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   BGH, 11.09.1997 - 4 StR 287/97   

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BGH, 11.09.1997 - 4 StR 287/97 (https://dejure.org/1997,2120)
BGH, Entscheidung vom 11.09.1997 - 4 StR 287/97 (https://dejure.org/1997,2120)
BGH, Entscheidung vom 11. September 1997 - 4 StR 287/97 (https://dejure.org/1997,2120)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NStZ 1998, 79
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 09.11.1995 - 4 StR 650/95

    Ausgleich besonderer Härten bei der Strafbemessung, wenn die Gesamtstrafenbildung

    Auszug aus BGH, 11.09.1997 - 4 StR 287/97
    Zwar hat der Senat entschieden, daß der Tatrichter, der mehrere Taten gleichzeitig abzuurteilen hat, Nachteile bei der Strafzumessung ausgleichen muß, wenn die Zäsurwirkung von Vorverurteilungen der Bildung einer einheitlichen Gesamtstrafe aus den wegen der abzuurteilenden Taten verhängten Strafen entgegensteht; er muß insoweit darauf achten, daß das Gesamtstrafübel den Unrechts- und Schuldgehalt der Taten nicht übersteigt (BGHSt 41, 310, 313 und BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Zäsurwirkung 11; ebenso BGH NStZ-RR 1996, 227 ; BGH, Beschluß vom 30. Januar 1996 - 1 StR 624/95).
  • BGH, 10.12.1981 - 4 StR 622/81

    Verurteilung wegen Diebstahls - Anordnung der Unterbringung in einer

    Auszug aus BGH, 11.09.1997 - 4 StR 287/97
    Bei einer vor der früheren Verurteilung begangenen Tat haben die Grundsätze der nachträglichen Gesamtstrafenbildung (§ 55 StGB ) Vorrang, so daß in der neuen Entscheidung lediglich die frühere Anordnung einer Maßregel aufrechtzuerhalten, nicht aber eine (weitere) neue Maßregel anzuordnen ist (BGHSt 30, 305 ; vgl. Horstkotte in LK StGB 10. Aufl. Rdn. 11 f.).
  • BGH, 21.03.1995 - 1 StR 768/94

    Unterlassen eines Hinweises auf die Möglichkeit einer Entziehung einer

    Auszug aus BGH, 11.09.1997 - 4 StR 287/97
    Ferner hätte angegeben werden müssen, welche zusätzlichen Tatsachen sich aus der unterbliebenen Beweiserhebung ergeben hätten und inwieweit die Entscheidung davon beeinflußt worden wäre (BGH, Beschl. v. 21. März 1995 - 1 StR 768/94; Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 43. Aufl. § 244 Rdn. 81 und Herdegen in KK/ StPO 3. Aufl. § 244 Rdn. 39, jew. m.w.N.).
  • BGH, 24.01.1990 - 2 StR 576/89

    Erfordernis der vollständigen und genauen Angabe der den Mangel enthaltenen

    Auszug aus BGH, 11.09.1997 - 4 StR 287/97
    Danach muß der Beschwerdeführer, der eine Verletzung des Verfahrensrechts geltend machen will, die den Mangel enthaltenden Tatsachen so vollständig und genau angeben, daß das Revisionsgericht aufgrund der Begründungsschrift prüfen kann, ob ein Verfahrensfehler vorliegt, wenn die behaupteten Tatsachen bewiesen werden (BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Beweiswürdigung 3 m.w.N.).
  • BGH, 08.11.1991 - 2 StR 409/91

    Bestellung als Pflichtverteidiger für das Wiedereinsetzungsverfahren -

    Auszug aus BGH, 11.09.1997 - 4 StR 287/97
    Wie der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs zu einer entsprechenden Fallgestaltung im Beschluß vom 8. November 1991 - 2 StR 409/91 - dargelegt hat, ist eine erneute Anordnung einer Maßregel nach § 64 StGB nicht möglich, wenn die frühere Tat bei der bereits getroffenen Anordnungsentscheidung insoweit hätte mitberücksichtigt werden können.
  • BGH, 18.01.1984 - 2 StR 360/83

    Strafbarkeit wegen Beihilfe zur Steuerverkürzung - Anforderungen an die Rüge der

    Auszug aus BGH, 11.09.1997 - 4 StR 287/97
    Auch im Rahmen dieser Rüge muß der vollständige Inhalt eines insoweit gestellten Beweisantrages mitgeteilt werden (BGH NStZ 1984, 329, 330).
  • BGH, 11.02.1988 - 4 StR 606/87

