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   BGH, 20.05.1998 - 2 StR 76/98   

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BGH, 20.05.1998 - 2 StR 76/98 (https://dejure.org/1998,1678)
BGH, Entscheidung vom 20.05.1998 - 2 StR 76/98 (https://dejure.org/1998,1678)
BGH, Entscheidung vom 20. Mai 1998 - 2 StR 76/98 (https://dejure.org/1998,1678)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 1999, 206
  • NStZ-RR 1999, 48
  • StV 1999, 415
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 24.02.1959 - 1 StR 29/59
    Auszug aus BGH, 20.05.1998 - 2 StR 76/98
    Bei der Schilderung handelt es sich auch nicht nur um die Darstellung von Tathintergründen oder um eine das Nachtatverhalten erläuternde Schilderung von Nebensächlichkeiten, bei denen fraglich wäre, ob sie Gegenstand der Anklage sind (vgl. dazu BGHSt 13, 21, 26; 43, 96, 99, 100) [BGH 15.05.1997 - 1 StR 233/96].
  • BGH, 27.01.1998 - 1 StR 727/97

    Beihilfe zum erpresserischen Menschenraub - Beihilfe zur versuchten schweren

    Auszug aus BGH, 20.05.1998 - 2 StR 76/98
    Feststellungen, deren rechtsfehlerfreies Zustandekommen der betroffene Angeklagte vom Revisionsgericht mangels Beschwer nicht nachprüfen lassen konnte, dürfen grundsätzlich nicht als Grundlage einer möglichen Verurteilung bestehen bleiben (vgl. BGH, Urteile vom 13. Januar 1998 - 1 StR 658/97 und vom 27. Januar 1998 - 1 StR 727/97).
  • BGH, 14.01.1998 - 1 StR 658/97
    Auszug aus BGH, 20.05.1998 - 2 StR 76/98
    Feststellungen, deren rechtsfehlerfreies Zustandekommen der betroffene Angeklagte vom Revisionsgericht mangels Beschwer nicht nachprüfen lassen konnte, dürfen grundsätzlich nicht als Grundlage einer möglichen Verurteilung bestehen bleiben (vgl. BGH, Urteile vom 13. Januar 1998 - 1 StR 658/97 und vom 27. Januar 1998 - 1 StR 727/97).
  • BGH, 09.11.1972 - 4 StR 457/71

    Verletzung des Grundsatzes der Unteilbarkeit des Schuldspruchs durch die

    Auszug aus BGH, 20.05.1998 - 2 StR 76/98
    Der Tatrichter ist verpflichtet, die Anklage zu erschöpfen (BGHSt 25, 72, 75, 76).
  • BGH, 21.06.1995 - 2 StR 157/95

    Umtausch von Lösegeld - §§ 264, 266 StPO, prozessualer Tatbegriff:

    Auszug aus BGH, 20.05.1998 - 2 StR 76/98
    Mit der Aufnahme dieses Geschehens in den Anklagesatz hat die Staatsanwaltschaft ohne weiteres den Willen zum Ausdruck gebracht, dieses Geschehen, das nur bei einem mittäterschaftlich begangenen Tötungsdelikt straffrei wäre (§ 258 Abs. 5 StGB), zu verfolgen (vgl. BGH NStZ 1995, 500 [BGH 21.06.1995 - 2 StR 157/95]).
  • BGH, 15.05.1997 - 1 StR 233/96

    BGH beanstandet Verurteilung wegen Bestechung eines im Auftrag der

    Auszug aus BGH, 20.05.1998 - 2 StR 76/98
    Bei der Schilderung handelt es sich auch nicht nur um die Darstellung von Tathintergründen oder um eine das Nachtatverhalten erläuternde Schilderung von Nebensächlichkeiten, bei denen fraglich wäre, ob sie Gegenstand der Anklage sind (vgl. dazu BGHSt 13, 21, 26; 43, 96, 99, 100) [BGH 15.05.1997 - 1 StR 233/96].
  • BGH, 21.12.1983 - 2 StR 578/83

