Weitere Entscheidungen unten: BGH, 26.02.1999 | BGH, 03.03.1999

Rechtsprechung
   BGH, 25.02.1999 - 4 StR 23/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,3385
BGH, 25.02.1999 - 4 StR 23/99 (https://dejure.org/1999,3385)
BGH, Entscheidung vom 25.02.1999 - 4 StR 23/99 (https://dejure.org/1999,3385)
BGH, Entscheidung vom 25. Februar 1999 - 4 StR 23/99 (https://dejure.org/1999,3385)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,3385) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • NStZ 1999, 349
  • StV 1999, 369
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 29.09.1998 - 4 StR 324/98

    Merkmal des "Anvertrautseins" bei sexuellem Missbrauch von Gefangenen;

    Auszug aus BGH, 25.02.1999 - 4 StR 23/99
    Dabei kann dahingestellt bleiben, ob der Gefangene B. der Angeklagten im Sinne des § 174a Abs. 1 StGB (in der zur Tatzeit geltenden alten Fassung) zur Betreuung anvertraut war (vgl. dazu BGH NStZ 1999, 29), wie es das Landgericht angenommen hat.

    Bei dieser Würdigung kommt den Eigenarten des konkreten Abhängigkeitsverhältnisses regelmäßig eine gewichtige Bedeutung zu (vgl. näher BGH NStZ 1999, 29).

  • BGH, 29.06.2016 - 1 StR 24/16

    Freispruch eines psychiatrischen Gutachters vom Vorwurf des sexuellen Missbrauchs

    Deshalb kann nicht schon jeder sexuelle Kontakt im Rahmen eines Beratungs-, Behandlungs- oder Betreuungsverhältnisses per se missbräuchlich im Sinne von § 174c StGB sein, ansonsten würde das Tatbestandsmerkmal "unter Missbrauch' jede Bedeutung verlieren (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Februar 1999 - 4 StR 23/99, NStZ 1999, 349 (zu § 174a Abs. 1 StGB), OLG Karlsruhe aaO).
  • BGH, 14.04.2011 - 4 StR 669/10

    Strafbarkeit wegen sexuellen Missbrauchs unter Ausnutzung eines

    b) Auf dieser Grundlage fehlt es an einem Missbrauch im Sinne des § 174c Abs. 1 StGB (lediglich) dann, wenn der Täter im konkreten Fall nicht eine aufgrund des Beratungs-, Behandlungs- oder Betreuungsverhältnisses bestehende Autoritäts- oder Vertrauensstellung gegenüber dem Opfer zur Vornahme der sexuellen Handlung ausgenutzt hat (vgl. auch BGH, Urteil vom 4. April 1979 - 3 StR 98/79, BGHSt 28, 365, 367 (zu § 174 StGB); Beschlüsse vom 29. September 1998 - 4 StR 324/98, NStZ 1999, 29 f.; vom 25. Februar 1999 - 4 StR 23/99, NStZ 1999, 349 (beide zu § 174a StGB)).

    Ob ein solcher Ausnahmefall vorliegt, ist aufgrund einer Gesamtwürdigung der den jeweiligen Einzelfall kennzeichnenden Umstände festzustellen (vgl. hierzu auch OLG Karlsruhe aaO; Bungart aaO S. 221 f.; zu § 174a StGB ferner BGH, Beschlüsse vom 29. September 1998 - 4 StR 324/98, NStZ 1999, 29; vom 25. Februar 1999 - 4 StR 23/99, NStZ 1999, 349).

    Vielmehr müssen weitere Umstände hinzukommen, aufgrund derer davon auszugehen ist, dass eine aufgrund des Beratungs-, Behandlungs- oder Betreuungsverhältnisses regelmäßig gegebene Vertrauensbeziehung entweder tatsächlich nicht bestand oder für die Hinnahme der sexuellen Handlung ohne Bedeutung war (vgl. auch BT-Drucks. VI/3521 S. 26, 27 (zu § 174a StGB); BGH, Beschluss vom 25. Februar 1999 - 4 StR 23/99, NStZ 1999, 349 (zu § 174a StGB)).

