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   OLG Hamm, 21.06.1999 - 2 Ws 187/99   

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OLG Hamm, 21.06.1999 - 2 Ws 187/99 (https://dejure.org/1999,3362)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21.06.1999 - 2 Ws 187/99 (https://dejure.org/1999,3362)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21. Juni 1999 - 2 Ws 187/99 (https://dejure.org/1999,3362)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Verfahrensgang

  • LG Bochum - 8 KLs 47 Js 186/97
  • OLG Hamm, 21.06.1999 - 2 Ws 187/99

Papierfundstellen

  • NStZ 1999, 531
  • StV 1999, 587
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Hamm, 14.02.1989 - 3 Ws 68/89

    Rechtmäßigkeit einer Beschwerde gegen die Zurückweisung der Beiordnung eines

    Auszug aus OLG Hamm, 21.06.1999 - 2 Ws 187/99
    Die von Rechtsanwalt N ersichtlich für den Angeschuldigten eingelegte Beschwerde ist zulässig (vgl. Senatsbeschluß vom 23. November 1989 in 2 Ws 626/89 = NStZ 1990, 143 = MDR 1990, 461; ferner Beschlüsse des hiesigen 3. Strafsenats in StV 1990, 395; 1989, 242 und 1987, 478).

    Diesem Umstand kommt in der Regel besondere Bedeutung zu (vgl. BGH StV 1997, 564; OLG Hamm StV 1989, 242 und 1987, 478).

  • OLG Nürnberg, 14.03.1995 - Ws 1317/94
    Auszug aus OLG Hamm, 21.06.1999 - 2 Ws 187/99
    Es ist deshalb auch nicht zu erwarten, daß durch seine Beiordnung ins Gewicht fallende Mehrkosten für die Staatskasse entstehen, zumal mit Rechtsanwalt T d.J. bis zu dessen Entpflichtung eine Kontaktaufnahme mit dem Angeschuldigten offensichtlich nicht stattgefunden hatte (vgl. auch OLG Nürnberg NStZ 1997, 51).
  • OLG Hamm, 29.03.1990 - 3 Ws 167/90

    Antrag des Angeklagten auf Beiordnung eines bestimmten Rechtsanwalts

    Auszug aus OLG Hamm, 21.06.1999 - 2 Ws 187/99
    Die von Rechtsanwalt N ersichtlich für den Angeschuldigten eingelegte Beschwerde ist zulässig (vgl. Senatsbeschluß vom 23. November 1989 in 2 Ws 626/89 = NStZ 1990, 143 = MDR 1990, 461; ferner Beschlüsse des hiesigen 3. Strafsenats in StV 1990, 395; 1989, 242 und 1987, 478).
  • BGH, 17.07.1997 - 1 StR 781/96

    Verurteilung eines bayerischen Arztes wegen zweifachen Mordes und Mordverabredung

    Auszug aus OLG Hamm, 21.06.1999 - 2 Ws 187/99
    Diesem Umstand kommt in der Regel besondere Bedeutung zu (vgl. BGH StV 1997, 564; OLG Hamm StV 1989, 242 und 1987, 478).
  • OLG Zweibrücken, 16.02.1982 - 1 Ws 54/82

    Antrag auf Rücknahme der Bestellung eines Pflichtverteidigers durch die

    Auszug aus OLG Hamm, 21.06.1999 - 2 Ws 187/99
    In einem solchen Falle wäre dann in der Regel auch der frühere Pflichtverteidiger nach seiner Abbestellung wieder erneut zu bestellen (vgl. OLG Zweibrücken NStZ 1982, 298).
  • KG, 20.11.1992 - 4 Ws 228/92

    Angeklagter; Pflichtverteidiger; Wechsel; Verlust; Vertrauen; Beiordnung; Neuer

    Auszug aus OLG Hamm, 21.06.1999 - 2 Ws 187/99
    Darüber hinaus wäre eine Pflichtverteidigerbestellung entgegen § 143 StPO auch dann aufrechtzuerhalten, wenn der Angeschuldigte zwar einen anderen Verteidiger bevollmächtigt, jedoch zu befürchten ist, daß dieser Wahlverteidiger sein Mandat alsbald niederlegen wird, um den bisherigen Pflichtverteidiger rechtsmißbräuchlich aus dem Amt zu verdrängen (vgl. KG NStZ 1993, 201; OLG Koblenz, MDR 1986, 604).
  • OLG Hamm, 23.11.1989 - 2 Ws 626/89

