Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 24.11.1998

Rechtsprechung
   BGH, 24.07.1998 - 3 StR 78/98   

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BGH, 24.07.1998 - 3 StR 78/98 (https://dejure.org/1998,1024)
BGH, Entscheidung vom 24.07.1998 - 3 StR 78/98 (https://dejure.org/1998,1024)
BGH, Entscheidung vom 24. Juli 1998 - 3 StR 78/98 (https://dejure.org/1998,1024)
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Gefängnis-Besuchsraum

Art. 13 GG, § 100c Abs. 1, Abs. 3 StPO, Tonbandüberwachung in der Untersuchungshaft

Volltextveröffentlichungen (7)

  • HRR Strafrecht

    Art. 13 Abs. 1 GG; Art. 13 Abs. 3 GG; § 100c Abs. 1 Nr. 2 StPO; § 100c Abs. 3 StPO; § 119 Abs. 3 StPO, Nr. 27 UVollzO; § 244 Abs. 3 StPO; § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO; § 337 StPO
    Untersuchungshaft; Begriff der Wohnung (nicht bei einem Besuchsraum in der Vollzugsanstalt); Aufzeichnung von Gesprächen des Untersuchungsgefangenen mit Angehörigen; Beweisantrag (Ablehnung wegen Unzulässigkeit; Darlegungsanforderungen: Beruhen); Aufklärungsrüge ...

  • Wolters Kluwer

    Besuchsraum einer Untersuchungshaftvollzugsanstalt als Wohnung; Zulässigkeit der Abhörung von Gespräche des Untersuchungsgefangenen mit Angehörigen

  • opinioiuris.de

    Abhören im JVA-Besuchsraum

Kurzfassungen/Presse

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • spiegel.de (Pressebericht mit Bezug zur Entscheidung, 30.08.1999)

    Verbrannte Ohren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 44, 138
  • NJW 1998, 3284
  • NStZ 1999, 145
  • NZM 1999, 92 (Ls.)
  • NJ 1999, 97
  • StV 1998, 523
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 30.05.1996 - 2 BvR 727/94

    Betreten von Hafträumen ohne vorheriges Anklopfen

    Auszug aus BGH, 24.07.1998 - 3 StR 78/98
    Demgegenüber werden z. B. Unterkunftsräume eines Soldaten oder Polizeibeamten (vgl. Maunz/Dürig/Herzog, GG Art. 13 Rdn. 3 c; Herdegen in Bonner Kommentar, GG Art. 13 Rdn. 26), Personenkraftwagen (vgl. BGH -Ermittlungsrichter- NStZ 1998, 157) oder Hafträume in einer Justizvollzugsanstalt (vgl. BVerfG NJW 1996, 2643) nicht als Wohnung im Sinne des Art. 13 GG angesehen.

    Im übrigen erstreckt sich das Hausrecht der Anstalt auch auf den Besucherraum, so daß der Gefangene grundsätzlich jederzeit den Zutritt weiterer Personen gewärtigen muß (vgl. für den Haftraum BVerfG NJW 1996, 2643).

  • BVerfG, 26.05.1993 - 1 BvR 208/93

    Besitzrecht des Mieters

    Auszug aus BGH, 24.07.1998 - 3 StR 78/98
    Er umfaßt zur Gewährleistung einer räumlichen Sphäre, in der sich das Privatleben ungestört entfalten kann, alle Räume, die der allgemeinen Zugänglichkeit durch eine Abschottung entzogen und zur Stätte privaten Wirkens gemacht sind (vgl. BVerfGE 89, 1, 12; Maunz/Dürig/Herzog, GG Art. 13 Rdn. 3 c; Herdegen in Bonner Kommentar, GG Art. 13 Rdn. 26).

    Das Recht des Einzelnen, in Ruhe gelassen zu werden (vgl. BVerfGE 89, 1, 12), wird einem Gefangenen unter den besonderen Bedingungen des Untersuchungshaftvollzugs in einem Besucherraum nur in erheblich beschränktem Umfang gewährleistet.