    Solche besonderen Umstände können etwa vorliegen bei einvernehmlichen sexuellen Handlungen des Ehepartners oder Lebensgefährten während eines Betreuungsverhältnisses oder bei einer von dem Beratungs-, Behandlungs- oder Betreuungsverhältnis unabhängigen "Liebesbeziehung" und in deren Folge nur gelegentlich der Behandlung oder nach deren Abschluss vorgenommenen sexuellen Handlung (vgl. BT-Drucks. VI/3521 S. 22 (zu § 174 StGB); BGH, Beschluss vom 25. Februar 1999 - 4 StR 23/99, NStZ 1999, 349 (zu § 174a StGB); Renzikowski aaO § 174c Rn. 28; Perron/Eisele aaO § 174c Rn. 6; Lackner/Kühl aaO § 174c Rn. 5; Bungart aaO S. 222; dazu aber auch BT-Drucks. VI/3521 S. 26; OLG Karlsruhe aaO).

  • OLG Zweibrücken, 29.03.2021 - 1 OLG 2 Ss 14/21

    Auslegung des § 174c Abs. 1 StGB für einvernehmliche Handlungen eines

    Die Frage, ob der Täter das sich aus einem Beratungsverhältnis ergebende Vertrauensverhältnis unter Verletzung der ihm dadurch aufgegebenen Pflichten bewusst zu sexuellen Kontakten mit der ihm anvertrauten Person ausgenutzt hat, ist vielmehr anhand einer Gesamtwürdigung aller maßgeblichen Tatumstände des Einzelfalls zu prüfen (BGH, Beschluss vom 25.02.1999 - 4 StR 23/99, juris Rn. 5 [zu § 174a Abs. 1 StGB]; Beschluss vom 14.04.2011 - 4 StR 699/10, juris Rn. 39; Fischer, StGB, 68. Aufl., § 174c Rn. 10b).

    Entsprechendes gilt, wenn sich Täter und Klient vor dem Sexualkontakt zwar lediglich anlässlich des besonderen Verhältnisses kennengelernt haben, sich daraus aber eine hiervon unabhängige, nicht länger auf einem Abhängigkeitsverhältnis beruhende Liebesbeziehung entwickelt hatte (jew. zu § 174a StGB: BGH, Beschluss vom 25.02.1999 - 4 StR 23/99, juris Rn. 5; OLG München, Beschlüsse vom 28.06.2010 - 5 St RR (I) 34/10, juris Rn. 14 und vom 19.12.2014 - 5 OLG 15 Ss 606/14, juris Rn. 8).

  • OLG München, 19.12.2014 - 5 OLG 15 Ss 606/14

    Sexueller Gefangenenmissbrauch, Liebesverhältnis

    Gleiches kann - unabhängig von der Intensität des Abhängigkeitsverhältnisses - gelten, wenn die sexuellen Handlungen im Rahmen einer echten Liebesbeziehung zwischen der oder dem Gefangenen und der zur Betreuung eingesetzten Person stattfinden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 25.02.1999, 4 StR 23/99, und vom 15.06.2000, 4 StR 156/00, jeweils zitiert nach juris; Senat, Beschluss vom 28.06.2010, 5 StRR (I) 34/10, zitiert nach juris, dort Rdn. 12 und 14).
  • OVG Sachsen, 12.02.2016 - 6 A 392/15

    Justizvollzugsbeamter; Dienstvergehen; Bemessungsentscheidung;

    Mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs geht der Disziplinarsenat davon aus, dass die Annahme eines "Missbrauchs seiner Stellung" tatbestandlich ausscheidet, wenn die sexuellen Handlungen von einem Justizvollzugsbeamten "im Rahmen einer echten Liebesbeziehung" (so die Formulierung bei BGH, Beschl. v. 25. Februar 1999 - 4 StR 23/99 -, juris Rn. 7, kritisch dazu Fischer, StGB, 61. Aufl., § 174a Rn. 10 m. w. N.) vorgenommen werden.
  • OLG Karlsruhe, 04.06.2009 - 3 Ss 113/08

