Weitere Entscheidung unten: BGH, 17.03.1999

Rechtsprechung
   BGH, 13.04.1999 - 4 StR 42/99   

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BGH, 13.04.1999 - 4 StR 42/99 (https://dejure.org/1999,3460)
BGH, Entscheidung vom 13.04.1999 - 4 StR 42/99 (https://dejure.org/1999,3460)
BGH, Entscheidung vom 13. April 1999 - 4 StR 42/99 (https://dejure.org/1999,3460)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • HRR Strafrecht

    § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG; § 52 StGB; § 53 StGB;
    Unerlaubtes Handeltreiben; Tatmehrheit bei Zahlung eines (Rest-) Kaufpreises;

  • Judicialis

    StPO § 154 Abs. 2; ; StPO § 154 a Abs. 2; ; StPO § 346 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 2 u. 4; ; StPO § 346 Abs. 1; ; BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1; ; StGB § 52; ; GVG § 132 Abs. 3 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1; StGB § 52 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1999, 411
  • StV 1999, 431
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 01.10.1997 - 2 StR 520/96

    Strafklageverbrauch (prozessualer Tatbegriff; einheitliche Handlung im Sinne

    Auszug aus BGH, 13.04.1999 - 4 StR 42/99
    Ungeachtet dessen, daß von dem Begriff des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln auch die erforderlichen Zahlungsvorgänge erfaßt werden (zuletzt BGHSt 43, 158, 162 m.w.N.), hat der Senat demgegenüber nicht zuletzt mit Blick auf die weitreichenden Folgen beim Strafklageverbrauch (vgl. dazu BGHSt 43, 252, 254 ff.; BGH, Beschluß vom 17. April 1995 - 5 StR 147/95) - Bedenken, ob der bloße Zahlungsvorgang die Kraft hat, mehrere an sich selbständige Rauschgiftgeschäfte zu einer Tat im Rechtssinne zu verbinden.
  • BGH, 17.07.1997 - 1 StR 791/96

    Entscheidungen zur Geldwäsche

    Auszug aus BGH, 13.04.1999 - 4 StR 42/99
    Ungeachtet dessen, daß von dem Begriff des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln auch die erforderlichen Zahlungsvorgänge erfaßt werden (zuletzt BGHSt 43, 158, 162 m.w.N.), hat der Senat demgegenüber nicht zuletzt mit Blick auf die weitreichenden Folgen beim Strafklageverbrauch (vgl. dazu BGHSt 43, 252, 254 ff.; BGH, Beschluß vom 17. April 1995 - 5 StR 147/95) - Bedenken, ob der bloße Zahlungsvorgang die Kraft hat, mehrere an sich selbständige Rauschgiftgeschäfte zu einer Tat im Rechtssinne zu verbinden.
  • BGH, 13.03.1996 - 2 StR 514/95

    Strafzumessung außerhalb des tatrichterlichen Spielraums

    Auszug aus BGH, 13.04.1999 - 4 StR 42/99
    Bei dieser Sachlage nimmt die Rechtsprechung bisher an, daß beide Rauschgiftgeschäfte durch die Zahlung des (Rest-)Kaufpreises in einem Handlungsteil zusammentreffen und deshalb im Sinne von § 52 StGB tateinheitlich verwirklicht sind (BGH, Beschlüsse vom 23. Juni 1993 -2 StR 47/93 - BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 3 Konkurrenzen 5 - und vom 13. März 1996 - 2 StR 514/95 (BGHR BtMG § 29 Strafzumessung 29).
  • BGH, 23.06.1993 - 2 StR 47/93

    Vorliegen von Tateinheit bei mehreren Tathandlungen

    Auszug aus BGH, 13.04.1999 - 4 StR 42/99
    Bei dieser Sachlage nimmt die Rechtsprechung bisher an, daß beide Rauschgiftgeschäfte durch die Zahlung des (Rest-)Kaufpreises in einem Handlungsteil zusammentreffen und deshalb im Sinne von § 52 StGB tateinheitlich verwirklicht sind (BGH, Beschlüsse vom 23. Juni 1993 -2 StR 47/93 - BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 3 Konkurrenzen 5 - und vom 13. März 1996 - 2 StR 514/95 (BGHR BtMG § 29 Strafzumessung 29).
  • BGH, 17.04.1996 - 5 StR 147/95