    Frage der Identität der Tat bei Veränderung des Tatbildes zwischen Anklage und

    Auszug aus BGH, 20.05.1998 - 2 StR 76/98
    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der vom Landgericht angeführten Entscheidung BGHSt 32, 215 ff [BGH 21.12.1983 - 2 StR 578/83] (mit Anmerkung Roxin JR 1984, 344 f), denn dort war gerade der Teil des Lebenssachverhalts, der dem Angeklagten angelastet werden sollte, im Anklagesatz nicht aufgeführt worden.
  • BGH, 21.12.2005 - 3 StR 470/04

    Freisprüche im Mannesmann-Verfahren aufgehoben

    Eine Aufrechterhaltung der an sich fehlerfreien Feststellungen zum objektiven Sachverhalt kommt schon deshalb nicht in Betracht, weil die freigesprochenen Angeklagten die Tatvorwürfe bestreiten und das rechtsfehlerfreie Zustandekommen der Feststellungen mangels Beschwer nicht überprüfen lassen konnten (vgl. BGH NStZ 1999, 206, 207; Kuckein in KK 5. Aufl. § 353 Rdn. 24 aE).
  • BGH, 13.10.2021 - 2 StR 418/19

    BGH hebt Verurteilung eines "Bauüberwachers" wegen fahrlässiger Tötung im

    Hiervon umfasst sind auch die Feststellungen (vgl. § 353 Abs. 2 StPO), da der die Tat bestreitende Angeklagte diese mangels Beschwer nicht anfechten konnte und sie daher nicht Grundlage einer etwaigen Verurteilung im zweiten Rechtsgang sein können (vgl. Senat, Urteil vom 20. Mai 1998 - 2 StR 76/98, NStZ 1999, 206, 207).
  • BGH, 06.11.2002 - 5 StR 281/01

    Freisprüche dreier Mitglieder des Politbüros aufgehoben

    Sonst würde den Angeklagten, die gegen die Freisprüche Rechtsmittel nicht einlegen und somit die Richtigkeit der getroffenen Feststellungen nicht angreifen konnten, eine Instanz genommen (BGH StV 1999, 415 m. Anm. Pauly, BGHR StPO 354 Abs. 1 Schuldspruch 1, BGHR StGB § 339 Staatsanwalt 1, Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 45. Aufl. § 354 Rdn. 23 m. w. N.; vgl. aber die andere Verfahrensweise in BGHSt 36, 277, 282 f. und BGH, Urt. vom 15. August 2002 - 3 StR 11/02).
  • OLG Köln, 19.07.2011 - 1 RVs 138/11

    Begriff des "Unfalls im Straßenverkehr"; Verkehrsbezogenheit als Ursache

    Auch eine Aufrechterhaltung der Feststellungen zur objektiven Tatseite kommt nicht in Betracht, weil der Angeklagte gegen das freisprechende Urteil kein Rechtsmittel einlegen und daher die Richtigkeit dieser Feststellungen nicht angreifen konnte (Meyer-Goßner a. a. O. § 354 Rn. 23 mit Nachweisen; BGH NStZ 1999, 206 m. abl.

    Anm. Bauer = StV 1999, 415 m. abl.

  • BGH, 12.05.2016 - 4 StR 487/15

    Aufklärungsrüge (Darstellungsanforderungen: Unterschiede zwischen einem

    Damit hat die Staatsanwaltschaft ohne weiteres den Willen zum Ausdruck gebracht, beide Geschehnisse zur Aburteilung zu bringen (vgl. BGH, Urteil vom 20. Mai 1998 - 2 StR 76/98, NStZ 1999, 206 f.).
  • BGH, 24.06.2016 - 4 StR 205/16

