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Rechtsprechung
   BGH, 16.10.1998 - 3 StR 316/98   

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BGH, 16.10.1998 - 3 StR 316/98 (https://dejure.org/1998,1934)
BGH, Entscheidung vom 16.10.1998 - 3 StR 316/98 (https://dejure.org/1998,1934)
BGH, Entscheidung vom 16. Oktober 1998 - 3 StR 316/98 (https://dejure.org/1998,1934)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NStZ 1999, 128
  • StV 1999, 128
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 14.02.1997 - 2 StR 32/97

    Körperverletzungen durch gezielte Schüsse mit Luftgewehren - Erhebliche

    Auszug aus BGH, 16.10.1998 - 3 StR 316/98
    Eine solche genaue Zuordnung ist rechtlich aber sowohl für die Frage des Ausmaßes einer möglichen Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit des Angeklagten als auch für die gemäß § 63 StGB erforderliche Gefährlichkeitsprognose von Bedeutung (vgl. BGHR StGB § 63 Zustand 14, 15, 17, 18; BGH, Beschluß vom 14. Februar 1997 - 2 StR 32/97).
  • BGH, 22.08.1995 - 4 StR 408/95

    Krankhafte Alkoholsucht - Krankhafte Alkoholüberempfindlichkeit - Erhebliche

    Auszug aus BGH, 16.10.1998 - 3 StR 316/98
    Eine solche genaue Zuordnung ist rechtlich aber sowohl für die Frage des Ausmaßes einer möglichen Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit des Angeklagten als auch für die gemäß § 63 StGB erforderliche Gefährlichkeitsprognose von Bedeutung (vgl. BGHR StGB § 63 Zustand 14, 15, 17, 18; BGH, Beschluß vom 14. Februar 1997 - 2 StR 32/97).
  • BGH, 04.06.1991 - 5 StR 122/91

    Beurteilung des Gewichts anderer seelischer Abartigkeit - "schizotype

    Auszug aus BGH, 16.10.1998 - 3 StR 316/98
    Ob die dissoziale Fehlentwicklung des Angeklagten einen solchen Schweregrad erreicht, daß sie möglicherweise als andere schwere seelische Abartigkeit im Sinne des § 20 StGB zu werten ist (vgl. zu den Voraussetzungen BGHSt 37, 397, 401; BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 31 und § 63 Zustand 24, 26; Jähnke in LK, StGB, 11. Aufl., § 20 Rdn. 68 f.), legt das Landgericht nicht dar und vermag der Senat wegen der unzureichenden Urteilsausführungen auch nicht zu überprüfen.
  • BGH, 21.11.1969 - 3 StR 249/68

    Zerstückelung im Luftschutzstollen - § 211 StGB, Sexualdelikte

    Auszug aus BGH, 16.10.1998 - 3 StR 316/98
    Für die neue Hauptverhandlung weist der Senat darauf hin, daß der Tatrichter, sollte er eine schwere andere seelische Abartigkeit eventuell in Form einer Triebanomalie (vgl. zu den Voraussetzungen BGHSt 14, 30, 32; 23, 176, 190; BGH NStZ 1993, 181) in Betracht ziehen, zu bedenken haben wird, daß eine Unterbringung nach § 63 StGB einen symptomatischen Zusammenhang zwischen dem Zustand des Angeklagten und dessen Gefährlichkeit erfordert.
  • BGH, 06.03.1986 - 4 StR 40/86

    Unterbringung bei schwerer anderer seelischer Abartigkeit

    Auszug aus BGH, 16.10.1998 - 3 StR 316/98
    a) Die Anordnung der Unterbringung nach § 63 StGB setzt die positive Feststellung eines länger andauernden, nicht nur vorübergehenden Defekts voraus, der zumindest eine erhebliche Einschränkung der Schuldfähigkeit im Sinne des § 21 StGB begründet (BGHSt 34, 22, 26 f.).
  • BGH, 27.11.1959 - 4 StR 394/59