    Vorwurf des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln - Freigesprochen -

    Auszug aus BGH, 13.04.1999 - 4 StR 42/99
    Ungeachtet dessen, daß von dem Begriff des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln auch die erforderlichen Zahlungsvorgänge erfaßt werden (zuletzt BGHSt 43, 158, 162 m.w.N.), hat der Senat demgegenüber nicht zuletzt mit Blick auf die weitreichenden Folgen beim Strafklageverbrauch (vgl. dazu BGHSt 43, 252, 254 ff.; BGH, Beschluß vom 17. April 1995 - 5 StR 147/95) - Bedenken, ob der bloße Zahlungsvorgang die Kraft hat, mehrere an sich selbständige Rauschgiftgeschäfte zu einer Tat im Rechtssinne zu verbinden.
  • BGH, 03.09.2015 - 3 StR 236/15

    Verbindung zweier Umsatzgeschäfte zu einer einheitlichen Tat beim Handeltreiben

    Darin unterscheidet sich der Sachverhalt von Konstellationen, in denen in der Rechtsprechung Tateinheit infolge eines Zusammenfallens von Zahlungsvorgängen für mehrere Betäubungsmittelkäufe angenommen worden ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. Juni 1993 - 2 StR 47/93, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 3 Konkurrenzen 5; vom 13. März 1996 - 2 StR 514/95, BGHR BtMG § 29 Strafzumessung 29; vom 17. Oktober 2007 - 2 StR 376/07, juris; vom 9. Januar 2008 - 2 StR 527/07, juris; zu den Bedenken hiergegen vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. April 1999 - 4 StR 42/99, NStZ 1999, 411; vom 27. Juni 2008 - 3 StR 212/08, NStZ 2009, 392).

    b) Der 4. Strafsenat hat im Fall der Teilzahlung einer früheren Lieferung, bei der zugleich "das weitere Rauschgiftgeschäft eingeleitet" worden war, Bedenken geäußert, ob der bloße Zahlungsvorgang die Kraft habe, mehrere an sich selbstständige Rauschgiftgeschäfte zu einer Tat im Rechtssinne zu verbinden, zur Begründung auf die weitreichenden Folgen beim Strafklageverbrauch verwiesen, in der Sache aber von einer Anfrage nach § 132 Abs. 3 Satz 1 GVG abgesehen und das Verfahren teilweise nach § 154 Abs. 2 StPO eingestellt (BGH, Beschluss vom 13. April 1999 - 4 StR 42/99, NStZ 1999, 411).

  • BGH, 15.11.2016 - 3 StR 236/15

    Divergenzvorlage; keine Tateinheit trotz teilweiser Identität der

    b) Der 4. Strafsenat hat im Fall der Teilzahlung einer früheren Lieferung, bei der zugleich "das weitere Rauschgiftgeschäft eingeleitet' worden war, Bedenken geäußert, ob der bloße Zahlungsvorgang die Kraft habe, mehrere an sich selbstständige Rauschgiftgeschäfte zu einer Tat im Rechtssinne zu verbinden, zur Begründung auf die weitreichenden Folgen beim Strafklageverbrauch verwiesen, in der Sache aber von einer Anfrage nach § 132 Abs. 3 Satz 1 GVG abgesehen und das Verfahren teilweise nach § 154 Abs. 2 StPO eingestellt (BGH, Beschluss vom 13. April 1999 - 4 StR 42/99, NStZ 1999, 411).

