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   BGH, 19.05.1998 - 1 StR 154/98   

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https://dejure.org/1998,751
BGH, 19.05.1998 - 1 StR 154/98 (https://dejure.org/1998,751)
BGH, Entscheidung vom 19.05.1998 - 1 StR 154/98 (https://dejure.org/1998,751)
BGH, Entscheidung vom 19. Mai 1998 - 1 StR 154/98 (https://dejure.org/1998,751)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen bandenmäßigen Handelns bei einer Zweiergruppe; Voraussetzungen für die Verbindung zu einer Bande; Erforderliche Indidzien für Bandenzweck und Bandenabrede; Lebensgemeinschaft als Bande im strafrechtlichen Sinne

  • Judicialis

    StGB § 244 Abs. 1 Nr. 3; ; StGB § 244 a Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 244 Abs. 1 Nr. 3, § 244a Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Bandenzweck und Bandenabrede bei gewerbsmäßigem Diebstahl

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 2913
  • NStZ 1999, 187 (Ls.)
  • StV 1998, 421
 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 01.06.1989 - 4 StR 222/89

    Merkmal der schweren seelischen Abartigkeit in den §§ 20, 21 Strafgesetzbuch

    Auszug aus BGH, 19.05.1998 - 1 StR 154/98
    Die neue Verhandlung gibt Gelegenheit zu klären, ob auch bei dieser Angeklagten - bei vorhandener Unrechtseinsicht - das Steuerungsvermögen aus einem der in § 20 StGB aufgeführten Gründe erheblich eingeschränkt war (vgl. dazu BGHR StGB § 21 Einsichtsfähigkeit 5, 6).
  • BGH, 09.10.1996 - 3 StR 220/96

    Grenzwert für das Vorliegen einer "nicht geringen Menge" beim Wirkstoff MDE/MDEA,

    Auszug aus BGH, 19.05.1998 - 1 StR 154/98
    Die Tatbegehung als Bandenmitglied stellt eine gegenüber der Mittäterschaft gesteigerte, über die aktuelle Tat tendenziell hinausreichende deliktische Zusammenarbeit dar (BGHSt 42, 255, 259; BGHR BtMG § 30 a Bande 8).
  • BGH, 19.08.1997 - 1 StR 227/97

    Bandenmäßige Einfuhr von Betäubungsmitteln bei Arbeit eines Beteiligten als

    Auszug aus BGH, 19.05.1998 - 1 StR 154/98
    Außer Frage steht, daß von einer Bande unter Umständen auch dann gesprochen werden kann, wenn sich lediglich zwei Personen zu wiederholter Tatbegehung verbunden haben (vgl. BGHSt 23, 239; 38, 26), wie auch das Bestehen einer ehelichen, nichtehelichen oder sonstigen Lebensgemeinschaft die Annahme einer solchen Verbindung nicht ausschließt (vgl. BGH StV 1995, 642, 643; NStZ 1998, 255, 256 m. Anm. Körner aaO S. 256 f.).
  • BGH, 17.10.1995 - 1 StR 462/95

    Bandenmäßiges unerlaubtes Handeltreiben - Betäubungsmittel - Einzelne Tat - Neuer

    Auszug aus BGH, 19.05.1998 - 1 StR 154/98
    Dafür ist kennzeichnend, daß sich ein Bandentäter im übergeordneten Interesse der bandenmäßigen Verbindung betätigt (BGH NStZ 1996, 443 m. w. Nachw.).
  • BGH, 21.10.1980 - 1 StR 262/80

    Bindung des Berufungsgerichts an die Feststellungen des erstinstanzlichen Urteils

    Auszug aus BGH, 19.05.1998 - 1 StR 154/98
    Soweit es sich um Regelbeispiele für einen besonders schweren Fall gemäß § 243 Abs. 1 Satz 2 StGB handelt, sind zwar die landgerichtlichen Feststellungen zu den Tatmodalitäten bindend geworden (vgl. BGHSt 24, 274, 275; 29, 359, 369; 30, 340, 343), Doch bleiben ergänzende Feststellungen zulässig.
  • BGH, 25.07.1995 - 1 StR 238/95

