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   BGH, 21.08.1996 - 2 StR 212/96   

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BGH, 21.08.1996 - 2 StR 212/96 (https://dejure.org/1996,1898)
BGH, Entscheidung vom 21.08.1996 - 2 StR 212/96 (https://dejure.org/1996,1898)
BGH, Entscheidung vom 21. August 1996 - 2 StR 212/96 (https://dejure.org/1996,1898)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an den Totschlag - Erhebliche Einschränkung der Steuerungsfähigkeit - Starke affektive Anspannung des Angeklagten bei der Tatausführung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 211, § 20, § 21

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1997, 81
  • NStZ 1998, 36 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 07.09.1994 - 2 StR 285/94

    Schuldunfähigkeit infolge eines Affektes - Tiefgreifende Bewusstseinsstörung -

    Auszug aus BGH, 21.08.1996 - 2 StR 212/96
    Ob der Affekt einen solchen Grad erreicht hat, daß er zu einer tiefgreifenden Bewußtseinsstörung geführt hat, kann grundsätzlich nur nach einer Reihe von tat- und täterbezogenen Merkmalen beurteilt werden, die als Indizien für und gegen die Annahme eines schuldrelevanten Affekts sprechen können (z.B. BGHR StGB § 20 Affekt 3; § 21 Affekt 7).

    Dabei sind die Indizien (vgl. zusammenfassend zu den einzelnen Kriterien z.B. Saß a.a.O. S. 557 ff.; Salger in Festschrift Tröndle [1989], S. 201 ff.; Jähnke in LK, 11. Aufl., Rdn. 54 ff. zu § 20) im Rahmen einer Gesamtwürdigung zu beurteilen (vgl. z.B. Saß, a.a.O.; Foerster/Venzlaff, Psychiatrische Begutachtung, 2. Aufl. 1994 S. 247; Rasch NJW 1993, S. 757 ff.; siehe auch BGHR StGB § 20 Affekt 3).

  • BGH, 14.10.1992 - 3 StR 320/92

    Tötung aus niedrigem Beweggrund

    Auszug aus BGH, 21.08.1996 - 2 StR 212/96
    Beweggründe sind niedrig, wenn sie nach allgemeiner sittlicher Wertung auf tiefster Stufe stehen und deshalb besonders verwerflich, ja verächtlich sind (st. Rspr. BGHSt 3, 132, 133; BGH LM Nr. 25 zu § 211 StGB; BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 22, 23).
  • BGH, 17.04.1991 - 2 StR 404/90

    Verurteilung wegen Mordes aus Heimtücke - Annahme verminderter Schuldfähigkeit -

    Auszug aus BGH, 21.08.1996 - 2 StR 212/96
    Das Landgericht geht zwar rechtsfehlerfrei davon aus, daß in Fällen, in denen das Handeln des Täters verschiedenen Motiven entspringt, der Beweggrund zu ermitteln und zu bewerten ist, der der Tat ihr Gepräge gegeben hat (vgl. BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 20, 25).
  • BGH, 17.11.1987 - 1 StR 550/87

    Verurteilung wegen Mordes und Totschlags - Zulässigkeit der Ablehnung von

    Auszug aus BGH, 21.08.1996 - 2 StR 212/96
    Er kann, soweit bei der Tat gefühlsmäßige oder triebhafte Regungen eine Rolle spielen, deshalb außerstande sein, diese gedanklich zu beherrschen und willentlich zu steuern (vgl. BGHSt 28, 210, 212 [BGH 29.11.1978 - 2 StR 504/78]; BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 6 und 31; BGH NStZ 1996, 384, 385).
  • BGH, 18.10.1995 - 2 StR 341/95

    lästiger Schreier - § 211 StGB, Heimtücke, Spontantat, Wut, affektive Belastung

    Auszug aus BGH, 21.08.1996 - 2 StR 212/96
    Er kann, soweit bei der Tat gefühlsmäßige oder triebhafte Regungen eine Rolle spielen, deshalb außerstande sein, diese gedanklich zu beherrschen und willentlich zu steuern (vgl. BGHSt 28, 210, 212 [BGH 29.11.1978 - 2 StR 504/78]; BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 6 und 31; BGH NStZ 1996, 384, 385).
  • BGH, 29.11.1978 - 2 StR 504/78