    Aufrechterhaltung der Feststellungen bei Teilaufhebung

    Auszug aus BGH, 16.10.1998 - 3 StR 316/98
    Für die neue Hauptverhandlung weist der Senat darauf hin, daß der Tatrichter, sollte er eine schwere andere seelische Abartigkeit eventuell in Form einer Triebanomalie (vgl. zu den Voraussetzungen BGHSt 14, 30, 32; 23, 176, 190; BGH NStZ 1993, 181) in Betracht ziehen, zu bedenken haben wird, daß eine Unterbringung nach § 63 StGB einen symptomatischen Zusammenhang zwischen dem Zustand des Angeklagten und dessen Gefährlichkeit erfordert.
  • BGH, 18.06.1997 - 2 StR 251/97

    Plicht des Tatrichters zur Vornahme einer Gesamtbetrachtung sämtlicher

    Auszug aus BGH, 16.10.1998 - 3 StR 316/98
    Denn der Tatrichter ist gehalten, sein Urteil über die Art und den Schweregrad der Störung eines Angeklagten auf der Grundlage einer Gesamtbetrachtung der Persönlichkeit und deren Entwicklung, sowie der Vorgeschichte, des unmittelbaren Anlasses und der Ausführung der Tat, und schließlich des Verhaltens des Angeklagten nach der Tat zu fällen (BGHR StGB § 63 Zustand 24 m.w.N.).
  • BGH, 09.10.1992 - 2 StR 468/92

    Verminderte Schuldfähigekeit durch Affektzustand - Voraussetzungen zur

    Auszug aus BGH, 16.10.1998 - 3 StR 316/98
    Eine solche genaue Zuordnung ist rechtlich aber sowohl für die Frage des Ausmaßes einer möglichen Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit des Angeklagten als auch für die gemäß § 63 StGB erforderliche Gefährlichkeitsprognose von Bedeutung (vgl. BGHR StGB § 63 Zustand 14, 15, 17, 18; BGH, Beschluß vom 14. Februar 1997 - 2 StR 32/97).
  • BGH, 06.05.1997 - 1 StR 17/97

    Überbürdung der durch die Revision des Angeklagten der Nebenklägerin und der

    Auszug aus BGH, 16.10.1998 - 3 StR 316/98
    Ob die dissoziale Fehlentwicklung des Angeklagten einen solchen Schweregrad erreicht, daß sie möglicherweise als andere schwere seelische Abartigkeit im Sinne des § 20 StGB zu werten ist (vgl. zu den Voraussetzungen BGHSt 37, 397, 401; BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 31 und § 63 Zustand 24, 26; Jähnke in LK, StGB, 11. Aufl., § 20 Rdn. 68 f.), legt das Landgericht nicht dar und vermag der Senat wegen der unzureichenden Urteilsausführungen auch nicht zu überprüfen.
  • BGH, 15.07.1997 - 4 StR 303/97

    Psychopathie als Unterbringungsgrund in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus BGH, 16.10.1998 - 3 StR 316/98
    In diesem Zustand muß der Täter eine rechtswidrige Tat begangen haben, die auf den die Annahme der §§ 20, 21 StGB rechtfertigenden dauerhaften Defekt zurückzuführen ist, d.h. mit diesem in einem kausalen, symptomatischen Zusammenhang steht (BGHR StGB § 63 Zustand 26; Gefährlichkeit 15 und Tat 5).
  • BGH, 31.08.1994 - 2 StR 366/94

    Voraussetzungen für die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus -

  • BGH, 24.07.1991 - 3 StR 253/91
  • BGH, 08.12.1992 - 4 StR 450/92

    Voraussetzungen einer schweren anderen seelischen Abartigkeit in Form einer

  • BGH, 18.11.1999 - 1 StR 221/99

    Tatprovokation durch Vertrauensperson

    § 110c Rdn. 14; Sarstedt/Hamm, Revision in Strafsachen 6. Aufl. Rdn. 1125; Endriß/Kinzig StraFo 1998, 299; Hillenkamp NJW 1989, 2841; Kempf StV 1999, 128; Mache StV 1981, 599, 601; J. Meyer ZStW 95 (1983), 834, 853; Taschke StV 1984, 178; ders. StV 1999, 632 f. die Auffassung, es liege ein von Amts wegen zu beachtendes Strafverfahrenshindernis vor.
  • BGH, 05.06.2003 - 3 StR 55/03

