Weitere Entscheidungen unten: BGH, 31.03.1998 | BGH, 08.04.1998

Rechtsprechung
   BGH, 01.04.1998 - 3 StR 54/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,5869
BGH, 01.04.1998 - 3 StR 54/98 (https://dejure.org/1998,5869)
BGH, Entscheidung vom 01.04.1998 - 3 StR 54/98 (https://dejure.org/1998,5869)
BGH, Entscheidung vom 01. April 1998 - 3 StR 54/98 (https://dejure.org/1998,5869)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Wiederholte Abspielen eines inkriminierten Liedes im Verlauf der Demonstration

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 90 a

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1998, 407
  • NStZ 1998, 408
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 07.03.1990 - 1 BvR 266/86

    Bundesflagge

    Auszug aus BGH, 01.04.1998 - 3 StR 54/98
    Die Strafbarkeit des Angeklagten nach § 90 a Abs. 1 Nr. 1 und 2 StGB ist auch dann begründet, wenn das wiederholte Abspielen des inkriminierten Liedes im Verlauf der Demonstration dem sog. Wirkbereich eines Kunstwerks mit der Folge zugerechnet wird, daß der Schutz der Kunstfreiheit berührt ist (vgl. BVerfGE 81, 278, 292 und 298, 306; 31, 173, 189; Henschel NJW 1990, 1937, 1939, 1942).
  • BVerfG, 28.11.2011 - 1 BvR 917/09

    Zum Schutz der Meinungsfreiheit bei der strafrechtlichen Beurteilung von

    Zielrichtung des vorliegend angewandten § 90a StGB wie sämtlicher Staatsschutznormen ist es, den Bestand der Bundesrepublik Deutschland, ihrer Länder und ihrer verfassungsgemäßen Ordnung zu gewährleisten und zu erhalten (vgl. BGHSt 6, 324 ; BGH, Beschluss vom 1. April 1998 - 3 StR 54/98 -, NStZ 1998, S. 408; Laufhütte/Kuschel, in: Leipziger Kommentar zum StGB, 12. Aufl. 2007, § 90a Rn. 1; Würtenberger, JZ 1979, S. 309 ; Schröder, JZ 1979, S. 89 f.; Roggemann, JZ 1992, S. 934 ).
  • BGH, 18.08.2000 - 3 StR 433/99

    Verunglimpfung des Staates; Beschimpfen; Schutzgut Ansehen der Bundesrepublik

    Mit dieser Abgrenzung, auf die es aber für die Bedeutung des Grundrechts auf Meinungsfreiheit entscheidend ankommt (vgl. auch BVerfGE 47, 198, 231; 69, 257, 269; BGHR StGB § 90 a Kunstfreiheit 1), haben sich Landgericht und Oberlandesgericht nicht auseinandergesetzt, obwohl erhebliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, daß jedenfalls einige der beanstandeten Äußerungen der Angeklagten nur harte politische Kritik darstellen.
  • BGH, 15.10.2002 - 3 StR 270/02

    Verurteilung des Rechtsextremisten Roeder im Schuldspruch rechtskräftig

    Es durfte aber auch berücksichtigen, daß die Bundesrepublik Deutschland als rechtsstaatlich verfaßte Demokratie in ihrem von der inneren Zustimmung ihrer Bürger abhängigen Bestand auf ein Mindestmaß an Achtung dieser Bürger ihr gegenüber angewiesen ist, auch um die Grundrechtsausübung wirksam gewährleisten zu können (vgl. BGHR StGB § 90 a Kunstfreiheit 1), zumal der Angeklagte die in seinem Offenen Brief angesprochenen politischen Anliegen auch in einer vom Grundrecht der Meinungsäußerungsfreiheit gedeckten Form hätte verbreiten können, ohne daß ihm dadurch ein Verzicht auf gedankliche Teile seiner Äußerungen zugemutet werden würde (vgl. BVerfGE 47, 198, 233).
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Rechtsprechung
   BGH, 31.03.1998 - 5 StR 50/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,5229
BGH, 31.03.1998 - 5 StR 50/98 (https://dejure.org/1998,5229)
BGH, Entscheidung vom 31.03.1998 - 5 StR 50/98 (https://dejure.org/1998,5229)
BGH, Entscheidung vom 31. März 1998 - 5 StR 50/98 (https://dejure.org/1998,5229)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NStZ 1998, 407
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 04.06.1991 - 1 StR 254/91

    Voraussetzung für eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus bei

    Auszug aus BGH, 31.03.1998 - 5 StR 50/98
    Diese Neigung muß noch nicht den Grad einer physischen Abhängigkeit erreicht haben (BGHR StGB § 64 Hang 4; Tröndle StGB 48. Auflage, § 64 RdNr. 3).
  • BGH, 14.10.1971 - 4 StR 366/71

    Anordnung der Unterbringung eines Trinkers - Befreiung vom Hang zum

    Auszug aus BGH, 31.03.1998 - 5 StR 50/98
    Hang im Sinne von § 64 StGB ist nicht nur eine chronische, auf körperlicher Sucht beruhende Abhängigkeit, sondern es genügt eine 'eingewurzelte, aufgrund psychischer Disposition bestehende oder durch Übung erworbene intensive Neigung, immer wieder ... Alkohol oder andere Rauschmittel im Übermaß zu sich zu nehmen' (BGH JZ 1971, 788 m.w.N.; Lackner StGB 22. Auflage, § 64 RdNr. 2).
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Rechtsprechung
   BGH, 08.04.1998 - 2 StR 34/98   

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https://dejure.org/1998,6853
BGH, 08.04.1998 - 2 StR 34/98 (https://dejure.org/1998,6853)
BGH, Entscheidung vom 08.04.1998 - 2 StR 34/98 (https://dejure.org/1998,6853)
BGH, Entscheidung vom 08. April 1998 - 2 StR 34/98 (https://dejure.org/1998,6853)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NStZ 1998, 407
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 28.05.1997 - 2 StR 206/97

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt bei gelegentlichem oder

    Auszug aus BGH, 08.04.1998 - 2 StR 34/98
    Gelegentliches oder auch häufigeres Sichbetrinken in Verbindung mit im Rausch begangenen Straftaten reicht dafür nicht aus; ein Hang liegt erst vor, wenn das Verlangen nach übermäßigem Alkoholgenuß den Grad einer psychischen Abhängigkeit erreicht hat (BGHR StGB § 64 Abs. 1 Hang 1, 6 m.w.N.; Hanack in LK 11. Aufl. § 64 Rdn. 40).
  • BGH, 27.04.1989 - 4 StR 157/89

    Anordnung nach § 64 Strafgesetzbuch (StGB) auf Grund gelegentlichen oder

    Auszug aus BGH, 08.04.1998 - 2 StR 34/98
    Gelegentliches oder auch häufigeres Sichbetrinken in Verbindung mit im Rausch begangenen Straftaten reicht dafür nicht aus; ein Hang liegt erst vor, wenn das Verlangen nach übermäßigem Alkoholgenuß den Grad einer psychischen Abhängigkeit erreicht hat (BGHR StGB § 64 Abs. 1 Hang 1, 6 m.w.N.; Hanack in LK 11. Aufl. § 64 Rdn. 40).
  • BGH, 27.10.2000 - 2 StR 381/00

    Voraussetzungen für Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

    Hierfür reicht gelegentliches oder auch häufiges Sichbetrinken nicht aus; ein Hang liegt vielmehr erst vor, wenn das Verlangen nach übermäßigem Alkoholgenuß den Grad einer psychischen Abhängigkeit erreicht hat (BGH NStZ 1998, 407; BGHR StGB § 64 Abs. 1 Hang 1, 6 m.w.N.).
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