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   BGH, 11.03.1998 - 3 StR 43/98   

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BGH, 11.03.1998 - 3 StR 43/98 (https://dejure.org/1998,8879)
BGH, Entscheidung vom 11.03.1998 - 3 StR 43/98 (https://dejure.org/1998,8879)
BGH, Entscheidung vom 11. März 1998 - 3 StR 43/98 (https://dejure.org/1998,8879)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Unerlaubter Besitz und unerlaubtes Führen einer halbautomatischen Selbstladewaffe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1998, 369
  • StV 1998, 377
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 26.05.1981 - 1 StR 48/81

    Dieter Zlof

    Auszug aus BGH, 11.03.1998 - 3 StR 43/98
    Zwar muß sich die Revisionsbegründung bei einer solchen Rüge nicht mit der Frage des Zusammenhangs zwischen dem (behaupteten) Verfahrensverstoß und der Sachentscheidung befassen, sie muß jedoch Tatsachen vortragen, die dem Revisionsgericht die Prüfung eines Beruhens ermöglichen (BGHSt 30, 131, 135) [BGH 26.05.1981 - 1 StR 48/81].
  • BGH, 26.06.1996 - 3 StR 199/95

    Verfahrenseinstellung - Überlanges Verfahren - Verletzung des

    Auszug aus BGH, 11.03.1998 - 3 StR 43/98
    Ein Vergleich mit dem dem Beschluß des Senats vom 26. Juni 1996 - 3 StR 199/95 (NJW 1996, 2739) zugrundeliegenden Sachverhalt verbietet sich schon deshalb, weil dort ein Zeitraum von über 11 Jahren zwischen Tatbeendigung und dem tatrichterlichen Urteil lag (hier nur 5 Jahre und 10 Monate) und weil dort darüber hinaus eine weitere erhebliche Verfahrensdauer nach Zurückverweisung zu erwarten war.
  • BGH, 24.07.1997 - 1 StR 351/97

    Beziehung von Wahnvorstellungen zum Tatmotiv und Handlungsverlauf - Beurteilung

    Auszug aus BGH, 11.03.1998 - 3 StR 43/98
    Soweit in dem Sachvortrag der Revision zur Begründung des Einstellungsantrags eine Rüge der Verletzung des Beschleunigungsgebots nach Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK gesehen werden könnte, würde es sich um eine Verfahrensrüge handeln, zu deren Begründung die die Verfahrensverzögerung belegenden Tatsachen gemäß § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO darzulegen gewesen wären (BGHR StPO § 344 II Satz 2 Beschleunigungsgebot 1; BGH bei Miebach NStZ-RR 1998, 5; BGH, Beschl. vom 25. Februar 1994 - 3 StR 530/93).
  • BGH, 20.11.1990 - 3 StR 259/90

    Verwerfung einer Revision - Geringfügige Abänderung eines Schuldspruchs -

    Auszug aus BGH, 11.03.1998 - 3 StR 43/98
    Wesentliche Bedeutung kommt dabei dem Umstand zu, daß für die Annahme eines minder schweren Falles nach § 53 Abs. 1 WaffG die Verbüßung von 14 Monaten Untersuchungshaft ausschlaggebend gewesen war (vgl. BGHR StrEG § 4 I Nr. 2 Untersuchungshaft 3).
  • BGH, 09.08.1995 - 3 StR 271/95

    Erfolgreiche Rüge - Strafmaßzusicherung - Beweis in der Revision

    Auszug aus BGH, 11.03.1998 - 3 StR 43/98
    Soweit in dem Sachvortrag der Revision zur Begründung des Einstellungsantrags eine Rüge der Verletzung des Beschleunigungsgebots nach Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK gesehen werden könnte, würde es sich um eine Verfahrensrüge handeln, zu deren Begründung die die Verfahrensverzögerung belegenden Tatsachen gemäß § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO darzulegen gewesen wären (BGHR StPO § 344 II Satz 2 Beschleunigungsgebot 1; BGH bei Miebach NStZ-RR 1998, 5; BGH, Beschl. vom 25. Februar 1994 - 3 StR 530/93).
  • BVerfG, 30.07.2004 - 2 BvR 993/02

    Entschädigung für die verhängte Rechtsfolge übersteigende Untersuchungshaft

    Ihm obliegt unter Abwägung aller Umstände des Einzelfalls die Entscheidung, ob eine Entschädigung im Einzelfall der Billigkeit entspricht (vgl. BGHR StrEG § 4 Abs. 1 Nr. 2 Untersuchungshaft 2; BGH, NStZ-RR 1998, S. 32; BGH, NStZ 1998, S. 369).

