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   BGH, 11.06.1996 - 1 StR 213/96   

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https://dejure.org/1996,4274
BGH, 11.06.1996 - 1 StR 213/96 (https://dejure.org/1996,4274)
BGH, Entscheidung vom 11.06.1996 - 1 StR 213/96 (https://dejure.org/1996,4274)
BGH, Entscheidung vom 11. Juni 1996 - 1 StR 213/96 (https://dejure.org/1996,4274)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Täterschaft bei Geldfälschung - Ausrichtung der Beihilfe nicht nur auf den Versuch des Inverkehrbringens, sondern auch auf die vorangegangene Beschaffungshandlung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 146

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1997, 80
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 20.06.1986 - 1 StR 264/86

    Versuch, Falschgeld in Verkehr zu bringen - Beschaffung von Falschgeld -

    Auszug aus BGH, 11.06.1996 - 1 StR 213/96
    Der größte Teil des Falschgeldes war ohnehin noch nicht weitergegeben worden; im übrigen stellt aber auch die Obergabe von Falschgeld an einen Empfänger, bei dem es sich in Wahrheit um einen dabei in amtlicher Eigenschaft tätigen Polizeibeamten handelt, nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nur einen Versuch der Geldfälschung dar (BGHSt 34, 108, 109) [BGH 20.06.1986 - 1 StR 264/86].
  • BGH, 19.09.2007 - 3 StR 359/07

    Geldfälschung (eigenständige Verfügung; eigenständiges Inverkehrbringen als echt)

    Denn eine Gehilfenstellung läge nur dann vor, wenn seine Tatbeiträge nicht allein den Versuch des Inverkehrbringens des Falschgelds, sondern auch dessen Beschaffung gefördert hätten (BGH NStZ 1997, 80).

    Diese kommt aber deswegen nicht in Betracht, weil der Angeklagte das Falschgeld nicht - wie in § 146 Abs. 1 Nr. 1 StGB vorausgesetzt - nachgemacht, verfälscht oder sich verschafft (s. oben a) hatte (BGH NStZ 1997, 80; 2005, 686 f.).

  • BGH, 08.10.1998 - 1 StR 356/98

    Die Geldwäsche nach der Oetker-Entführung

    Sind alle Bemühungen des Täters objektiv nur darauf ausgerichtet, den Gegenstand einem verdeckt ermittelnden Polizeibeamten auszuliefern, bleibt die Tat Versuch, weil ein Taterfolg den Umständen nach nicht zu erwarten ist (vgl. für Hehlerei BGHSt 43, 110, 111 = JR 1998, 342 mit Anm. Seelmann ebenda; Anm. Paul JZ 1998, 297 f.; Anm. Krack und Endriß NStZ 1998, 462 und 463; für Inverkehrbringen von Falschgeld BGH NStZ 1997, 80).
  • BGH, 26.04.2005 - 4 StR 447/04

    Geldfälschung (Sichverschaffen; Mittäterschaft); Beihilfe zum versuchten

    § 146 Abs. 1 Nr. 3 StGB setzt jedoch voraus, daß der Täter solches Falschgeld als echt in Verkehr bringt, das er unter den Voraussetzungen der Nummern 1 oder 2 des § 146 Abs. 1 StGB nachgemacht, verfälscht oder sich verschafft hat (vgl. BGH NStZ 1997, 80).
  • BGH, 08.05.2002 - 2 StR 138/02

    Beihilfe; Geldfälschung; Inverkehrbringen von Falschgeld (Vollendung bei Abgabe

    Die Übergabe von Falschgeld an einen Empfänger, bei dem es sich in Wahrheit um einen dabei in amtlicher Eigenschaft tätigen Polizeibeamten handelt, ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nur als ein Versuch der Geldfälschung zu werten, da das Falschgeld mit der Übergabe an den Scheinkäufer unmittelbar in amtlichen Gewahrsam gelangt (BGHSt 34, 108, 109; BGH StV 1985, 146; NStZ 1997, 80; NStZ 2000, 530 = StV 2000, 305).
  • BGH, 26.01.2000 - 1 StR 629/99

    Geldfälschung; Beihilfe zur Geldfälschung; Mittäterschaftlich begangene

    Denn die Übergabe des Falschgeldes an einen Empfänger, bei dem es sich in Wahrheit um einen dabei in amtlicher Eigenschaft tätigen Polizeibeamten handelt, verhindert die Vollendung der Tat (BGH NStZ 1997, 80; BGHSt 34, 108, 109).
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