    Zum Begriff des heimtückischen Tötens

    Auszug aus BGH, 21.08.1996 - 2 StR 212/96
    Er kann, soweit bei der Tat gefühlsmäßige oder triebhafte Regungen eine Rolle spielen, deshalb außerstande sein, diese gedanklich zu beherrschen und willentlich zu steuern (vgl. BGHSt 28, 210, 212 [BGH 29.11.1978 - 2 StR 504/78]; BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 6 und 31; BGH NStZ 1996, 384, 385).
  • BGH, 01.10.1980 - 2 StR 426/80

    Totschlag in Tateinheit mit Freiheitsberaubung mit Todesfolge in Abgrenzung zu

    Auszug aus BGH, 21.08.1996 - 2 StR 212/96
    Der Bundesgerichtshof hat wiederholt entschieden, daß ein Beweggrund als niedrig beurteilt werden kann, wenn das Opfer zur Verdeckung einer Verhaltensweise des Täters getötet wird, die er zwar nicht für strafbar, jedoch für verwerflich oder seinem Ansehen abträglich hält (vgl. BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Bewegründe 21; BGH, Urteil vom 1. Oktober 1980 - 2 StR 426/80).
  • BGH, 25.07.1952 - 1 StR 272/52

    Anforderungen an einen niedrigen Beweggrund - Nach allgemeiner sittlicher Wertung

    Auszug aus BGH, 21.08.1996 - 2 StR 212/96
    Beweggründe sind niedrig, wenn sie nach allgemeiner sittlicher Wertung auf tiefster Stufe stehen und deshalb besonders verwerflich, ja verächtlich sind (st. Rspr. BGHSt 3, 132, 133; BGH LM Nr. 25 zu § 211 StGB; BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 22, 23).
  • BGH, 07.02.1996 - 2 StR 571/95

    Mord - Niedrige Beweggründe - Mordmerkmal - Triebhaft bestimmte Tat -

    Auszug aus BGH, 21.08.1996 - 2 StR 212/96
    Er kann, soweit bei der Tat gefühlsmäßige oder triebhafte Regungen eine Rolle spielen, deshalb außerstande sein, diese gedanklich zu beherrschen und willentlich zu steuern (vgl. BGHSt 28, 210, 212 [BGH 29.11.1978 - 2 StR 504/78]; BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 6 und 31; BGH NStZ 1996, 384, 385).
  • BGH, 26.02.1993 - 3 StR 207/92

    Demonstranten - Präzisionsschleuder - Stahlkugelgeschosse - Zeugenvereidigung -

    Auszug aus BGH, 21.08.1996 - 2 StR 212/96
    Das Landgericht geht zwar rechtsfehlerfrei davon aus, daß in Fällen, in denen das Handeln des Täters verschiedenen Motiven entspringt, der Beweggrund zu ermitteln und zu bewerten ist, der der Tat ihr Gepräge gegeben hat (vgl. BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 20, 25).
  • BGH, 06.03.1992 - 2 StR 551/91

    Straftaten gegen das Leben: Niedrige Beweggründe, Konkurrenz zum Raub

  • BGH, 22.01.2004 - 4 StR 319/03

    Mord (Heimtücke: Arglosigkeit, Wehrlosigkeit, entscheidender Zeitpunkt, kein

    Diese Indizien sind dabei im Rahmen einer Gesamtwürdigung zu beurteilen (st. Rspr.; vgl. BGHR StGB § 21 Affekt 4, 7, 9 jew. m.w.N.; BGH StV 1993, 637).
  • BGH, 09.09.2003 - 5 StR 126/03

    Mord (niedrige Beweggründe: Verwerflichkeit, Motivbündel; Verdeckung einer

    Beim Vorliegen eines Motivbündels beruht die vorsätzliche Tötung nur dann auf niedrigen Beweggründen, wenn das Hauptmotiv oder die vorherrschenden Motive, welche der Tat ihr Gepräge geben, nach allgemeiner sittlicher Wertung auf tiefster Stufe stehen und deshalb besonders verwerflich sind (BGH NJW 1981, 1382; BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 20, 25; BGH NStZ 1997, 81; BGH StV 1983, 503, 504 und 2000, 76).
  • BGH, 03.09.2002 - 5 StR 139/02