    Da die Dauer der Untersuchungshaft hier erheblich über der verhängten Gesamtfreiheitsstrafe lag (vgl. etwa BGHR StrEG § 4 Abs. 1 Nr. 2 Untersuchungshaft 2: dort wurden 20 Monate Untersuchungshaft bei einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten als erhebliche Überschreitung angesehen; andererseits BGH, NStZ 1998, S. 369: dort wurde bei Vorliegen gewichtiger Gründe die Versagung einer Entschädigung für 14 Monate Untersuchungshaft bei einer verhängten Freiheitsstrafe von sechs Monaten gebilligt, weil die Dauer der Untersuchungshaft zur Annahme eines minder schweren Falls geführt hatte), ist es nicht ausgeschlossen, dass dem Beschwerdeführer nach Aufhebung und Zurückverweisung Haftentschädigung gewährt werden wird.

  • BGH, 07.10.2014 - 1 StR 381/14

    Strafverfahren: Verfahrensrüge wegen unterlassener Benachrichtigung des

    Ohne Kenntnis von diesen, allein in der Sphäre des Beschuldigten wurzelnden und dem Revisionsgericht nicht zugänglichen Tatsachen (vgl. zu insoweit vergleichbaren Fallkonstellationen BGH, Urteil vom 26. Mai 1981 - 1 StR 48/81, BGHSt 30, 131, 135; Beschluss vom 11. März 1998 - 3 StR 43/98, NStZ 1998, 369) könnte der Senat nämlich nicht prüfen, ob die Rechte des Beschuldigten, auf die Beweisgewinnung in einer nicht an seine Anwesenheit anknüpfenden Weise Einfluss nehmen zu können (vgl. BGH, Beschluss vom 12. September 2012 - 5 StR 401/12; Urteil vom 11. Mai 1976 - 1 StR 166/76, BGHSt 26, 332), beeinträchtigt worden sind.
  • BGH, 02.02.1999 - 1 StR 636/98

    Revision wegen Verfahrensmangels; Vernehmung eines Zeugen während des

    Denn die Beschränkung gemäß § 338 Nr. 8 StPO "in einem für die Entscheidung wesentlichen Punkt" muß sich aus dem Tatsachenvortrag ergeben, um dem Revisionsgericht die Prüfung des Beruhens zu ermöglichen (vgl. BGH NStZ 1998, 369).
  • BGH, 26.11.2019 - 3 StR 336/19

    Umfang der Mitteilungspflicht bei verständigungsbezogenen Gesprächen

    Da mithin einer etwaigen Information durch den Verteidiger selbst für die Beruhensprüfung keine Bedeutung zukam, war dementsprechender Vortrag durch die Revision selbst dann entbehrlich, wenn man mit der vom Generalbundesanwalt in Bezug genommen Rechtsauffassung (vgl. BGH, Beschluss vom 11. März 1998 - 3 StR 43/98, NStZ 1998, 369) davon ausgehen wollte, dass zum Beruhen überhaupt Tatsachenvortrag nach § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO erforderlich ist.
  • BGH, 05.10.2021 - 3 StR 54/21

    Keine Strafaussetzung zur Bewährung bei aufgrund der Anrechnung von

    Dabei ist vor allem von Belang, dass die Dauer der Untersuchungshaft sowie deren Konsequenzen ausdrücklich substantiell in die Strafzumessung eingeflossen sind (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 29. Januar 1997 - 2 StR 463/96, BGHR StrEG § 4 Abs. 1 Nr. 2 Untersuchungshaft 4; vom 11. März 1998 - 3 StR 43/98, NStZ 1998, 369; BVerfG, Beschluss vom 30. Juli 2004 - 2 BvR 993/02, juris Rn. 24).
  • BGH, 09.10.2012 - 2 StR 350/12

    Absehen von der Entschädigung für erlittene Auslieferungshaft und

    Dennoch hat das Landgericht einen Entschädigungsanspruch des Angeklagten zutreffend unter Hinweis darauf versagt, dass das Zurückbleiben der Verurteilung hinter der Strafverfolgungsmaßnahme auf der maßgeblichen Berücksichtigung der erlittenen Haft im Rahmen der Strafzumessung beruht (vgl. Senat, Beschluss vom 29. Januar 1997 - 2 StR 463/96, NStZ-RR 1998, 32; BGH, Beschluss vom 11. März 1998 - 3 StR 43/98, NStZ 1998, 369; Meyer-Goßner, StPO, 55. Aufl., § 4 StrEG Rn. 5).
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   BGH, 11.03.1998 - 1 StR 52/98   

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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1998, 369
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