Weitere Entscheidung unten: BGH, 21.01.1998

Rechtsprechung
   BGH, 23.12.1997 - 3 StR 580/97   

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https://dejure.org/1997,2412
BGH, 23.12.1997 - 3 StR 580/97 (https://dejure.org/1997,2412)
BGH, Entscheidung vom 23.12.1997 - 3 StR 580/97 (https://dejure.org/1997,2412)
BGH, Entscheidung vom 23. Dezember 1997 - 3 StR 580/97 (https://dejure.org/1997,2412)
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Vorführung pornographischer Filme vor 16jährigen

§ 184 Abs. 1 Nr. 1 StGB, Wertungswiderspruch zur Abschaffung der Strafbarkeit des homosexuellen Verkehrs mit über 16jährigen (§ 175 StGB aF, bis 11.6.94): Berücksichtigung bei der Strafzumessung (in der Regel nur Geldstrafe), Naheliegen eines Verbotsirrtums, § 17 StGB (Anm. der Redaktion: Der vom BGH angesprochene Wertungswiderspruch besteht in gleicher Weise in Bezug auf heterosexuellen Verkehr mit über 16jährigen, der ebenfalls nicht strafbar ist, vgl. § 182 StGB);

§ 17 StGB, die Geltendmachung eines Verbotsirrtums darf nicht strafschärfend gewertet werden ("Angeklagter zeigt keine Reue und Einsicht")

Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Umgehen der Straffreiheit für homosexuelle Betätigungen mit 16jährigen Jugendlichen über die Strafzumessung für das verbotene Vorführen pornographischer Filme vor noch nicht 18jährigen Jugendlichen; Bloßes Vorführen pornographischer Filme im privaten Rahmen im ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 1162
  • NStZ 1998, 244
  • StV 1998, 261
 
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 16.05.2000 - StbSt (R) 2/00

    Versicherungspflicht eines Steuerbevollmächtigten; Vermeidbarkeit des

    Der Senat schließt aus, daß ohne die möglicherweise bedenkliche (vgl. BGH NStZ 1998, 244) Erwägung von der fehlenden Einsicht eine mildere berufsgerichtliche Maßnahme verhängt worden wäre.
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Rechtsprechung
   BGH, 21.01.1998 - 2 StR 498/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,3479
BGH, 21.01.1998 - 2 StR 498/97 (https://dejure.org/1998,3479)
BGH, Entscheidung vom 21.01.1998 - 2 StR 498/97 (https://dejure.org/1998,3479)
BGH, Entscheidung vom 21. Januar 1998 - 2 StR 498/97 (https://dejure.org/1998,3479)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NStZ 1998, 244 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 04.02.1997 - 5 StR 606/96

    Verjährungsbeginn bei Vergewaltigungshandlungen an Minderjährigen - Formelle

    Auszug aus BGH, 21.01.1998 - 2 StR 498/97
    Die Neuregelung der Verjährungsvorschriften gilt nämlich auch für Taten, die vor ihrem Inkrafttreten begangen worden sind und noch nicht verjährt waren (Art. 2 des 30. StrÄndG; BGHR StGB § 78 b Abs. 1 - Ruhen 3; BGH, Urt. vom 4. Februar 1997 - 5 StR 606/96).
  • BGH, 19.11.1996 - 1 StR 611/96

    Verjährung bei Vergewaltigung

    Auszug aus BGH, 21.01.1998 - 2 StR 498/97
    Die Neuregelung der Verjährungsvorschriften gilt nämlich auch für Taten, die vor ihrem Inkrafttreten begangen worden sind und noch nicht verjährt waren (Art. 2 des 30. StrÄndG; BGHR StGB § 78 b Abs. 1 - Ruhen 3; BGH, Urt. vom 4. Februar 1997 - 5 StR 606/96).
  • BGH, 28.05.1997 - 2 StR 149/97

    Einstellung eines Verfahrens aufgrund verjährter Vergewaltigung - Ruhen der

    Auszug aus BGH, 21.01.1998 - 2 StR 498/97
    Der Senat hält seine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen diese Regelung für die Fälle, in denen das Tatopfer das 18. Lebensjahr vor dem Inkrafttreten bereits vollendet hatte (vgl. BGH, Beschl. vom 28. Mai 1997 - 2 StR 149/97), nicht aufrecht.
  • BGH, 26.02.1993 - 3 StR 207/92

    Demonstranten - Präzisionsschleuder - Stahlkugelgeschosse - Zeugenvereidigung -

    Auszug aus BGH, 21.01.1998 - 2 StR 498/97
    In Übereinstimmung mit dem Antrag des Generalbundesanwalts setzt der Senat für diesen Fall die gesetzlich niedrigste Strafe von sechs Monaten fest (vgl. BGHR StPO § 358 Abs. 2 Satz 1 - Einzelstrafe, fehlende 2).
  • BVerfG, 31.01.2000 - 2 BvR 104/00

    Es verstößt nicht gegen die Verfassung, wenn der Gesetzgeber nach Begehung von

    Nichts anderes gilt, wenn - wie hier - das Ruhen der Verjährung auch für Taten angeordnet wird, die vor dem Inkrafttreten des Gesetzes begangen worden sind, sofern ihre Verfolgung zu diesem Zeitpunkt nicht bereits verjährt gewesen ist (Art. 2 30. StRÄndG; vgl. neben BVerfGE 72, 200 die - soweit ersichtlich - einhellige Auffassung der Strafsenate des Bundesgerichtshofs: BGHR StGB § 78b Abs. 1 Ruhen 3 und 5; BGH, Urt. vom 4. Februar 1997 - 5 StR 606/96 - und zuletzt BGH, Urt. vom 7. Dezember 1999 - 1 StR 565/99 - im Ergebnis zustimmend auch Fischer in Tröndle/Fischer, StGB, 49. Aufl. 1999, § 78b Rn. 3 f.).
  • BGH, 07.12.1999 - 1 StR 565/99

    Strafverfolgungsverjährung; Frist; Ruhen; Sexueller Mißbrauch von Kindern; Art.