    Anforderungen an einen Freispruch aus tatsächlichen Gründen; Sexueller

    Die Rechtsprechung des BGH (NStZ 1999, 349 ) zu § 174a StGB ist nicht ohne weiteres auf die Beurteilung des Vorliegens eines Missbrauchs eines Beratungs-, Behandlungs- und Betreuungsverhältnisses im Sinne des § 174c Abs. 1 StGB zu übertragen, weil der geschützte Personenkreis im Sinne des § 174c Abs. 1 StGB dadurch gekennzeichnet ist, dass im Verhältnis zum Therapeuten, Berater oder Betreuer eine psychische Abhängigkeit bestehen kann, die sexuelle Übergriffe erleichtert, zumal Angehörige des in Rede stehenden Personenkreises aufgrund ihrer Erkrankung oder Behinderung in ihrer Widerstandskraft typischerweise eingeschränkt sein können (vgl. BT-Drucks. 13/8267 vom 21.07.97, S. 4 und 7).
  • OVG Thüringen, 05.12.2011 - 8 DO 329/08

    Disziplinarverfahren; Wiedereinsetzung bei Kanzleiversehen; JVA-Beamter;

    Diese Einschätzung zu der Schwere des Dienstvergehens gilt unabhängig davon, von wem die Zärtlichkeiten ausgingen und ob die Feststellungen des Amtsgerichts mit Blick auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Vorliegen des Tatbestandsmerkmals "unter Missbrauch seiner Stellung" im Sinne des § 174a Abs. 1 StGB beim Bestehen eines echten Liebesverhältnisses (vgl. Beschluss vom 25. Februar 1999 - 4 StR 23/99 -, zitiert nach Juris) dessen Schuldspruch gegenüber dem Beamten überhaupt tragen.
  • OVG Sachsen, 09.12.2016 - 6 A 639/15

    Disziplinarmaß, Justizvollzug, einmaliger Geschlechtsverkehr mit Gefangenen,

    Ein Missbrauch der Amtsstellung ist dann nur in seltenen Ausnahmefällen zu verneinen (BGH, Beschl. v. 29. September 1998 - 4 StR 324/98 -, juris Rn. 7), wie etwa bei einer echten Liebesbeziehung zwischen Gefangenen und Betreuungsperson (BGH, Beschl. v. 25. Februar 1999 - 4 StR 23/99 -, juris Rn. 6/7), wie er dem Senatsurteil vom 12. Februar 2016 - 6 A 392/15.D -, juris, zugrunde lag.
  • OVG Sachsen, 16.06.2017 - 6 A 50/17

    Disziplinarmaß bei Verletzung des Zurückhaltungsgebots durch eineinhalbjährige

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist bei Justizvollzugsbediensteten, denen die Beaufsichtigung und Betreuung der Gefangenen obliegt, ein Missbrauch ihrer Amtsstellung durch Vornahme sexueller Handlungen nur in Ausnahmefällen zu verneinen; hierzu gehört eine echte Liebesbeziehung zwischen Gefangenen und Betreuungsperson (vgl. BGH, Beschl. v. 25. Februar 1999 - 4 StR 23/99 -, juris Rn. 6, 7; Senatsurt. v. 9. Dezember 2016 a. a. O., Rn. 39).
  • OLG München, 28.06.2010 - 5St RR (I) 34/10

    Versuchtes unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in einer JVA;

    Gleiches kann - unabhängig von der Intensität des Abhängigkeitsverhältnisses - gelten, wenn die sexuellen Handlungen im Rahmen einer echten Liebesbeziehung vorgenommen werden (BGH NStZ 1999, 349).
  • VG Magdeburg, 08.12.2022 - 15 A 19/22