    Mord (Heimtücke, Arglosigkeit, Wehrlosigkeit, niedrige Beweggründe, Hass, Wut,

    Das die Tötung seiner Schwägerin prägende Motiv steht nach allgemeiner sittlicher Wertung auf tiefster Stufe, weil der Angeklagte die Beendigung des Lebens eines Menschen als Mittel zur Verdeckung eigenen Fehlverhaltens eingesetzt hat (vgl. BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 35, 37, 39).
  • BGH, 20.01.2005 - 4 StR 491/04

    Heimtücke (Begriffe der Arglosigkeit und der Wehrlosigkeit;

    Dieser Beweggrund könnte "niedrig" im Sinne des § 211 Abs. 2 StGB sein (vgl. BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 35 (Tötung zur Wahrung des "sozialen Ansehens"), 37; Schneider aaO § 211 Rdn. 69, 78, 88 ff.).
  • BGH, 23.01.2020 - 3 StR 332/19

    Eingeschränkte Schuldfähigkeit (Prüfung schuldfähigkeitsrelevanter Kriterien;

    Bei der Prüfung der für und gegen einen schuldfähigkeitsrelevanten Affekt sprechenden Kriterien (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 21. August 1996 - 2 StR 212/96, BGHR StGB § 20 Affekt 9; BeckOK StGB/Eschelbach, § 20 Rn. 36 ff.; Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 6. Aufl., Rn. 988 ff.; LK/Schöch, StGB, 12. Aufl., § 20 Rn. 133 ff.) hat das Landgericht der Suchterkrankung Bedeutung in zweierlei Hinsicht beigemessen.
  • KG, 10.04.1997 - 2 StE 2/93

    Mykonos-Attentat

    In der späteren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu den "sonst niedrigen Beweggründen" (vgl. BGHR StGB § 211 Abs. 2, niedrige Beweggründe 11, 22, 23; BGH NStZ 1997, 81) wird, wenn auch unter Hinweis auf die Ursprungsentscheidung, indes ohne Begründung, der dortige Leitsatz ohne das Kriterium der "hemmungslosen triebhaften Eigensucht" wiedergegeben.
  • BGH, 12.02.1998 - 4 StR 617/97

    Versagung der Nachprüfung der tatrichterlichen Wertung durch ein Revisionsgericht

    Beweggründe sind niedrig, wenn sie nach allgemeiner sittlicher Wertung auf tiefster Stufe stehen und deshalb besonders verwerflich, ja verächtlich sind (st. Rspr., vgl. nur BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 35).
  • BGH, 23.08.2000 - 3 StR 234/00

    Mordmerkmale der "Heimtücke" und "niedrigen Beweggründe"

    Beweggründe sind niedrig; wenn sie nach allgemeiner sittlicher Wertung auf tiefster Stufe stehen und deshalb besonders verachtenswert sind (st. Rspr. BGHSt 3, 132, 133; BGHR StGB § 211 II niedrige Beweggründe 35).
  • LG Kleve, 22.07.2004 - 140 Ks 1/04

    Niedrige Beweggründe, besonders schwerer Fall des Totschlages

    Für einen affektiven Ausnahmezustand können etwa sprechen Ansteigen chronischer Affektspannungen, psychopathologische Dispositionen der Persönlichkeit, konstellative Faktoren wie Alkoholgenuß oder Erschöpfung, abrupter Tatablauf mit elementarer Wucht, gleichsam rechtwinkliger Affektverlauf, schwere Erschütterung nach der Tat, hochgradige Einengung des Wahrnehmungsfeldes und der seelischen Abläufe, starke Erinnerungsstörungen, Persönlichkeitsfremdheit, Störung der T2- und Erlebniskontinuität, während gegen eine tiefe Bewußtseinsstörung etwa sprechen können aggressive Vorgestalten der Tat J der Phantasie, Ankündigungen der Tat, aggressive Handlungen J der Tatanlaufzeit, Tatvorbereitungen, Herbeiführen der Tatsituation durch den Täter, Gestaltung des Tatablaufs durch den Täter, lang hingezogenes Tatgeschehen, komplexer Handlungsablauf J Etappen, erhaltene Introspektionsfähigkeit bei der Tat, exakte, detailreiche Erinnerung, zustimmende Kommentierungen des Tatgeschehens, Fehlen von vegetativen, psychomotorischen und psychischen Begleiterscheinungen heftiger Affekterregungen (BGH, Beschluß vom 19.06.1990, Az: 1 StR 278/90, StV 1990, S. 493 und Urteil vom 12.08.1996, Az: 2 StR 212/96, NStZ 1997, S. 81).
  • BGH, 04.01.2000 - 3 StR 567/99