    Wie der 1. Strafsenat schon durch seinen Beschluß vom 19. November 1996 (BGHR StGB § 78b Abs. 1 Ruhen 3; ebenso 2. Strafsenat BGHR StGB § 78b Abs. 1 Ruhen 5; 5. Strafsenat Urt. vom 4. Februar 1997 - 5 StR 606/96) ausgeführt hat, schiebt § 78b Abs. 1 Nr. 1 StGB den Beginn der Verjährungsfrist bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres des Tatopfers hinaus.

    Die zu Gunsten des Angeklagten angeführte Erwägung, daß eine Vielzahl der Taten - allerdings nicht nahezu alle, wie das Landgericht meint - im Zeitpunkt der Entscheidung verjährt gewesen wären, wenn nicht durch das 30. Strafrechtsänderungsgesetz am 30. Juni 1994 die Regelung des § 78b Abs. 1 Nr. 1 StGB in Kraft getreten wäre, ist nicht zu beanstanden (vgl. BGHR StGB § 78b Abs. 1 Ruhen 5).

  • BGH, 17.06.2008 - 3 StR 217/08

    Verfolgungsverjährung (Ruhen; Eintritt vor Änderung des Verjährungsrechts)

    Jedoch ist Ihre Anwendung ausgeschlossen, wenn zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Änderungsgesetzes - wie vorliegend - bereits Verfolgungsverjährung eingetreten war (BGHSt 47, 245, 246, 247; NStZ 1997, 296; 1998, 244; 2000, 251; NStZ-RR 1999, 139; Fischer aaO § 78b Rdn. 3 m.w.N.).".
  • BGH, 01.04.2008 - 4 StR 642/07

    (Absolute) Strafverfolgungsverjährung (Ruhen)

    Die von der Revision zitierte Auffassung von Jähnke in LK 11. Aufl. § 78 b Rdn. 1 a, dass Verjährungsfristen nach § 78 b Abs. 1 Nr. 1 StGB, die bis zum 30. Juni 1994 liefen, ab dem 18. Geburtstag des Tatopfers nur mit dem nicht verbrauchten Rest weiterlaufen, hat sich in der Rechtsprechung nicht durchgesetzt (vgl. BGHR StGB § 78 b Abs. 1 Ruhen 3, 5, 7; s. auch Lemke in NK-StGB § 78 b Rdn. 4).
  • BGH, 21.01.1999 - 4 StR 582/98

    Verjährung; Sexueller Mißbrauch von Kindern; Strafzumessung; Vergewaltigung; Lex

    Daran vermag auch die Regelung des § 78 b Abs, 1 Nr. 1 StGB, wonach die Verjährung bei Straftaten nach den §§ 176 bis 179 StGB bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres des Opfers ruht, nichts zu ändern; denn sie gilt nur für solche Taten, die vor dem Inkrafttreten der Vorschrift am 30. Juni 1994 noch nicht verjährt waren (Art. 2 des 30. StrÄndG vom 23. Juni 1994, BGBl. I 1310; BGHR StGB § 78 b Abs. 1 Ruhen 3, 5).
  • BGH, 08.03.2006 - 2 StR 600/05

    Verfolgungsverjährung (Ruhen); Vergewaltigung (schutzlose Lage; Wahrnehmung durch

    Daran schloss sich dann die zehnjährige Verjährungsfrist des § 176 Abs. 1 StGB aF an (vgl. BGHR StGB § 78b Abs. 1 Ruhen 5), die in keinem der Fälle bei der Unterbrechung durch den Durchsuchungsbeschluss vom 2. November 2004 abgelaufen war.
  • BGH, 22.09.1998 - 4 StR 263/98

    Verjährung aufgrund Tatbegehung "an einem nicht mehr genau feststellbaren Tag";

    Diese Regelung gilt aber nur für solche Taten, die vor dem 30. Juni 1994 noch nicht verjährt waren (Art. 2 des 30. StrÄndG vom 23. Juni 1994, BGBl. I 1310; BGHR StGB § 78 b Abs. 1 Ruhen 5; BGH, Beschluß vom 2. September 1998 - 1 StR 385/98).
  • BGH, 02.09.1998 - 1 StR 385/98

    Ruhen der Verjährung bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres des Opfers bei

    Diese Neuregelung der Verjährungsvorschriften gilt zwar auch für Taten, die vor dem 30. Juni 1994 begangen worden sind, diese dürfen aber zu dieser Zeit noch nicht verjährt sein (Art. 2 des 30. StrÄndG; BGH, Urteil vom 4. Februar 1997 - 5 StR 606/96 - und vom 21. Januar 1998 - 2 StR 498/97 - Beschluß vom 19. November 1996 - 1 StR 611/96 -.
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