    Disziplinarstrafe wegen Eingehens einer Liebesbeziehung seitens einer

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 26.02.1999 - 3 StR 613/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,2669
BGH, 26.02.1999 - 3 StR 613/98 (https://dejure.org/1999,2669)
BGH, Entscheidung vom 26.02.1999 - 3 StR 613/98 (https://dejure.org/1999,2669)
BGH, Entscheidung vom 26. Februar 1999 - 3 StR 613/98 (https://dejure.org/1999,2669)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,2669) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • HRR Strafrecht

    § 130 Abs. 3 Alt. 1 StGB; § 140 Nr. 2 StGB
    Konkurrenz; Volksverhetzung; Billigung der NS - Judenmorde; Billigung von Straftaten

  • Wolters Kluwer

    Billigung des unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangenen Völkermordes an Juden; Volksverhetzung in Form des Aufstachelns zum Haß gegen Teile der Bevölkerung; Leugnen einer unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangenen Handlung ; Verwenden von ...

  • Judicialis

    StGB § 130 Abs. 3 Alt 1; ; StGB § 140 Nr. 2

  • rechtsportal.de

    StGB § 130 Abs. 3 Alt. 1, § 140 Nr. 2

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Verurteilung eines rechtsradikalen Sängers zu zwei Jahren Freiheitsstrafe rechtskräftig

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 1561
  • NStZ 1999, 348
  • NStZ 1999, 349
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 11.12.2003 - 3 StR 120/03

    Privilegierung (privilegierende Spezialität; Verabreichen von Betäubungsmitteln;

    Privilegierende Spezialität als besondere Form der Gesetzeskonkurrenz liegt vor, wenn ein Strafgesetz alle Merkmale einer anderen Strafvorschrift aufweist und sich nur dadurch von dieser unterscheidet, daß es wenigstens noch ein weiteres Merkmal enthält, das den in Frage kommenden Sachverhalt unter einem genaueren (spezielleren) Gesichtspunkt erfaßt (BGH NJW 1999, 1561; Rissing-van Saan in LK 11. Aufl. vor §§ 52 ff. Rdn. 73 m. w. N.) und der Täter durch die Spezialvorschrift privilegiert werden soll.
  • BGH, 14.11.2023 - 3 StR 141/23

    Verurteilung wegen Verstoßes gegen ein Vereinigungsverbot ("Geeinte deutsche

    Denn die Angeklagte ist durch den Schuldspruch allein nach § 130 Abs. 1 Nr. 1 StGB jedenfalls nicht beschwert (zum konkurrenzrechtlichen Verhältnis mehrerer Tatbestandsvarianten desselben Absatzes von § 130 StGB sowie zwischen § 130 Abs. 1 und Abs. 3 StGB s. BGH, Beschluss vom 6. August 2019 - 3 StR 190/19, BGHR StGB § 130 Konkurrenzen 1 mwN; zwischen § 130 Abs. 1 und Abs. 2 StGB s. LK/Krauß, StGB, 13. Aufl., § 130 Rn. 177 mwN; MüKoStGB/Schäfer/Anstötz, 4. Aufl., § 130 Rn. 116 mwN).
  • VGH Bayern, 26.03.2007 - 24 B 06.1894

    Verbot einer rechtsextremen Versammlung zum "Gedenken an Rudolf Heß"

    In der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 26. Februar 1999 (NJW 1999, 1561) ist die Eignung zur Störung des öffentlichen Friedens für die Darbietung des Liedes "Hängt Adolf Hitler den Nobelpreis um" festgestellt.
  • LG Hechingen, 13.12.2021 - 3 Qs 77/21

    Strafbarkeitslücke bis zum 24. November 2021 bezüglich der Vorlage gefälschter

    Privilegierende Spezialität als besondere Form der Gesetzeskonkurrenz liegt vor, wenn ein Strafgesetz alle Merkmale einer anderen Strafvorschrift und wenigstens noch ein weiteres Merkmal enthält, das den in Frage kommenden Sachverhalt unter einem spezielleren Gesichtspunkt erfasst und der Täter durch die Spezialvorschrift privilegiert werden soll (BGH, Beschl. v. 26. Februar 1999 - 3 StR 613/98; BGH, Urt. v. 11. Dezember 2003 - 3 StR 120/03, NJW 2004, 1054).
  • BGH, 28.06.2023 - 3 StR 424/22