    Eigentum am Geld - Scheinkäufer der Polizei - Übergabe an den Straftäter -

    Auszug aus BGH, 19.05.1998 - 1 StR 154/98
    Außer Frage steht, daß von einer Bande unter Umständen auch dann gesprochen werden kann, wenn sich lediglich zwei Personen zu wiederholter Tatbegehung verbunden haben (vgl. BGHSt 23, 239; 38, 26), wie auch das Bestehen einer ehelichen, nichtehelichen oder sonstigen Lebensgemeinschaft die Annahme einer solchen Verbindung nicht ausschließt (vgl. BGH StV 1995, 642, 643; NStZ 1998, 255, 256 m. Anm. Körner aaO S. 256 f.).
  • BGH, 19.11.1997 - 2 StR 359/97

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

    Auszug aus BGH, 19.05.1998 - 1 StR 154/98
    Die Tatbegehung als Bandenmitglied stellt eine gegenüber der Mittäterschaft gesteigerte, über die aktuelle Tat tendenziell hinausreichende deliktische Zusammenarbeit dar (BGHSt 42, 255, 259; BGHR BtMG § 30 a Bande 8).
  • BGH, 03.04.1970 - 2 StR 419/69

    Voraussetzungen für die Annahme einer "Bande" - Aufhebung eines Strafausspruchs

    Auszug aus BGH, 19.05.1998 - 1 StR 154/98
    Außer Frage steht, daß von einer Bande unter Umständen auch dann gesprochen werden kann, wenn sich lediglich zwei Personen zu wiederholter Tatbegehung verbunden haben (vgl. BGHSt 23, 239; 38, 26), wie auch das Bestehen einer ehelichen, nichtehelichen oder sonstigen Lebensgemeinschaft die Annahme einer solchen Verbindung nicht ausschließt (vgl. BGH StV 1995, 642, 643; NStZ 1998, 255, 256 m. Anm. Körner aaO S. 256 f.).
  • BGH, 03.05.1966 - 1 StR 506/65

    Kirchendiebstahl, Diebstahl und Hehlerei - Begriff "dem Gottesdienst gewidmeter"

    Auszug aus BGH, 19.05.1998 - 1 StR 154/98
    c) Wie die Revision und der Generalbundesanwalt dargelegt haben, mag es in einzelnen Fällen zweifelhaft erscheinen, ob die Angeklagten "aus einer Kirche oder einem anderen der Religionsausübung dienenden Gebäude oder Raum" eine Sache gestohlen haben, "die dem Gottesdienst gewidmet ist oder der religiösen Verehrung dient" (§ 243 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 StGB; vgl. dazu BGHSt 21, 64 f. sowie Ruß in LK 11. Aufl. § 243 Rdn. 22 bis 25).
  • BGH, 09.07.1991 - 1 StR 666/90

    Bandenbegriff beim unerlaubten Handeln mit Betäubungsmitteln

    Auszug aus BGH, 19.05.1998 - 1 StR 154/98
    Außer Frage steht, daß von einer Bande unter Umständen auch dann gesprochen werden kann, wenn sich lediglich zwei Personen zu wiederholter Tatbegehung verbunden haben (vgl. BGHSt 23, 239; 38, 26), wie auch das Bestehen einer ehelichen, nichtehelichen oder sonstigen Lebensgemeinschaft die Annahme einer solchen Verbindung nicht ausschließt (vgl. BGH StV 1995, 642, 643; NStZ 1998, 255, 256 m. Anm. Körner aaO S. 256 f.).
  • BGH, 11.10.1994 - 1 StR 522/94

