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   BGH, 05.05.1999 - 2 StR 529/98   

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BGH, 05.05.1999 - 2 StR 529/98 (https://dejure.org/1999,1547)
BGH, Entscheidung vom 05.05.1999 - 2 StR 529/98 (https://dejure.org/1999,1547)
BGH, Entscheidung vom 05. Mai 1999 - 2 StR 529/98 (https://dejure.org/1999,1547)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • HRR Strafrecht

    § 21 StGB
    Verminderte Schuldfähigkeit

  • Wolters Kluwer

    Abhängigkeit von Betäubungsmitteln als erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit; Einnahme von Betäubungsmitteln nach Fassung des Tatentschlusses; Verwenden nicht geladener oder funktionsuntüchtiger Schusswaffen

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 357; ; StGB § 21; ; StGB § 49 Abs. 1; ; StGB § 64; ; StGB § 250 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b; ; StGB § 250 Abs. 1 Nr. 2 aF; ; StGB § 2 Abs. 3; ; StGB § 250 Abs. 2 Nr. 1 nF

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 21
    Verminderte Schuldfähigkeit bei Betäubungsmittelabhängigkeit und Spielsucht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1999, 448
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 30.06.1987 - 1 StR 242/87

    Hinweispflicht bei Verneinung erheblicher Verminderung der Schuldfähigkeit

    Auszug aus BGH, 05.05.1999 - 2 StR 529/98
    Zu einer erheblichen Verminderung der Hemmungsfähigkeit kann auch die Angst des Drogenabhängigen vor Entzugserscheinungen, die er schon als äußerst unangenehm erlebt hat und als nahe bevorstehend einschätzt, führen (BGH NStZ 1989.17; BGHR StGB § 21 BtM-Auswirkungen 2, 6, 8 und 12; vgl, Theune NStZ 1997, 57 ff.).
  • BGH, 18.12.1958 - 4 StR 399/58
    Auszug aus BGH, 05.05.1999 - 2 StR 529/98
    Der Tatrichter ist aber verpflichtet, die wesentlichen Grundlagen mitzuteilen, an die die Schlußfolgerungen des Gutachtens anknüpfen, um eine revisionsrechtliche Überprüfung zu ermöglichen (BGHSt 7, 238 ff; 12, 311, 314/315; 34, 29, 31; 39, 291, 296 f.; BGHR StPO § 261 - Sachverständiger 5).
  • BGH, 06.03.1986 - 4 StR 48/86

    Berechnung des Blutalkoholgehalts ohne Blutprobe

    Auszug aus BGH, 05.05.1999 - 2 StR 529/98
    Der Tatrichter ist aber verpflichtet, die wesentlichen Grundlagen mitzuteilen, an die die Schlußfolgerungen des Gutachtens anknüpfen, um eine revisionsrechtliche Überprüfung zu ermöglichen (BGHSt 7, 238 ff; 12, 311, 314/315; 34, 29, 31; 39, 291, 296 f.; BGHR StPO § 261 - Sachverständiger 5).
  • BGH, 19.08.1993 - 4 StR 627/92

    Bedeutung eines Geständnisses bei der Verurteilung wegen Überschreitung der

    Auszug aus BGH, 05.05.1999 - 2 StR 529/98
    Der Tatrichter ist aber verpflichtet, die wesentlichen Grundlagen mitzuteilen, an die die Schlußfolgerungen des Gutachtens anknüpfen, um eine revisionsrechtliche Überprüfung zu ermöglichen (BGHSt 7, 238 ff; 12, 311, 314/315; 34, 29, 31; 39, 291, 296 f.; BGHR StPO § 261 - Sachverständiger 5).
  • BGH, 17.06.1998 - 2 StR 167/98

    Waffe i.S.d. § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB

    Auszug aus BGH, 05.05.1999 - 2 StR 529/98
    Bei solchen Waffen handelt es sich dann nicht um gefährliche Werkzeuge im Sinne von § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB nF (BGHSt 44, 103 ff.; BGH NStZ 1998, 567, 568), so daß nach neuem Recht nur eine schwere räuberische Erpressung im Sinne von § 260 Abs. 1 Nr. 1 Buchst, b) StGB gegeben ist mit einer Mindeststrafe - ohne Berücksichtigung einer Milderung nach § 49 Abs. 1 StGB - von drei Jahren.
  • BGH, 25.10.1988 - 1 StR 552/88

    Schuldminderung bei pathologischer Spielleidenschaft - Existenz einer

    Auszug aus BGH, 05.05.1999 - 2 StR 529/98
    "Spielsucht kann die Voraussetzungen des § 21 StGB nur begründen, wenn der Betroffene psychische Veränderungen in seiner Persönlichkeit aufweist, die in ihrem Schweregrad einer krankhaften seelischen Störung gleichwertig sind (BGHR StGB § 21 - seelische Abartigkeit 7, 8 - m. Anm. Kröber JR 1989, 380 f -sowie 17; BGH NStZ 1994, 501; StV 1993, 241; 1994, 651; vgl. auch Rasch StV 1991, 126 ff, 129/130; Kellermann NStZ 1996, 335 f.).
  • BGH, 16.12.1992 - 2 StR 440/92

    Anforderungen an die richterliche Überzeugungsbildung bei Tatsachenfeststellung

    Auszug aus BGH, 05.05.1999 - 2 StR 529/98
    Der Tatrichter ist aber verpflichtet, die wesentlichen Grundlagen mitzuteilen, an die die Schlußfolgerungen des Gutachtens anknüpfen, um eine revisionsrechtliche Überprüfung zu ermöglichen (BGHSt 7, 238 ff; 12, 311, 314/315; 34, 29, 31; 39, 291, 296 f.; BGHR StPO § 261 - Sachverständiger 5).
  • BGH, 08.11.1988 - 1 StR 544/88