    Verurteilung von drei Angeklagten wegen Mitgliedschaft in der "Goyim Partei"

    Dadurch, dass die Fälle ungleichartiger Tateinheit im Tenor nicht zum Ausdruck kommen, sind die Angeklagten nicht beschwert (zum konkurrenzrechtlichen Verhältnis mehrerer Tatbestandsvarianten desselben Absatzes von § 130 StGB sowie zwischen § 130 Abs. 1 und Abs. 3 StGB s. BGH, Beschluss vom 6. August 2019 - 3 StR 190/19, BGHR StGB § 130 Konkurrenzen 1 mwN; zwischen § 130 Abs. 1 und Abs. 2 StGB s. LK/Krauß, StGB, 13. Aufl., § 130 Rn. 177 mwN; MüKoStGB/Schäfer/Anstötz, 4. Aufl., § 130 Rn. 116 mwN).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 03.03.1999 - 2 StR 608/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,3045
BGH, 03.03.1999 - 2 StR 608/98 (https://dejure.org/1999,3045)
BGH, Entscheidung vom 03.03.1999 - 2 StR 608/98 (https://dejure.org/1999,3045)
BGH, Entscheidung vom 03. März 1999 - 2 StR 608/98 (https://dejure.org/1999,3045)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,3045) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • HRR Strafrecht

    § 181 a Abs. 1 Nr. 1, 2 StGB; § 180 a Abs. 1 Nr. 2 StGB; § 180 b Abs. 2 Nr. 1 StGB
    Förderung der Prostitution; Zuhälterei; Ausbeuten; Menschenhandel

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen einer ausbeuterischen Zuhälterei; Vorliegen von Menschenhandel; Mögliche Zusatzdelikte bei der Fördeung von Prostitution

  • Judicialis

    AuslG § 84; ; StGB § 181 a Abs. 1 Nr. 2; ; StGB § 180 a Abs. 1 Nr. 2; ; StGB § 180 b Abs. 2 Nr. 1; ; StGB § 181 a Abs. 1 Nr. 1; ; StGB § 73; ; StGB § 73 d; ; StGB § 73 a

  • rechtsportal.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1999, 349
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 20.10.1988 - 4 StR 413/88

    Förderung der Prostitution - Zuhälterei durch die Organisation des

    Auszug aus BGH, 03.03.1999 - 2 StR 608/98
    Der Tatrichter hat rechtsfehlerfrei in allen Fällen die Voraussetzungen der dirigierenden Zuhälterei (§ 181 a Abs. 1 Nr. 2 StGB) bejaht (vgl. BGHR StGB § 181 a Abs. 1 Nr. 1 Ausbeuten 1 = NStZ 1989, 67) und zutreffend bei den Frauen L., Li., D. und Ly., die unter anderem im B. der Prostitution nachgingen, Förderung der Prostitution gemäß § 180 a Abs. 1 Nr. 2 StGB (vgl. hierzu u.a. BGHR StGB § 180 a Abs. 1 Nr. 2 Förderungsmaßnahmen 1) angenommen.

    Die Beantwortung der Frage, ob eine spürbare Verschlechterung der Vermögenslage in diesem Sinne vorliegt, setzt zwar grundsätzlich Feststellungen zur Höhe der Einnahmen und Abgaben der Prostituierten voraus (vgl. BGH NStZ 1989, 67 ff.), wobei Abgaben in Höhe von 50 % der Einnahmen die Annahme nahelegen können, es liege Ausbeutung vor (BGH a.a.O.).