  • BGH, 15.01.1997 - StB 27/96

    Akustische Überwachung in einem Vereinsbüro unzulässig

    Auszug aus BGH, 24.07.1998 - 3 StR 78/98
    Diese aus dem Wortlaut nicht ersichtliche Einschränkung ergibt sich aus der Entstehungsgeschichte der durch das Gesetz zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität (OrgKG) vom 15. Juli 1992 (BGBl I 1302) in die Strafprozeßordnung eingefügten Norm (vgl. BGHSt 42, 372, 374 f. m.w.Nachw.).

    Der Begriff der Wohnung i.S.d. Art. 13 GG ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 32, 54, 69 ff.) nicht im engen Sinne der Umgangssprache zu verstehen, vielmehr ist er weit auszulegen (vgl. BGHSt 42, 372, 375 f.).

  • BVerfG, 14.02.1978 - 2 BvR 406/77

    Zwangsweiser Haarschnitt

    Auszug aus BGH, 24.07.1998 - 3 StR 78/98
    So können etwa Beweismittel gemäß §§ 94 ff. StPO beschlagnahmt, die körperliche Untersuchung nach § 81 a StPO oder Maßnahmen nach § 81 b StPO angeordnet werden (vgl. zur körperlichen Veränderung zum Zwecke der Gegenüberstellung BVerfGE 47, 239, 246).
  • BGH, 09.03.1995 - 4 StR 77/95

    Revisionsbegründung - Verfahrensrüge - Verwertungsverbot - Gerichtliche

    Auszug aus BGH, 24.07.1998 - 3 StR 78/98
    Auch können die Anforderungen der Rechtsprechung zur Darlegungslast bei fehlerhaft angenommenen oder abgelehnten Verwertungsverboten (vgl. BGH StV 1995, 450 f.; BGHR StPO § 344 II 2 Verwertungsverbot 6) nicht herangezogen werden, denn darum geht es hier nicht.
  • BVerfG, 13.10.1971 - 1 BvR 280/66

    Betriebsbetretungsrecht

    Auszug aus BGH, 24.07.1998 - 3 StR 78/98
    Der Begriff der Wohnung i.S.d. Art. 13 GG ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 32, 54, 69 ff.) nicht im engen Sinne der Umgangssprache zu verstehen, vielmehr ist er weit auszulegen (vgl. BGHSt 42, 372, 375 f.).
  • BVerfG, 15.12.1970 - 2 BvF 1/69

    Abhörurteil

    Auszug aus BGH, 24.07.1998 - 3 StR 78/98
    Auch bei der insoweit vergleichbaren Überwachung des Fernmeldeverkehrs nach § 100 a StPO werden infolge des Kommunikationscharakters von Telefongesprächen notwendigerweise auch Personen, mit denen der Verdächtige in Verbindung steht, in die Überwachung einbezogen (vgl. BVerfGE 30, 1, 22).
  • BVerfG, 31.01.1973 - 2 BvR 454/71

    Tonband

    Auszug aus BGH, 24.07.1998 - 3 StR 78/98
    Der auch im Bereich der Strafverfolgung unantastbare, der öffentlichen Gewalt schlechthin entzogene Kernbereich privater Lebensgestaltung (vgl. BVerfGE 34, 238, 245; 80, 367, 373 ff.) darf nicht berührt werden.
  • BGH, 26.05.1981 - 1 StR 48/81

    Dieter Zlof

    Auszug aus BGH, 24.07.1998 - 3 StR 78/98
    Die von der Verteidigung angeführte Entscheidung BGHSt 30, 131, 135 betrifft eine Rüge der Verletzung des § 338 Nr. 8 StPO, bei der das Merkmal "in einem für die Entscheidung wesentlichen Punkt" ausdrücklich gesetzlich geregelter Bestandteil des Revisionsgrundes ist.
  • BGH, 27.02.1992 - 5 StR 190/91

    nemo tenetur se ipsum accusare

    Auszug aus BGH, 24.07.1998 - 3 StR 78/98
    Nach § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO ist grundsätzlich nur die Angabe der den Verfahrensmangel selbst enthaltenden Tatsachen, nicht aber die Darlegung des Beruhens vorgeschrieben (RGSt 66, 10, 11; BGH NStZ 1992, 294, 295; Herdegen NStZ 1990, 513, 517).
  • BVerfG, 14.09.1989 - 2 BvR 1062/87

    Tagebuch

  • BGH, Ermittlungsrichter, 11.04.1997 - 1 BGs 88/97

    Wanzen im PKW - Art. 13 GG, PKW ist keine 'Wohnung', § 100c Abs. 1 Nr. 2 StPO

  • RG, 13.11.1931 - I 1034/31

    Muß zur Begründung der Revision, die einen Verstoß gegen § 24 Abs. 3 Satz 2 StPO.

