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   BGH, 30.06.1999 - 2 BJs 95/97   

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BGH, 30.06.1999 - 2 BJs 95/97 (https://dejure.org/1999,16740)
BGH, Entscheidung vom 30.06.1999 - 2 BJs 95/97 (https://dejure.org/1999,16740)
BGH, Entscheidung vom 30. Juni 1999 - 2 BJs 95/97 (https://dejure.org/1999,16740)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • HRR Strafrecht

    § 304 Abs. 5 StPO; § 129a, § 111 StGB
    Entscheidung gemäß § 304 Abs. 5 StPO; Tatverdacht der Bildung einer terroristischer Vereinigung; öffentlichen Aufforderung zu Straftaten

  • Judicialis

    StPO § 304 Abs. 5; ; StPO § 112; ; StPO § 116 Abs. 1; ; StGB § 129 a; ; StGB § 129 a Abs. 1 und 2; ; StGB § 111 Abs. 1 und 2; ; StGB § 129; ; StGB § 129 a Abs. 1 Nr. 1 bis 3; ; StGB § 111

Papierfundstellen

  • NStZ 1999, 503
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 26.07.1994 - 5 StR 98/94

    Mittelbare Täterschaft hoher DDR-Funktionäre

    Auszug aus BGH, 30.06.1999 - 2 BJs 95/97
    Für diese zukünftig zu erwartenden Straftaten seien die Mitglieder der Führungsgruppe als mittelbare Täter im Sinne der Rechtsprechung des 5. Strafsenats zur strafrechtlichen Verantwortlichkeit der Mitglieder des Nationalen Verteidigungsrates der früheren DDR für Todesschüsse an der Grenze (BGHSt 40, 218, 236 f.) anzusehen.

    Die vom 5. Strafsenat in der Entscheidung BGHSt 40, 218, 236 f. aufgestellten Grundsätze zur mittelbaren Täterschaft innerhalb der militärischen Befehlshierarchie in der früheren DDR sind auf das Verhältnis zwischen der Führungsgruppe des "Kalifatstaates" und seinen Anhängern im Hinblick auf die Befolgung von Fetwas und sonstigen Aufrufen nicht übertragbar.

  • BGH, 02.02.1983 - 3 StR 313/82

    Kriminelle Vereinigung - Hausbesetzer - Gemeinsame Kampfmaßnahme - Unrechtmäßiger

    Auszug aus BGH, 30.06.1999 - 2 BJs 95/97
    Dies würde voraussetzen, daß es sich um einen auf Dauer angelegten organisatorischen Zusammenschluß von Personen handelt, die bei Unterordnung des Willens des einzelnen unter den für alle verbindlichen Willen der Gesamtheit gemeinsame Zwecke verfolgen und unter sich derart in Beziehung stehen, daß sie sich untereinander als einheitlicher Verband fühlen (vgl. BGHSt 28, 147; 31, 202, 204 f; 31, 239 f.).
  • BGH, 21.12.1977 - 3 StR 427/77

    Gründung einer kriminellen Vereinigung auf der Grundlage

    Auszug aus BGH, 30.06.1999 - 2 BJs 95/97
    Es reicht aus, wenn sich die Mitglieder der Vereinigung bewußt sind, daß es bei der Verfolgung ihrer Pläne zur Begehung von Straftaten der in § 129 a StGB genannten Art kommen kann, und daß sie das auch wollen (vgl. BGHSt 27, 325, 328 zu § 129 StGB; vgl. ferner Lenckner in Schönke/Schröder. StGB 25. Aufl. § 129 Rdn. 7 und § 129 a Rdn. 2 jew. m.w.Nachw.).
  • BGH, 11.10.1978 - 3 StR 105/78

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Auszug aus BGH, 30.06.1999 - 2 BJs 95/97
    Dies würde voraussetzen, daß es sich um einen auf Dauer angelegten organisatorischen Zusammenschluß von Personen handelt, die bei Unterordnung des Willens des einzelnen unter den für alle verbindlichen Willen der Gesamtheit gemeinsame Zwecke verfolgen und unter sich derart in Beziehung stehen, daß sie sich untereinander als einheitlicher Verband fühlen (vgl. BGHSt 28, 147; 31, 202, 204 f; 31, 239 f.).
  • BGH, 13.01.1983 - 4 StR 578/82

