Weitere Entscheidung unten: BayObLG, 18.03.1999

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 10.06.1999 - 2 Ss OWi 486/99   

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https://dejure.org/1999,2894
OLG Hamm, 10.06.1999 - 2 Ss OWi 486/99 (https://dejure.org/1999,2894)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10.06.1999 - 2 Ss OWi 486/99 (https://dejure.org/1999,2894)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10. Juni 1999 - 2 Ss OWi 486/99 (https://dejure.org/1999,2894)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    StVO § 37 Abs. 2; StVO § 49 Abs. 3 Nr. 2
    Rotlichtverstoß aufgrund irriger Annahme einer Ampelfunktionsstörung L

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StVO § 37 Abs. II; StVG § 25 Abs. 1 S. 1
    Irrtum über Defekt einer Lichtzeichenanlage)

Verfahrensgang

  • AG Lüdenscheid - 10 OWi 410/98
  • OLG Hamm, 10.06.1999 - 2 Ss OWi 486/99

Papierfundstellen

  • MDR 1999, 1264
  • NStZ 1999, 518
  • NZV 2000, 52
  • VersR 2000, 991
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Karlsruhe, 12.02.1996 - 2 Ss 4/96
    Auszug aus OLG Hamm, 10.06.1999 - 2 Ss OWi 486/99
    NZV 1995, 82; OLG Karlsruhe NZV 1996, 206), einen vom Regelfall abweichenden deutlich geringeren Handlungsunwert und eine nicht als "grob" einzustufende Pflichtwidrigkeit auf.
  • BGH, 11.09.1997 - 4 StR 638/96

    Voraussetzungen der Anordnung eines Fahrverbots bei einer auf Fahrlässigkeit

    Auszug aus OLG Hamm, 10.06.1999 - 2 Ss OWi 486/99
    Alleinige Rechtsgrundlage für die Verhängung eines Fahrverbots wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit ist nämlich auch in diesen Fällen die Vorschrift des § 25 Abs. 1 S. 1 StVG (BGH NJW 1997, 3252; BGHSt, 125 (127().
  • BGH, 28.11.1991 - 4 StR 366/91

    Umfang der Feststellungen bei Verhängung eines Fahrverbots; Bußgeldverfahren

    Auszug aus OLG Hamm, 10.06.1999 - 2 Ss OWi 486/99
    Vorliegen einer groben Pflichtwidrigkeit indizieren (vgl. BGHSt 38, 125 (134(), aber das gesetzliche Merkmal des § 25 StVG nicht ersetzen oder abändern.
  • OLG Düsseldorf, 17.07.1996 - 2 Ss OWi 226/96
    Auszug aus OLG Hamm, 10.06.1999 - 2 Ss OWi 486/99
    Ein besonders gelagerter Einzelfall liegt auch nicht deshalb vor, da das Fahrverbot für den Betroffenen eine besondere Härte darstellen würde (vgl. OLG Düsseldorf, NZV 1996, S. 463).
  • BayObLG, 31.07.1995 - 2 ObOWi 425/95

    Vorliegen einer Ordnungswidrigkeit wegen Parkens ohne Parkschein; Behandlung der

    Auszug aus OLG Hamm, 10.06.1999 - 2 Ss OWi 486/99
    Der Fall weist damit, vergleichbar den Fällen des Rotlichtverstoßes durch den sogenannten Mitzieheffekt (vgl. dazu OLG Hamm VRS 1996, 64 (65 f(; OLG Hamm.
  • BVerfG, 24.03.1996 - 2 BvR 616/91

    Kammerentscheidung zur Verfassungsmäßigkeit von Fahrverboten:

    Auszug aus OLG Hamm, 10.06.1999 - 2 Ss OWi 486/99
    Es muß vielmehr hinzukommen, daß der Täter subjektiv besonders verantwortungslos handelt (vgl. BGH NStZ 1997, 3252 (3253(), seine Zuwiderhandlung muß subjektiv auf groben Leichtsinn, grobe Nachlässigkeit oder Gleichgültigkeit zurückgehen (BVerfG, DAR 1996, 196 (197(, BGH a.a.O. m.w.N.).
  • OLG Hamburg, 11.09.2023 - 5 ORbs 25/23

    Rotlichtverstoß, Dauerrot, irrtümliche Annahme, Vorsatzausschluss

    Zeigt eine Wechsellichtzeichenanlage allerdings aufgrund einer technischen Funktionsstörung dauerhaft Rot, so ist der darin liegende Verwaltungsakt nichtig i.S.d. § 44 VwVfG, weil die Dauer des gezeigten Rotlichts in diesem Fall nicht mehr auf dem vom menschlichen Willen getragenen Schaltplan - der Programmierung durch die Verkehrsbehörde - beruht und sich die Unsinnigkeit eines "Dauerrot"-Gebotes ohne weiteres aufdrängt (OLG Köln, Beschluss vom 29.04.1980 - 1 Ss 1037 B 7/79 = VRS 59, 454; OLG Hamm, Beschluss v. 10.06.1999 - 2 Ss OWi 486/99 = MDR 1999, 1264; Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke, Straßenverkehrsrecht, 24. Aufl., Rn. 17b zu § 37 StVO; König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 47. Aufl., Rn. 28 zu § 37 StVO).
  • AG Dortmund, 17.01.2017 - 729 OWi 9/17

    Dauerrot, Vorsatz, Fahrlässigkeit, Irrtum, Fahrverbot

    Der Verteidiger konnte jedoch eine sich in der rechtlichen Würdigung dem Gericht nicht wirklich erschließende Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm vom 10.06.1999 - 2 Ss OWi 486/99 - vorlegen, die einen entsprechenden Fall zum Gegenstand hat und davon ausgeht, in einem derartigen Fall liege ein Tatbestandsirrtum vor.
  • FG Rheinland-Pfalz, 27.06.2008 - 4 K 1928/07

    Zur Frage der steuerlichen Berücksichtigung von Schadensersatzleistungen aufgrund

    b) Vorliegend ist ein betrieblicher Zusammenhang zwischen der Sachbeschädigung und dem Gewerbebetrieb des Klägers schon deshalb nicht erkennbar, weil der Kläger im Falle einer derartigen Funktionsstörung der Lichtzeichenanlage - allerdings unter Beachtung äußerster Vorsicht - berechtigt gewesen wäre, die Lichtzeichenanlage zu passieren (vgl. Oberlandesgericht -OLG- Hamm, Beschluss vom 10. Juni 1999 2 Ss OWi 486/99, Neue Zeitschrift für Strafrecht -NStZ- 1999, 518 ; Bayerisches Oberstes Landesgericht -BayObLG-, Beschluss vom 31. August 1995 1 ObOWi 362/95, Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht -NZV- 1996, 81 ; OLG Köln, Beschluss vom 29. April 1980 1 Ss 1037 B 7/79, Verkehrsrechtssammlung -VRS- 59, 454; Jagow/Burman/Heß, Straßenverkehrsrecht, § 37 Straßenverkehrsordnung - StVO - Rz. 17b), um so seine Fahrt zum Betrieb fortsetzen zu können.
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Rechtsprechung
   BayObLG, 18.03.1999 - 3 ObOWi 32/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,14836
BayObLG, 18.03.1999 - 3 ObOWi 32/99 (https://dejure.org/1999,14836)
BayObLG, Entscheidung vom 18.03.1999 - 3 ObOWi 32/99 (https://dejure.org/1999,14836)
BayObLG, Entscheidung vom 18. März 1999 - 3 ObOWi 32/99 (https://dejure.org/1999,14836)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    Erstreckung einer Aufhebung auf einen mitverurteilten Betroffenen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1999, 518 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 27.02.1992 - 5 StR 190/91

    nemo tenetur se ipsum accusare

    Auszug aus BayObLG, 18.03.1999 - 3 ObOWi 32/99
    Das ist erst der Fall, wenn der verteidigte Betroffene der Verwertung einer solchen Aussage bis zu dem in § 257 Abs. 1 StPO i.V.m. § 71 Abs. 1 OWiG genannten Zeitpunkt ausdrücklich widersprochen hat (vgl. z.B. BGHSt 38, 214/225 f; OLG Oldenburg VRS 88, 286 ).
  • OLG Oldenburg, 05.10.1994 - Ss 425/94

    Verletzung des Belehrungsgebots; Widerspruch in Hauptverhandlung; Verwertung der

    Auszug aus BayObLG, 18.03.1999 - 3 ObOWi 32/99
    Das ist erst der Fall, wenn der verteidigte Betroffene der Verwertung einer solchen Aussage bis zu dem in § 257 Abs. 1 StPO i.V.m. § 71 Abs. 1 OWiG genannten Zeitpunkt ausdrücklich widersprochen hat (vgl. z.B. BGHSt 38, 214/225 f; OLG Oldenburg VRS 88, 286 ).
  • OLG Karlsruhe, 26.07.2016 - 2 (4) SsBs 253/16

    Bußgeldverfahren wegen fahrlässigen Inverkehrbringens von Lebensmitteln unter

    Hat die Rechtsbeschwerde eines Betroffenen Erfolg, erstreckt sich die Aufhebung auf einen mitverurteilten Betroffenen, dessen Rechtsbeschwerde im Falle ihrer Einlegung zulassungsbedürftig gewesen wäre, jedoch nur unter der Voraussetzung, dass für diese ein Zulassungsgrund des § 80 Abs. 1 OWiG vorliegt (BayObLG, Beschluss vom 18.03.1999, 3 ObOWi 32/99).
  • BGH, 09.05.2006 - 1 StR 57/06

    (keine) Revisionserstreckung bei Revisionsausschluss gemäß § 55 Abs. 2 JGG

    Wenn nämlich ein nach Jugendstrafrecht verurteilter früherer Mitangeklagter gleichfalls Revision eingelegt hätte, so hätte diese keinen Erfolg, da sie in jedem Fall - unabhängig von sonstigen Zulässigkeitsvoraussetzungen - wegen § 55 Abs. 2 JGG als unzulässig zu verwerfen wäre (vgl. mit gleicher Argumentation für den Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde im Ordnungswidrigkeitenverfahren BayObLG GewArch 1999, 333, 334).
  • OLG Karlsruhe, 12.01.2006 - 2 Ss 135/05

    Auswirkung der Revision eines erwachsenen Mitangeklagten auf den nach

    Dem entspricht es, dass das Bayerische Oberste Landesgericht für den Fall der Zulassungsbeschwerde im Ordnungswidrigkeitenrecht bei dem Nichtrevidenten, dessen Rechtsbeschwerde zulassungsbedürftig ist, die Zulassungsvoraussetzungen prüft und die Erstreckung nach § 79 Abs. 3 OWiG, § 357 StPO ablehnt, wenn dessen Rechtsbeschwerde gem. § 80 OWiG nicht zuzulassen gewesen wäre (BayObLG GewArch 1999, 333).
  • OLG Hamm, 30.08.2012 - 3 RBs 173/12

    Anordnung oder Zulassung der Inbetriebnahme eines nicht vorschriftsmäßigen

    Eine Erstreckung der Rechtsbeschwerde nach den vorgenannten Vorschriften auf einen mitverurteilten Betroffenen, dessen Rechtsbeschwerde (im Falle ihrer form- und fristgerechten Einlegung und Begründung) der Zulassung nach §§ 79 Abs. 1 Satz 2, 80 OWiG bedurft hätte - dies ist angesichts der Höhe der verhängten Geldbuße bei dem Mitbetroffenen E der Fall -, findet nur dann statt, wenn die Rechtsbeschwerde zuzulassen gewesen wäre (BayObLG, Beschluss vom 18. März 1999 - 3 ObOWi 32/99 - ).
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