    Darin unterscheidet sich der Sachverhalt von Konstellationen, in denen in der Rechtsprechung Tateinheit infolge eines Zusammenfallens von Zahlungsvorgängen für mehrere Betäubungsmittelkäufe angenommen worden ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. Juni 1993 - 2 StR 47/93, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 3 Konkurrenzen 5; vom 13. März 1996 - 2 StR 514/95, BGHR BtMG § 29 Strafzumessung 29; vom 17. Oktober 2007 - 2 StR 376/07, juris; vom 9. Januar 2008 - 2 StR 527/07, juris; zu den Bedenken hiergegen vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. April 1999 - 4 StR 42/99, NStZ 1999, 411; vom 27. Juni 2008 - 3 StR 212/08, NStZ 2009, 392).

  • BGH, 06.02.2014 - 3 ARs 7/13

    Vorlageverfahren (Divergenzvorlage; Festhalten an der bisherigen Rechtsprechung);

    a) Der Senat gibt zu erwägen, ob die Annahme des 4. Strafsenats, die Anfahrt nach Rotterdam stelle einen identischen Teilakt sowohl des Handeltreibens mit den Betäubungsmitteln der vorangegangenen als auch des Handeltreibens mit den Betäubungsmitteln der abzuholenden Lieferung dar, nicht zuletzt mit Blick auf die weitreichenden Folgen beim Strafklageverbrauch (BGH, Beschluss vom 13. April 1999 - 4 StR 42/99, NStZ 1999, 411; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 17. April 1996 - 5 StR 147/96, StV 1996, 650; s. auch BGH, Urteil vom 1. Oktober 1997 - 2 StR 520/96, BGHSt 43, 252, 257) Bedenken begegnen müsste.

    Im Übrigen weist der Senat darauf hin, dass es auch bedenklich erschiene, allein aufgrund des Umstands, dass der Angeklagte bei Abholung der Folgelieferung die vorangegangene Lieferung bezahlte, Tateinheit zwischen beiden Taten über die Rechtsfigur der natürlichen Handlungseinheit anzunehmen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. April 1999 - 4 StR 42/99, NStZ 1999, 411; vom 27. Juni 2008 - 3 StR 212/08, NStZ 2009, 392; anders bisher BGH, Beschluss vom 22. Januar 2010 - 2 StR 563/09, NStZ 2011, 97 mwN).

  • BGH, 23.05.2007 - 2 StR 569/06

    Bestimmen eines Minderjährigen, mit Betäubungsmitteln unerlaubt Handel zu treiben

    Wäre dies so geschehen, könnten beide Geschäfte bei der einheitlichen Zahlung des Kaufpreises für beide Verkäufe teilweise zusammentreffen, weil auch die Bezahlung einer Betäubungsmittellieferung tatbestandsmäßiger Teil des Handeltreibens ist (vgl. BGHSt 43, 158, 162 m.w.N.; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 3 Konkurrenzen 5; § 29 Strafzumessung 29; a.A. BGH NStZ 1999, 411).
  • BGH, 02.10.2002 - 2 StR 294/02

    Erweiterter Verfall (Vorrang des Verfalls / Verfalls von Wertersatz;

    Die gegen diese rechtliche Beurteilung vorgebrachten Bedenken (vgl. BGH NStZ 1999, 411) teilt der Senat nicht.
  • BGH, 01.06.2016 - 2 StR 355/15

    Tateinheit (Voraussetzungen); unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

    Allein das zeitliche Zusammentreffen von Zahlungsvorgängen in Bezug auf eine frühere Drogenbeschaffung mit der Abholung der nächsten Lieferung - die bloße Gleichzeitigkeit beider, verschiedene Umsatzgeschäfte fördernder Ausführungshandlungen - genügt jedoch zur Annahme gleichartiger Tateinheit nicht (BGH, Beschluss vom 13. April 1999 - 4 StR 42/99, NStZ 1999, 411; Senat, Beschluss vom 24. Oktober 2013 - 2 ARs 319/13, NStZ-RR 2014, 81, 82; BGH, Beschluss vom 15. Februar 2011 - 3 StR 3/11; Beschluss vom 6. Februar 2014 - 3 ARs 7/13, NStZ-RR 2014, 146; vgl. auch BGH, Urteil vom 25. April 2013 - 4 StR 418/12, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Konkurrenzen 14; Senat, Beschluss vom 22. Januar 2010 - 2 StR 563/09, StV 2010, 684).
  • BGH, 23.10.2008 - 1 StR 526/08