    Entscheidung des Vorsitzenden; Hauptverhandlung; Bestellung oder Abberufung eines

    Auszug aus OLG Hamm, 21.06.1999 - 2 Ws 187/99
    Die von Rechtsanwalt N ersichtlich für den Angeschuldigten eingelegte Beschwerde ist zulässig (vgl. Senatsbeschluß vom 23. November 1989 in 2 Ws 626/89 = NStZ 1990, 143 = MDR 1990, 461; ferner Beschlüsse des hiesigen 3. Strafsenats in StV 1990, 395; 1989, 242 und 1987, 478).
  • OLG Düsseldorf, 18.03.1996 - 1 Ws 182/96
    Auszug aus OLG Hamm, 21.06.1999 - 2 Ws 187/99
    Die von der Generalstaatsanwaltschaft für die Gegenmeinung angeführte Entscheidung des OLG Düsseldorf in StV 1997, 576 betrifft den hier nicht - mehr - vorliegenden Fall der Ablehnung der Rücknahme der bisher weiter bestehenden anderweitigen Pflichtverteidigerbestellung.
  • OLG Koblenz, 27.01.1986 - 1 Ws 42/86
    Auszug aus OLG Hamm, 21.06.1999 - 2 Ws 187/99
    Darüber hinaus wäre eine Pflichtverteidigerbestellung entgegen § 143 StPO auch dann aufrechtzuerhalten, wenn der Angeschuldigte zwar einen anderen Verteidiger bevollmächtigt, jedoch zu befürchten ist, daß dieser Wahlverteidiger sein Mandat alsbald niederlegen wird, um den bisherigen Pflichtverteidiger rechtsmißbräuchlich aus dem Amt zu verdrängen (vgl. KG NStZ 1993, 201; OLG Koblenz, MDR 1986, 604).
  • OLG Hamm, 22.04.2002 - 2 Ws 88/02

    Pflichtverteidiger, Beiordnung des Anwalts des Vertrauens, Beiordnung bei einem

    Der Senat hat bereits 1999 entschieden, dass dem Beschuldigten in der Regel der Anwalt seines Vertrauens beizuordnen sein wird (vgl. Senat in NStZ 1999, 531).
  • OLG Hamm, 21.07.2009 - 2 Ws 191/09

    Entpflichtung; beigeordneter Verteidiger; Wunsch des Angeklagten

    Die Auswechslung eines bereits beigeordneten Pflichtverteidigers kommt nicht schon dann in Betracht, wenn der Angeklagte - wie hier - dies wünscht, sondern nur dann, wenn er im Einzelnen darlegt und glaubhaft macht oder sonst ersichtlich ist, dass hierfür ein wichtiger Grund vorliegt (zu vgl. OLG Hamm, NStZ 1999, 531).
  • OLG Hamm, 19.01.2006 - 2 Ws 296/05

    Entpflichtung; Pflichtverteidiger; Vertrauensverhältnis; Zerstörung; Einigung

    Eine derartige Auswechslung kann nicht schon dann in Betracht kommen, wenn der Angeklagte dies wünscht, sondern nur dann, wenn er im Einzelnen darlegt und glaubhaft macht oder sonst ersichtlich ist, dass hierfür ein wichtiger Grund vorliegt ( vgl. Senatsbeschluss vom 21. Juni 1999 in 2 Ws 187/99 = NStZ 1999, 531 = StV 1999, 587).
  • OLG Hamm, 01.06.2004 - 2 Ws 156/04

    Pflichtverteidiger; Entpflichtung; widerstreitende Interessen; Vertretung durch

    Die von Rechtsanwalt Kl. ersichtlich ( vgl. dazu im Einzelnen OLG Hamm, Senatsbeschluss vom 21. Juni 1999 -2Ws 187/99-; NStZ 1999, 531 m.w.N.) für den Angeschuldigten S. eingelegte Beschwerde ist zulässig.
  • OLG Frankfurt, 17.03.2009 - 3 Ws 223/09

