Weitere Entscheidung unten: BayObLG, 01.09.1997

Rechtsprechung
   BGH, 05.11.1997 - 2 StR 462/97   

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BGH, 05.11.1997 - 2 StR 462/97 (https://dejure.org/1997,1650)
BGH, Entscheidung vom 05.11.1997 - 2 StR 462/97 (https://dejure.org/1997,1650)
BGH, Entscheidung vom 05. November 1997 - 2 StR 462/97 (https://dejure.org/1997,1650)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 2836 (Ls.)
  • NStZ 1998, 192
  • StV 1998, 423
  • BB 1998, 476
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 03.12.1991 - 1 StR 496/91

    Verletzung der Bilanzierungspflicht - Steuerberater - Straftat - Steuerstrafrecht

    Auszug aus BGH, 05.11.1997 - 2 StR 462/97
    Eine Strafbarkeit wegen Verletzung der Bilanzierungspflicht entfällt, wenn der Angeklagte nicht in der Lage war, seine Verpflichtung zu erfüllen (BGHSt 28, 231, 233; BGH NStZ 1992, 182).

    Muß sich der Täter aber zur Erstellung einer Bilanz oder zu ihrer Vorbereitung der Hilfe eines Steuerberaters bedienen, entfällt eine Straftat wegen Verletzung der Bilanzierungspflicht, wenn er die erforderlichen Kosten nicht aufbringen kann, da niemandem Unmögliches abverlangt werden kann (BGHR StGB § 283 Abs. 1 Nr. 7 b Bilanz 1; vgl. auch Stree in Schönke/Schröder StGB 25. Aufl. Rdn. 47 zu § 283).

  • BGH, 17.06.1952 - 1 StR 668/51

    Anforderungen an die Einzahlung des Vermögens in eine GmbH - Erkundigungspflicht

    Auszug aus BGH, 05.11.1997 - 2 StR 462/97
    Die Verletzung der Buchführungspflicht im Sinne von § 283 Abs. 1 Nr. 5 StGB oder § 283 b Abs. 1 Nr. 1 StGB ist, wenn sie wie hier von Anfang an unterbleibt, während des gesamten Geschäftsbetriebs eine Tat im Sinne von § 52 StGB (BGHSt 3, 24, 26 [BGH 17.06.1952 - 1 StR 668/51]; Stree a.a.O. Rdn. 37 zu § 283).

    Mehrere nacheinander begangene Bankrotthandlungen werden auch nicht durch die Zahlungseinstellung zu einer Bewertungseinheit verbunden (vgl. BGHSt 1, 186, 191 [BGH 08.05.1951 - 1 StR 171/51]; 3, 24, 26 [BGH 17.06.1952 - 1 StR 668/51]; Stree a.a.O. Rdn. 66 zu § 283).

  • BGH, 08.05.1951 - 1 StR 171/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 05.11.1997 - 2 StR 462/97
    Mehrere nacheinander begangene Bankrotthandlungen werden auch nicht durch die Zahlungseinstellung zu einer Bewertungseinheit verbunden (vgl. BGHSt 1, 186, 191 [BGH 08.05.1951 - 1 StR 171/51]; 3, 24, 26 [BGH 17.06.1952 - 1 StR 668/51]; Stree a.a.O. Rdn. 66 zu § 283).
  • BGH, 18.01.1995 - 2 StR 693/94

    Mangelhafte Buchführung - Verstöße gegen die Buchführungspflicht - Entlastung

    Auszug aus BGH, 05.11.1997 - 2 StR 462/97
    Mehrere Verstöße gegen die Buchführungspflicht innerhalb eines bestimmten Zeitraums bilden eine Bewertungseinheit und sind deshalb als eine einheitliche Tat anzusehen (vgl. Senatsbeschluß vom 18. Januar 1995 - 2 StR 693/94 - in BGHR StGB § 283 Abs. 1 Nr. 5 Konkurrenzen 3).
  • BGH, 02.12.1987 - 3 StR 375/87

    Fehlende Feststellung einer "Krise" bei der Verurteilung wegen Bankrotts -

    Auszug aus BGH, 05.11.1997 - 2 StR 462/97
    Die Verletzung der Buchführungspflicht als Dauertat verbindet das zweimalige Unterlassen der Bilanzierungspflicht nicht zu einer Tat (a.A. insoweit Stree a.a.O. Rdn. 37 zu § 283; auch BGHR StGB § 283 Abs. 1 Nr. 5 Buchführung 1 und Konkurrenzen 1 und 2 jeweils unter Berufung auf Fortsetzungszusammenhang, dem jetzt aber BGHSt 40, 138 entgegensteht).
  • BGH, 29.05.1987 - 3 StR 242/86