    Auskunftsverweigerungsrecht - Zeugenladung - Hehlerei - Gewerbsmäßigkeit -

  • BGH, 25.01.1996 - 5 StR 402/95

    Techno-Bande - BtMG, allgemeiner Bandenbegriff, minder schwerer Fall

  • BGH, 14.01.1982 - 4 StR 642/81

    Rechtsmittel - Beschränkung - Rechtskräftiger Schuldspruch - Beschreibung des

  • BGH, 25.01.1995 - 3 StR 535/94

    Verminderte Schuldfähigkeit - Einsichtsfähigkeit - Steuerungsfähigkeit -

  • BGH, 17.12.1971 - 2 StR 522/71

    Reichweite der Aufhebung eines Revisionsgerichtes - Neue und alte Feststellungen

  • BGH, 22.03.2001 - GSSt 1/00

    Begriff der Bande

    Der Annahme, der Zusammenschluß von zwei Personen genüge für eine Bande, wird von der überwiegenden Meinung in der Literatur hauptsächlich entgegengehalten, daß eine Willensbildung als gruppendynamischer Prozeß erst innerhalb einer größeren Gruppe entstehe und die Gefährlichkeit einer Bande erst bei mehr als zwei Mitgliedern unabhängig vom Aus- oder Hinzutreten einzelner Mitglieder gegeben sei (so in jüngster Zeit Erb NStZ 1999, 187; Endriß StV 1999, 445; Otto StV 2000, 313; Engländer JZ 2000, 630; Hohmann NStZ 2000, 258; Schmitz NStZ 2000, 477).

    Als Voraussetzung für die Annahme einer Bande bei Zwei-Personen-Verbindungen verlangten zuletzt alle Strafsenate des Bundesgerichtshofs ein Handeln mit gefestigtem Bandenwillen, wobei ein solcher, auf gewisse Dauer angelegter und verbindlicher Gesamtwille dann angenommen wurde, wenn die Täter ein gemeinsames übergeordnetes Bandeninteresse verfolgt hatten (BGH NStZ 1996, 443; 2001, 32, 33; NJW 1998, 2913; StV 1998, 599).

  • BGH, 17.06.2004 - 3 StR 344/03

    Mittäterschaft (Tatbeiträge jedes Mittäters: Tateinheit, Tatmehrheit); Betrug;

    Liegt diese Absicht vor, ist bereits die erste Tat als gewerbsmäßig begangen einzustufen, auch wenn es entgegen den ursprünglichen Intentionen des Täters zu weiteren Taten nicht kommt (BGH NJW 1998, 2913, 2914; BGH NStZ 1995, 85; 2004, 265, 266).
  • BGH, 27.06.2000 - 1 ARs 6/00

    Anfrage; Bandendiebstahl; Bandenmäßige Begehung; Auslegung des

    Der Senat hat seit langem in zahlreichen Entscheidungen zu den Bandentatbeständen hervorgehoben und dies "als außer Frage stehend" erachtet, daß eine Bande unter weiteren Voraussetzungen auch dann bestehen kann, wenn sich lediglich zwei Personen zu wiederholter Tatbegehung verbunden haben (anknüpfend an BGHSt 23, 239 in der grundlegenden Entscheidung zur Bande im Betäubungsmittelstrafrecht: BGHSt 38, 26; vgl. zur Diebesbande auch Senat NJW 1998, 2913).

    Über die mittäterschaftliche Arbeitsteilung im jeweiligen Individualinteresse hinaus ist ein Handeln mit gefestigtem Bandenwillen erforderlich (Senat NJW 1998, 2913).

    Je stärker die Gefährlichkeit einer Tätergruppe durch die Zahl ihrer Mitglieder, durch deren Präsenz bei der Tatausführung oder durch organisatorische Stabilität hervortritt, desto geringer sind die Beweisanforderungen hinsichtlich des Bandenzwecks und der Bandenabrede (im Anschluß an Schöch NStZ 1996, 166, 169 f.: Senat NJW 1998, 2913; siehe auch BGH NStZ-RR 1999, 208 f.).

    Für den besonderen Fall, daß zwei Personen ohnehin aus persönlichen oder anderweitigen Gründen in rechtlich anerkannter Weise miteinander verbunden sind (eheliche Lebensgemeinschaft, enge verwandtschaftliche Beziehung, gesellschaftsrechtliches Verhältnis) und es im weiteren Verlauf dieses Verhältnisses zur gemeinschaftlichen Begehung von Straftaten kommt, hat der Senat für die Annahme einer bandenmäßigen kriminellen Zusammenarbeit gewichtigere Indizien verlangt, als das sonst erforderlich ist (Senat NJW 1998, 2913, 2914; Urt. vom 23. Februar 2000 - 1 StR 568/99 - UA S. 10).