    Strafklageverbrauch beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Zäsurwirkung eines

    c) Nach alledem kann der Senat die Frage offen lassen, ob er unter Berücksichtigung der hiergegen vom 3. Strafsenat (StraFo 2008, 397) und 4. Strafsenat (NStZ 1999, 411) erhobenen gewichtigen Bedenken weiterhin der (ständigen) Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. nur BGHR BtMG § 29 Strafzumessung 29; BGH, Beschlüsse vom 17. Oktober 2007 - 2 StR 376/07 - und 9. Januar 2008 - 2 StR 527/07) folgen würde, nach der an sich selbständige Betäubungsmittelgeschäfte durch bloße gemeinsame Bezahlung der Lieferungen tateinheitlich verbunden werden können.
  • BGH, 27.06.2008 - 3 StR 212/08

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Tateinheit; Zusammentreffen in

    Der Senat hat zwar - wie auch der 4. Strafsenat (vgl. BGH NStZ 1999, 411) - Bedenken, ob der bloße Zahlungsvorgang mehrere an sich selbständige Rauschgiftgeschäfte zu einer Tat im Rechtssinne verbinden kann, insbesondere wenn die einheitliche Bezahlung lediglich auf einer (nicht bereits bei der Bestellung des Rauschgifts in den Blick genommenen) kurzfristigen Illiquidität des Käufers beruht.
  • BGH, 11.07.2012 - 2 StR 572/11

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (bandenmäßige Begehung,

    Der Senat kann offen lassen, ob an der Rechtsprechung festzuhalten ist, wonach die Abwicklung von Zahlungsvorgängen zurückliegende und neue Taten des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln zu rechtlichen oder tatsächlichen Handlungseinheiten verbinden kann (vgl. BGHSt 43, 163; BGH NStZ 1999, 411; 2009, 392; BGH NStZ-RR 2009, 383; Senatsbeschluss vom 2. Dezember 2002 - 2 StR 294/02).
  • BGH, 01.09.2009 - 1 StR 441/09

    Schuldspruchänderung für unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht

    Der Schuldspruch war daher abzuändern, wenngleich der Senat Bedenken des 3. Strafsenats (NStZ 2009, 392) und des 4. Strafsenats (NStZ 1999, 411) gegen diese Rechtsprechung teilt (vgl. auch Senat , Beschl. vom 23. Oktober 2008 - 1 StR 526/08).
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Rechtsprechung
   BGH, 17.03.1999 - 3 StR 637/98   

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https://dejure.org/1999,3604
BGH, 17.03.1999 - 3 StR 637/98 (https://dejure.org/1999,3604)
BGH, Entscheidung vom 17.03.1999 - 3 StR 637/98 (https://dejure.org/1999,3604)
BGH, Entscheidung vom 17. März 1999 - 3 StR 637/98 (https://dejure.org/1999,3604)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NStZ 1999, 411
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 23.01.1957 - 2 StR 565/56

    Einheitliche Handlung im natürlichen Sinn durch die gesamte auf Diebstahl

    Auszug aus BGH, 17.03.1999 - 3 StR 637/98
    Auch zur äußeren Tatseite ist mangels ausreichend konkreter und bestimmter Tatfeststellungen nicht abschließend zu entscheiden, ob zwischen den einzelnen Verhaltensweisen ein derart enger räumlicher, zeitlicher und sachlicher Zusammenhang besteht, daß sie nach der natürlichen Anschauung des Lebens als eine Einheit erscheinen (vgl. BGHSt 10, 230, 231).
  • BGH, 19.11.1997 - 3 StR 574/97