    Verschiebung von Vermögen der Gesellschaft; Zuweisung allgemeiner Strafsachen an

    Auszug aus BGH, 05.11.1997 - 2 StR 462/97
    Dies gilt wegen der rechtlichen Selbständigkeit der GmbH auch dann, wenn der Geschäftsführer zugleich ihr alleiniger Gesellschafter ist (st. Rspr. vgl. BGHSt 34, 379, 384 [BGH 29.05.1987 - 3 StR 242/86]; BGHR StGB § 266 Abs. 1 Treuebruch 2 und Vermögensbetreuungspflicht 27).
  • BGH, 22.05.1991 - 2 StR 453/90

    Ausbleiben des Angeklagten in der Fortsetzungsverhandlung bei selbst

    Auszug aus BGH, 05.11.1997 - 2 StR 462/97
    Eine Verurteilung wegen nicht rechtzeitiger Bilanzerstellung kommt aber in der Regel nur dann in Betracht, wenn die Frist vor Zahlungseinstellung versäumt wurde (BGHR StGB § 283 Abs. 1 Nr. 7 b Zeit 1).
  • BGH, 03.05.1994 - GSSt 2/93

    Grundlegende Einschränkung der Anwendung der Rechtsprechung zur fortgesetzten

    Auszug aus BGH, 05.11.1997 - 2 StR 462/97
    Die Verletzung der Buchführungspflicht als Dauertat verbindet das zweimalige Unterlassen der Bilanzierungspflicht nicht zu einer Tat (a.A. insoweit Stree a.a.O. Rdn. 37 zu § 283; auch BGHR StGB § 283 Abs. 1 Nr. 5 Buchführung 1 und Konkurrenzen 1 und 2 jeweils unter Berufung auf Fortsetzungszusammenhang, dem jetzt aber BGHSt 40, 138 entgegensteht).
  • BGH, 20.12.1978 - 3 StR 408/78

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Betruges - Anforderungen an die

    Auszug aus BGH, 05.11.1997 - 2 StR 462/97
    Eine Strafbarkeit wegen Verletzung der Bilanzierungspflicht entfällt, wenn der Angeklagte nicht in der Lage war, seine Verpflichtung zu erfüllen (BGHSt 28, 231, 233; BGH NStZ 1992, 182).
  • BGH, 16.05.1984 - 3 StR 162/84

    Konkurrenzen bei Bankrottstraftaten

    Auszug aus BGH, 05.11.1997 - 2 StR 462/97
    § 283 b StGB tritt als subsidiäre Vorschrift hinter § 283 StGB zurück (vgl. BGH NStZ 1984, 455).
  • BGH, 28.10.2008 - 5 StR 166/08

    Insolvenzverschleppung (kein Entfallen der Insolvenzantragspflicht des Schuldners

    aa) Zum 30. Juni 2001 als dem für die Tatbegehung maßgeblichen Zeitpunkt (§ 264 Abs. 1 Satz 3 zweiter Halbsatz, § 267 Abs. 1 HGB) ist zwar weder eine Zahlungsunfähigkeit noch eine Überschuldung belegt (vgl. dazu BGH wistra 2003, 232, 233; 1998, 105).

    Die objektive Bedingung der Strafbarkeit nach § 283 Abs. 6 StGB ist jedenfalls nicht vor Ablauf der Frist zur Aufstellung der Bilanz eingetreten (vgl. dazu BGHR StGB § 283 Abs. 1 Nr. 7b Bilanz 2; Zeit 1).

  • BGH, 20.09.1999 - 5 StR 729/98

    Beihilfe zum Betrug; Erlaubtes Risiko; Bankrott; Konkursverschleppung; Faktischer

    Nach § 283 Abs. 1 StGB macht sich nur derjenige strafbar, der die Tathandlungen der Nr. 1 - 8 in einer wirtschaftlichen Krisensituation des Unternehmens (Überschuldung, drohende oder eingetretene Zahlungsunfähigkeit) begeht (BGH NStZ 1998, 192, 193) und dessen Vorsatz das Vorliegen der Krise mitumfaßt (Tröndle/Fischer, StGB 49. Aufl. § 283 Rdn. 33).
  • BGH, 25.04.2006 - 1 StR 519/05

