Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 22.03.1999

Rechtsprechung
   BGH, 19.03.1999 - 2 ARs 109/99, 2 AR 26/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,687
BGH, 19.03.1999 - 2 ARs 109/99, 2 AR 26/99 (https://dejure.org/1999,687)
BGH, Entscheidung vom 19.03.1999 - 2 ARs 109/99, 2 AR 26/99 (https://dejure.org/1999,687)
BGH, Entscheidung vom 19. März 1999 - 2 ARs 109/99, 2 AR 26/99 (https://dejure.org/1999,687)
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'außerordentliche Beschwerde'

§ 304 Abs. 4 Satz 2 StPO, keine 'außerordentliche Beschwerde' im Strafverfahren (vgl. demgegenüber die zivilprozessuale Rechtsprechung zu § 567 Abs. 4 ZPO <Fassung bis 31.12.01>)

Volltextveröffentlichungen (6)

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Außerordentliche Beschwerde wegen "greifbarer Gesetzeswidrigkeit"?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 45, 37
  • NJW 1999, 2290
  • NStZ 1999, 414
  • Rpfleger 1999, 349
 
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Wird zitiert von ... (43)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 30.06.1976 - 2 BvR 164/76

    Hinweispflicht

    Auszug aus BGH, 19.03.1999 - 2 ARs 109/99
    Dies gilt nicht nur für die Nachholung des rechtlichen Gehörs und die Form der Entscheidung (vgl. hierzu auch BGH, Beschl. v. 30. März 1994 - 3 StR 628/93), sondern für jeden Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG im Beschlußverfahren (vgl. BVerfGE 42, 243, 250).

    Deshalb gehört der Antrag nach § 33 a StPO zum Rechtsweg i.S.d. § 90 Abs. 2 BVerfGG (vgl. BVerfGE 42, 243, 250).

  • BGH, 29.10.1997 - 2 StR 532/97

    Nachholung des rechtlichen Gehörs nach fehlerhafter Berechnung eines Fristendes

    Auszug aus BGH, 19.03.1999 - 2 ARs 109/99
    Im übrigen können offensichtliche Versehen im Rahmen des § 33 a StPO oder in entsprechender Anwendung von § 33 a StPO (vgl. hierzu BGHR StPO § 33 a Satz 1 Anhörung 4 und Senatsbeschluß vom 29. Oktober 1997 - 2 StR 532/97) korrigiert werden.
  • BGH, 03.04.1990 - 5 StR 591/89

    Nachholung des rechtlichen Gehörs wegen fehlender Zustellung des Antrags des

    Auszug aus BGH, 19.03.1999 - 2 ARs 109/99
    Im übrigen können offensichtliche Versehen im Rahmen des § 33 a StPO oder in entsprechender Anwendung von § 33 a StPO (vgl. hierzu BGHR StPO § 33 a Satz 1 Anhörung 4 und Senatsbeschluß vom 29. Oktober 1997 - 2 StR 532/97) korrigiert werden.
  • BVerfG, 12.01.1983 - 2 BvR 964/82

    Richter - Revision - Beschwerdeführer - Entscheidung - Wiederaufnahmeantrag -

    Auszug aus BGH, 19.03.1999 - 2 ARs 109/99
    Das Bundesverfassungsgericht (vgl. BVerfGE 63, 77, 78, 79) hat demgemäß zwar anerkannt, daß von dem Grundsatz der Unabänderlichkeit unanfechtbarer Beschlüsse Ausnahmen zuzulassen sind, "um zu verhindern, daß die Unanfechtbarkeit der Entscheidung zu einem anders nicht zu beseitigenden groben prozessualen Unrecht führt".
  • BGH, 30.03.1994 - 3 StR 628/93

    Nebenklägerrevision - Aufhebung - Urteil - Ungunsten - Angeklagter

    Auszug aus BGH, 19.03.1999 - 2 ARs 109/99
    Dies gilt nicht nur für die Nachholung des rechtlichen Gehörs und die Form der Entscheidung (vgl. hierzu auch BGH, Beschl. v. 30. März 1994 - 3 StR 628/93), sondern für jeden Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG im Beschlußverfahren (vgl. BVerfGE 42, 243, 250).
  • BGH, 04.03.1993 - V ZB 5/93