  • BGH, 29.04.2009 - 1 StR 701/08

    Heimliches Abhören der Gespräche eines Beschuldigten mit seiner Ehefrau im

    Für Besuchsräume gilt dies wegen der dort bestehenden besonderen Überwachungs- und Eingriffsbefugnisse des Anstaltspersonals (für die Untersuchungshaft gemäß § 119 Abs. 3 StPO, Nr. 27 Abs. 1 und Abs. 3 UVollzO; für die Strafhaft gemäß § 168 Abs. 3 StVollZG) erst recht (BGHSt 44, 138, 141; vgl. auch Roxin NStZ 1999, 149, 150 f.); sie schaffen keine räumliche Privatsphäre, wie sie bei einer Wohnung besteht.

    Insofern wäre - gemessen an § 100f StPO - die Entscheidung des 3. Strafsenats des BGH vom 24. Juli 1998 (BGHSt 44, 138), falls sie so zu verstehen wäre, schon durch die später erfolgte Gesetzgebung überholt.

    Der Untersuchungsgefangene muss aufgrund der Beschränkungen und des Zwecks der Untersuchungshaft jederzeit damit rechnen, dass Vollzugsbedienstete den Besuchsraum ohne Vorankündigung betreten und von ihren Überwachungs- und Eingriffsbefugnissen Gebrauch machen (vgl. BGHSt 44, 138, 141).

    Deshalb wäre es unzulässig, wenn etwa sämtliche Gespräche eines Untersuchungsgefangenen ohne konkreten Anlass abgehört würden, um überhaupt erst feststellen zu können, ob die Informationserhebung für das Strafverfahren relevante Inhalte betrifft (vgl. BVerfGE 109, 279, 323; BGHSt 44, 138, 143; Schneider aaO S. 14).

  • BGH, 10.08.2005 - 1 StR 140/05

    Verwertungsverbot für Selbstgespräch im Krankenzimmer

    Demgegenüber werden z. B. Unterkunftsräume eines Soldaten oder Polizeibeamten, Personenkraftwagen (vgl. BGH - Ermittlungsrichter - NStZ 1998, 157) oder Hafträume in einer Justizvollzugsanstalt (vgl. BVerfG NJW 1996, 2643; BGHSt 44, 138) nicht als Wohnung im Sinne des Art. 13 GG angesehen.
  • VGH Baden-Württemberg, 28.03.2022 - 1 S 1265/21

    Abschiebung als spezialgesetzlich geregelte Maßnahme der

    a) Wer Träger des Grundrechts aus Art. 13 Abs. 1 GG ist, entscheidet sich nicht danach wer Eigentümer, sondern grundsätzlich danach, wer Nutzungsberechtigter der im jeweiligen Einzelfall betroffenen Wohnung ist (BVerfG, Beschl. v. 27.06.2018 - 2 BvR 1562/17 - NJW 2018, 2395, m.w.N.; s. auch BGH, Urt. v. 24.07.1998, a.a.O.).

    Sie kann durch Mauern oder Zäune oder sonstige Zeichen, die das private, d.h. nicht allgemein Zugängliche deutlich machen (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 15.12.1992 - NVwZ 1993, 388; ähnl. BGH, Urt. v. 24.07.1998 - 3 StR 78/98 - BGHSt 44, 138, m.w.N.), oder durch sonstiges Verhalten konkludent kundgetan werden (vgl. Gornig, a.a.O., Art. 13 Rn. 14 f.: zum Beispiel durch Schilder).

    Maßgeblich ist die nach außen erkennbare Zweckbestimmung des Nutzungsberechtigten (BGH, Urt. v. 24.07.1998, a.a.O.).