    Anforderungen an die Täterabsicht bei Verurteilung wegen erpresserischem

    Auszug aus BGH, 05.05.1999 - 2 StR 529/98
    "Spielsucht kann die Voraussetzungen des § 21 StGB nur begründen, wenn der Betroffene psychische Veränderungen in seiner Persönlichkeit aufweist, die in ihrem Schweregrad einer krankhaften seelischen Störung gleichwertig sind (BGHR StGB § 21 - seelische Abartigkeit 7, 8 - m. Anm. Kröber JR 1989, 380 f -sowie 17; BGH NStZ 1994, 501; StV 1993, 241; 1994, 651; vgl. auch Rasch StV 1991, 126 ff, 129/130; Kellermann NStZ 1996, 335 f.).
  • BGH, 11.05.1990 - 3 StR 510/89
    Auszug aus BGH, 05.05.1999 - 2 StR 529/98
    Zu einer erheblichen Verminderung der Hemmungsfähigkeit kann auch die Angst des Drogenabhängigen vor Entzugserscheinungen, die er schon als äußerst unangenehm erlebt hat und als nahe bevorstehend einschätzt, führen (BGH NStZ 1989.17; BGHR StGB § 21 BtM-Auswirkungen 2, 6, 8 und 12; vgl, Theune NStZ 1997, 57 ff.).
  • BGH, 24.11.1967 - 4 StR 500/67

    Trinkexzeß vor Einbruch - §§ 20, 21 StGB, actio libera in causa bei Ausführung

    Auszug aus BGH, 05.05.1999 - 2 StR 529/98
    Eine Einschränkung der Verantwortlichkeit zur Tatzeit wäre dann aber nach den Grundsätzen der actio libera in causa (vgl. dazu Tröndle/ Fischer StGB 49. Aufl. § 20 Rdn. 18 ff.; Detter in Blutalkohol 1999, 3 ff, 13114 m.w.N.) ohne Bedeutung, da die Angeklagten durch die Verabredung und Planung der später ausgeführten Straftat in uneingeschränkt schuldfähigem Zustand die entscheidende Ursache für die Ausführung gesetzt haben (vgl. BGHSt 21, 381, 382; 33, 29, 33).
  • BGH, 17.05.1989 - 2 StR 172/89

    Erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit aufgrund einer Abhängigkeit von

  • BGH, 07.10.1992 - 2 StR 374/92

    Zulässigkeit der Beschränkung der Revision auf den Rechtsfolgenausspruch unter

  • BGH, 13.12.1995 - 3 StR 276/95

    Klarstellung des Schuldspruchs aufgrund einer fehlerhaften Urteilsformel -

  • BGH, 07.01.1993 - 4 StR 597/92

    Eintritt von Entzugserscheinungen oder Persönlichkeitsveränderungen als Kriterien

  • BGH, 08.03.1955 - 5 StR 49/55

    Notwendigkeit der Widergabe von Ausführungen eines Sachverständigen im Urteil -

  • BGH, 01.07.1998 - 1 StR 183/98

    ungeladene Schußwaffen - § 2 Abs. 3 StGB; § 250 Abs. 1, Abs. 2 StGB nF; objektive

  • BGH, 14.06.1994 - 1 StR 190/94

    Zeugenvernehmung - Sachverständige - Kinder und Jugendliche - Glaubwürdigkeit -

  • BGH, 18.05.1994 - 5 StR 78/94

    Spielsucht - Schuldfähigkeit

  • BGH, 15.05.2002 - 2 StR 441/01

    Vorlage an den Großen Senat; räuberische Erpressung; gefährliches Werkzeug;

    c) Für die Bestimmung der Gefährlichkeit eines zur Drohung verwendeten Werkzeugs im Sinne von § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB ist daher nach Ansicht des Senats nicht an § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB, sondern an den Begriff des gefährlichen Werkzeugs im Sinne von § 250 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a) StGB anzuknüpfen (vgl. BGH NJW 1998, 3130; NStZ 1999, 448, 449; Kindhäuser in LPK § 250 Rdn. 23).
  • BGH, 17.08.2004 - 5 StR 93/04

    Strengere Anforderungen an Strafmilderung bei alkoholisierten Tätern

    So hat nach den Grundsätzen der - im Rahmen des § 21 StGB unproblematisch anwendbaren (vgl. Lenckner/Perron aaO § 21 Rdn. 11 m.w.N.) - actio libera in causa eine Strafmilderung regelmäßig auszuscheiden, wenn sich die Vorstellung des Täters in nicht berauschtem Zustand schon auf eine bestimmte Tat bezogen hat (vgl. BGHR StGB § 20 actio libera in causa 3; § 21 Strafrahmenverschiebung 22; BGH NStZ 1999, 448).
  • BGH, 07.06.2000 - 2 StR 135/00

    Verminderte Schuldfähigkeit; Fortwährende Geltung der Grundsätze der actio libera

    Jedenfalls eine weitergehende Einschränkung des Anwendungsbereichs der Grundsätze der actio libera in causa ist nicht anzuerkennen (vgl. BGHR StGB § 20 actio libera in causa 2; BGH NStZ 1999, 448, 449; BGH, Urteil vom 8. Februar 2000 - 5 StR 421/99; vgl. auch Beschluß des 4. Strafsenats vom 15. April 1999 - 4 StR 93/99 - insoweit nicht in BGH NStZ 1999, 501 f. abgedruckt).
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