    Verwerfung der Revision als unbegründet; Feststellung von verminderter

    Ob eine affektive Anspannung eines Angeklagten einen solchen Grad erreicht hat, daß sie zu einer tiefgreifenden Bewußtseinsstörung geführt hat, ist vom Gericht mit sachverständiger Hilfe, aber in eigener Gesamtwürdigung aller für und gegen die Annahme eines schuldrelevanten Affektes sprechenden Indizien zu beurteilen (vgl. BGHR StGB § 21 Affekt 9 m.w.Nachw.; zu den Merkmalen im einzelnen Theune, NStZ 1999, 273, 274 m.w.Nachw.).
  • LG Kleve, 08.03.2017 - 150 Ks 1/15
  • LG Kleve, 23.01.2004 - 140 Ks 5/03
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Rechtsprechung
   BGH, 28.08.1997 - 4 StR 110/97   

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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NStZ 1998, 36
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 06.12.1995 - 3 StR 410/95

    DDR - Gesamtstrafe - Wiedervereinigung - Hauptstrafe

    Auszug aus BGH, 28.08.1997 - 4 StR 110/97
    Indes stellt der als Verbrechenstatbestand (§ 1 Abs. 3 Satz 2 StGB -DDR) ausgestaltete § 121 Abs. 2 StGB -DDR trotz der Bezeichnung als "schwerer Fall" einen eigenständigen Qualifikationstatbestand dar (vgl. DDR-Lehrbuch Strafrecht AT, 1978, 5.133 ["Qualifizierung"]; so auch BGH NStZ 1996, 275 für § 148 Abs. 2 StGB -DDR mit Anm. Dölling NStZ 1997, 77 ; vgl. auch Strafrecht der DDR, Lehrkommentar Bd. II, 1969, zu § 213 Abs. 2 Ziff. 4 [a.F.] Anm. 6 [mehrfacher ungesetzlicher Grenzübertritt: "Tatbestandsmerkmal"]); deshalb ist wegen Vergewaltigung im schweren Fall zu verurteilen (vgl. Heymann, Pompoes, Schindler NJ 1968, 458; BGH, Beschluß vom 21. Juni 1996 - 3 StR 76/96).

    Der jetzt zur Entscheidung berufene Tatrichter wird aus den drei neu festzusetzenden Einzelstrafen eine Gesamtstrafe gemäß §§ 53, 54 StGB zu bilden haben (vgl. BGH NStZ 1996, 275 ; Lackner StGB 22. Aufl. § 2 Rdn. 30 a).

  • BGH, 19.11.1996 - 5 StR 491/96

    Anwendbarkeit deutschen Strafrechts auf DDR Straftaten

    Auszug aus BGH, 28.08.1997 - 4 StR 110/97
    Aufgrund der erhöhten Strafdrohung des § 121 Abs. 2 StGB -DDR (Freiheitsstrafe von zwei bis zu zehn Jahren) ist gemäß § 82 Abs. 1 Ziff. 4, Abs. 3 Satz 2 StGB -DDR von einer fünfzehnjährigen Strafverfolgungs-Verjährungsfrist auszugehen (vgl. BGH, Beschluß vom 19. November 1996 - 5 StR 491/96 zu § 121 Abs. 2 Ziff. 1 StGB -DDR).

