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   BGH, 06.05.1998 - 1 StR 194/98   

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https://dejure.org/1998,5532
BGH, 06.05.1998 - 1 StR 194/98 (https://dejure.org/1998,5532)
BGH, Entscheidung vom 06.05.1998 - 1 StR 194/98 (https://dejure.org/1998,5532)
BGH, Entscheidung vom 06. Mai 1998 - 1 StR 194/98 (https://dejure.org/1998,5532)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NStZ 1998, 458
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 29.04.1997 - 1 StR 511/95

    BGH verneint Erfahrungssatz über die erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit

    Auszug aus BGH, 06.05.1998 - 1 StR 194/98
    Im Rahmen dieser Erörterung durfte die Kammer aufgrund der als glaubhaft angesehenen Aussagen des Geschädigten wesentlich auf das Erscheinungsbild des Angeklagten und sonstige psychodiagnostische Kriterien abstellen und angesichts des Gewichts dieser Kriterien zu der Überzeugung gelangen, daß der Angeklagte nicht in strafrechtlich relevanter Weise alkoholisiert war (vgl. BGHSt 43, 66, 69 f.).
  • BGH, 06.03.1997 - 1 StR 8/97

    Zulässigkeit der Zurückweisung einer vom Tatrichter für unglaubwürdig gehaltenen

    Auszug aus BGH, 06.05.1998 - 1 StR 194/98
    Nach einer solchen Berechnung, bei der nicht das geringstmögliche Resorptionsdefizit von 10 % und der minimale stündliche Abbau von 0, 1 o/oo angesetzt, sondern von einem Resorptionsdefizit von 30 % und einem stündlichen Abbau von 0, 2 o/oo zuzüglich eines Sicherheitszuschlages von 0, 2 o/oo auszugehen ist (ständ. Rspr.; vgl. BGH NStZ-RR 1997, 226; BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 7, 8, 18) hätte sich unter Zugrundelegung der Trinkmengenangaben des Angeklagten bei der ersten polizeilichen Vernehmung ein Blutalkoholgehalt zwischen 2, 8 o/oo und 4, 5 o/oo ergeben.
  • BGH, 25.08.1987 - 4 StR 224/87

    Nichtzulassung einer Nebenklage gegen einen Jugendlichen

    Auszug aus BGH, 06.05.1998 - 1 StR 194/98
    Nach einer solchen Berechnung, bei der nicht das geringstmögliche Resorptionsdefizit von 10 % und der minimale stündliche Abbau von 0, 1 o/oo angesetzt, sondern von einem Resorptionsdefizit von 30 % und einem stündlichen Abbau von 0, 2 o/oo zuzüglich eines Sicherheitszuschlages von 0, 2 o/oo auszugehen ist (ständ. Rspr.; vgl. BGH NStZ-RR 1997, 226; BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 7, 8, 18) hätte sich unter Zugrundelegung der Trinkmengenangaben des Angeklagten bei der ersten polizeilichen Vernehmung ein Blutalkoholgehalt zwischen 2, 8 o/oo und 4, 5 o/oo ergeben.
  • BGH, 14.04.1987 - 4 StR 203/87

    Gemeinschaftlicher schwerer Raub und gefährliche Körperverletzung - Zweifel an

    Auszug aus BGH, 06.05.1998 - 1 StR 194/98
    Nach einer solchen Berechnung, bei der nicht das geringstmögliche Resorptionsdefizit von 10 % und der minimale stündliche Abbau von 0, 1 o/oo angesetzt, sondern von einem Resorptionsdefizit von 30 % und einem stündlichen Abbau von 0, 2 o/oo zuzüglich eines Sicherheitszuschlages von 0, 2 o/oo auszugehen ist (ständ. Rspr.; vgl. BGH NStZ-RR 1997, 226; BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 7, 8, 18) hätte sich unter Zugrundelegung der Trinkmengenangaben des Angeklagten bei der ersten polizeilichen Vernehmung ein Blutalkoholgehalt zwischen 2, 8 o/oo und 4, 5 o/oo ergeben.
  • BGH, 18.07.1989 - 1 StR 151/89
    Auszug aus BGH, 06.05.1998 - 1 StR 194/98
    Nach einer solchen Berechnung, bei der nicht das geringstmögliche Resorptionsdefizit von 10 % und der minimale stündliche Abbau von 0, 1 o/oo angesetzt, sondern von einem Resorptionsdefizit von 30 % und einem stündlichen Abbau von 0, 2 o/oo zuzüglich eines Sicherheitszuschlages von 0, 2 o/oo auszugehen ist (ständ. Rspr.; vgl. BGH NStZ-RR 1997, 226; BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 7, 8, 18) hätte sich unter Zugrundelegung der Trinkmengenangaben des Angeklagten bei der ersten polizeilichen Vernehmung ein Blutalkoholgehalt zwischen 2, 8 o/oo und 4, 5 o/oo ergeben.
  • BGH, 08.10.1997 - 2 StR 478/97

    Grenzen gerichtlicher Beweiswürdigung bei nicht widerlegter Trinkmengenangaben

    Auszug aus BGH, 06.05.1998 - 1 StR 194/98
    Das Landgericht hat dem Angeklagten eine mögliche erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit nicht schon deswegen abgesprochen, weil es seine Trinkmengenangaben als unglaubwürdig angesehen hat (vgl. BGH StV 1998, 259).
  • BGH, 06.06.2002 - 1 StR 14/02

    Ablehnung eines Beweisantrages (eigene Sachkunde); Beweiswürdigung (verminderte

    Denn eine durch den Blutalkoholgehalt angezeigte, wirksam in den Blutkreislauf aufgenommene Alkoholmenge wirkt nach medizinischer Erfahrung auf jeden Menschen unterschiedlich (BGHSt 43, 66 (71 f.); vgl. auch BGH NStZ 1998, 458).
  • BGH, 26.11.1998 - 4 StR 406/98

    Darlegungsanforderungen bei der Aufklärungsrüge; Entbehrlichkeit der Berechnung

    Der aufgezeigte Rechtsfehler hat sich indes nicht zu Lasten des Angeklagten ausgewirkt: Das - sachverständig beratene - Landgericht hat die Frage erheblich verminderter Schuld auch mit Blick auf aussagekräftige psychodiagnostische Beweisanzeichen (vgl. BGHSt 43, 66, 69 ff.) geprüft und im Ergebnis zutreffend verneint: Zu Recht hervorgehoben hat es die fehlenden Ausfallerscheinungen in der Motorik sowie insbesondere das Leistungsverhalten des Angeklagten (vgl. BGH NStZ 1998, 458; Maatz StV 1998, 279, 282 f.).
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