    Kostenpflicht der prozeßunfähigen Partei

    Auszug aus BGH, 19.03.1999 - 2 ARs 109/99
    Die für das Zivilprozeßrecht (vgl. hierzu u.a. BGHZ 109, 41, 43; BGH NJW 1993, 135 und BGH NJW 1993, 1865 jeweils m.w.N.) entwickelte Rechtsprechung zur Zulässigkeit eines außerordentlichen Rechtsmittels wegen "greifbarer Gesetzeswidrigkeit" der angefochtenen (rechtskräftigen) Entscheidung (kritisch hierzu Lotz NJW 1996, 2130 m.w.N.) ist nicht auf das Strafprozeßrecht zu übertragen.
  • BGH, 12.10.1989 - VII ZB 4/89

    Unzulässigkeit eines Anschlußrechtsmittels nach Rücknahme der Berufung;

    Auszug aus BGH, 19.03.1999 - 2 ARs 109/99
    Die für das Zivilprozeßrecht (vgl. hierzu u.a. BGHZ 109, 41, 43; BGH NJW 1993, 135 und BGH NJW 1993, 1865 jeweils m.w.N.) entwickelte Rechtsprechung zur Zulässigkeit eines außerordentlichen Rechtsmittels wegen "greifbarer Gesetzeswidrigkeit" der angefochtenen (rechtskräftigen) Entscheidung (kritisch hierzu Lotz NJW 1996, 2130 m.w.N.) ist nicht auf das Strafprozeßrecht zu übertragen.
  • BVerfG, 03.11.1965 - 1 BvR 62/61

    Allgemeines Kriegsfolgengesetz

    Auszug aus BGH, 19.03.1999 - 2 ARs 109/99
    Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt entschieden, daß der Gesetzgeber nicht willkürlich handelt, wenn er dem Grundsatz der Rechtssicherheit den Vorrang gibt (vgl. BVerfGE 19, 150, 166).
  • BVerfG, 06.11.1974 - 2 BvR 407/74
    Auszug aus BGH, 19.03.1999 - 2 ARs 109/99
    Beide Prinzipien werden aus dem Rechtsstaatsprinzip abgeleitet (vgl. hierzu auch BVerfG MDR 1975, 468, 469) und haben daher Verfassungsrang.
  • BGH, 08.10.1992 - VII ZB 3/92

    Außerordentliche Beschwerde wegen greifbarer Gesetzwidrigkeit - Unstatthafte

    Auszug aus BGH, 19.03.1999 - 2 ARs 109/99
    Die für das Zivilprozeßrecht (vgl. hierzu u.a. BGHZ 109, 41, 43; BGH NJW 1993, 135 und BGH NJW 1993, 1865 jeweils m.w.N.) entwickelte Rechtsprechung zur Zulässigkeit eines außerordentlichen Rechtsmittels wegen "greifbarer Gesetzeswidrigkeit" der angefochtenen (rechtskräftigen) Entscheidung (kritisch hierzu Lotz NJW 1996, 2130 m.w.N.) ist nicht auf das Strafprozeßrecht zu übertragen.
  • BGH, 20.12.2007 - StB 12/07

    Keine Bundeszuständigkeit für die Durchsuchungsaktion gegen Globalisierungsgegner

    Die Beschwerde kann auch nicht ausnahmsweise im Hinblick auf die Unzuständigkeit des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs als statthaft angesehen werden (vgl. BGH NStZ 1999, 414).
  • BVerfG, 18.12.2002 - 2 BvR 1910/02

    Mangels Rechtswegerschöpfung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen

    Dies ist hier der Fall (vgl. BGHSt 45, 37 [39]).
  • OLG Brandenburg, 10.08.2017 - 5 U 25/16