    Der Verurteilung für die im Jahre 1983 begangenen Taten hat das Landgericht rechtsfehlerfrei das Strafrecht der DDR - § 121 Abs. 1, 2 Ziff. 3 StGB -DDR - als das für den Angeklagten günstigere (vgl. BGHSt 37, 320, 322; 38, 18, 20) zugrundegelegt, nachdem es ohne Rechtsfehler davon ausgegangen ist, daß minder schwere Fälle der Vergewaltigung (§ 177 Abs. 2 StGB a.F.) nicht vorliegen (vgl. BGH, Beschluß vom 19. November 1996 - 5 StR 491/96).

  • BGH, 18.01.1994 - 1 StR 740/93

    Verjährung für DDR-Alttaten, die vor dem Beitritt noch nicht verjährt waren;

    Auszug aus BGH, 28.08.1997 - 4 StR 110/97
    Die Beurteilung der Verfolgungsverjährung von DDR-Alttaten richtet sich nach Art. 315 a EGStGB i.d.F. des Einigungsvertrages (BGHSt 40, 48, 56).
  • BGH, 03.07.1991 - 5 StR 209/91

    Anwendung von DDR-Strafrecht (keine Berücksichtigung von politischen

    Auszug aus BGH, 28.08.1997 - 4 StR 110/97
    Der Verurteilung für die im Jahre 1983 begangenen Taten hat das Landgericht rechtsfehlerfrei das Strafrecht der DDR - § 121 Abs. 1, 2 Ziff. 3 StGB -DDR - als das für den Angeklagten günstigere (vgl. BGHSt 37, 320, 322; 38, 18, 20) zugrundegelegt, nachdem es ohne Rechtsfehler davon ausgegangen ist, daß minder schwere Fälle der Vergewaltigung (§ 177 Abs. 2 StGB a.F.) nicht vorliegen (vgl. BGH, Beschluß vom 19. November 1996 - 5 StR 491/96).
  • BGH, 12.02.1991 - 5 StR 523/90

    Bestimmung des milderen Gesetzes gegenüber StGB -DDR

    Auszug aus BGH, 28.08.1997 - 4 StR 110/97
    Der Verurteilung für die im Jahre 1983 begangenen Taten hat das Landgericht rechtsfehlerfrei das Strafrecht der DDR - § 121 Abs. 1, 2 Ziff. 3 StGB -DDR - als das für den Angeklagten günstigere (vgl. BGHSt 37, 320, 322; 38, 18, 20) zugrundegelegt, nachdem es ohne Rechtsfehler davon ausgegangen ist, daß minder schwere Fälle der Vergewaltigung (§ 177 Abs. 2 StGB a.F.) nicht vorliegen (vgl. BGH, Beschluß vom 19. November 1996 - 5 StR 491/96).
  • BGH, 15.12.1988 - 4 StR 535/88

    Erfordernis einer sachverständigen Beratung hinsichtlich der Frage der

    Auszug aus BGH, 28.08.1997 - 4 StR 110/97
    Weder das Tatgeschehen noch die Person des Angeklagten mußten der Strafkammer Veranlassung geben, sich insoweit sachverständig beraten zu lassen (vgl. BGHR StGB § 21 Sachverständiger 8 m.w.N.).
  • BGH, 21.06.1996 - 3 StR 76/96

    Entfallen des Schuldspruchs durch Beschränkung der Strafverfolgung

    Auszug aus BGH, 28.08.1997 - 4 StR 110/97
    Indes stellt der als Verbrechenstatbestand (§ 1 Abs. 3 Satz 2 StGB -DDR) ausgestaltete § 121 Abs. 2 StGB -DDR trotz der Bezeichnung als "schwerer Fall" einen eigenständigen Qualifikationstatbestand dar (vgl. DDR-Lehrbuch Strafrecht AT, 1978, 5.133 ["Qualifizierung"]; so auch BGH NStZ 1996, 275 für § 148 Abs. 2 StGB -DDR mit Anm. Dölling NStZ 1997, 77 ; vgl. auch Strafrecht der DDR, Lehrkommentar Bd. II, 1969, zu § 213 Abs. 2 Ziff. 4 [a.F.] Anm. 6 [mehrfacher ungesetzlicher Grenzübertritt: "Tatbestandsmerkmal"]); deshalb ist wegen Vergewaltigung im schweren Fall zu verurteilen (vgl. Heymann, Pompoes, Schindler NJ 1968, 458; BGH, Beschluß vom 21. Juni 1996 - 3 StR 76/96).
  • BGH, 12.06.2001 - 5 StR 606/00