    Dazu zählen etwa, sofern sie wie Privaträume genutzt werden, Gartenhäuser, Hotelzimmer, Wohnwagen, Wohnmobile, bewohnbare Schiffe, Zelte, ferner Personalaufenthaltsräume, Arbeitshallen und Werkstätten (vgl. BGH, Urt. v. 10.08.2005, a.a.O., und Urt. v. 24.07.1998, a.a.O.; zu einem im Rahmen einer "Wagenburg" genutzten Wohn- und Bauwagen auch Senat, Beschl. v. 15.04.1997 - 1 S 2446/96 - VBlBW 1997, 349) sowie Schlafwagenabteile (BGH, Urt. v. 10.08.2005, a.a.O.; ebenso Gornig, der aber "Liegewagenabteile" als nicht mehr erfasst ansieht, vgl. a.a.O., Art. 13 Rn. 18, 21 m.w.N.).

    Nicht vom Schutzbereich des Art. 13 Abs. 1 GG umfasst sind dagegen zum Beispiel im Rahmen des Üblichen zur Fortbewegung genutzte Personenkraftwagen (vgl. BGH, Urt. v. 10.08.2005, a.a.O., und v. 24.07.1998, a.a.O., m.w.N.), Strandkörbe und Telefonzellen (Gornig, a.a.O., Art. 13 Rn. 20).

    Das Recht des Einzelnen, in Ruhe gelassen zu werden, wird einem Gefangenen unter den besonderen Bedingungen des Untersuchungshaftvollzugs in einem Besucherraum nur in erheblich beschränktem Umfang gewährleistet; eine räumliche Privatsphäre ist dort noch weniger garantiert als in einem Haftraum (BGH, Urt. v. 24.07.1998, a.a.O.).

    Umstritten und in der Rechtsprechung noch nicht abschließend geklärt ist, ob Unterkunftsräume von Soldaten oder Polizeibeamten als Wohnung im Sinne des Art. 13 GG anzusehen sind (offen gelassen von BVerwG, Beschl. v. 10.03.2009 - 2 WBD 3.08 - BVerwGE 133, 231, m.w.N. zum Meinungsstand; abl. BGH, Urt. v. 24.07.1998, a.a.O.; Wolff, a.a.O., Art. 13 Rn. 5; Papier, a.a.O., Art. 13 Rn. 10).

  • BVerfG, 25.01.2005 - 2 BvR 656/99

    Recht auf ein faires Verfahren (Waffengleichheit; unterschiedliche Behandlung der

    Je nach der Eigenart des gerügten Verfahrensverstoßes ergeben sich nach der bisherigen Strafprozessdogmatik in der Handhabung des Bundesgerichtshofs aus dem Gebot, die den Mangel enthaltenden Tatsachen anzugeben, spezielle Anforderungen an die Begründung der Revisionsrüge (vgl. BGH, NJW 1998, S. 3284 m.w.N.).
  • BGH, 18.05.2010 - 5 StR 51/10

    Verurteilung wegen Mordkomplott aufgehoben

    In das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung des Angeklagten wurde nicht eingegriffen; der Besucherraum der JVA unterfällt nicht dem Schutzbereich des Art. 13 Abs. 1 GG (BGHSt 44, 138; 53, 294, 300 Tz. 17).
  • BGH, 04.09.2014 - 1 StR 75/14

    Anforderungen an die Revisionsbegründung; tatrichterliche Beweiswürdigung

    aa) Dabei kann der Senat offen lassen, ob dem Angeklagten die Rügeberechtigung fehlte, weil er sich dem von dem Mitangeklagten B. gestellten Beweisantrag in der Hauptverhandlung nicht angeschlossen hatte (vgl. hierzu BGH, Beschlüsse vom 2. August 2011 - 3 StR 217/11 , BGHR StPO § 244 Abs. 3 Rügerecht 4 und vom 4. Mai 2011 - 5 StR 124/11 , BGHR StPO § 244 Abs. 6 Beweisantrag 49 ; a.A. BGH, Urteile vom 24. Juli 1998 - 3 StR 78/98 , BGHR StPO § 244 Abs. 3 Rügerecht 3 und vom 16. Juni 1983 - 2 StR 837/82 , NJW 1983, 2396, 2397).