    Klage auf Zustimmung zur Grundbuchlöschung einer Auflassungsvormerkung:

    a) Das Oberlandesgericht Celle hat mit Urteil vom 30. November 2011(zitiert nach juris) entschieden, dass der Ersteher in der Zwangsversteigerung dann rechtsmissbräuchlich und sittenwidrig handelt, wenn er das Grundstück vom vorneherein in der Absicht erwirbt, die Zuschlagssumme nicht zu bezahlen (ebenso OLG Nürnberg Rpfleger 1999, 349, zitiert nach juris).
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Rechtsprechung
   BVerfG, 22.03.1999 - 2 BvR 2158/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,1004
BVerfG, 22.03.1999 - 2 BvR 2158/98 (https://dejure.org/1999,1004)
BVerfG, Entscheidung vom 22.03.1999 - 2 BvR 2158/98 (https://dejure.org/1999,1004)
BVerfG, Entscheidung vom 22. März 1999 - 2 BvR 2158/98 (https://dejure.org/1999,1004)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com
  • Bundesverfassungsgericht

    Verletzung von GG Art 13 Abs 1 iVm Art 20 Abs 3 durch eine dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz nicht entsprechende Durchsuchungsanordnung wegen des Verdachts einer ausländerrechtlichen Ordnungswidrigkeit

  • Wolters Kluwer

    Richterliche Durchsuchungsanordnung - Ausländerrechtliche Ordnungswidrigkeit - Unbestimmtheit - Verhältnismäßigkeit - Lebenssphäre des Betroffenen - Unverletzlichkeit der Wohnung - Rechtsstaatsprinzip

  • rechtsportal.de

    Verfassungsrechtliche Prüfung einer Durchsuchungsanordnung wegen Verdachts einer ausländerrechtlichen Ordnungswidrigkeit

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 2176
  • NVwZ 1999, 980 (Ls.)
  • NStZ 1999, 414
  • NJ 1999, 416
  • NJ 1999, 417
  • StV 1999, 519
  • StV 1999, 520
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 26.05.1976 - 2 BvR 294/76

    Quick/Durchsuchungsbefehl

    Auszug aus BVerfG, 22.03.1999 - 2 BvR 2158/98
    Ein Durchsuchungsbefehl, der keinerlei tatsächliche Angaben über den Inhalt des Tatvorwurfs enthält, wird diesen Anforderungen jedenfalls dann nicht gerecht, wenn solche Angaben nach dem Ergebnis der Ermittlungen ohne weiteres möglich und den Zwecken der Strafverfolgung nicht abträglich sind (BVerfGE 42, 212 [219 f.]; 96, 44 [51 f.]).

    Ein solcher Eingriff muß in angemessenem Verhältnis zur Stärke des Tatverdachts und zur Schwere der Tat stehen (BVerfGE 42, 212 [220]; 59, 95 [97]).

  • BVerfG, 10.11.1981 - 2 BvR 1118/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an eine Wohnungsdurchsuchung

    Auszug aus BVerfG, 22.03.1999 - 2 BvR 2158/98
    Ein solcher Eingriff muß in angemessenem Verhältnis zur Stärke des Tatverdachts und zur Schwere der Tat stehen (BVerfGE 42, 212 [220]; 59, 95 [97]).
  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

    Auszug aus BVerfG, 22.03.1999 - 2 BvR 2158/98
    Daß der Beschwerdeführer diesen fachgerichtlichen Rechtsweg ausschöpft, gebietet der Grundsatz der Subsidiarität (§ 90 Abs. 2 BVerfGG; BVerfGE 96, 27 [43]).
  • BVerfG, 27.05.1997 - 2 BvR 1992/92

    Durchsuchungsanordnung II

    Auszug aus BVerfG, 22.03.1999 - 2 BvR 2158/98
    Ein Durchsuchungsbefehl, der keinerlei tatsächliche Angaben über den Inhalt des Tatvorwurfs enthält, wird diesen Anforderungen jedenfalls dann nicht gerecht, wenn solche Angaben nach dem Ergebnis der Ermittlungen ohne weiteres möglich und den Zwecken der Strafverfolgung nicht abträglich sind (BVerfGE 42, 212 [219 f.]; 96, 44 [51 f.]).
  • BVerfG, 22.06.1988 - 2 BvR 234/87

    Verfassungswidrigkeit des § 15 Abs. 2 Buchstabe a FAG

    Auszug aus BVerfG, 22.03.1999 - 2 BvR 2158/98
    Das Landgericht kann hier, ohne daß es weiterer Sachaufklärung durch das Amtsgericht bedarf, durch eine erneute Entscheidung der Beschwer des Beschwerdeführers abhelfen und die Grundrechtsverletzung beseiti- gen (vgl. BVerfGE 78, 374 [390]).
  • BGH, 05.04.2000 - 5 StR 226/99

    BGH hebt Urteil gegen Mannheimer Konzertveranstalter teilweise auf

    wenn solche Angaben nach dem Ergebnis der Ermittlungen ohne weiteres möglich und den Zwecken der Strafverfolgung nicht abträglich sind (BVerfGE 42.212, 219 f.; 96, 44, 51 f.; BVerfG wistra 1999, 257; vgl. auch Kleinknecht/ Meyer-Goßner, StPO 44. Aufl. § 105 Rdn. 5 m.w.N.).
  • BVerfG, 14.07.2016 - 2 BvR 2748/14

    Wohnungsdurchsuchung zur Aufklärung einer Verkehrsordnungswidrigkeit

    Zwar war der Tatverdacht nicht unerheblich und nicht lediglich auf Vermutungen gegründet (vgl. dazu BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 22. März 1999 - 2 BvR 2158/98 -, juris, Rn. 11; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 4. März 2008 - 2 BvR 103/04 -, juris, Rn. 24).
  • BVerfG, 21.06.2006 - 2 BvR 1780/04

    Verletzung von Art 13 Abs 1, 2 GG durch unverhältnismäßige Wohnungsdurchsuchung -

    Dieses Verhältnis ist nicht mehr gewahrt, wenn allenfalls die Verhängung einer geringfügigen Geldbuße zu erwarten ist (vgl. Beschluss der Zweiten Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 22. März 1999 - 2 BvR 2158/98 -, Internet, NJW 1999, S. 2176).
  • BGH, 13.10.1999 - StB 7/99

    Verdacht der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung; Anordnung der

    Der Generalbundesanwalt hat nachvollziehbar dargelegt, daß dies die weiteren Ermittlungen gefährdet hätte und deshalb den Zwecken der Strafverfolgung abträglich gewesen wäre (vgl. BVerfG StV 1990, 483 und NStZ 1999, 414).

    Schließlich stand die Anordnung der Durchsuchung in einem angemessenen Verhältnis zur Stärke des bestehenden Tatverdachts (vgl. BVerfG NStZ 1999, 414).

  • BGH, 10.11.2011 - III ZR 81/11

    Haftung bei Kapitalanlageberatung: Pflicht zur Aufklärung über strafrechtliches

    So belegt etwa der Umstand, dass die Geschäftsräume der A.   GmbH durchsucht worden sind, hinreichend, dass gegen die beiden Geschäftsführer der Komplementär-GmbH und der Treuhandgesellschaft ein über bloße Vermutungen hinausreichender, auf bestimmte tatsächliche Anhaltspunkte gestützter konkreter Verdacht einer Straftat bestand (vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. Dezember 2008 - 2 StR 479/08, NStZ-RR 2009, 142, 143 und vom 13. Oktober 1999 - StB 7, 8/99, NJW 2000, 84, 85; siehe auch BVerfG, NJW 1999, 2176).
  • BGH, 27.05.2003 - 4 StR 142/03

    Verjährungsunterbrechung nur bei ordnungsgemäßem Durchsuchungsbefehl

    Diesen Anforderungen wird ein Durchsuchungsbefehl, der keinerlei tatsächliche Anhaltspunkte über den Inhalt des Tatvorwurfs enthält, nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts jedenfalls dann nicht gerecht, wenn solche Angaben - wie hier - nach dem Ergebnis der Ermittlungen ohne weiteres möglich und den Zwecken der Strafverfolgung nicht abträglich sind (BVerfGE 42, 212, 220 f.; 44, 353, 371 f.; BVerfG wistra 1999, 257; NStZ 2000, 601; 2002, 372 f.; StV 2002, 406, 407; BVerfG, Beschl. vom 5. Dezember 2002 - 2 BvR 1028/02; vgl. Meyer-Goßner, StPO 46. Aufl. § 105 Rdn. 5 m.w.N.).
  • BGH, 15.10.1999 - 2 BJs 20/97

    Verdacht der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung;

    Sie entspricht den rechtsstaatlichen Anforderungen, trägt einer angemessenen Beschränkung der Zwangsmaßnahme entsprechend der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG NJW 1994, 3281; NStZ 1999, 414) Rechnung und beachtet den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.
  • BVerfG, 14.11.2007 - 2 BvR 371/07

    Verfassungsmäßigkeit einer Durchsuchung in einem disziplinarrechtlichen

    Dieses Verhältnis ist nicht mehr gewahrt, wenn allenfalls die Verhängung einer geringfügigen Geldbuße zu erwarten ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 22. März 1999 - 2 BvR 2158/98 -, NJW 1999, S. 2176).
  • BGH, 28.06.2018 - StB 14/18

    Ermittlungsdurchsuchung beim Tatunverdächtigen (Erwartung des Auffindens von

    Die angegriffenen Beschlüsse des Ermittlungsrichters vom 17. April 2018 erfüllen mit Blick auf die Umgrenzungsfunktion die an sie zu stellenden Anforderungen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20. April 2004 - 2 BvR 2043/03 u.a., NJW 2004, 3171), tragen einer angemessenen Beschränkung der Zwangsmaßnahme entsprechend der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 21. Juni 1994 - 2 BvR 2559/93, NJW 1994, 3281; vom 22. März 1999 - 2 BvR 2158/98, NStZ 1999, 414) Rechnung und erweisen sich auch im Übrigen als rechtmäßig.
  • BGH, 13.10.1999 - 2 BJs 112/97

    Verdacht der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung; Rechtmäßigkeit

    Der Generalbundesanwalt hat nachvollziehbar dargelegt, daß dies die weiteren Ermittlungen gefährdet hätte und deshalb den Zwecken der Strafverfolgung abträglich gewesen wäre (vgl. BVerfG StV 1990, 483 und NStZ 1999, 414).

    Schließlich stand die Anordnung der Durchsuchung in einem angemessenen Verhältnis zur Stärke des bestehenden Tatverdachts (vgl. BVerfG NStZ 1999, 414).

  • BGH, 31.07.2019 - StB 17/19

    Zulässige Durchsuchung bei einer anderen Person als dem Beschuldigten

  • VG Stuttgart, 07.04.2017 - 5 K 2101/17

    Zu den Voraussetzungen für den Erlass einer richterlichen Durchsuchungsanordnung

  • BGH, 30.01.2001 - 2 BJs 61/00

    Beschwerde gegen Durchsuchungsanordnung; Zulässigkeit; Art und Weise; Effektiver

  • OLG Braunschweig, 11.04.2020 - 3 W 30/20

    Feststellung der Unrechtmäßigkeit einer von einer Ausländerbehörde veranlassten

  • BGH, 30.01.2001 - StB 1/01

    Ermittlungsverfahren - Mitgliedschaft in terroristischer Vereinigung -

  • BGH, 13.10.1999 - StB 8/99

    Durchsuchung - Anordnung - Durchsuchungsanordnung - Ermittlungsrichter - Vollzug

  • BGH, 13.10.1999 - 2 StB 7/99
  • VGH Baden-Württemberg, 10.12.1999 - 11 S 240/99

    Umfang des Beschwerdeausschlusses im Asylverfahren: Durchsuchungsanordnung zur

  • LG Erfurt, 23.04.2012 - 7 Qs 101/12

    Beiordnung eines Pflichtverteidigers im Ermittlungsverfahren von Amts wegen

  • VerfGH Berlin, 12.12.2003 - VerfGH 86/03
  • VerfGH Berlin, 20.03.2007 - VerfGH 201/04

    Teils wegen fehlender Substantiierung unzulässige, im Übrigen wegen mit Grundsatz

  • VerfGH Berlin, 12.12.2003 - VerfGH 87/03
  • OVG Hamburg, 12.04.2013 - 2 So 24/13

    Durchsuchung, Durchsuchung der Person, Ausländerbehörde, Mitwirkungspflicht,

  • VG Ansbach, 13.12.2012 - AN 14 S 12.02110

    Ausländerrecht Integration

  • AG Hameln, 07.12.2004 - 38 UR II 3/04

    Antragsablehnung; Antragstellung; Antragszurückweisung; Ausländerbehörde;

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