    Bildung einer Gesamtstrafe aus verschiedenen Einzelstrafen - Zäsurwirkung einer

    Auszug aus BGH, 11.09.1997 - 4 StR 287/97
    Damit kommt dieser Verurteilung aber auch keine Zäsurwirkung (mehr) zu (vgl. BGHSt 32, 190, 193; BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Zäsurwirkung 6), so daß die Strafe aus der Verurteilung vom 15. März 1995 gesamtstrafenfähig ist.
  • BGH, 11.09.1990 - 1 StR 293/90

    Zusammenhang zwischen Hang zum Alkoholmißbrauch und Tat

    Auszug aus BGH, 11.09.1997 - 4 StR 287/97
    Insoweit kann dahinstehen, ob die Voraussetzungen des § 64 StGB auch, soweit es den erforderlichen symptomatischen Zusammenhang zwischen dem bereits im Jahre 1991 seit längerer Zeit bestehenden Hang des Angeklagten, alkoholische Getränke im Übermaß zu sich zu nehmen, und der abgeurteilten Tat betrifft, durch die Feststellungen zu den Umständen der Tat und die im Urteil mitgeteilten bereits abgeurteilten späteren Taten hinreichend belegt sind (zu den Anforderungen vgl. BGHR StGB § 64 Abs. 1 Hang 2 m.N.).
  • BGH, 30.01.1996 - 1 StR 624/95

    Hauptverhandlung - Befragung eines Angeklagten - Mitangeklagter

    Auszug aus BGH, 11.09.1997 - 4 StR 287/97
    Zwar hat der Senat entschieden, daß der Tatrichter, der mehrere Taten gleichzeitig abzuurteilen hat, Nachteile bei der Strafzumessung ausgleichen muß, wenn die Zäsurwirkung von Vorverurteilungen der Bildung einer einheitlichen Gesamtstrafe aus den wegen der abzuurteilenden Taten verhängten Strafen entgegensteht; er muß insoweit darauf achten, daß das Gesamtstrafübel den Unrechts- und Schuldgehalt der Taten nicht übersteigt (BGHSt 41, 310, 313 und BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Zäsurwirkung 11; ebenso BGH NStZ-RR 1996, 227 ; BGH, Beschluß vom 30. Januar 1996 - 1 StR 624/95).
  • BGH, 30.03.1992 - 4 StR 108/92

    Drogenabhängigkeit - Alkoholabhängigkeit - Verminderung der Steuerungsfähigkeit -

    Auszug aus BGH, 11.09.1997 - 4 StR 287/97
    Bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 64 StGB ist die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt zwar auch dann anzuordnen, wenn die Maßregel schon in einem anderen Verfahren angeordnet worden ist, mit der Folge, daß die frühere Anordnung mit der Rechtskraft der späteren gemäß § 6 f StGB erledigt ist (vgl. BGH NStZ 1992, 432 ).
  • BGH, 06.03.1996 - 2 StR 36/96

    Gesamtstrafe - Zäsurwirkung von Vorverurteilungen - Serie gleichgelagerter

  • BGH, 07.12.1983 - 1 StR 148/83

    Angeklagter - Straftat zwischen zwei rechtskräftigen Verurteilungen zu

  • BGH, 14.11.1995 - 4 StR 639/95

    Fehlende Einsicht in das Unrecht - Gefährdung der Verteidigungsposition -

  • BGH, 30.10.1981 - 3 StR 334/81

    Anforderungen an die Ablehnung eines Beweisantrages auf Vernehmung eines Zeugen

  • BGH, 25.03.1998 - 3 StR 686/97

    Aussageverweigerung eines Zeugen bzgl. sexuellen Mißbrauchs von Kindern

    Dies gilt nicht nur im Falle einer ausdrücklich auf einen Verstoß gegen § 244 Abs. 3 StPO gestützten Verfahrensrüge, sondern auch dann, wenn die fehlerhafte Ablehnung eines Beweisantrags - wie hier - allein mit der Aufklärungsrüge (§ 244 Abs. 2 StPO) und nicht als Verletzung des Beweisantragsrechts beanstandet wird (vgl. BGH NStZ 1984, 329, 330; BGH, Urteil vom 11. September 1997 - 4 StR 287/97, Urteilsabdruck S. 5).
  • BGH, 07.03.2012 - 1 StR 6/12

