausschluss einer

  • BGH, 02.05.2007 - 1 StR 192/07

    Wirksamer Rechtsmittelverzicht durch den Verteidiger bei nicht wirksam

  • OLG Köln, 16.01.1998 - 2 Ws 687/97

    Verständigung im Strafprozeß

  • BGH, 07.07.2004 - 1 StR 256/04

    Wirksamer konkludent erklärter Rechtsmittelverzicht durch "Kopfnicken";

  • BGH, 11.09.2003 - 1 StR 289/03

    Wirksamer Rechtsmittelverzicht

  • OLG Köln, 29.09.2009 - 83 Ss 74/09

    Wirksamkeit des Rechtsmittelverzichts eines nicht verteidigten Angeklagten;

  • BGH, 23.01.2007 - 4 StR 593/06

    Wirksamer Rechtsmittelverzicht

  • BGH, 07.06.2001 - 4 StR 156/01

    Verwerfung der Revision als unzulässig, infolge wirksamen Rechtsmittelverzichts

  • OLG Köln, 17.05.2005 - 8 Ss 87/05

    Beratung des Angeklagten mit Verteidiger und Rechtsmittelverzicht

  • BGH, 07.08.2002 - 2 StR 196/02

    Wirksamer Rechtsmittelverzicht trotz Absprache (unzulässige Wiedereinsetzung in

  • BGH, 05.09.2001 - 5 StR 386/01

    Wirksamer Rechtsmittelverzicht trotz unzulässiger Absprache (Vereinbarung eines

  • BGH, 17.09.2003 - 2 StR 326/03

    Wirksamer Rechtsmittelverzicht

  • KG, 18.11.2011 - 1 Ws 86/11

    Verteidigervergütung: Anspruch auf eine Terminsgebühr für die Teilnahme an einem

  • KG, 23.03.2004 - 1 Ss 249/01

    Strafverfahren: Verfahrensabsprache und Berufungsbeschränkung; Zusage einer

  • BGH, 05.03.2003 - 2 StR 516/02

    Wirksamer Rechtsmittelverzicht

  • BGH, 12.09.2002 - 4 StR 355/02

    Wirksamer Rechtsmittelverzicht (Wirkungen; Unwiderruflichkeit)

  • BGH, 03.11.1999 - 2 StR 450/99

    Verwerfung der Revision als unzulässig infolge wirksamen Rechtsmittelverzichts

  • BGH, 27.07.1999 - 4 StR 314/99

    Rechtsmittelverzicht; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • KG, 17.02.2020 - 3 Ws 37/20

    Strafverfahren: Wirksamkeit der Berufungsrücknahme eines unverteidigten

  • OLG München, 04.02.2000 - 2 Ws 102/00

    Wirksamkeit eines Rechtsmittelverzichts des Verurteilten bei Nichterscheinen

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Rechtsprechung
   BGH, 19.06.1997 - 1 StR 168/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,5084
BGH, 19.06.1997 - 1 StR 168/97 (https://dejure.org/1997,5084)
BGH, Entscheidung vom 19.06.1997 - 1 StR 168/97 (https://dejure.org/1997,5084)
BGH, Entscheidung vom 19. Juni 1997 - 1 StR 168/97 (https://dejure.org/1997,5084)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Pflicht zur Aufbewahrung von Tonbändern - Verfahrenshindernis bei unterbliebener Aufbewahrung von Tonbändern von der polizeilichen Vernehmung

  • rechtsportal.de

    StPO § 168b, § 168a

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1997, 611
  • StV 1997, 511 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 17.12.2019 - 4 StR 542/19

    Geiselnahme (Definition; funktionaler Zusammenhang zwischen Entführung und

    Auch wird in Bezug auf die vier Gespräche, deren Niederschriften bereits Gegenstand des Urkundenbeweises waren (RB S. 7), nicht dargelegt, welche konkreten Tatsachen darüber hinaus durch die Inaugenscheinnahme bewiesen werden sollen (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Juni 1997 - 1 StR 168/97, NStZ 1997, 611; Becker in: Löwe/Rosenberg, StPO, 27. Aufl., § 244 Rn. 96 mit Fn. 4686).
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Rechtsprechung
   BGH, 25.06.1997 - 1 StR 221/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,4295
BGH, 25.06.1997 - 1 StR 221/97 (https://dejure.org/1997,4295)
BGH, Entscheidung vom 25.06.1997 - 1 StR 221/97 (https://dejure.org/1997,4295)
BGH, Entscheidung vom 25. Juni 1997 - 1 StR 221/97 (https://dejure.org/1997,4295)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NStZ 1997, 611
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 18.09.1987 - 2 StR 430/87

    Unwiderruflichkeit und Unanfechtbarkeit eines Rechtsmittelverzichts als

    Auszug aus BGH, 25.06.1997 - 1 StR 221/97
    Für die Prüfung, ob eine Fallgestaltung vorliegen könnte, in denen aus "Gründen der Gerechtigkeit" ausnahmsweise etwas anderes gelten könnte (vgl. BGH NJW 1962, 589; BGH StV 1988, 372; vgl. auch Hanack in Löwe/Rosenberg, StPO 25. Aufl. § 136 a Rdn. 14), bietet das dargelegte Revisionsvorbringen keine i.S.d. § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO ausreichende tatsächliche Grundlage.
  • BGH, 20.11.1953 - 1 StR 279/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 25.06.1997 - 1 StR 221/97
    Prozeßhandlungen sind grundsätzlich unanfechtbar (ständ. Rspr., vgl. nur BGHSt 5, 338, 341; BGH wistra 1992, 309, 310 m.w.Nachw.).
  • BGH, 04.06.1992 - 1 StR 766/91

    Abgabe eines Rechtsmittelverzichts wegen der Abgabe von Versprechungen die nicht

    Auszug aus BGH, 25.06.1997 - 1 StR 221/97
    Prozeßhandlungen sind grundsätzlich unanfechtbar (ständ. Rspr., vgl. nur BGHSt 5, 338, 341; BGH wistra 1992, 309, 310 m.w.Nachw.).
  • OLG Hamburg, 02.10.2008 - 1 U 189/05

    Öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch: Rückzahlung von aufgrund einer

    Es kann insoweit dahinstehen, ob Willenserklärungen, die im Rahmen eines Strafverfahrens abgegeben werden, überhaupt in entsprechender Anwendung zivilrechtlicher Regelungen angefochten werden können, oder ob für sie das gleiche gilt wie für Prozesshandlungen, die prinzipiell unwiderruflich und unanfechtbar sind (BGH, Urteil vom 06.12.1961, 2 StR 485/60, BGHSt 17, 14, 18; BGH, Beschluss vom 25.06.1997, 1 StR 221/97, NStZ 1997, 611; KG Berlin, Beschluss vom 05.07.2007, Az. 1 AR 498/07).
  • BGH, 26.11.2003 - 1 ARs 27/03

    (Un-)Wirksamkeit des infolge einer rechtswidrigen verfahrensbeendenden

    Diese Sicht wird bestätigt durch die auch sonst an Prozeßerklärungen angelegten Maßstäbe, die hinsichtlich der Wirksamkeit nur einheitlich beurteilt werden können: So ist beispielsweise auch für die Zustimmung des Angeklagten zur Verlesung einer polizeilichen Zeugenaussage (§ 251 Abs. 2 Satz 1 StPO) die Prozeßhandlungsqualität und die Unanfechtbarkeit mit der Revision anerkannt (Senat NStZ 1997, 611).
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