    Totschlag (Ersticken eines Kindes nach der Geburt); Beweiswürdigung (verminderte

    Die Annahme erheblich verminderter Steuerungsfähigkeit war daher schon aus diesem Grunde rechtsfehlerhaft (zur Notwendigkeit der Zuordnung geistig-seelischer Beeinträchtigungen des Täters zu den biologischen Merkmalen des § 20 StGB vgl. BGH NStZ 1998, 296, 297; 1999, 128, 129; Senat, Urt. vom 13. März 2003 - 3 StR 434/02).
  • BGH, 19.07.2000 - 3 StR 245/00

    Verletzung des Grundsatzes des fairen Verfahren durch Tatprovokation eines

    Demgegenüber vertreten Nack in KK 4. Aufl. § 110c Rdn. 14; Sarstedt/Hamm, Revision in Strafsachen 6. Aufl. Rdn. 1125; Endriß/Kinzig StraFo 1998, 299; Hillenkamp NJW 1989, 2841; Kempf StV 1999, 128; Mache StV 1981, 599, 601; J. Meyer ZStW 95 [1983], 834, 853; Taschke StV 1984, 178; ders. StV 1999, 632 f. die Auffassung, es liege ein von Amts wegen zu beachtendes Strafverfahrenshindernis vor.
  • BGH, 14.07.1999 - 3 StR 160/99

    Voraussetzungen der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Diese setzt zunächst die positive Feststellung eines länger andauernden, nicht nur vorübergehenden Defekts voraus, der zumindest eine erhebliche Einschränkung der Schuldfähigkeit im Sinne des § 21 StGB begründet, und ferner, daß der Täter in diesem Zustand eine rechtswidrige Tat begangen hat, die auf den die Annahme der §§ 20, 21 StGB rechtfertigenden dauerhaften Defekt zurückzuführen ist, d.h. mit diesem in einem kausalen, symptomatischen Zusammenhang steht (BGH NStZ 1999, 128; BGHR StGB § 63 Zustand 26, Gefährlichkeit 15 und Tat 5).
  • BGH, 26.07.2005 - 5 StR 230/05

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (erforderliche Darstellung der

    Diese setzt zunächst die positive Feststellung eines länger andauernden, nicht nur vorübergehenden Defekts voraus, der zumindest eine erhebliche Einschränkung der Schuldfähigkeit im Sinne des § 21 StGB begründet, und ferner, daß der Täter in diesem Zustand eine rechtswidrige Tat begangen hat, die auf den die Annahme der §§ 20, 21 StGB rechtfertigenden dauerhaften Defekt zurückzuführen ist (st. Rspr., BGH NStZ 1999, 128, 129 m.w.N.).
  • BGH, 14.02.2001 - 3 StR 455/00

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auch fehlen Ausführungen dazu, daß die Taten auf diesen Defekt zurückzuführen sind, das heißt mit diesem in einem kausalen, symptomatischen Zusammenhang stehen (Senatsentscheidungen NStZ 1999, 612, 613; 1999, 128 - jeweils m.w.Nachw.).
  • BGH, 09.05.2007 - 5 StR 557/06

    Rechtsfehlerhafte Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen

    Wegen der unzureichenden Urteilsausführungen ist des Weiteren nicht zu überprüfen, ob die instabile Persönlichkeitsstörung des Angeklagten tatsächlich den Grad einer schweren anderen seelischen Abartigkeit im Sinne des § 20 StGB erreicht (vgl. auch BGH NStZ 1999, 128).
  • BGH, 14.07.2000 - 3 StR 195/00

