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   BGH, 26.05.1999 - 3 StR 122/99   

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BGH, 26.05.1999 - 3 StR 122/99 (https://dejure.org/1999,2308)
BGH, Entscheidung vom 26.05.1999 - 3 StR 122/99 (https://dejure.org/1999,2308)
BGH, Entscheidung vom 26. Mai 1999 - 3 StR 122/99 (https://dejure.org/1999,2308)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • HRR Strafrecht

    § 92a Abs. 1 Nr. 2 AuslG
    Begriff des wiederholten Handelns bei § 92a Abs. 1 Nr. 2 AuslG

  • Wolters Kluwer

    Wiederholtes und gewerbliches Einschleusen von Ausländern nach § 92 a Abs. 1 Nr. 2 AuslG

  • Judicialis

    AuslG § 92 a Abs. 1 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AuslG § 92 a Abs. 1 Nr. 2
    Wiederholtes Handeln beim Einschleusen von Ausländern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 2829
  • NVwZ 1999, 1148 (Ls.)
  • NStZ 1999, 466
  • NJ 1999, 494
  • StV 2000, 361
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 25.03.1999 - 1 StR 344/98

    (Teilnahme beim) Einschleusen von Ausländern; Schlepperorganisation;

    Auszug aus BGH, 26.05.1999 - 3 StR 122/99
    Eine Zurücknahme der sich aus allgemeinen Regeln ergebenden Strafbarkeit einer einmaligen und nicht wegen eines Vermögensvorteils geleisteten Beteiligung an einer unerlaubten Einreise ergibt sich nicht aus dem Gesetz, sie war vom Gesetzgeber auch nicht beabsichtigt (BGH, Urt. vom 25. März 1999 - 1 StR 344/98 m.w. Nachw.).
  • BGH, 17.08.2022 - 2 StR 231/21

    Einschleusen von Ausländern (Strafbarkeit von Ausländern bei der Einreise und

    (2) Bei der Zumessung der Einzelstrafe im Fall II.21 der Urteilsgründe ? betreffend die russische Staatsangehörige ? hat das Landgericht übersehen, dass wiederholtes Handeln, was das Landgericht zusätzlich nach § 96 Abs. 1 Nr. 1 lit. b) AufenthG strafschärfend gewertet hat, erfordert, dass der Täter bereits zu einer Straftat nach § 95 Abs. 1 Nr. 3 oder § 95 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a) AufenthaltG angestiftet oder Beihilfe geleistet haben muss (vgl. BGH, Urteil vom 26. Mai 1999 ? 3 StR 122/99, NStZ 1999, 466; BeckOK AuslR/Hohoff, 34. Ed., AufenthG § 96 Rn. 9).
  • BGH, 23.11.2010 - 5 StR 414/10

    Einschleusen von Ausländern (Konkurrenzen; Tateinheit; Klammerwirkung; Beihilfe);

    Vielmehr stellt jeder Verstoß eine selbständige Straftat dar, wobei der Tatbestand zwingend eine zuvor begangene Anstiftung oder Beihilfe zu einer der in § 92 Abs. 2 AuslG bezeichneten Handlungen voraussetzt (vgl. BGH NJW 1999, 2829; siehe zu § 95 Abs. 1 Nr. 7 AufenthG auch Mosbacher in GK-AufenthG § 95 Rdn. 201).

    Denn die Vortat muss keines der qualifizierenden Merkmale des § 92a Abs. 1 AuslG erfüllen (BGH NJW 1999, 2829).

  • LG Weiden/Oberpfalz, 05.02.2019 - 1 KLs 23 Js 2015/18

    Gewerbliches Einschleusen von Ausländern - Kinder und Jugendliche

    Wiederholtes Handeln erfordert, dass der Täter bereits zu einer Straftat nach § 95 Abs. 1 Nr. 3 AufenthG angestiftet oder Beihilfe geleistet hat, wobei die besonderen Voraussetzungen des § 96 Absatz 1 AufenthG nicht erfüllt sein müssen (BGH, Urteil vom 26.05.1999 - 3 StR 122/99, noch zur Rechtslage nach dem AuslG; Hohoff, in: Beck'scher Online-Kommentar Ausländerrecht, 10. Edition, Stand: 01.02.2016, § 96 Rn. 9).
  • BGH, 18.10.2001 - 3 StR 247/01

    Listiges Bestimmen zur Prostitution; Schwerer Menschenhandel; Listige Anwerbung

    Ein wiederholtes Handeln i.S.v. § 92 a Abs. 1 Nr. 2 AuslG ist indes nicht festgestellt (vgl. BGHR AuslG § 92 a Einschleusen 1).
  • BGH, 29.08.2006 - 4 StR 231/06

    Festsetzung der Tagessatzhöhe bei Verhängung einer Gesamtfreiheitsstrafe

    Der Angeklagte hat nämlich nicht zum wiederholten Male (vgl. hierzu BGH NJW 1999, 2829), sondern erstmals einem Ausländer zu einer der in § 92 Abs. 1 Nrn. 1, 2 und 6 AuslG bezeichneten Handlung Hilfe geleistet.
  • BGH, 16.03.2000 - 4 StR 655/99