    Gerichtsstand bei Untreue zu Lasten einer GmbH (Wohnsitz der Gesellschafter;

    Er ist daher tauglicher Täter einer Untreue zu Lasten der Gesellschaft (vgl. nur BGH NStZ 1998, 192, 193; BGHR StGB § 266 Abs. 1 Treubruch 2; Lenckner/ Perron in Schönke/Schröder StGB 27. Aufl. § 266 Rdn. 25; Schaal in Rowedder/ Schmidt-Leithoff GmbHG 4. Aufl. vor § 82 Rdn. 10 f.).
  • BGH, 30.01.2003 - 3 StR 437/02

    Vorsätzliche Unterlassung der Konkursantragstellung (Überschuldung;

    Der Angeklagte kann sich danach bezüglich der Bilanz für 1994 allenfalls nach § 283 b Abs. 1 Nr. 3 Buchst. b i. V. m. § 14 Abs. 1 Nr. 1 StGB strafbar gemacht haben (vgl. BGH NStZ 1998, 192, 193).

    § 283 Abs. 1 Nr. 7 Buchst. b StGB ist ein echtes Unterlassungsdelikt; eine Strafbarkeit entfällt daher, wenn der Täter aus fachlichen oder finanziellen Gründen zur Erstellung einer Bilanz nicht in der Lage war (vgl. BGHSt 28, 231, 233; BGH NStZ 1992, 182; 1998, 192, 193).

  • OLG Stuttgart, 30.05.2011 - 1 Ss 851/10

    Bankrott: Strafbarkeit eines GmbH-Geschäftsführers wegen unterlassener

    An dieser Rechtsprechung des BGH (Beschluss vom 30.01.2003, 3 StR 437/02 und Beschluss vom 05.11.1997, 2 StR 462/97, beides zitiert nach juris) wird festgehalten.

    Ein Bankrott gemäß § 283 Abs. 1 Nr. 7 b, Abs. 6 StGB erfordert dem Wortlaut der Vorschrift nach jedoch die Gleichzeitigkeit von Krise und Nichterstellung der Bilanz in der hierfür vorgeschriebenen Zeit: Bestraft wird nach dieser Vorschrift, wer es "bei eingetretener Zahlungsunfähigkeit (...) entgegen dem Handelsrecht (...) unterlässt, die Bilanz (...) in der vorgeschriebenen Zeit aufzustellen" (vgl. auch BGH, Beschluss vom 30.01.2003, 3 StR 437/02; BGH, Beschluss vom 05.11.1997, 2 StR 462/97, NStZ 1998, 192; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.05.2005, III-2 Ss 32/05 - 18/05 III; OLG Rostock, Beschluss vom 07.04.2005, 1 Ss 393/04 I 5/05; Fischer StGB, 58. Aufl., § 283 Rn. 25 m. w. N.).

  • BGH, 06.05.2008 - 5 StR 34/08

    Untreue zulasten einer GmbH durch Herbeiführung der Überschuldung und Auszahlung

    Dass gleichwohl auf der Grundlage der bisher getroffenen Feststellungen jedenfalls ein Schuldspruch nach § 283b Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 3b StGB erfolgen müsste (vgl. dazu BGH wistra 1998, 105 mit Anmerkung Doster wistra 1998, 326, 327), ändert nichts an der Notwendigkeit einer umfassenden neuen Prüfung.
  • BGH, 20.10.2011 - 1 StR 354/11

    Falsche Angaben beim Registergericht über die Einzahlung des Stammkapitals

    Eine solche Unmöglichkeit wird etwa dann angenommen, wenn sich der Täter zur Erstellung einer Bilanz oder zu ihrer Vorbereitung der Hilfe eines Steuerberaters bedienen muss und er die erforderlichen Kosten nicht aufbringen kann (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Januar 2003 - 3 StR 437/02; BGH, Beschluss vom 5. November 1997 - 2 StR 462/97).
  • BGH, 14.06.2023 - 1 StR 327/22