    Wirtschaftsunternehmen zum Zwecke illegaler Arbeitsvermittlung als kriminelle

    Auszug aus BGH, 30.06.1999 - 2 BJs 95/97
    Dies würde voraussetzen, daß es sich um einen auf Dauer angelegten organisatorischen Zusammenschluß von Personen handelt, die bei Unterordnung des Willens des einzelnen unter den für alle verbindlichen Willen der Gesamtheit gemeinsame Zwecke verfolgen und unter sich derart in Beziehung stehen, daß sie sich untereinander als einheitlicher Verband fühlen (vgl. BGHSt 28, 147; 31, 202, 204 f; 31, 239 f.).
  • BGH, 12.10.1965 - 3 StR 15/65

    Bildung einer auf geheime und auf Begehung von Straftaten gerichteten Vereinigung

    Auszug aus BGH, 30.06.1999 - 2 BJs 95/97
    Bei dieser Sachlage braucht sich der Senat auch nicht mit der weiteren Frage zu befassen, ob die Planung von Anschlägen durch im Inland existierende Vereinigungen, die ausschließlich im Ausland verwirklicht werden sollen, überhaupt vom Schutzbereich der §§ 129, 12§ a StGB erfaßt wird (vgl. BGH NJW 1966, 310, 312; Schönke/Schröder, StGB 25. Aufl. § 129 Rdn. 6 m.w.Nachw.).
  • BGH, 20.12.2018 - 3 StR 236/17

    Zur Frage der strafrechtlichen Verantwortlichkeit für Straftaten nach dem

    (1) Für die Zielsetzungen im Sinne des § 129a Abs. 1 Nr. 1 StGB genügt es, wenn sich die Mitglieder der Vereinigung bewusst sind, dass es bei der Verfolgung ihrer Pläne zur Begehung von Katalogtaten kommen kann und sie dies auch wollen (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Juni 1999 - StB 5/99, NStZ 1999, 503, 504); die Organisation muss nicht ausschließlich das Ziel der Begehung solcher Taten verfolgen (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Juni 2010 - AK 3/10, BGHSt 55, 157, 174; MüKoStGB/Schäfer, 3. Aufl., § 129a Rn. 42).
  • LG Trier, 13.12.2021 - 2a KLs 5 Js 30/15

    Haftstrafen im Cyberbunker-Prozess

    Straftaten im Sinne des § 129 StGB sind nämlich grundsätzlich alle Verhaltensweisen, die einen gesetzlichen Tatbestand in strafbarer Weise verwirklichen, sei es als Täter oder als Teilnehmer (vgl. BGH, Urt. 3 StR 583/94 v. 22.02.1995, BGHSt 41, 47, 50 = NJW 1995, 2117 ff.; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 15.09.1997, NStZ 1998, 249 ff.; BGH, Beschl. 2 BJs 95/97-4 - StB 5/99 v. 30.06.1999, NStZ 1999, 503 ff.; BGH, Beschl. 2 StE 7/99, AK 13/99 v. 15.10.1999, NStZ 2000, 27).

    Nicht nötig ist auch, dass es sich hierbei um das Hauptziel der Vereinigung handelt, sondern es genügt, wenn sie der Erreichung des weitergehenden bereits festgestellten Zwecks dienen (BGH, Urt. 3 StR 427/77 v. 21.12.1977, NJW 1978, 433; Beschl. StB 5/99 v. 30.06.1999, NStZ 1999, 503 ff.).

  • BGH, 21.10.2004 - 3 StR 94/04

    Urteil gegen zwei deutsche Führungskader der PKK im wesentlichen bestätigt

    Zu einer teilweisen Verwirklichung des Willens auf Begehung entsprechender Straftaten, sei es zur Planung einer konkreten Tat oder wenigsten zu vorbereitenden Aktivitäten für solche Taten (Beschaffen von Ausrüstung, Auskundschaften von Zielen u. ä.) muß es nicht gekommen sein (BGHSt 27, 325, 328; BGH NStZ 1999, 503; ebenso Bubnoff aaO; Rudolphi aaO; Lenckner aaO; Tröndle/Fischer aaO).
  • BGH, 17.12.2015 - AK 43/15

    Dringender Tatverdacht der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung

    Die Zwecke und die Tätigkeit der Vereinigung waren in einem für die Erfüllung des Tatbestands ausreichendem Maße (vgl. BGH, Beschlüsse vom 30. Juni 1999 - StB 5/99, NStZ 1999, 503, 504; vom 17. Juni 2010 - AK 3/10, BGHSt 55, 157, 174) darauf gerichtet, Tötungsdelikte zu begehen.
  • BGH, 12.11.2015 - AK 36/15

    Dringender Tatverdacht der Rädelsführerschaft in einer terroristischen

    Ihre Zwecke und ihre Tätigkeit sind in einem für die Erfüllung des Tatbestands ausreichendem Maße (vgl. BGH, Beschlüsse vom 30. Juni 1999 - StB 5/99, NStZ 1999, 503, 504; 17. Juni 2010 - AK 3/10, BGHSt 55, 157, 174) darauf gerichtet, Tötungsdelikte und sonstige Straftaten zu begehen, die von § 129a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 Nr. 2 StGB erfasst werden.
  • BGH, 05.06.2019 - AK 29/19

    Dringender Tatverdacht wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer

    Unter einer Vereinigung im Sinne der §§ 129, 129a StGB aF ist ein auf gewisse Dauer angelegter organisatorischer Zusammenschluss von mindestens drei Personen zu verstehen, die bei Unterordnung des Willens des einzelnen unter den Willen der Gesamtheit gemeinsame Zwecke verfolgen und unter sich derart in Beziehung stehen, dass sie sich als einheitlicher Verband fühlen (st. Rspr.; s. etwa BGH, Urteil vom 11. Oktober 1978 - 3 StR 105/78, BGHSt 28, 147 ff.; Beschlüsse vom 2. Februar 1983 - 3 StR 313/82, BGHSt 31, 239, 240; vom 30. Juni 1999 - StB 5/99, NStZ 1999, 503, 504).

    Nachdem die "Liwa Owais Al Qorani' zur Erreichung ihrer Ziele die Tötung von Angehörigen des Assad-Regimes zumindest billigend in Kauf nahm, liegt auch die terroristische Ausrichtung nach § 129a Abs. 1 Nr. 1, § 129b Abs. 1 Satz 1 StGB vor (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Juni 1999 - StB 5/99, NStZ 1999, 503, 504).

  • VGH Hessen, 10.01.2006 - 12 TG 1911/05

    Ausländer; Organisation Kalifatstaat; Unterstützung; Zugehörigkeit;

    Nach dem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 30. Juni 1999 (- StB 5/99 -, - 2 BJs 95/97 -, - 4 StB 5/99 -, NStZ 1999, 503) konnte jedoch der dringende Tatverdacht einer Straftat nach § 129a nicht festgestellt werden.
  • OLG Hamburg, 07.04.2004 - 2 BJs 88/01

    Motassadeq von der Untersuchungshaft verschont

    Die Gruppenmitglieder wussten, dass es bei diesen Attentaten, zu denen sie wenn auch noch ohne konkrete Planung fest entschlossen waren, zu im Einzelnen noch nicht konkretisierten Straftaten im Sinne des § 129a Abs. 1 StGB kommen würde und dies wollten sie auch (vgl. BGHSt 27, 325 (328); BGH NStZ 1999, 503 f).
  • BGH, 30.06.1999 - StB 5/99

    "Kalif" Kaplan bleibt in Haft

    2 BJs 95/97 - 4 StB 5/99.
  • BGH, 06.08.2002 - 2 BJs 9/02

    Fortdauer der Untersuchungshaft; Haftprüfung; Mitgliedschaft in einer

    Dabei kann dahinstehen, ob die Gruppierung um den Mitbeschuldigten D. nach den bisherigen Erkenntnissen als Vereinigung im Sinne des § 129 a StGB angesehen werden kann, es sich also um einen auf gewisse Dauer angelegten organisatorischen Zusammenschluß von mindestens drei Personen handelte, die bei Unterordnung des Willens des einzelnen unter den Willen der Gesamtheit terroristische Anschläge auf israelische oder jüdische Einrichtungen planten und unter sich derart in Beziehung standen, daß sie sich - sei es auch nur als nachgeordnete Teilorganisation der international operierenden AI Tawhid - als einheitlicher Verband fühlten (vgl. BGHSt 31, 202, 204 f.; 45, 26, 35; BGH NStZ 1999, 503, 504).
  • VG Stuttgart, 05.05.2021 - 8 K 3176/18

    Ausweisung eines Rädelsführers der Terrororganisation Forces Démocratiques de

  • OLG Düsseldorf, 14.01.2003 - 4 Ausl (A) 308/02

    Metin Kaplan

  • BGH, 06.08.2002 - StB 14/02

    Beschwerde - Haftbefahl - Ermittlungsrichter - Mitgliedschaft in einer

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