Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 06.05.1996

Rechtsprechung
   BGH, 13.08.1996 - 1 StR 453/96   

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https://dejure.org/1996,3182
BGH, 13.08.1996 - 1 StR 453/96 (https://dejure.org/1996,3182)
BGH, Entscheidung vom 13.08.1996 - 1 StR 453/96 (https://dejure.org/1996,3182)
BGH, Entscheidung vom 13. August 1996 - 1 StR 453/96 (https://dejure.org/1996,3182)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verabredung eines gemeinschaftlichen erpresserischen Menschenraubes - Versuch des gemeinschaftlichen erpresserischen Menschenraubes - Beihilfe zum Versuch des gemeinschaftlichen erpresserischen Menschenraubes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 22, § 30

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1997, 83
  • StV 1997, 241
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 21.10.1983 - 2 StR 485/83

    mutlose Tankstellenräuber - § 30 i.V.m. § 250, § 31 StGB, Untätigbleiben

    Auszug aus BGH, 13.08.1996 - 1 StR 453/96
    Bei der Strafzumessung wegen Verbrechensverabredung müssen vor allem das in der Verabredung selbst enthaltene Bedrohungspotential und das Ausmaß, in dem die Verabredung bereits durch abredegemäßes Verhalten der Beteiligten "aktiviert" worden ist, berücksichtigt werden; ebenso ist zu beachten, wie nahe die zu ihrer Erfüllung vorgenommenen Ausführungsakte dem Stadium des Tatbeginns gekommen sind (BGH NStZ 1989, 571; vgl. auch BGHSt 32, 133, 136 f. und Cramer in Schönke/Schröder StGB 24. Aufl. § 30 Rdn. 42).
  • BGH, 07.04.1995 - 2 StR 118/95

    Zuviele Kunden - § 22 StGB, 'Jetzt geht es los'; § 154 Abs. 2 StPO,

    Auszug aus BGH, 13.08.1996 - 1 StR 453/96
    Dies ist der Fall, sobald der Täter subjektiv die Schwelle zum "jetzt geht es los" überschreitet und objektiv zur tatbestandsmäßigen Angriffshandlung ansetzt, so daß sein Tun ohne Zwischenakte in die Tatbestandserfüllung übergeht (stand. Rspr., vgl. nur BGHR StGB § 22 Ansetzen 21 m. w. Nachw.).
  • BGH, 20.09.1989 - 2 StR 232/89

    Versuch der Beteiligung an einer schweren räuberischen Erpressung - Bemessung der

    Auszug aus BGH, 13.08.1996 - 1 StR 453/96
    Bei der Strafzumessung wegen Verbrechensverabredung müssen vor allem das in der Verabredung selbst enthaltene Bedrohungspotential und das Ausmaß, in dem die Verabredung bereits durch abredegemäßes Verhalten der Beteiligten "aktiviert" worden ist, berücksichtigt werden; ebenso ist zu beachten, wie nahe die zu ihrer Erfüllung vorgenommenen Ausführungsakte dem Stadium des Tatbeginns gekommen sind (BGH NStZ 1989, 571; vgl. auch BGHSt 32, 133, 136 f. und Cramer in Schönke/Schröder StGB 24. Aufl. § 30 Rdn. 42).
  • BGH, 16.09.1975 - 1 StR 264/75

    Tankstelle - Abgrenzung Vorbereitung/Versuch

    Auszug aus BGH, 13.08.1996 - 1 StR 453/96
    Jedenfalls war aber nicht nur erforderlich, daß Anita P. eintraf, sondern daß sie - ohne daß der Angeklagte hierauf Einfluß nahm (insoweit anders, als wenn der Täter etwa an der Tür klingelt, um im Falle der Öffnung der Tür das Opfer sofort zu überfallen, vgl. hierzu BGHSt 26, 201, 203) - auch noch anhielt und einen der Tatausführung entgegenstehenden besonderen Schutzbereich (Pkw) verlassen mußte.
  • BGH, 22.04.1999 - 4 StR 76/99