    Notwendige Verteidigung: Anhörung des Angeklagten zur Beiordnung eines zweiten

    Diesem Umstand kommt in der Regel besondere Bedeutung zu (Senat, Beschluss vom 8.2.2005 - 3 Ws 89/05; OLG Hamm, Beschluss vom 21.6. 1999 - 2 Ws 187/99, NStZ 1999, 531).
  • OLG Hamm, 26.01.2006 - 2 Ws 30/06

    Pflichtverteidiger; Rücknahme der Bestellung; Vertrauensverhältnis; Zerrüttung;

    Das OLG Hamm, insbesondere auch der erkennende Senat, haben in der Vergangenheit schon häufiger zu der Frage der Entpflichtung des Pflichtverteidigers Stellung genommen (vgl. u.a. Beschlüsse des erkennenden Senats vom 13. Oktober 2000 in 2 Ws 267/00; vom 13. März 2000 in 2 Ws 69/00, vom 21. Juni 1999 in 2 Ws 187/99; Beschluss des 1. Strafsenats vom 24. November 2005 in 1 Ws 484/05 und Beschluss des (früheren) 5. Strafsenats vom 5. Juni 2001 in 5 Ws 236/01, alle www.burhoff.de).
  • OLG Hamm, 23.02.2006 - 2 Ws 52/06

    Pflichtverteidiger; Entpflichtung; Gründe; Vortrag; Begründung

    Das Oberlandesgericht Hamm, insbesondere auch der erkennende Senat, hat in der Vergangenheit schon häufiger zu der Frage der Entpflichtung des Pflichtverteidigers Stellung genommen (vgl. zuletzt Beschlüsse des erkennenden Senats vom 26. Januar 2006 in 2 Ws 30/06 und vom 19. Januar 2006 in 2 Ws 296/05; vgl. ferner Beschlüsse des erkennenden Senats vom 13. Oktober 2000 in 2 Ws 267/00; vom 13. März 2000 in 2 Ws 69/00, vom 21. Juni 1999 in 2 Ws 187/99; Beschluss des 1. Strafsenats vom 24. November 2005 in 1 Ws 484/05 und Beschluss des (früheren) 5. Strafsenats vom 5. Juni 2001 in 5 Ws 236/01, alle: www.burhoff.de).
  • BayObLG, 23.09.2004 - 6St ObWs 3/04

    Auswahlermessen des Vorsitzenden bei Beiordnung des auswärtigen Wahlverteidigers

    Erfüllt der von dem Angeklagten vorgeschlagene Verteidiger aber die an ihn zu stellenden Voraussetzungen der Gewährung rechtskundigen Beistandes und der Sicherung eines ordnungsgemäßen Verfahrensablaufes, so ist das Ermessen des Gerichtsvorsitzenden bei der Auswahl in der Regel soweit eingeschränkt, dass die Beiordnung eines anderen als des vom Angeklagten vorgeschlagenen Verteidigers als ermessensfehlerhaft zu verstehen wäre (so schon OLG München StV 1993, 180 zur Bestellung eines Verteidigers mit Kanzleisitz in Düsseldorf; vgl. auch OLG Düsseldorf StV 2001, 609; 2000, 412; OLG Hamm NStZ 1999, 531; OLG Zweibrücken StV 2002, 238; OLG Rostock StraFo 2002, 85 ff.; KK/Laufhütte § 142 Rn. 7).
  • OLG Hamm, 25.11.2004 - 2 Ws 302/04

    Pflichtverteidiger; Entpflichtung; Rechtsmittel; Zulässigkeit; Wahlanwalt

    Diesen in jeder Hinsicht zutreffenden Ausführungen tritt der Senat bei und verweist lediglich bezüglich der Zulässigkeit des Rechtsmittels auf seinen Beschluss vom 21. Juni 1999 in 2 Ws 187/99 = NStZ 1999, 531 = StV 1999, 587).
  • OLG Hamm, 13.03.2000 - 2 Ws 69/00

    Pflichtverteidiger, Auswechselung, wichtiger Grund

    Die Beschwerde ist jedoch nicht begründet, weil ein wichtiger Grund für die Auswechslung des Pflichtverteidigers weder dargelegt und glaubhaft gemacht noch im übrigen ersichtlich ist (vgl. dazu im einzelnen Senatsbeschluss vom 21. Juni 1999 in 2 Ws 187/99 = NStZ 1999, 531 = StV 1999, 587).
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