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   OLG Düsseldorf, 24.02.1998 - 5 Ss 409/97 - 13/98 I   

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OLG Düsseldorf, 24.02.1998 - 5 Ss 409/97 - 13/98 I (https://dejure.org/1998,19792)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 24.02.1998 - 5 Ss 409/97 - 13/98 I (https://dejure.org/1998,19792)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 24. Februar 1998 - 5 Ss 409/97 - 13/98 I (https://dejure.org/1998,19792)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1998, 412
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Bamberg, 22.02.2011 - 3 Ss 136/10

    Subjektiver Tatbestand bei exhibitionistischer Handlung und Erregung öffentlichen

    Während für den Belästigungserfolg ein bedingt vorsätzliches Handeln ausreichend ist, muss der Täter hinsichtlich der konkreten Wahrnehmung der sexuellen Handlung durch eine andere Person mit direktem Vorsatz handeln, weil ohne die tatsächliche Herstellung einer optischen Beziehung zu dem Tatopfer und ohne das sichere Wissen des Täters um die konkrete Existenz dieser Beziehung von einer absichtsvollen "Exhibition" im Sinne der von § 183 Abs. 1 StGB vorausgesetzten Zurschaustellung der Entblößung in der Absicht sexueller Erregung schon begrifflich nicht ausgegangen werden kann (u.a. Anschluss an BGH StraFo 2007, 471 = NStZ-RR 2007, 374 und OLG Düsseldorf NStZ 1998, 412 f. = StraFo 1998, 277 f.).

    Während für den erforderlichen tatbestandsmäßigen Belästigungserfolg bereits ein bedingt vorsätzliches Handeln ausreichend ist, muss der Täter hinsichtlich der konkreten Wahrnehmung der sexuellen Handlung durch eine andere Person nach zutreffender und - soweit ersichtlich - einhelliger Auffassung in Rechtsprechung und Schrifttum mit direktem Vorsatz handeln, weil ohne die tatsächliche Herstellung einer optischen Beziehung zu dem Tatopfer und ohne das sichere Wissen des Täters um die konkrete Existenz dieser Beziehung von einer absichtsvollen "Exhibition" im Sinne der von § 183 Abs. 1 StGB vorausgesetzten Zurschaustellung der Entblößung in der Absicht sexueller Erregung schon begrifflich nicht ausgegangen werden kann (BGH StraFo 2007, 471 = NStZ-RR 2007, 374; OLG Düsseldorf NStZ 1998, 412 f. = StraFo 1998, 277 f.; OLG Karlsruhe Justiz 1991, 93 f.; im Ergebnis jeweils ebenso Fischer § 183 Rn. 7; Schönke/Schröder- Perron/Eisele § 183 Rn. 3 a.E., 5; MüKo/ Hörnle § 183 Rn. 7, 12; LK- Laufhütte/Roggenbuck § 183 Rn. 2: "Das bloße Inkaufnehmen der Möglichkeit, dass andere die sexuelle Manipulation am Geschlechtsteil sehen, reicht nicht aus" und SK- Wolters § 183 Rn. 2).

  • OLG Hamm, 08.11.2012 - 3 RVs 67/12

    Anforderungen an einen Strafantrag; Anforderungen an die Urteilsgründe bei

    Eine exhibitionistische Handlung im Sinne der vorgenannten Vorschrift liegt nach der höchstrichterlichen und obergerichtlichen Rechtsprechung, der sich der Senat anschließt, sowie der in der Literatur überwiegend vertretenen Auffassung nur dann vor, wenn der (männliche) Täter einem anderen ohne dessen Einverständnis sein entblößtes Glied in der Absicht vorweist, sich allein dadurch oder zusätzlich durch die Reaktion des anderen sexuell zu erregen, seine Erregung zu steigern oder zu befriedigen (BGH, Urteil vom 5. September 1995 - 1 StR 396/95 - ; BGH bei Holtz, MDR 1983, 619 [622]; BayObLG, NJW 1999, 72; OLG Düsseldorf, NStZ 1998, 412; OLG Bamberg, BeckRS 2011, 07219; Laufhütte/Roggenbuck in: Leipziger Kommentar zum StGB, 12. Aufl., § 183 Rdnr. 2; SK-StGB/Wolters, § 183 Rdnr. 2; Fischer, a.a.O., § 183 Rdnr. 5), wobei es für die Tatbestandsverwirklichung unschädlich ist, wenn der Täter zusätzlich zu dieser Erregungs-/Befriedigungsabsicht eine spätere freiwillige sexuelle Zuwendung seines Opfers erhofft (so wohl i.E. BayObLG, a.a.O.; ebenso Laufhütte/Roggenbuck, a.a.O., Rdnr. 3; Fischer, a.a.O.).
  • OLG Köln, 14.11.2006 - 81 Ss 108/06
    Erforderlich ist insoweit direkter Vorsatz (OLG Düsseldorf NJW 1977, 262; NStZ 1998, 412; Tröndle/Fischer a.a.O., § 183 Rn. 7).
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