    aa) Dabei kann der Senat offen lassen, ob dem Angeklagten die Rügeberechtigung fehlte, weil er sich dem von dem Mitangeklagten B. gestellten Beweisantrag in der Hauptverhandlung nicht angeschlossen hatte (vgl. hierzu BGH, Beschlüsse vom 2. August 2011 - 3 StR 217/11 , BGHR StPO § 244 Abs. 3 Rügerecht 4 und vom 4. Mai 2011 - 5 StR 124/11 , BGHR StPO § 244 Abs. 6 Beweisantrag 49 ; a.A. BGH, Urteile vom 24. Juli 1998 - 3 StR 78/98 , BGHR StPO § 244 Abs. 3 Rügerecht 3 und vom 16. Juni 1983 - 2 StR 837/82 , NJW 1983, 2396, 2397).

    aa) Dabei kann der Senat offen lassen, ob dem Angeklagten die Rügeberechtigung fehlte, weil er sich dem von dem Mitangeklagten B. gestellten Beweisantrag in der Hauptverhandlung nicht angeschlossen hatte (vgl. hierzu BGH, Beschlüsse vom 2. August 2011 - 3 StR 217/11 , BGHR StPO § 244 Abs. 3 Rügerecht 4 und vom 4. Mai 2011 - 5 StR 124/11 , BGHR StPO § 244 Abs. 6 Beweisantrag 49 ; a.A. BGH, Urteile vom 24. Juli 1998 - 3 StR 78/98 , BGHR StPO § 244 Abs. 3 Rügerecht 3 und vom 16. Juni 1983 - 2 StR 837/82 , NJW 1983, 2396, 2397).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.02.2018 - 4 A 218/16

    Feiertagsschutz; Karfreitag; stiller Feiertag; Veranstaltungsverbot; Wohnung;

    Die divergierenden Rechtssätze, die der Kläger dem von ihm zitierten Urteil "des Bundesverfassungsgerichts" - richtig: des Bundesgerichtshofs - vom 24.7.1998 - 3 StR 78/98 - (BGHSt 44, 138 = juris, Rn. 14) einerseits und dem angefochtenen Urteil des Verwaltungsgerichts andererseits entnimmt, sind jedenfalls nicht in Anwendung derselben Rechtsvorschrift aufgestellt worden.
  • BVerfG, 15.10.2009 - 2 BvR 2438/08

    Heimliche Ermittlungsmaßnahmen gegen Angehörige des Beschuldigten (Umgehung des

    Diese Vermutung lässt sich auf die vorliegende Situation - Gespräch eines Angehörigen mit einem Dritten in einem Pkw - nicht übertragen (vgl. auch BGHSt 44, 138 ).
  • BGH, 09.05.2001 - 3 StR 542/00

    Erforderlichkeit einer Notwehrhandlung; Erlaubnistatbestandsirrtum

    Soweit sie zulässigerweise (vgl. BGH NStZ 1999, 145, 146 insoweit in BGHSt 44, 138 nicht abgedruckt) die Ablehnung von Beweisanträgen der Staatsanwaltschaft rügen, sind sie aus den Erwägungen zu vorstehend I. 1. b), c) und d) nicht begründet.
  • OLG Köln, 12.06.2018 - 1 RVs 107/18

    Gerichtspost in die Wärmestube

    Bei einer Verfahrensrüge müssen die den Verfahrensmangel enthaltenden Tatsachen ohne Bezugnahme und Verweisungen so vollständig angegeben werden, dass das Revisionsgericht allein auf Grund der Rechtfertigungsschrift ohne Rückgriff auf die Akte prüfen kann, ob ein Verfahrensfehler vorliegt, wenn die behaupteten Tatsachen bewiesen sind oder bewiesen werden (Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 61. Auflage 2018, § 344 Rz. 20 ff.).Welche Umstände der Revisionsführer im Einzelnen vortragen muss, lässt sich nicht abstrakt bestimmen, sondern hängt von der der Rüge jeweils zu Grunde liegenden Verfahrenssituation ab (BGH NJW 1998, 3284 = NStZ 1999, 145 = NStZ-RR 2001, 9 [Miebach/Sander]; SenE v. 06.01.2004 - Ss 559/03 -).
  • BGH, 14.10.2014 - 3 StR 167/14

    Zuwiderhandlung gegen ein Bereitstellungsverbot eines unmittelbar geltenden

  • BGH, 17.07.2009 - V ZR 95/08

    Haftung eines Architekten bei Verletzung seiner allgemeinen Verhaltenspflichten

  • BGH, 11.04.2013 - 2 StR 504/12

    Beweisantragsrecht (Zulässigkeit des Beweisantrags über vermutete Tatsachen;