    Erpresserischer Menschenraub; Freiwilligkeit; Rücktritt; Fehlgeschlagener

    Dies ist der Fall, sobald der Täter subjektiv die Schwelle zum "jetzt geht es los" überschreitet und objektiv zur tatbestandsmäßigen Angriffshandlung ansetzt, so daß sein Tun ohne Zwischenakte in die Tatbestandserfüllung übergeht (st. Rspr., vgl. nur BGHSt 26, 201, 202 ff.; 28, 162, 163; BGH NStZ 1997, 83 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 29.01.2014 - 1 StR 654/13

    Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion (unmittelbares Ansetzen bei

    Bei der Strafzumessung wegen Verbrechensverabredung muss vor allem das von der Verabredung ausgehende "Bedrohungspotential" und das Ausmaß, in dem die Verabredung bereits durch das Verhalten der daran Beteiligten "aktiviert" worden ist, berücksichtigt werden; zudem ist zu beachten, wie nahe die bereits zur Ausführung gekommenen Akte dem Stadium des Tatbeginns gekommen sind (Senat, Beschluss vom 13. August 1996 - 1 StR 453/96, insoweit nicht abgedruckt in NStZ 1997, 83).
  • BGH, 07.08.1997 - 1 StR 319/97

    Noch kein Schlußstrich unter Verfahren wegen schwerwiegender Verbrechensserie

    Wie der Bundesgerichtshof bereits mehrfach, der erkennende Senat zuletzt auch für die hier in Rede stehende Tat anläßlich der Revision eines der Mittäter (vgl. NStZ 1997, 83) entschieden hat, kann eine Handlung, die das Tatopfer - wie hier - dem ungehinderten Zugriff der Täter preisgeben soll, bereits eine hinreichende unmittelbare Rechtsgutsgefährdung begründen (vgl. auch BGH NJW 1980, 1759, 1760) [BGH 30.04.1980 - 3 StR 108/80], selbst wenn der eigentliche Zugriff noch aussteht.
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 06.05.1996 - 5 Ss 459/95 - 7/96 IV   

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OLG Düsseldorf, 06.05.1996 - 5 Ss 459/95 - 7/96 IV (https://dejure.org/1996,3940)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06.05.1996 - 5 Ss 459/95 - 7/96 IV (https://dejure.org/1996,3940)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06. Mai 1996 - 5 Ss 459/95 - 7/96 IV (https://dejure.org/1996,3940)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 535
  • NStZ 1997, 83
  • NZV 1997, 47
  • StV 1997, 251
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Düsseldorf, 23.04.1997 - 5 Ss 92/97
    Dies schließt nicht aus, daß das Fehlen der charakterlichen Eignung bei einem einmaligen Versagen aufgrund eigener Wertung der Gesamtumstände durch den Tatrichter im Einzelfall rechtsfehlerfrei verneint wird (vgl. OLG Düsseldorf, 4. Strafsenat, NJW 1997, 535).
  • OLG Köln, 29.06.1999 - Ss 273/99

    Entziehung der Fahrerlaubnis: Betäubungsmittelhandel - Fortdauer der

    Die gilt insbesondere für die Entziehung der Fahrerlaubnis bei Rauschgifthandel (vgl. BGH NStZ-RR 1997, 197 und 232; BGH VRS 92, 204; 96, 103, OLG Düsseldorf VRS 92, 203 = NStZ 1997, 83 = NZV 1997, 47 und VRS 93, 422 = NStZ 1997, 494 = NZV 1997, 364).
  • OLG Düsseldorf, 13.12.2000 - 2a Ss 338/00

    Unabhängigkeit der Strafmilderung von Motivation des Täters

    Ein nur einmaliges oder nur vorübergehendes, lediglich situationsbedingtes Fehlverhalten läßt jedoch für sich allein noch nicht den Schluß auf die charakterliche Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen zu (BGH NStZ-RR 97, 197, 198; OLG Düsseldorf NJW 97, 535).
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