  • BGH, 16.07.1996 - 1 StR 221/96

    Strafbarkeit wegen (schweren) Menschenhandels, wenn das Opfer bereits der

    Auszug aus BGH, 03.03.1999 - 2 StR 608/98
    Der Tatrichter hat an die Annahme der "auslandsspezifischen Hilflosigkeit" (vgl. hierzu BGHSt 42, 179, 181) einerseits und an die Feststellungspflicht hinsichtlich der Einnahmen und Ausgaben der Prostituierten bei § 181 a Abs. 1 Nr. 1 StGB andererseits zu hohe Anforderungen gestellt.

    Der neue Tatrichter wird unter Beachtung vorstehender Grundsätze für jeden Fall die Voraussetzungen der "auslandsspezifischen Hilflosigkeit" neu zu prüfen und nähere Feststellungen zum "Einwirken" (vgl. hierzu auch BGHR StGB § 180 a Abs. 4 Einwirken 1 und 2; BGHSt 42, 179 ff.) bzw. zum "Dazubringen" im Sinne des § 180 b Abs. 2 StGB zu treffen haben, wobei auch die Verwirklichung der zuletzt genannten Tatbestandsmerkmale sich jedenfalls in den Fällen II. 2 bis II. 5 der Urteilsgründe aufdrängt.

  • BGH, 30.06.1987 - 4 StR 267/87

    Förderung der Verstrickung in die Prostitution durch einen bordellartig

    Auszug aus BGH, 03.03.1999 - 2 StR 608/98
    Der Tatrichter hat rechtsfehlerfrei in allen Fällen die Voraussetzungen der dirigierenden Zuhälterei (§ 181 a Abs. 1 Nr. 2 StGB) bejaht (vgl. BGHR StGB § 181 a Abs. 1 Nr. 1 Ausbeuten 1 = NStZ 1989, 67) und zutreffend bei den Frauen L., Li., D. und Ly., die unter anderem im B. der Prostitution nachgingen, Förderung der Prostitution gemäß § 180 a Abs. 1 Nr. 2 StGB (vgl. hierzu u.a. BGHR StGB § 180 a Abs. 1 Nr. 2 Förderungsmaßnahmen 1) angenommen.
  • BGH, 30.11.1988 - 3 StR 380/88

    Voraussetzungen des Begriffs "Einwirken" im Zusammenhang mit dem Bestimmen einer

    Auszug aus BGH, 03.03.1999 - 2 StR 608/98
    Der neue Tatrichter wird unter Beachtung vorstehender Grundsätze für jeden Fall die Voraussetzungen der "auslandsspezifischen Hilflosigkeit" neu zu prüfen und nähere Feststellungen zum "Einwirken" (vgl. hierzu auch BGHR StGB § 180 a Abs. 4 Einwirken 1 und 2; BGHSt 42, 179 ff.) bzw. zum "Dazubringen" im Sinne des § 180 b Abs. 2 StGB zu treffen haben, wobei auch die Verwirklichung der zuletzt genannten Tatbestandsmerkmale sich jedenfalls in den Fällen II. 2 bis II. 5 der Urteilsgründe aufdrängt.
  • BGH, 14.12.1994 - 3 StR 486/94

    Anforderungen an ein Abhängigkeitsverhältnis bei der Förderung der Prostitution -

    Auszug aus BGH, 03.03.1999 - 2 StR 608/98
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. u.a. BGHR StGB § 180 a Abs. 1 Beweiswürdigung 1) steht deshalb eine Nichteinbehaltung des Passes zum Beispiel auch der Annahme persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit im Sinne des § 180 a Abs. 1 Nr. 1 StGB nicht entgegen.
  • BGH, 19.03.1997 - 2 StR 93/97

    vorzeitiger Samenerguß - § 177 StGB, § 24 StGB, zur Frage der Freiwilligkeit des

    Auszug aus BGH, 03.03.1999 - 2 StR 608/98
    Von einer "auslandsspezifischen Hilflosigkeit" ist auszugehen, wenn das Opfer der deutschen Sprache nicht mächtig ist, über keinerlei Barmittel verfügt und bezüglich Unterkunft und Verpflegung auf den Täter angewiesen ist, wobei die Hilflosigkeit durch die Wegnahme des Passes noch verstärkt wird (vgl. Senatsbeschluß vom 19. März 1997 in BGHR StGB § 181 Abs. 1 Nr. 2 Anwerben 4).
  • BGH, 29.06.1989 - 4 StR 238/89