    Meerane; Kinderheim; Verletzung von Erziehungspflichten; Freiheitsberaubung;

    Ab diesem Zeitpunkt sind die §§ 78 ff. StGB anzuwenden (vgl. BGH NStZ 1998, 36) mit der Folge, daß nach § 78c Abs. 3 Satz 1 StGB für alle angetasteten Taten die § 78 Abs. 3 Nr. 4 StGB zu entnehmenden fünfjährigen Verjährungsfristen zu laufen begannen.
  • BGH, 06.02.2002 - 5 StR 476/01

    Anwendbarkeit des § 78b Abs. 1 Nr. 1 StGB auf DDR-Taten;

    An diesem Tag wurde gemäß Art. 315a Abs. 1 Satz 3 erster Halbsatz EGStGB der Lauf der Verjährung kraft Gesetzes unterbrochen; ab diesem Zeitpunkt gelten die §§ 78 ff. StGB (vgl. BGH NStZ 1998, 36; BGH NJ 2001, 493; BGH, Beschl. vom 18. März 1998 - 5 StR 65/98).
  • BGH, 01.07.2003 - 4 StR 75/03

    Strafverfolgungsverjährung von in der DDR begangenen Taten (Berechnungsgrundlage)

    Ab diesem Zeitpunkt sind die Verjährungsvorschriften der §§ 78 ff. StGB anzuwenden (vgl. BGH NStZ 1998, 36).

    Da sich die Verjährungsfrist nach der Strafdrohung des Gesetzes richtet, dessen Tat bestand die Tat verwirklicht (§ 78 Abs. 4 Satz 1 StGB), gilt für § 148 Abs. 1 StGB-DDR, der eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren androht, eine Verjährungsfrist von fünf Jahren (§ 78 Abs. 3 Nr. 4 StGB; vgl. BGH NStZ 1998, 36; 2003, 84).

  • BGH, 09.02.2000 - 5 StR 645/99

    Sexueller Mißbrauch von Kindern; Verjährung; Zulässige Strafschärfung wegen

    Jedoch ist vor Inkrafttreten des 2. Verjährungsgesetzes am 30. September 1993 auf der Grundlage der nun maßgeblichen fünfjährigen Verjährungsfrist nach § 78 Abs. 3 Nr. 4 StGB i.V.m. § 148 Abs. 1 StGB-DDR absolute Verjährung (§ 78c Abs. 3 Satz 2 StGB) eingetreten (vgl. BGH NStZ 1998, 36; BGH, Beschluß vom 18. März 1998 - 5 StR 65/98 -).
  • BGH, 16.02.2005 - 2 StR 492/04

    Milderes Recht (StGB; StGB-DDR; Vergewaltigung); Verjährung; Unterbrechung

    Die Verjährung wurde deshalb an diesem Tag unterbrochen (Art. 315 a Abs. 1 Satz 3 1. Halbsatz EGStGB), danach lief die fünfjährige Verjährungsfrist des § 78 Abs. 3 Nr. 4 StGB (vgl. BGHSt 47, 245, 246; BGH NStZ 1998, 36).
  • BGH, 07.02.2001 - 3 StR 3/01

    Verjährung einer vor der Wiedervereinigung begangenen Vergewaltigung; Frage nach

    Strafverfolgungsverjährung ist insoweit noch nicht eingetreten (vgl. allgemein zur Fristberechnung für in der ehemaligen DDR begangene Straftaten BGH NStZ 1998, 36):.
  • BGH, 23.11.2004 - 1 StR 449/04

    Aufrechterhaltung des Strafausspruchs durch das Revisionsgericht; strafschärfende

    Er ist daher (nur) wegen Nötigung und Mißbrauchs zu sexuellen Handlungen im schweren Fall in Tateinheit mit sexuellem Mißbrauch eines Kindes zu verurteilen (BGH, Beschluß vom 6. Oktober 1998 - 4 StR 262/98; vgl. auch BGH NStZ 1998, 36).
  • BGH, 06.10.1998 - 4 StR 262/98