  • OLG Celle, 27.09.2023 - 2 ORs 82/23

    Revision; Strafprozess; Unzulässige Erweiterung der Öffentlichkeit;

  • BGH, 19.04.2007 - 4 StR 23/07

    Rechtskräftiger Freispruch bei Vorwurf des schweren sexuellen Missbrauchs eines

  • BVerwG, 10.03.2009 - 2 WDB 3.08

    Durchsuchungsbeschluss; Beschlagnahmebeschluss; Antrag; Vorermittlungen;

  • FG Hamburg, 26.11.2008 - 4 K 73/08

    Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz: Umfang der Befugnis der Zollbehörden, Wohnhäuser

  • BGH, 02.08.2011 - 3 StR 217/11

    Rüge der rechtsfehlerhaften Ablehnung eines fremden Beweisantrags

  • BGH, 11.02.2021 - 6 StR 25/21

    Anforderungen an die Zulässigkeit der Verfahrensrüge betreffend das letzte Wort

  • OLG Koblenz, 13.08.2010 - 1 Ss 141/10

    Beweisantrag: Ablehnung eines Antrags auf Einnahme eines Augenscheins

  • KG, 15.09.2011 - 1 Ss 307/11

    Strafverfahren - fehlerhafte Behandlung eines umfangreichen Beweisantrags

  • LG Oldenburg, 26.03.2003 - 7 Qs 31/03
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Rechtsprechung
   BVerfG, 24.11.1998 - 2 BvR 1957/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,1220
BVerfG, 24.11.1998 - 2 BvR 1957/98 (https://dejure.org/1998,1220)
BVerfG, Entscheidung vom 24.11.1998 - 2 BvR 1957/98 (https://dejure.org/1998,1220)
BVerfG, Entscheidung vom 24. November 1998 - 2 BvR 1957/98 (https://dejure.org/1998,1220)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Besprechungen u.ä.

  • BRAK-Mitteilungen (Entscheidungsanmerkung)

    Mißbrauchsgebühr bei unzureichend begründeten Verfassungsbeschwerden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 1856
  • NVwZ 1999, 759 (Ls.)
  • NStZ 1999, 145 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 28.02.1979 - 2 BvR 84/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Ablehnung der Annahme einer Revision

    Auszug aus BVerfG, 24.11.1998 - 2 BvR 1957/98
    Der Beschwerdeführer hat sich mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, nach der die Gerichte nicht verpflichtet sind, sich mit jedem Vorbringen in den Entscheidungsgründen ausdrücklich zu befassen, namentlich nicht bei letztinstanzlichen, mit ordentlichen Rechtsmitteln nicht mehr anfechtbaren Entscheidungen (vgl. BVerfGE 50, 287 ; 65, 293 ; BVerfG, NJW 1982, S. 925), nicht einmal ansatzweise auseinandergesetzt.

    Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Begründungszwang bei behördlichen Eingriffsakten (vgl. BVerfGE 6, 32 ; 40, 276 ) läßt sich nicht auf eine den Rechtsweg abschließende Gerichtsentscheidung übertragen (vgl. BVerfGE 50, 287 ).

  • BGH, 07.10.1998 - 1 StR 445/98

    Erfüllung des Merkmals der Zueignung bei einer von vornherein geplanten

    Auszug aus BVerfG, 24.11.1998 - 2 BvR 1957/98
    gegen den Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 7. Oktober 1998 - 1 StR 445/98 -.
  • BVerfG, 29.10.1975 - 2 BvR 812/73

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Aushändigungen von Gegenständen im

    Auszug aus BVerfG, 24.11.1998 - 2 BvR 1957/98
    Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Begründungszwang bei behördlichen Eingriffsakten (vgl. BVerfGE 6, 32 ; 40, 276 ) läßt sich nicht auf eine den Rechtsweg abschließende Gerichtsentscheidung übertragen (vgl. BVerfGE 50, 287 ).
  • BVerfG, 17.02.1970 - 2 BvR 608/69