    Strafvereitelung (Selbstbegünstigungsprivileg: Beurteilung des

    Damit hat die Staatsanwaltschaft ihren Willen zum Ausdruck gebracht, auch das Nachtatverhalten zur Aburteilung zu bringen, sofern nicht § 258 Abs. 5 StGB entgegensteht (vgl. BGH, Urteil vom 20. Mai 1998 - 2 StR 76/98, NStZ-RR 1999, 48).
  • OLG Karlsruhe, 16.05.2002 - 3 Ss 128/00

    Urkundenfälschung und Fälschung technischer Aufzeichnungen: Vortäuschung der

    Denn zum Einen war der freigesprochene Angeklagte mangels Beschwer bisher nicht in der Lage, die ihn u.U. teilweise belastenden (vgl. oben III.) Feststellungen im Revisionsverfahren auf deren rechtsfehlerfreies Zustandekommen überprüfen zu lassen (BGHR StPO § 354 Abs. 1 Schuldspruch 1; BGH StV 1999, 415; OLG Koblenz NStZ-RR 1998, 364, 365).
  • OLG Köln, 20.12.2011 - 1 RVs 218/11

    Weitergabe von Dienstgeheimnissen

    Eine eigene, auf die tatrichterlichen Feststellungen gestützte Entscheidung des Senats zum Schuldspruch scheidet aus, weil der Angeklagte gegen das freisprechende Urteil kein Rechtsmittel einlegen und daher die Richtigkeit dieser Feststellungen nicht angreifen konnte (Meyer-Goßner a. a. O. § 354 Rn. 23 mit Nachweisen; BGH NStZ 1999, 206 m. abl. Anm. Bauer = StV 1999, 415 m. abl. Anm. Pauly; SenE v. 17.12.2002 - Ss 470/02 - = StraFo 2003, 144; SenE v. 19.07.2011 - III1 RVs 138/11 -).
  • BGH, 02.02.2000 - 2 StR 550/99

    Zum Mordmerkmal der "niedrigen Beweggründe"

    Daraus folgt aber nicht, daß die Schwurgerichtskammer ihre Kognitionspflicht (vgl. dazu BGHSt 25, 72, 75, 76; 32, 215 ff.; Urteil des Senats NStZ 1999, 206 ff m. Anm. Bauer 207 f; Pauly StV 199, 415 ff.) verkannt hätte.
  • OLG Köln, 17.12.2002 - Ss 470/02

    Erfüllung des Tatbestands des Betruges durch den unberechtigten Bezug von

    Feststellungen, deren rechtsfehlerfreies Zustandekommen der betroffene Angeklagte - wie hier - mangels Beschwer nicht nachprüfen lassen konnte, dürfen grundsätzlich nicht zur Grundlage einer möglichen Verurteilung bestehen bleiben, sondern sind aufzuheben (BGH NStZ 1999, 206 = StV 1999, 415).
  • BGH, 20.09.2000 - 3 StR 88/00

    Urteil gegen Anlagebetrüger rechtskräftig

  • OLG Köln, 10.08.1999 - Ss 293/99

    "Erzbischof" - § 132a Abs. 3 StGB gewährt der römisch-katholischen Kirche

  • BGH, 20.12.2007 - 4 StR 306/07

    Revisibilität der Beweiswürdigung (erschöpfende Würdigung belastender Indizien;

  • OLG Hamburg, 12.01.2016 - 2 Rev 80/15

    Hehlerei: Teilfreispruch bei Nichterweislichkeit der Täterschaft hinsichtlich der

  • BGH, 25.05.2011 - 4 StR 126/11

    Reichweite der Nebenklagebefugnis (Tat im prozessualen Sinne); Anstiftung zum

  • BGH, 30.10.2003 - 5 StR 256/03

    Untauglicher Versuch; Beweiswürdigung

  • OLG Hamburg, 19.05.2005 - I-87/04

    Strafbarkeit eines nicht eingebürgerten Ausländers wegen illegalen Aufenthaltes

  • OLG Hamburg, 19.05.2005 - 1 Ss 195/04

    Strafbarkeit des nicht eingebürgerten Ausländers wegen illegaler Einreise auch

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