    Schuldspruch wegen vorsätzlichen Bankrotts, Betrugs, vorsätzlichen

    aa) Das gesamte von dem Willen, den Gläubigerzugriff auf einen bestimmten Vermögensgegenstand zu verhindern, getragene Verhalten des Täters bildet konkurrenzrechtlich ein einheitliches Delikt des Bankrotts (BGH, Beschluss vom 14. März 2016 - 1 StR 337/15, BGHSt 61, 180 Rn. 17 f.; vgl. zu den entsprechenden Bestimmungen der Konkursordnung: BGH, Urteil vom 20. Dezember 1957 - 1 StR 492/57, BGHSt 11, 145 ff.; zu § 283 Abs. 1 Nr. 5: BGH, Beschluss vom 5. November 1997 - 2 StR 462/97 Rn. 18, BGHR StGB § 283 Abs. 1 Konkurrenzen 4).
  • OLG Celle, 23.01.2014 - 2 Ws 347/13

    Einordnung der Rückzahlung eigenkapitalersetzender Darlehen als Bankrott oder als

    Mehrfache Verstöße gegen § 283 StGB oder mehrfache Verstöße gegen die Bilanzierungspflicht stehen in der Regel zueinander im Verhältnis der Tatmehrheit (vgl. dazu BGH NStZ 1998, 192); dabei verbindet auch die Verletzung der Buchführungspflicht als Dauertat das zweimalige Unterlassen der Bilanzierungspflicht nicht zu einer Tat (BGH, a. a. O.).
  • KG, 09.02.2016 - 121 Ss 231/15

    Insolvenzstraftaten: Notwendigkeit der Verteidigung wegen Schwierigkeit der

    Eine solche Unmöglichkeit wird nach herrschender Meinung und der gefestigten obergerichtlichen Rechtsprechung insbesondere dann angenommen, wenn sich der Pflichtige zur Erstellung der Bilanz oder zu ihrer Vorbereitung der Hilfe eines Steuerberaters bedienen muss, die hierfür erforderlichen Mittel jedoch nicht aufbringen kann (vgl. BGHSt 28, 231; NStZ 1992, 182; NStZ 1998, 192; BGH wistra 2003, 232; OLG Düsseldorf StraFo 1998, 348).

    Der Bundesgerichtshof hat aber - anders als es das angefochtene Urteil und die Stellungnahme der Generalstaatsanwaltschaft nahelegen wollen - in seinem Beschluss vom 20. Oktober 2011 (NStZ 2012, 511) ausdrücklich offen gelassen, ob an der bisherigen Rechtsprechung (namentlich: BGH wistra 2003, 232; NStZ 1998, 192, s.o.) "uneingeschränkt festzuhalten ist, oder ob nicht vielmehr - um den gerade für Fälle eingetretener Zahlungsknappheit geschaffenen § 283 Abs. 1 [Nr. 5 und] Nr. 7 StGB nicht leerlaufen zu lassen - ein Geschäftsführer, der ein Unternehmen betreibt, [in vorgenanntem Sinne] so rechtzeitig Vorsorge zu treffen hat, dass das [Führen der Bücher und] Erstellen der Bilanzen gerade auch in der Krise, bei der dem Führen ordnungsgemäßer Bücher besondere Bedeutung zukommt, gewährleistet ist".

  • OLG Rostock, 07.04.2005 - 1 Ss 393/04

    Feststellungen zum Tatzeitraum bei Bankrottdelikten - Strafbarkeit bei

  • BGH, 22.08.2001 - 1 StR 328/01

    Bankrott; Steuerberater; Sachentscheidung; Aufrechterhaltung der Gesamtstrafe

  • BGH, 09.06.2008 - 5 StR 98/08

    Bankrott (Feststellung der Überschuldung, der Zahlungsunfähigkeit oder der

  • OLG Düsseldorf, 23.07.1998 - 5 Ss 101/98

    Gesellschaftsrecht; Einstellung der Buchführung nach Zahlungseinstellung

  • LG Bonn, 27.06.2022 - 29 KLs 4/21
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Rechtsprechung
   BayObLG, 01.09.1997 - 1St RR 109/97   

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BayObLG, 01.09.1997 - 1St RR 109/97 (https://dejure.org/1997,4663)
BayObLG, Entscheidung vom 01.09.1997 - 1St RR 109/97 (https://dejure.org/1997,4663)
BayObLG, Entscheidung vom 01. September 1997 - 1St RR 109/97 (https://dejure.org/1997,4663)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    JGG § 33 b Abs. 2
    Besetzung der großen Jugendkammer in der Hauptverhandlung über Berufungen gegen Urteile des Jugendschöffengerichts

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1998, 102
  • NStZ 1998, 192
  • StV 1998, 321
  • BayObLGSt 1997, 130
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 19.07.1967 - 2 BvR 489/66