    Verminderte Schuldfähigkeit; Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    In diesem Zustand muß er eine rechtswidrige Tat begangen haben, die auf den die Annahme der §§ 20, 21 StGB tragenden dauerhaften Defekt zurückzuführen ist, das heißt mit diesem in einem kausalen, symptomatischen Zusammenhang steht (BGH NStZ 1999, 128, 129 m.w.Nachw.).
  • BGH, 10.06.2008 - 3 StR 188/08

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (hinreichende Feststellungen;

    Schon dies darf jedoch grundsätzlich nicht offen bleiben (BGH NStZ 1999, 128; NStZ-RR 2004, 38).
  • OLG Hamm, 14.11.2002 - 2 Ss 906/02

    Telefonüberwachung, Beweisverwertungsverbot, Anfangsverdacht, Agent provocateur,

    Dahinstehen kann in dem Zusammenhang zunächst, ob diese Rechtsprechung mit der des EGMR vereinbar ist (vgl. dazu EGMR NStZ 1999, 47 und dazu Sommer NStZ 1999, 48 und Kempf StV 1999, 128).
  • BGH, 13.09.2001 - 3 StR 333/01

    Verminderte Steuerungsfähigkeit; Faires Verfahren; Zeugen; Vereidigung; Beruhen;

  • BGH, 30.01.2001 - 3 StR 527/00

    Voraussetzungen für Unterbringung in einer psychiatrischen Krankenhaus

  • BayObLG, 29.06.1999 - 4St RR 133/99

    Verfahrenshindernis wegen Tatprovokation durch einen polizeilichen Lockspitzel

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Rechtsprechung
   BGH, 09.12.1998 - 5 StR 584/98   

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https://dejure.org/1998,2410
BGH, 09.12.1998 - 5 StR 584/98 (https://dejure.org/1998,2410)
BGH, Entscheidung vom 09.12.1998 - 5 StR 584/98 (https://dejure.org/1998,2410)
BGH, Entscheidung vom 09. Dezember 1998 - 5 StR 584/98 (https://dejure.org/1998,2410)
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Freundin zum Opfer geschickt

§ 24 Abs. 1 Satz 1 StGB, für Rücktritt vom beendeten Versuch reicht Ingangsetzung einer Kausalkette aus, die für die Nichtvollendung der Tat mitursächlich ist (anfängliche Rettungsverhinderung oder Unterlassen von optimalen Bemühungen sind unschädlich)

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 4; ; StGB a.F. § 223a Abs. 1; ; StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 2. Alternative; ; StGB § 224 Abs. 1 Nr. 2 i.d.F. des 6. StrRG; ; StGB § 21; ; StGB § 49 Abs. 1; ; StGB § 2 Abs. 3

  • rechtsportal.de

    StGB § 24

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Rücktritt vom beendeten Versuch - finales "Gewährenlassen"

Papierfundstellen

  • NStZ 1999, 128
  • StV 1999, 204
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 28.07.1986 - 2 StR 129/86

    Möglichkeit des Rücktritts vom Tötungsversuch

    Auszug aus BGH, 09.12.1998 - 5 StR 584/98
    Hierfür genügt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, daß der Täter eine neue Kausalkette in Gang setzt, die für die Nichtvollendung der Tat mitursächlich wird (BGHSt 33, 295, 301; BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, beendeter 1 und 5; BGH, Beschluß vom 28. Oktober 1998 - 5 StR 176/98 -, zur Veröffentlichung in BGHSt vorgesehen).

    Ohne Belang ist auch, daß der Täter - wie hier - zunächst nicht rettungswillig war, sich gar zunächst vom Tatort entfernt hat (BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, beendeter 1; BGH StV 1983, 413; BGH, Beschluß vom 24. Juni 1993 - 5 StR 366/93 - vgl. auch BGH NStZ 1981, 388), daß er zunächst sogar hilfsbereite Dritte von der Rettung abgehalten hat (BGH StV 1994, 304).