    Aufhebung eines Schuldspruchs wegen versuchter Förderung der Prostitution -

    Auszug aus BGH, 03.03.1999 - 2 StR 608/98
    Der neue Tatrichter wird unter Beachtung vorstehender Grundsätze für jeden Fall die Voraussetzungen der "auslandsspezifischen Hilflosigkeit" neu zu prüfen und nähere Feststellungen zum "Einwirken" (vgl. hierzu auch BGHR StGB § 180 a Abs. 4 Einwirken 1 und 2; BGHSt 42, 179 ff.) bzw. zum "Dazubringen" im Sinne des § 180 b Abs. 2 StGB zu treffen haben, wobei auch die Verwirklichung der zuletzt genannten Tatbestandsmerkmale sich jedenfalls in den Fällen II. 2 bis II. 5 der Urteilsgründe aufdrängt.
  • BGH, 08.10.1986 - 3 StR 320/86

    Begriff des Ausbeutens

    Auszug aus BGH, 03.03.1999 - 2 StR 608/98
    Der Begriff der Ausbeutung verlangt ein planmäßiges und eigensüchtiges Ausnutzen der Prostitutionsausübung als Erwerbsquelle, das zu einer spürbaren Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage der Prostituierten führt (vgl. u.a. BGHR StGB § 180 a Abs. 2 Nr. 2 Ausbeuten 1 und BGHR StGB § 181 a Abs. 1 Nr. 1 Ausbeuten 3).
  • BGH, 09.10.2013 - 2 StR 297/13

    Zuhälterei (Begriff der Ausbeutung: Erforderlichkeit von Feststellungen zur Höhe

    Wenn - wie hier - die Prostituierten ihre gesamten Einnahmen abgeben müssen und nur gelegentlich geringe Summen zur Weiterleitung an ihre Familie zurückerhalten, ist ohne Weiteres von einer Ausbeutung im Sinne des § 181a Abs. 1 Nr. 1 StGB auszugehen (vgl. Senatsurteil vom 21. Juli 1993 - 2 StR 160/93, NStZ 1994, 32, 33 und vom 3. März 1999 - 2 StR 608/98, NStZ 1999, 349, 350; BGH, Beschluss vom 20. April 2004 - 4 StR 67/04).
  • BGH, 15.07.2005 - 2 StR 131/05

    Öffentlichkeit der Hauptverhandlung (Ausschluss des Angeklagten wegen Gefahr für

    Maßgebliche Entscheidungskriterien sind u.a. mangelhafte bzw. nicht vorhandene Deutschkenntnisse, die Verfügungsmöglichkeit über Barmittel, das Maß der Überwachung durch den und das Ausmaß der persönlichen Abhängigkeit von dem Täter sowie die Möglichkeit, die Bundesrepublik wieder zu verlassen, die dann eingeschränkt sein kann, wenn der Täter die Ausweispapiere der eingereisten Frauen an sich genommen hat (BGH NStZ 1999, 349, 350; NStZ-RR 2004, 233).

    Wenn - wie hier die Zeugin A. - eine Prostituierte allein 60 % ihrer Einnahmen an den Bordellbetreiber zu zahlen, von den verbleibenden 40 % noch einmal die Hälfte an ihren Zuhälter abzuführen und von den ihr damit nur noch zur Verfügung stehenden 20 % die Mietkosten zu bestreiten und hohe Strafgelder für jegliches Fehlverhalten zu entrichten hat, ist ohne weiteres von einer Ausbeutung im Sinne des § 181 a Abs. 1 Nr. 1 StGB auszugehen (BGH NStZ 1999, 349, 350; BGH, Beschluß vom 20. April 2004 - 4 StR 67/04).