    Substantiierungspflicht

    Auszug aus BVerfG, 24.11.1998 - 2 BvR 1957/98
    Nach Ablauf der Frist für die Einlegung der Verfassungsbeschwerde können diese Begründungsmängel nicht mehr behoben werden (vgl. BVerfGE 28, 17 ).
  • BVerfG, 22.11.1983 - 2 BvR 399/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im sozialgerichtlichen

    Auszug aus BVerfG, 24.11.1998 - 2 BvR 1957/98
    Der Beschwerdeführer hat sich mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, nach der die Gerichte nicht verpflichtet sind, sich mit jedem Vorbringen in den Entscheidungsgründen ausdrücklich zu befassen, namentlich nicht bei letztinstanzlichen, mit ordentlichen Rechtsmitteln nicht mehr anfechtbaren Entscheidungen (vgl. BVerfGE 50, 287 ; 65, 293 ; BVerfG, NJW 1982, S. 925), nicht einmal ansatzweise auseinandergesetzt.
  • BVerfG, 16.12.1991 - 2 BvR 1608/91

    Verfassungsbeschwerde - Mißbrauchsgebühr - Voraussetzungen der Festsetzung

    Auszug aus BVerfG, 24.11.1998 - 2 BvR 1957/98
    Das Bundesverfassungsgericht muß nicht hinnehmen, daß es in der Erfüllung dieser Aufgaben durch substanzlose Verfassungsbeschwerden behindert wird (vgl. z.B. BVerfG NJW 1992, S. 1952; NJW 1995, S. 1418 und NStZ 1998, S. 363).
  • BVerfG, 22.01.1982 - 2 BvR 1506/81

    Keine verfassungsrechtliche Verpflichtung zur Begründung einer letztinstanziellen

    Auszug aus BVerfG, 24.11.1998 - 2 BvR 1957/98
    Der Beschwerdeführer hat sich mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, nach der die Gerichte nicht verpflichtet sind, sich mit jedem Vorbringen in den Entscheidungsgründen ausdrücklich zu befassen, namentlich nicht bei letztinstanzlichen, mit ordentlichen Rechtsmitteln nicht mehr anfechtbaren Entscheidungen (vgl. BVerfGE 50, 287 ; 65, 293 ; BVerfG, NJW 1982, S. 925), nicht einmal ansatzweise auseinandergesetzt.
  • BVerfG, 16.01.1957 - 1 BvR 253/56

    Elfes

    Auszug aus BVerfG, 24.11.1998 - 2 BvR 1957/98
    Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Begründungszwang bei behördlichen Eingriffsakten (vgl. BVerfGE 6, 32 ; 40, 276 ) läßt sich nicht auf eine den Rechtsweg abschließende Gerichtsentscheidung übertragen (vgl. BVerfGE 50, 287 ).
  • BVerfG, 19.03.1998 - 2 BvR 291/98

    Mangels substantiierter Begründung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen die

    Auszug aus BVerfG, 24.11.1998 - 2 BvR 1957/98
    Das Bundesverfassungsgericht muß nicht hinnehmen, daß es in der Erfüllung dieser Aufgaben durch substanzlose Verfassungsbeschwerden behindert wird (vgl. z.B. BVerfG NJW 1992, S. 1952; NJW 1995, S. 1418 und NStZ 1998, S. 363).
  • BVerfG, 23.12.1996 - 2 BvR 673/96

    Mißbrauchsgebühr für Verfassungsbeschwerde wegen Bußgeld

    Auszug aus BVerfG, 24.11.1998 - 2 BvR 1957/98
    Für die Befassungspflichten eines Rechtsanwalts als Verfahrensbevollmächtigten hat das Bundesverfassungsgericht in diesem Zusammenhang festgestellt, daß dieser sich mit dem Verfassungs- und Verfassungsprozeßrecht sowie der dazu ergangenen Rechtsprechung auseinanderzusetzen und die Erfolgsaussichten eines Rechtsbehelfs eingehend zu prüfen hat (NJW 1997, S. 1433, 1434).
  • BVerfG, 05.08.1994 - 1 BvR 1259/94