    Es liegt zudem angesichts des Ausmaßes der Verwendung des Bandenbegriffs bei den für das materielle Strafrecht besonders bedeutsamen grundlegenden Gesetzesänderungen auf der Hand, daß der Gesetzgeber ihn auf der Grundlage einer langjährigen, vom Bundesgerichtshof selbst stets als "gefestigt", vom Senat zuletzt gar als "außer Frage stehend" erachteten Rechtsprechung verstanden und seinem Regelungskonzept zugrundegelegt hat (siehe Senat NJW 1998, 2913).

    Dazu hat der Senat indessen Maßstäbe entwickelt (NJW 1998, 2913), die in der Praxis durchaus handhabbar sind.

    In jedem Falle wären aber auch dann - unabhängig von der Größe der Bande und der Zahl der Bandentäter - das Handeln im übergeordneten Bandeninteresse und der Bandenwille als gesteigerte Form der Mittäterschaft festzustellen (vgl. Senat NJW 1998, 2913).

  • BGH, 26.10.2000 - 4 StR 284/99

    Vorlage; Grundsätzliche Bedeutung; (Schwerer) Bandendiebstahl; Bandenmäßige

    Nach bisher ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs genügt es zur Erfüllung eines Bandendelikts, daß sich zwei Personen mit dem ernsthaften Willen zusammengeschlossen haben, künftig für eine gewisse Dauer mehrere selbständige, im einzelnen noch ungewisse Straftaten (gesetzlich umschriebener Art) zu begehen (vgl. BGHSt 23, 239 f.; 31, 202, 205; 38, 26, 27 f.; 39, 216, 217; 42, 255, 257 f.; BGH NStZ 1998, 255 f.; NJW 1998, 2913; StV 2000, 259; 310, 311; BGH, Urteil vom 23. Februar 2000 - 1 StR 568/99).

    Es wird lediglich die Tatbegehung aufgrund einer (auch stillschweigend möglichen) Bandenabrede mit "Gesamt-" und "Bandenwillen" (BGH NStZ 1996, 339, 3401 NJW 1998, 2913) und im (ebenfalls nur unpräzise faßbaren, vgl. BGH NStZ 1997, 132, 133; 1981, 255, 256; NStZ-RR 2000, 92) "übergeordneten Bandeninteresse" vorausgesetzt.

    Es erscheint abwegig, etwa ein Ehepaar (BGH bei Dallinger MDR 1967, 369), eine nichteheliche Lebensgemeinschaft (BGH StV 1995, 642 f.) oder eine Zweier-Wohngemeinschaft (vgl. BGHR BtMG § 30 a Bande 9; s. auch BGH NJW 1998, 2913 f.) als "Bande" anzusehen.

    Die bisherigen Bemühungen der Rechtsprechung, durch "Zweier-Banden" begangene ("Banden-") Taten dadurch begrifflich einzuschränken, daß die Tatbegehung jeweils mit "Bandenwillen" und im "Bandeninteresse" erfolgen muß, hat zu einer für die Tatrichter kaum überschaubaren - oft auch widersprüchlichen - Kasuistik geführt (vgl. die Beispiele im Antwortbeschluß des 2. Strafsenats, S. 8 f.; s. auch BGH NJW 1998, 2913: entscheidend seien die "Umstände des Einzelfalls").

    Durch die Rechtsprechung des 1. Strafsenats (BGH NJW 1998, 2913; NStZ 1996, 493; StV 1995, 586; BGHR StGB § 244 Abs. 1 Nr. 3 Bande 4; BGH, Urteil vom 23. Februar 2000 - 1 StR 568/99), des 2. Strafsenats (s. BGHSt 23, 239; 33, 50; BGH GA 1974, 308) und des 3. Strafsenats (s. BGHSt 39, 216, 217; 42, 255, 257 ff.; BGH bei Holtz MDR 1994, 763; BGH, Beschluß vom 21. Juli 2000 - 3 StR 71/00) ist der Senat gehindert, wie beabsichtigt zu entscheiden.