    Versuchtes gewerbsmäßiges Einschleusen eines Ausländers

    Eine solche liegt nur vor, wenn bereits bei einer vorausgegangenen Schleusung zu einer der in § 92 Abs. 1 Nr. 1, 2 oder 6 oder Abs. 2 AuslG bezeichneten Handlungen angestiftet oder Hilfe geleistet worden ist (vgl. BGH NStZ 1999, 466).
  • OLG Köln, 25.03.2003 - Ss 92/03
    Ist von den Handlungsmodalitäten des Straftatbestands des Einschleusens von Ausländern nach § 92 a auch das Tatbestandsmerkmal "wiederholt" (vgl. dazu BGH, Urteil vom 26.05.1999 - 3 StR 122/99) erfüllt, dann ist es zulässig und geboten, bei der Strafzumessung zum Nachteil des Täters zu berücksichtigen, dass sein Handeln auch dieses Tatbestandsmerkmal ausfüllt.
  • OLG Köln, 25.03.2003 - Ss 93/02
    Ist von den Handlungsmodalitäten des Straftatbestands des Einschleusens von Ausländern nach § 92 a auch das Tatbestandsmerkmal "wiederholt" (vgl. dazu BGH, Urteil vom 26.05.1999 - 3 StR 122/99) erfüllt, dann ist es zulässig und geboten, bei der Strafzumessung zum Nachteil des Täters zu berücksichtigen, dass sein Handeln auch dieses Tatbestandsmerkmal ausfüllt.
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Rechtsprechung
   BGH, 27.04.1999 - 4 StR 125/99   

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https://dejure.org/1999,3383
BGH, 27.04.1999 - 4 StR 125/99 (https://dejure.org/1999,3383)
BGH, Entscheidung vom 27.04.1999 - 4 StR 125/99 (https://dejure.org/1999,3383)
BGH, Entscheidung vom 27. April 1999 - 4 StR 125/99 (https://dejure.org/1999,3383)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • HRR Strafrecht

    § 51 Abs. 1 BZRG; § 46 Abs. 3 BZRG; § 46 Abs. 1 Nr. 3 BZRG n.F.;
    Übertragungsfehler; Tilgungsreife; Strafschärfung wegen einschlägiger Vorverurteilung;

  • Wolters Kluwer

    Strafschärfende Wertung des jugendlichen Alters eines Opfers; Strafschärfende Heranziehung einer einschlägigen Vorverurteilung zu einer Jugendstrafe

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; BZRG § ... 51 Abs. 1; ; BZRG § 46 Abs. 3; ; BZRG § 46 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. e); ; BZRG § 46 Abs. 1 Nr. 3; ; BZRG § 71; ; StGB § 174; ; StGB § 175; ; StGB § 176; ; StGB § 177; ; StGB § 178; ; StGB § 179; ; StGB § 180; ; StGB § 182

  • rechtsportal.de

    BZRG § 51 Abs. 1, § 46 Abs. 3
    Tilgungsreife einer Vorstrafe

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1999, 466
  • StV 1999, 597
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Köln, 23.04.1996 - Ss 22/96
    Auszug aus BGH, 27.04.1999 - 4 StR 125/99
    Nach § 46 Abs. 3 BZRG bemißt sich die Verlängerung der Frist des Absatzes 1 nach der Dauer der verhängten Freiheits- und Jugendstrafe (OLG Köln NStZ-RR 1998, 88; ebenso Götz BZRG 3. Aufl. § 34 Rdn. 7 mit Berechnungsbeispielen).
  • BGH, 09.09.2014 - 4 StR 251/14

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (Taterfolg: konkrete Gefährdung von

    Der Senat bemerkt insoweit lediglich ergänzend, dass in der strafschärfenden Berücksichtigung der Vorverurteilung vom 26. November 1998 hinsichtlich des Angeklagten Mo. O. entgegen der Auffassung des Generalbundesanwalts kein Verstoß gegen § 46 Abs. 1 Nr. 4 BZRG liegt: Gemäß § 46 Abs. 3 BZRG verlängert sich die Frist von 15 Jahren um die Dauer der durch das damalige Urteil des Landgerichts Essen verhängten Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten (vgl. Senatsbeschluss vom 27. April 1999 - 4 StR 125/99, BGHR BZRG § 46 Abs. 1 Tilgungsfrist 2).
  • BGH, 25.01.2011 - 4 StR 681/10

    Strafschärfende Berücksichtung früherer Taten (Verwertungsverbot; Tilgung einer

    Diese verlängerte sich gemäß § 46 Abs. 3 BZRG um die Dauer der verhängten Freiheitsstrafe; für diese Verlängerung kommt es nicht auf die Dauer ihrer Vollstreckung an (vgl. BGH, Beschluss vom 27. April 1999 - 4 StR 125/99, NStZ 1999, 466; Graf/Bücherl, Strafprozessordnung, § 46 BZRG Rn. 27).
  • BGH, 28.03.2001 - 3 StR 463/00

    Berechnung der Tilgungsfrist nach dem BZRG; Aspekte der Strafzumessung

    Die Tilgungsfrist setzt sich zusammen aus der Frist von fünf Jahren gemäß § 46 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. e) BZRG sowie der verhängten (vgl. BGHR BZRG § 46 I Tilgungsfrist 2) Jugendstrafe von sechs Jahren (§ 46 Abs. 3 BZRG) und betrug somit insgesamt elf Jahre.
  • BGH, 13.04.2011 - 1 StR 119/11

    Vereinbarkeit der strafschärfenden Berücksichtigung einer gerichtlich erlassenen

    Für diese Verlängerung kommt es auf die Dauer der Vollstreckung nicht an (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Januar 2011 - 4 StR 681/10, BGH, Beschluss vom 27. April 1999 - 4 StR 125/99, NStZ 1999, 466; Graf/Bücherl, Strafprozessordnung, § 46 BZRG Rn. 27).
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