    Sexualstraftaten nach dem DDR-Strafrecht; Voraussetzungen an die

    Er ist daher (nur) wegen Nötigung zu sexuellen Handlungen im schweren Fall in Tateinheit mit sexuellem Mißbrauch eines Kindes zu verurteilen (vgl. BGH, Urteil vom 28. August 1997- 4 StR 110/97; BG Schwerin NJ 1968, 733 f.; Biebl/Holtzbecher/Schröder NJ 1972, 322, 324 f.; Heymann/Pompoes/Schindler NJ 1968, 458; Schlegel/Amboss/Michalski NJ 1985, 401 f.).
  • BGH, 18.03.1998 - 5 StR 65/98

    Verjährung von in der DDR begangenen Sexualstraftaten

    Der Tatrichter hat ersichtlich nicht bedacht, daß in der DDR begangene Taten des sexuellen Mißbrauchs von Kindern, die nach § 148 Abs. 1 StGB-DDR zu bestrafen sind, gemäß § 78 c Abs. 3 Satz 2, § 78 Abs. 3 Nr. 4 StGB - absolut - verjährt sind, sofern sie mehr als zehn Jahre vor Inkrafttreten des 2. Verjährungsgesetzes (BGBl I 1657) am 30. September 1993 beendet worden sind (vgl. BGH NStZ 1998, 36).
  • BGH, 21.10.1997 - 4 StR 483/97

    Verjährungsfrist bei Sexualdelikten im Gebiet der ehemaligen DDR

    Die achtjährige Verjährungsfrist des § 82 Abs. 1 Nr. 3 StGB-DDR wurde mit dem Wirksamwerden des Beitritts - also am 3. Oktober 1990 - gemäß Art. 315 a Abs. 1 Satz 3 1. Halbs. EGStGB kraft Gesetzes unterbrochen; ab diesem Zeitpunkt gelten die §§ 78 ff. StGB (Urteil des Senats vom 28. August 1997 - 4 StR 110/97).
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Rechtsprechung
   BGH, 07.05.1997 - 2 StR 212/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,7538
BGH, 07.05.1997 - 2 StR 212/97 (https://dejure.org/1997,7538)
BGH, Entscheidung vom 07.05.1997 - 2 StR 212/97 (https://dejure.org/1997,7538)
BGH, Entscheidung vom 07. Mai 1997 - 2 StR 212/97 (https://dejure.org/1997,7538)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Erleichterung der Erreichbarkeit des Zweckes der Maßregel als Voraussetzung für die Anordnung des teilweisen Vorwegvollzugs der Strafe - Vorherige Untersuchungshaft als Rechtfertigung der Umkehrung der Vollstreckungsreihenfolge bei suchtkranken Angeklagten

  • rechtsportal.de

    StGB § 67

Papierfundstellen

  • NStZ 1998, 36
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 23.04.1991 - 4 StR 121/91

    Anrechnung der Untersuchungshaft bei teilweisem Vorwegvollzug der Strafe

    Auszug aus BGH, 07.05.1997 - 2 StR 212/97
    Auf den Mitangeklagten Jülich, der keine Revision eingelegt hat, ist diese Entscheidung nicht zu erstrecken (§ 357 StPO), da sie bei jedem Angeklagten auf individuellen Erwägungen beruht (BGH NJW 1991, 2431 f [BGH 23.04.1991 - 4 StR 121/91]).
  • BGH, 11.03.1994 - 2 StR 40/94

    Teilweiser Vorwegvollzug - Höchstpersönliche Rechtsgüter - Fortgesetzte Handlung

    Auszug aus BGH, 07.05.1997 - 2 StR 212/97
    Nach der Grundentscheidung des Gesetzgebers soll mit der Behandlung des süchtigen Rechtsbrechers möglichst umgehend begonnen werden, weil dies am ehesten einen dauerhaften Erfolg verspricht; eine Umkehrung der Vollstreckungsreihenfolge kommt nur in Betracht, wenn überzeugende Gründe dafür vorliegen (BGHR StGB § 67 Abs. 2 Vorwegvollzug, teilweiser 13 m.w.N.).
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