    Geldspenden als Verstoß gegen ein vereinsrechtliches Betätigungsverbot

    Auszug aus BGH, 17.03.1999 - 3 StR 637/98
    Grundsätzlich gilt aber, daß in dem hier gegebenen Fall des Unterstützungshandelns außenstehender Dritter jede Handlung, die auf die verbotene inländische Tätigkeit des betroffenen Vereins bezogen und konkret geeignet ist, eine für die verbotene Vereinstätigkeit vorteilhafte Wirkung hervorzurufen, als solche tatbestandlich erfaßt wird, mithin eine materiell-rechtlich selbständige Straftat nach § 20 Abs. 1 Nr. 4 Vereinsgesetz bedeutet (BGHSt 43, 312, 314).
  • BVerwG, 15.03.2005 - 1 C 26.03

    Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis, Ausweisungsgründe, Verbrauch von

    Er hat sich unter Ausschöpfung aller ihm von Amts wegen zur Verfügung stehenden Ermittlungsmöglichkeiten davon zu überzeugen (§ 86 Abs. 1, § 108 Abs. 1 VwGO), ob die Klägerin einen objektiv tatbestandsmäßigen Rechtsverstoß im Sinne der strafgerichtlichen Rechtsprechung namentlich zu § 20 Abs. 1 Nr. 4 VereinsG begangen hat (vgl. zuletzt etwa BVerfG, Kammer-Beschlüsse vom 15. November 2001 - 1 BvR 98/97 - NVwZ 2002, 709, - 1 BvR 2180/98 - NVwZ 2002, 711 und - 1 BvR 289/00 - NVwZ 2002, 712 sowie vom 5. Juni 2000 - 2 BvR 566/00 - NStZ 2000, 540; BGH, Urteile vom 27. März 2003 - 3 StR 377/02 - NJW 2003, 2621 und vom 21. November 2002 - 3 StR 299/02 - Strafverteidiger Forum 2003, 165, Beschluss vom 17. März 1999 - 3 StR 637/98 - NStZ 1999, 411, Urteil vom 26. August 1998 - 3 StR 259/98 - NStZ 1999, 38, Beschlüsse vom 4. Februar 1998 - 3 StR 269/97 - NStZ-RR 1998, 217, vom 14. Januar 1998 - 3 StR 667/97 - NStZ-RR 1998, 286 und vom 19. November 1997 - 3 StR 574/97 - BGHSt 43, 312, Urteil vom 24. Januar 1996 - 3 StR 530/95 - BGHSt 42, 30; jeweils m.w.N.).
  • BGH, 11.02.2000 - 3 StR 486/99

    Vereinsrechtliches Betätigungsverbot; Natürliche und tatbestandliche

    Jeder Verstoß gegen das Betätigungsverbot wird deshalb grundsätzlich als solcher selbständig tatbestandlich erfaßt und ist eine selbständige Tat, die mit anderen Zuwiderhandlungen nicht durch die tatbestandliche Handlungsumschreibung, sondern allenfalls nach den Grundsätzen der sogenannten natürlichen Handlungseinheit zu einer Tat im Rechtssinne zusammengefaßt werden kann (vgl. BGHSt 43, 312, 314; BGHR VereinsG § 20 Abs. 1 Nr. 4 Tatmehrheit 3 = NStZ 1999, 411 f.).
  • BGH, 05.03.2002 - 3 StR 514/01

    Zuwiderhandeln gegen ein vereinsrechtliches Betätigungsverbot für eine

    Die im angefochtenen Urteil ersichtlich nach dem Zweifelssatz vorgenommene Zusammenfassung zu einer Tat kann sich insoweit zum Nachteil des Angeklagten ausgewirkt haben (vgl. zur konkurrenzrechtlichen Beurteilung BGHSt 43, 312; 46, 6; BGHR VereinsG § 20 Abs. 1 Nr. 4 Tatmehrheit 2, 3).
  • BGH, 16.02.2000 - 3 StR 565/99

    Zuwiderhandeln gegen ein vereinsrechtliches Betätigungsverbot; Natürliche

    Jede diesem Verbot widersprechende Tätigkeit wird grundsätzlich als solche selbständig vom Tatbestand erfaßt und ist eine selbständige Straftat (vgl. BGHSt 43, 312, 314 f.; BGH NStZ 1999, 411 f.; Senatsbeschluß vom 11. Februar 2000 - 3 StR 486/99, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt).
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