    Verfassungskonforme Auslegung des § 25Nr. 2c GVG

    Auszug aus BayObLG, 01.09.1997 - 1St RR 109/97
    bb) Die Bestimmung des gesetzlichen Richters im Weg der Auslegung einer Norm ist verfassungsrechtlich unbedenklich (BVerfG NJW 1967, 2151 ; 1978, 2499; Schmidt/Bleibtreu/Klein GG 6. Aufl. Art. 101 Rn. 8; Maunz/Dürig GG Art. 101 Rn. 50; Jarass/Pieroth GG 3. Aufl. Art. 101 Rn. 3; anders Schmidt NStZ 1995, 215/217).
  • BVerfG, 09.05.1978 - 2 BvR 952/75

    Mitwirkung ehernamtlicher Richter am BSG bei Enrtscheidungen über

    Auszug aus BayObLG, 01.09.1997 - 1St RR 109/97
    bb) Die Bestimmung des gesetzlichen Richters im Weg der Auslegung einer Norm ist verfassungsrechtlich unbedenklich (BVerfG NJW 1967, 2151 ; 1978, 2499; Schmidt/Bleibtreu/Klein GG 6. Aufl. Art. 101 Rn. 8; Maunz/Dürig GG Art. 101 Rn. 50; Jarass/Pieroth GG 3. Aufl. Art. 101 Rn. 3; anders Schmidt NStZ 1995, 215/217).
  • BGH, 23.04.1996 - 4 StR 142/96

    Behandlung eines Verfahrens als erstinstanzlich

    Auszug aus BayObLG, 01.09.1997 - 1St RR 109/97
    Der Senat folgt damit im Ergebnis der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 23.4.1996, derzufolge die Vorschrift des § 33 b Abs. 2 JGG "ihrem Wortlaut nach zwar nur für erstinstanzliche Sachen (gilt,)... aber entsprechend anzuwenden (ist), wenn die große Jugendkammer als Berufungsgericht entscheidet" (BGHR StPO § 328 Abs. 1 Überleitung 2 = NStZ 1996, 479/480; ebenso Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 43. Aufl. § 76 GVG Rn. 5).
  • BayObLG, 31.07.2000 - 2St RR 102/00

    Verwertbarkeit der Aussage eines nicht belehrten Beschuldigten

    Das Bayerische Oberste Landesgericht hat aber, was die Verteidigung nicht verkennt, entschieden, daß die Große Jugendkammer auch in Berufungsverfahren mit zwei Richtern besetzt sein kann (BayObLGSt 1997, 130).
  • OLG Düsseldorf, 09.03.2000 - 2b Ss 23/00

    Große Jugendkammer; Jugendschöffengericht; Sexueller Mißbrauch von Kindern;

    Der Senat folgt der Rechtsprechung des BGH (NStZ 1996, 479/480 = BGHR StPO § 328 Abs. 1 Überleitung 2) und im Ergebnis der des BayObLG (StV 1998, 321/322), nach der § 33b Abs. 2 JGG anwendbar ist, wenn die große Jugendkammer als Berufungsgericht entscheidet.
  • OLG Brandenburg, 19.07.2007 - 2 Ss 43/07

    Jugendgerichtsverfassung: Entscheidung über die Besetzung der großen Jugendkammer

    Diese Vorschrift, die ihrem Wortlaut nach nur Verfahren erfasst, die zur erstinstanzlichen Zuständigkeit der Jugendkammer gehören, ist entsprechend anzuwenden, wenn die große Jugendkammer - wie hier - über Berufungen gegen Urteile des Jugendschöffengerichts entscheidet (BGHR § 33 b Abs. 2 Besetzungsentscheidung in Berufungsverfahren; OLG Düsseldorf, StV 2001, 166 f. sowie im Ergebnis BayObLG, StV 1998, 321 f.).
  • OLG Bremen, 07.05.2007 - Ss 7/07

    Anforderungen an die Begründung der Aufklärungsrüge; Fehlerhafte Besetzung der

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  • OLG Koblenz, 08.01.2007 - 1 Ss 381/06

    Besetzung der Jugendkammer in einer Berufungssache

    Eine Entscheidung über die Besetzung ist bei der Terminierung der Berufungssache zu treffen (Eisenberg, aaO., Rdnr. 16 zu § 33 b unter Hinweis u.a. auf BayObLG, NStZ 1998, 102 ; Meyer-Goßner, 49. Aufl., Rdnr. 5 zu § 76 GVG ).
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