    Rechtsfehlerhafte aber nicht willkürliche Annahme der Zuständigkeit durch eine

    Vielmehr kann, worauf auch der Generalbundesanwalt in seiner Antragsschrift zutreffend hinweist, der Inhalt früherer Einlassungen zulässigerweise auch durch Vorhalt in die Hauptverhandlung eingeführt werden (vgl. BGH, Urteil vom 11. September 1997 - 4 StR 287/97; BayObLG, Beschluss vom 22. März 1999 - 5 St RR 35/99; Kuckein in KK, aaO § 344 Rn. 58 mwN).
  • BGH, 25.11.2010 - 3 StR 406/10

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; nachträgliche Bildung der

    In diesem Fall haben die Grundsätze der nachträglichen Gesamtstrafenbildung Vorrang vor der Regelung des § 67f StGB (st. Rspr.; BGH, Urteil vom 10. Dezember 1981 - 4 StR 622/81, BGHSt 30, 305; Beschluss vom 8. November 1991 - 2 StR 401/91; Urteil vom 11. September 1997 - 4 StR 287/97, BGHR StGB § 64 Anordnung 4).

    Im Übrigen ist diese Rechtsprechung, soweit sie eine "zwingende Anordnung" verlangt (ebenso BGH, Urteil vom 11. September 1997 - 4 StR 287/97, BGHR StGB § 64 Anordnung 4; Urteil vom 12. September 2001 - 3 StR 313/01; Beschluss vom 5. September 2006 - 3 StR 305/06, NStZ-RR 2007, 38), durch das Gesetz zur Sicherung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus und in einer Entziehungsanstalt vom 16. Juli 2007 (BGBl. I S. 1327) ohnehin überholt, da seither die Maßregelanordnung im Ermessen des Gerichts steht.

  • BGH, 09.11.2017 - 1 StR 456/17

    Vorwegvollzug eines Teils der Strafe vor der Maßregel (mögliches Absehen vom

    Denn die jetzt abgeurteilte Tat wurde vor der früheren, die Maßregel anordnenden Verurteilung des Angeklagten begangen, weswegen die Grundsätze der nachträglichen Gesamtstrafenbildung Vorrang vor der Regelung des § 67f StGB haben (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 27. September 2016 - 5 StR 417/16, StV 2017, 575 mwN und vom 25. November 2010 - 3 StR 406/10, NStZ-RR 2011, 105; Urteil vom 11. September 1997 - 4 StR 287/97, BGHR StGB § 64 Anordnung 4).
  • BGH, 23.06.2009 - 5 StR 149/09

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; nachträgliche Bildung der

    Neben der gemäß § 55 Abs. 2 Satz 1 StGB zutreffend erfolgten Aufrechterhaltung der Anordnung der Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus ist die erneute - doppelte - Anordnung einer Maßregel mit gleichem Inhalt nicht zulässig (vgl. BGHSt 30, 305, 307; 42, 306, 309; BGHR StGB § 55 Abs. 2 Aufrechterhalten 4; BGH NZV 1997, 183; NStZ 1998, 79; BGH, Beschlüsse vom 8. November 1991 - 2 StR 409/91 und vom 22. Juli 2005 - 2 StR 258/05).
  • BGH, 13.01.2011 - 3 StR 337/10

    Beweiswürdigung (Freispruch); Verfahrensrüge wegen Ablehnung eines Beweisantrags

    a) Ist ein Beschwerdeführer der Ansicht, der Tatrichter habe einen Beweisantrag zu Unrecht abgelehnt, so steht es ihm grundsätzlich frei, entweder die Verletzung des Beweisantragsrechts zu rügen oder geltend zu machen, das Gericht habe durch die Nichterhebung des Beweises seine aus § 244 Abs. 2 StPO folgende Aufklärungspflicht verletzt (BGH, Urteil vom 25. März 1998 - 3 StR 686/97, NJW 1998, 2229; Urteil vom 11. September 1997 - 4 StR 287/97, NStZ 1998, 79; Urteil vom 18. Januar 1984 - 2 StR 360/83, NStZ 1984, 329).
  • BGH, 04.06.2019 - 1 StR 81/19