    Substanzlose Verfassungsbeschwerde - Mißbrauchsgebühr

  • BVerfG, 02.05.2007 - 2 BvR 2655/06

    Anforderungen an die Begründung einer Verfassungsbeschwerde gegen eine

    Ohne Vorlage der Antragsschrift lässt sich eine willkürliche Auslegung und Anwendung des Kriteriums der Offensichtlichkeit jedenfalls dann nicht überprüfen, wenn das Gericht - wie hier - die Revision ohne Angabe von Gründen verwirft (vgl. [für Fälle ausdrücklicher Bezugnahme im Verwerfungsbeschluss auf den Antrag des Generalbundesanwalts] Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 18. September 2000 - 2 BvR 1419/00 -, juris, Abs.-Nr. 5; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 24. November 1998 - 2 BvR 1957/98 -, juris, Abs.-Nr. 5).
  • BVerfG, 01.02.2007 - 2 BvR 126/04

    Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde gegen die Zwangsmitgliedschaft in einer

    Dies wäre nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts indes erforderlich gewesen (vgl. BVerfGE 88, 382 ; Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 29. Januar 1997 - 2 BvR 8/97 -, NJW 1997, S. 1433, vom 23. Dezember 1996 - 2 BvR 673/96 u.a. -, NJW 1997, S. 1433 , sowie vom 24. November 1998 - 2 BvR 1957/98 -, NJW 1999, S. 1856 ).
  • BVerfG, 23.02.2006 - 2 BvR 2224/05

    Anforderungen an die Begründung einer Verfassungsbeschwerde (Vorlage bzw.

    Auch andere Unterlagen aus dem fachgerichtlichen Verfahren wie z.B. Schriftsätze oder nicht mit angegriffene vorinstanzliche Entscheidungen müssen vorgelegt oder inhaltlich wiedergegeben werden, soweit ohne ihre Kenntnis eine Einschätzung, ob die Verfassungsbeschwerde Erfolg haben kann, nicht möglich ist (vgl. BVerfGE 112, 304 ; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 24. November 1998 - 2 BvR 1957/98 -, NJW 1999, S. 1856).
  • VerfGH Sachsen, 11.07.2002 - 62-IV-01
    Das gilt namentlich für letztinstanzliche, mit ordentlichen Rechtsmitteln nicht mehr angreifbare Entscheidungen (dazu SächsVerfGH, Beschluß vom 9. Juli 1999 - Vf. 59-IV-98 - st. Rspr.; vgl. auch BVerfGE 70, 288 [294]; 65, 293 [295 f.]; ferner 2. Kammer des 2. Senats, NJW 1999, 1856 f.).
  • VerfGH Sachsen, 09.07.1999 - 59-IV-98
    Dem Beschwerdeführer obliegt es deshalb in solchen Fällen, Anhaltspunkte dafür darzulegen, daß das Vorbringen überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist (vgl. BVerfG, 2. Kammer des 2. Senats, NJW 1999, 1856 f.).
  • VerfGH Sachsen, 19.07.1999 - 34-IV-99
    Wird die Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs durch unterbliebene Berücksichtigung oder Würdigung von Parteivorbringen erhoben, obliegt es dem Beschwerdeführer, besondere Umstände vorzubringen, die für den Einzelfall klar ergeben, daß das Fachgericht seiner Pflicht aus Art. 78 Abs. 2 SächsVerf nicht nachgekommen ist, die Ausführungen der Prozeßbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen, in Erwägung zu ziehen und zu berücksichtigen (dazu SächsVerfGH, Beschlüsse vom 14.5.1998, Vf.32-IV-97, und vom 17.5.1998, Vf. 10-IV-95; vgl. BVerfG, 2. Kammer des 2. Senats, NJW 1999, 1856 f.).
  • VerfGH Sachsen, 15.03.2001 - 78-IV-00
    Das gilt namentlich für letztinstanzliche, mit ordentlichen Rechtsmitteln nicht mehr angreifbare Entscheidungen (dazu SächsVerfGH, Beschluß vom 9.7.1999, Vf. 59-IV-98 - st. Rspr.; vgl. auch BVerfGE 70, 288 [294]; 65, 293 [295 f.]; ferner 2. Kammer des 2. Senats, NJW 1999, 1856 f.).
  • VerfGH Sachsen, 09.03.2000 - 59-IV-97
    Dem Beschwerdeführer obliegt es deshalb in solchen Fällen, Anhaltspunkte dafür darzulegen, daß das Vorbringen überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist (vgl. BVerfG, 2. Kammer des 2. Senats, NJW 1999, 1856 f.).
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