  • BGH, 16.06.2005 - 3 StR 492/04

    Bandenmäßiges unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Bandenabrede

    Diese bedarf keiner ausdrücklichen Vereinbarung; vielmehr genügt auch eine stillschweigende Übereinkunft, die auch aus dem konkret feststellbaren wiederholten deliktischen Zusammenwirken mehrerer Personen hergeleitet werden kann (BGH NStZ 2002, 318, 319; 2004, 398, 399; BGH wistra 2004, 265; aus der Literatur z. B. Schmitz in MünchKomm StGB § 244 Rdn. 35, 39; Weber, BtMG 2. Aufl. § 30 Rdn. 44 m. w. N.; ebenso zum früheren Bandenbegriff BGH NStZ 1999, 187 und NStZ 1997, 90, 91).
  • BGH, 14.03.2000 - 4 StR 284/99

    Bandendiebstahl; Bandenmäßige Begehung; Auslegung des Tatbestandsmerkmals "unter

    Es erscheint widersinnig, etwa ein Ehepaar (BGH bei Dallinger MDR 1967, 369), eine nichteheliche Lebensgemeinschaft (BGH StV 1995, 642 f.) oder eine Zweier-Wohngemeinschaft (vgl. BGHR BtMG § 30 a Bande 9; s. auch BGH NJW 1998, 2913 f.) als "Bande" anzusehen.
  • BGH, 10.04.2019 - 4 StR 86/19

    Gefährdung des Straßenverkehrs (fremde Sache von bedeutendem Wert:

    Allerdings darf der neue Tatrichter im Rahmen der gebotenen Gesamtabwägung straferschwerend berücksichtigen, dass ein erhöhter Unrechts- und Schuldgehalt darin liegt, dass der Angeklagte an einem besonders schutzbedürftigen Ort besonders schutzwürdige Gegenstände, nämlich "namhafte Opfergaben' aus Anlass des zuvor in der Moschee gefeierten Opferfestes, entwendet hat; insoweit kommen nicht umschriebene besonders schwere Fälle im Sinne von § 243 Abs. 1 Satz 1 StGB in Betracht (vgl. BGH, Urteil vom 19. Mai 1998 - 1 StR 154/98, NJW 1998, 2913, 2914).
  • BGH, 21.12.2007 - 2 StR 372/07

    Landgericht muss Straftaten der Kölner "Bickendorf Gangsters" teilweise erneut

    Es genügt hingegen nicht, wenn sich die Täter von vornherein nur zu einer einzigen Tat verbunden haben und in der Folgezeit jeweils aus neuem Entschluss wiederum derartige Taten begehen (BGH StV 1996, 99; NStZ 1996, 442; BGHR StGB § 244 Abs. 1 Nr. 3 Bande 3).
  • BGH, 11.09.2003 - 4 StR 193/03

    Besonders schwerer Fall des Betruges (Indizwirkung des Regelbeispiels;

    Entgegen der Auffassung des Landgerichts ist weder erforderlich, daß der Täter beabsichtigt, seinen Lebensunterhalt "allein" oder auch nur überwiegend durch die Begehung von Straftaten zu bestreiten (vgl. Tröndle/Fischer aaO), noch steht der Annahme der Gewerbsmäßigkeit entgegen, daß er in dem Bestreben handelt, mit dem erlangten Geld alte Verbindlichkeiten abzutragen (vgl. BGH NJW 1998, 2913, 2914 sowie hierzu auch BGH, Urteil vom 25. Juni 2003 - 1 StR 469/02).
  • BGH, 23.02.2000 - 1 StR 568/99

    Bandendiebstahl; Bandenhehlerei; Bande; Gewerbsmäßig; Mitwirkung eines anderen

    Sind die Beteiligten ohnehin aus persönlichen Gründen - etwa aufgrund ehelicher Lebensgemeinschaft oder enger verwandtschaftlicher Beziehung - in rechtlich anerkannter Weise miteinander verbunden und kommt es erst im weiteren Verlauf zur gemeinsamen Begehung von Straftaten oder zur wechselseitigen Beteiligung an solchen, so sind für die Annahme einer bandenmäßigen kriminellen Zusammenarbeit bei Hehlereihandlungen gewichtigere Indizien zu verlangen als das sonst der Fall ist (BGH NJW 1998, 2913, 2914).