    Aufrechterhalten einer Maßregel bei nachträglicher Gesamtstrafenbildung

    Es hat bei der Entscheidung über die Anordnung der Maßregel aber nicht bedacht, dass die Grundsätze der nachträglichen Gesamtstrafenbildung Vorrang vor der Regelung des § 67f StGB haben (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 9. November 2017 - 1 StR 456/17 Rn. 9, BGHR StGB § 67 Abs. 2 Vorwegvollzug, Absehen 1; vom 27. September 2016 - 5 StR 417/16 und vom 25. November 2010 - 3 StR 406/10 Rn. 3; Urteil vom 11. September 1997 - 4 StR 287/97 Rn. 16, BGHR StGB § 64 Anordnung 4) und deswegen die Maßregel aus dem Urteil des Amtsgerichts Rosenheim aufrechtzuerhalten gewesen wäre.

    Die neuerlich angeordnete Maßregel hat deswegen zu entfallen (vgl. BGH, Urteile vom 10. Dezember 1981 - 4 StR 622/81, BGHSt 30, 305 und vom 11. September 1997 - 4 StR 287/97 Rn. 16, BGHR StGB § 64 Anordnung 4; Beschluss vom 27. September 2016 - 5 StR 417/16).

  • BGH, 10.09.2003 - 1 StR 147/03

    Grundsätze der nachträglichen Gesamtsstrafenbildung (Vorrang vor § 67 f StGB);

    Denn auch insoweit haben die Grundsätze der nachträglichen Gesamtsstrafenbildung (§ 55 StGB) Vorrang vor § 67 f StGB, so daß in der neuen Entscheidung lediglich die frühere Anordnung der Maßregel aufrechtzuerhalten, nicht aber eine neue Maßregel anzuordnen ist (BGHSt 30, 305; BGH NStZ 1998, 79).
  • BGH, 09.02.2022 - 1 StR 369/21

    Gesamtstrafenbildung (Härteausgleich bei bereits vollstreckter Vorverurteilung:

    Indessen gilt der Gedanke des § 55 Abs. 2 StGB für sämtliche Konstellationen, in denen die frühere Tat bei der bereits getroffenen Anordnungsentscheidung der Maßregel hätte mitberücksichtigt werden können, in denen also grundsätzlich die Voraussetzungen für eine nachträgliche Gesamtstrafenbildung vorlagen (BGH, Beschluss vom 6. Juli 2010 - 5 StR 142/10, BGHR StPO § 55 Abs. 2 Aufrechterhalten 11 Rn. 3; Urteile vom 11. September 1997 - 4 StR 287/97 Rn. 16 und vom 10. Dezember 1981 - 4 StR 622/81, BGHSt 30, 305, 306 f.).
  • BGH, 06.07.2010 - 5 StR 142/10

    Mord; Sicherungsverwahrung (Aufrechterhaltung der Maßregelanordnung bei

    Indessen gilt der Gedanke des § 55 Abs. 2 Satz 1 StGB für sämtliche Konstellationen, in denen die frühere Tat bei der bereits getroffenen Anordnungsentscheidung hätte mitberücksichtigt werden können (vgl. BGHR StGB § 64 Anordnung 4; Rissing-van Saan in LK 12. Aufl. § 55 Rdn. 58).
  • BGH, 05.09.2006 - 3 StR 305/06

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (erneute Anordnung neben

  • BGH, 25.11.2020 - 5 StR 435/20

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Bewertungseinheit); Einziehung von

  • BGH, 27.09.2016 - 5 StR 417/16

    Strafverfahren wegen Betäubungsmitteldelikten: Anordnung der Unterbringung in

  • BGH, 22.07.2005 - 2 StR 258/05

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Aufrechterhaltung einer

  • BGH, 20.01.2006 - 2 StR 566/05

    Überzeugungsbildung; Beweiswürdigung (Ausschluss ernstlich in Betracht kommender

  • OLG Hamm, 01.04.2008 - 3 Ss 43/08

    Härteausgleich; Verschlechterungsverbot

  • BGH, 21.10.1999 - 4 StR 278/99

    Gesamtstrafenbildung; Zäsur; Schuldangemessenheit

  • BGH, 06.12.2017 - 4 StR 358/17

    Erledigterklärung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt im Rahmen einer

  • OLG München, 03.11.2008 - 5St RR 209/08

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt: Unterbleiben einer

  • KG, 27.06.2001 - 1 Ss 13/99
  • KG, 20.11.2000 - 1 Ss 337/00
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