  • BGH, 22.08.1985 - 4 StR 326/85

    Beendigung des Totschlagversuchs

    Auszug aus BGH, 09.12.1998 - 5 StR 584/98
    Hierfür genügt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, daß der Täter eine neue Kausalkette in Gang setzt, die für die Nichtvollendung der Tat mitursächlich wird (BGHSt 33, 295, 301; BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, beendeter 1 und 5; BGH, Beschluß vom 28. Oktober 1998 - 5 StR 176/98 -, zur Veröffentlichung in BGHSt vorgesehen).

    In Fällen wie den vorliegenden, in denen die Rettung auf den Täter zurückzuführen ist, ist es auch unerheblich, ob der Täter mehr als von ihm getan zur Rettung hätte leisten können (BGHSt 33, 295, 301; BGH NJW 1985, 813, 814 und 1986, 1001, 1002; BGH StV 1981, 396, 397).

  • BGH, 07.11.1984 - 2 StR 521/84

    Vorausetzungen für das Vorliegen eines strafbefreienden Rücktritts -

    Auszug aus BGH, 09.12.1998 - 5 StR 584/98
    Dabei ist bedeutungslos, daß - wie hier - auch andere, vom Willen des Täters unabhängige Umstände zur Verhinderung der Tatvollendung beigetragen haben (BGH NJW 1985, 813, 814).

    In Fällen wie den vorliegenden, in denen die Rettung auf den Täter zurückzuführen ist, ist es auch unerheblich, ob der Täter mehr als von ihm getan zur Rettung hätte leisten können (BGHSt 33, 295, 301; BGH NJW 1985, 813, 814 und 1986, 1001, 1002; BGH StV 1981, 396, 397).

  • BGH, 27.04.2004 - 3 StR 112/04

    Rücktritt vom unbeendeten Versuch (Verhinderung der Vollendung; Beseitigung einer

    Dabei ist bedeutungslos, daß - wie hier durch das Ausbleiben einer zufälligen Zündung durch einen ahnungslosen Dritten - auch andere, vom Willen des Täters unabhängige Umstände zur Verhinderung der Tatvollendung beigetragen haben (BGH NJW 1985, 813, 814; NStZ 1999, 128).

    Hat der Täter - wie hier der Angeklagte durch sein Verhalten am Tatort - eine neue Kausalkette in Gang gesetzt, die für die Nichtvollendung der Tat ursächlich geworden ist, so ist es unerheblich, ob er mehr als von ihm getan zur Verhinderung des Taterfolgs hätte leisten können (vgl. BGH NStZ-RR 1997, 233; NStZ 1999, 128 jeweils zu § 24 Abs. 1 Satz 1 2. Halbs. StGB m. w. N.).

  • BGH, 29.01.2003 - 5 StR 562/02

    Rücktritt vom beendeten Versuch der gefährlichen Körperverletzung (optimale

    Dasselbe gilt in Hinblick auf die Frage, ob die vom Angeklagten gewählte Form der Erfolgsverhinderung optimal war (vgl. Senat, Beschluß vom 7. Juni 1978 - 5 StR 315/78 - b. Holtz MDR 1980, 453; Senat in NStZ 1999, 128 und in BGHSt 44, 204, 208).
  • BGH, 04.12.2002 - XII ZB 164/02
    aa) Entsprechend hat der Senat in den Entscheidungen vom 3.7.1981 - 2 StR 357/81 (NStZ 1981, 388), 7.11.1985 - 2 StR 521/84 (NJW 1985, 813), 26.3.1997 - 2 StR 650/96 (NStZ-RR 1997, 233, 234) und 3.2.1999 - 2 StR 540/98 (NStZ 1999, 299) entschieden; ebenso der 5. Strafsenat in den Beschlüssen vom 28.11.1998 - 5 StR 176/98 (BGHSt 44, 204, 207) und vom 9.12.1998 - 5 StR 584/98 (NStZ 1999, 128).
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