    Mehr noch die Tatbegehung durch zwei mitwirkende Bandenmitglieder stellt anerkanntermaßen eine gegenüber der Mittäterschaft gesteigerte deliktische Zusammenarbeit dar (BGH NJW 1998, 2913 m.w. Nachw.).

    Sind die Beteiligten ohnehin aus persönlichen Gründen - etwa aufgrund ehelicher Lebensgemeinschaft oder enger verwandtschaftlicher Beziehung - in rechtlich anerkannter Weise miteinander verbunden und kommt es erst im weiteren Verlauf zur gemeinsamen Begehung von Straftaten oder zur wechselseitigen Beteiligung an solchen, so sind für die Annahme einer bandenmäßigen kriminellen Zusammenarbeit bei Hehlereihandlungen gewichtigere Indizien zu verlangen als das sonst der Fall ist (BGH NJW 1998, 2913, 2914).

  • LG Düsseldorf, 05.02.2018 - 18 KLs 2/17

    Hohe Freiheitsstrafe gegen neun Angeklagte wegen betrügerischer Abrechnung von

  • BGH, 12.07.2006 - 2 StR 180/06

    Gefährliche Körperverletzung (lebensgefährliche Behandlung; abstrakte

  • BGH, 19.11.2015 - 4 StR 115/15

    Urteilsgründe (Darstellungsanforderungen bei mehreren Taten); Betrug (Schaden:

  • BGH, 23.07.1998 - 4 StR 238/98

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge - Anordnung des

  • BGH, 19.10.2000 - 4 StR 346/00

    Tatbestandsmerkmal "Bande" beim (schweren) Bandendiebstahl

  • BGH, 27.07.2000 - 4 StR 189/00

    Bandendiebstahl; Bandenwille; Strafrahmenwahl; Entziehung der Fahrerlaubnis

  • BGH, 12.01.2000 - 1 StR 603/99

    Gewerbsmäßige Bandenhehlerei; Begriff der Bande; Mittäterschaft; Beweis der Tat;

  • BGH, 24.06.1998 - 3 StR 128/98

    Beihilfe zum Diebstahl; Rechtliche Voraussetzungen der Bande

  • BGH, 12.07.2000 - 3 StR 70/00

    Abgrenzung Beihilfe und Mittäterschaft; Bandendiebstahl; Mitwirkung am Tatort

  • BGH, 24.05.2000 - 3 StR 38/00

    Mittäterschaft und Beihilfe bei unerlaubtem Betrieb und Erwerb von

  • BGH, 28.11.2000 - 4 StR 474/00

    Zweierbande; Bandenraub; Gefestigter Bandenwille (übergeordnetes

  • BGH, 25.07.2000 - 4 StR 255/00

    Bandendiebstahl; Bandenwille

  • LG Aurich, 25.10.2018 - 11 KLs 18/18
  • BGH, 05.10.2000 - 4 StR 361/00

    Bandenmäßige Begehung; Gefestigter Bandenwillen; Bandendiebstahl; Fehlerhaft

  • BGH, 22.11.2000 - 1 StR 508/00

    Schuldspruchänderung bei schwerem Bandendiebstahl

  • BGH, 28.10.1998 - 3 StR 297/98

    Indizien für eine Bandenbildung, Bandenabrede; Keine Beweiswürdigung durch das

  • BGH, 23.11.2000 - 3 StR 313/00

    Bandendiebstahl

  • BGH, 29.09.1998 - 4 StR 481/98

    Voraussetzungen einer Bande

  • BGH, 12.10.1999 - 1 StR 486/99

    Schwerer Bandendiebstahl; Mittäterschaft; Mitglied einer Bande

  • BGH, 12.01.1999 - 1 StR 535/98

    Unzureichende Beweiswürdigung bei Vorliegen mehrerer Beweisanzeichen

  • BGH, 15.07.1998 - 1 StR 291/98

    Erfüllung des Tatbestandsmerkmals "nicht geringe Menge" bei Cannabisprodukten

  • BGH, 09.07.1998 - 4 StR 250/98
  • OLG Hamm, 19.08.1999 - 3 Ss 1515/98

    Aufhebung, Bandendiebstahl, Bande, auf Dauer angelegt, Mittäter, Mittäterschaft,

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