  • BGH, 17.03.2004 - 2 StR 474/03

    Beweiswürdigung (Aussage gegen Aussage; Urteilsgründe); Menschenhandel

    Von einer "auslandsspezifischen Hilflosigkeit" ist auszugehen, wenn das Opfer der deutschen Sprache nicht mächtig ist, über keine Barmittel verfügt und bezüglich Unterkunft und Verpflegung auf den Täter angewiesen ist, wobei die Hilflosigkeit durch die Wegnahme des Passes noch verstärkt wird (vgl. BGH NStZ 1999, 349 m.w.N.).
  • BGH, 21.10.1999 - 4 StR 376/99

    (Schwerer) Menschenhandel; Beweiswürdigung; In dubio pro reo; Zweifelsgrundsatz;

    Nach den bisher getroffenen Feststellungen erweisen sich die von den Angeklagten getroffenen Maßnahmen, die die "auslandsspezifische Hilflosigkeit" der Geschädigten verstärkten (vgl. BGHR StGB § 180 b Abs. 2 Nr. 1 Hilflosigkeit 1), nämlich jedenfalls als "Drohung mit einem empfindlichen Übel".
  • BGH, 28.07.1999 - 3 StR 206/99

    Menschenhandel; Einwirkung zur Fortsetzung der Prostitutionsausübung;

    Sie waren bezüglich der Unterkunft und der Fahrt zu ihrem Arbeitsplatz sowie des Aufenthalts außerhalb von Unterkunft und Bordell auf den Angeklagten angewiesen (vgl. BGH NStZ 1998, 188; 1999, 349).
  • BGH, 20.04.2004 - 4 StR 67/04

    Verletzung des Öffentlichkeitsgrundsatzes nach § 338 Nr. 6 StPO (mögliche Prüfung

    In derartigen Fällen setzt die Annahme ausbeuterischer Zuhälterei - anders als in den Fällen, in denen der Prostituierten nur 25 Prozent verbleiben, weil sie ihre Einnahmen nicht nur mit einem Bordellbetreiber, sondern anschließend ein zweites Mal mit dem Zuhälter teilen muß (vgl. BGH NStZ 1999, 349, 350) - grundsätzlich Feststellungen zur Höhe der Einnahmen und Abgaben der Prostituierten voraus.
  • BGH, 18.07.2023 - 2 StR 423/22

    Revision mit der Rüge der Verletzung materiellen Rechts bei der Verurteilung des

    Abgaben in Höhe von 50 % der Einnahmen können die Annahme einer Ausbeutung nahelegen (Senat, Urteile vom 3. März 1999 - 2 StR 608/98, BGHR StGB § 181a Abs. 1 Nr. 1 Ausbeuten 4; vom 9. Oktober 2013 - 2 StR 297/13, NStZ 2014, 453; BGH, Beschluss vom 24. Januar 2023 - 3 StR 418/22).
  • BGH, 13.11.2001 - 4 StR 408/01

    Zuhälterei in Tateinheit mit Förderung der Prostitution (persönliche und

    b) Ausbeuterische Zuhälterei (§ 181 a Abs. 1 Nr. 1 StGB) ist ebenfalls nicht belegt, weil ein planmäßiges und eigensüchtiges Ausnutzen der Prostitutionsausübung als Erwerbsquelle, das zu einer spürbaren Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage der Prostituierten geführt hat (vgl. BGH NStZ 1989, 67; 1999, 349, 350), nicht festgestellt ist.
  • BGH, 24.01.2023 - 3 StR 418/22

    Schwere Zwangsprostitution (Ausbeutung); Adhäsionsantrag (Prozesszinsen)

    Abgaben in Höhe von 50 % der Einnahmen können die Annahme einer Ausbeutung nahelegen (BGH, Urteile vom 3. März 1999 - 2 StR 608/98, BGHR StGB § 181a Abs. 1 Nr. 1 Ausbeuten 4; vom 9. Oktober 2013 - 2 StR 297/13, NStZ 2014, 453 Rn. 15; jeweils mwN).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht