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   BGH, 09.09.1998 - StB 10/98   

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https://dejure.org/1998,11093
BGH, 09.09.1998 - StB 10/98 (https://dejure.org/1998,11093)
BGH, Entscheidung vom 09.09.1998 - StB 10/98 (https://dejure.org/1998,11093)
BGH, Entscheidung vom 09. September 1998 - StB 10/98 (https://dejure.org/1998,11093)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Auskunftsverweigerungsrecht eines rechtskräftig Verurteilten - Tateinheit des Vergehens der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung mit als Mitglied der Vereinigung in Verfolgung ihrer Ziele begangenen Straftaten - Maßgeblichkeit der tatsächlichen Rechtslage ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 55
    Auskunftsverweigerungsrecht des Zeugen nach rechtskräftiger Verurteilung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1999, 415
  • StV 1999, 352
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 11.06.1980 - 3 StR 9/80

    Das Verbot paralleler strafrechtlicher Ermittlungsverfahren bzw. die (zeitlich

    Auszug aus BGH, 09.09.1998 - StB 10/98
    Zugleich wird durch eine Verurteilung wegen einer mitgliedschaftlichen Beteiligung die Strafklage wegen solcher Straftaten verbraucht, sofern sie nicht ein schwereres Gewicht als nach § 129 a StGB haben (BGHSt 29, 288, 295).
  • BGH, 25.03.1994 - StB 3/94

    Auskunftsverweigerungsrecht - Strafverfolgung - Möglichkeit - Zeuge

    Auszug aus BGH, 09.09.1998 - StB 10/98
    Auf bloße denktheoretische Möglichkeiten kann ein Auskunftsverweigerungsrecht gemäß § 55 StPO jedoch nicht gestützt werden (st. Rspr. des Senats, vgl. BGH NStZ 1994, 499 f.; BGHR StPO § 55 I Verfolgung 2).
  • OLG Hamm, 28.10.2014 - 5 Ws 375/14

    Anordnung von Beugehaft gegen einen Zeugen, dem kein Auskunftsverweigerungsrecht

    Jedoch begründen bloße, nicht durch konkrete Umstände belegte Vermutungen oder die rein denktheoretische Möglichkeit, die ursprüngliche Aussage könne falsch gewesen sein, weder einen prozessual ausreichenden Anfangsverdacht für das Vorliegen einer strafbaren Handlung in vorbezeichnetem Sinne noch ein Auskunftsverweigerungsrecht nach § 55 StPO (vgl. BGH, NJW 1994, 2839, 2840; NStZ 1999, 415, 416; KG, NStZ-RR 2010, 14; OLG Koblenz, StV 1986, 474, 475).
  • BVerfG, 21.04.2010 - 2 BvR 504/08

    Selbstbelastungsfreiheit (nemo tenetur se ipsum accusare);

    Für die Gefahr strafgerichtlicher Verfolgung muss es konkrete tatsächliche Anhaltspunkte geben; bloße Vermutungen oder rein denktheoretische Möglichkeiten reichen nicht aus (BGH NJW 1994, S. 2839 ; BGH NStZ 1999, S. 415 ).
  • BGH, 03.12.2009 - 3 StR 277/09

    Freispruch vom Vorwurf der Bildung einer kriminellen Vereinigung aufgehoben

    Es kann dahinstehen, ob der Umstand, dass die mitgliedschaftliche Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung nach § 129 StGB und schwerer wiegende Straftaten trotz der Annahme materiellrechtlicher Tateinheit unter besonderen verfahrensrechtlichen Voraussetzungen einer getrennten Aburteilung zugänglich sind ( BGHSt 29, 288, 292 ff.; BGH StV 1999, 352, 353), es rechtfertigen kann, eine Beschränkung der Revision auf in Tateinheit mit dem Organisationsdelikt stehende schwerere Straftaten als wirksam anzusehen (Paul in KK 6. Aufl. § 318 Rdn. 6a; zur Zulässigkeit der Revisionsbeschränkung auf einen Freispruch vom Vorwurf der Vergewaltigung, wenn diese mit dem Dauerdelikt der Zuhälterei tateinheitlich zusammentrifft, s. BGHSt 39, 390).
  • BGH, 04.03.2010 - StB 46/09

    Akteneinsicht (Zeuge; Zeugenbeistand); Zeuge (Beeinflussung durch die Kenntnis

    Für die Gefahr strafrechtlicher Verfolgung muss es konkrete tatsächliche Anhaltspunkte geben; bloße Vermutungen oder rein denktheoretische Möglichkeiten reichen nicht aus (BGH NStZ 1999, 415, 416).
  • BGH, 29.10.2009 - 4 StR 239/09

    Sichverschaffen von Betäubungsmitteln (Mittäterschaft); Geldwäsche (keine

    Die Staatsanwaltschaft beanstandet jedoch zu Recht, dass das Landgericht damit seiner Kognitionspflicht nicht genügt hat, die gebietet, dass der durch die zugelassene Anklage abgegrenzte Prozessstoff durch vollständige Aburteilung des einheitlichen Lebensvorgangs erschöpft wird (vgl. BGHSt 25, 72, 75; BGH NStZ 1999, 415; 2008, 471, 472).
  • BGH, 30.03.2001 - 3 StR 342/00

    Verurteilung eines Funktionärs der türkischen terroristischen Organisation DHKP-C

    Es kann jedoch dahinstehen, ob der Tatbestand des § 20 VereinsG überhaupt einschlägig war oder ob der Angeklagte in dem früheren Verfahren nicht vielmehr wegen mitgliedschaftlicher Betätigung in einer terroristischen Vereinigung gemäß § 129 a Abs. 1 Nr. 1 und 3 StGB, die sich innerhalb der DHKP-C aus den Gebietsverantwortlichen und anderen in die Planung und Umsetzung von Straftaten eingebundenen Aktivisten gebildet hat, zu verurteilen gewesen wäre (vgl. BGH NStZ 1999, 415, 416 und die Anklage des Generalbundesanwalts vom 15. Oktober 1998 im vorliegenden Verfahren).
  • OLG Hamburg, 10.02.2015 - 2 Ws 27/15

    Zeugenbeweis im Strafverfahren: Umfang und Grenzen des

    Allerdings muss es für die Gefahr strafrechtlicher Verfolgung konkrete tatsächliche Anhaltspunkte geben; bloße Vermutungen oder rein denktheoretische Möglichkeiten reichen nicht aus (BVerfG wistra 2010, 299 f.; BGH NJW 1994, 2839 f.; BGH NStZ 1999, 415 f.).
  • KG, 11.07.2022 - 3 Ws 176/22

    Zu den Voraussetzungen eines Auskunftsverweigerungsrechts wegen einer früheren

    Denn bloße, nicht durch konkrete Umstände belegte Vermutungen oder die rein denktheoretische Möglichkeit, eine frühere Aussage könne falsch gewesen sein, begründen keinen prozessual ausreichenden Anfangsverdacht für eine strafbare Handlung und folglich auch kein Auskunftsverweigerungsrecht nach § 55 StPO (vgl. BGH NStZ 1999, 415; OLG Hamm NStZ-RR 2015, 49; OLG Köln, Beschluss vom 4. März 2013 - 3 Ws 120/13 -, Beschluss 2013, 8021; OLG Koblenz, StV 1986, 474).

    Anderenfalls hätte es jeder Zeuge, der einen anderen zunächst be- oder entlastet hat, in der Hand, allein mit dem bloßen Einwand, die ursprüngliche Aussage könnte falsch gewesen sein, jede weitere Auskunft zu verweigern (vgl. Bader in Karlsruher Kommentar, StPO 8. Aufl., § 55 Rn. 9 [unter Hinweis auf BGH NStZ 1999, 415]).

  • OLG Dresden, 18.03.2010 - 2 Ws 87/09

    "Kameradschaft Sturm 34": Hauptverfahren auch wegen Bildung einer kriminellen

    Denn hierbei handelt es sich nicht um ein im Verhältnis zum Organisationsdelikt wesentlich schwereres Delikt, das nur deshalb (ausnahmsweise) einem Strafklageverbrauch nicht unterfallen würde (vgl. BGH aaO.; BGH StV 1999, 352, 353).
  • KG, 07.05.2013 - 4 Ws 51/13

    Strafverfahren: Ordnungsgeldverhängung bei unberechtigter Zeugnisverweigerung

    Für eine solche Gefahr strafrechtlicher Verfolgung muss es allerdings konkrete tatsächliche Anhaltspunkte geben; bloße, nicht durch konkrete Umstände belegte Vermutungen oder rein denktheoretische Möglichkeiten reichen nicht aus (BGH NJW 1994, 2839, 2840; BGH NStZ 1999, 415, 416; BGHR StPO § 55 Abs. 1 Auskunftsverweigerung 4 m.w.N.; OLG Dresden, Beschluss vom 14. Januar 2003 - 1Ws 274/02 - [juris]; OLG Koblenz StV 1996, 474, 475; KG, Beschluss vom 7. März 2011 - 3 Ws 86, 87/11 -).
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