Weitere Entscheidung unten: LG Bielefeld, 14.01.1999

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   BGH, 12.08.1999 - 5 StR 269/99   

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https://dejure.org/1999,2251
BGH, 12.08.1999 - 5 StR 269/99 (https://dejure.org/1999,2251)
BGH, Entscheidung vom 12.08.1999 - 5 StR 269/99 (https://dejure.org/1999,2251)
BGH, Entscheidung vom 12. August 1999 - 5 StR 269/99 (https://dejure.org/1999,2251)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • HRR Strafrecht

    § 146 Abs. 2 StGB; § 373 AO; § 261 StPO;
    Gewerbsmäßige, bandenmäßige Geldfälschung; Sich verschaffen von Falschgeld; Konkretisierung von Serienstraftaten; Gewerbsmäßiger und bandenmäßiger Schmuggel von Zigaretten; Beweiswürdigung;

  • Wolters Kluwer

    Geldfälschung - Gesamtfreiehitsstrafe - Freispruch - Schmuggel - Revision - Bande - Gewerbsmäßigkeit - Unversteuerte und unverzollte Zigaretten - Zeitpunkt der Tat - Allgemeines Feststehen der Tat

  • Judicialis

    StPO § 344 Abs. 2 Satz 2; ; StPO § 265; ; StPO § 261; ; AO § 162

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 261, § 267
    Verurteilung aufgrund einer Schätzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1999, 581
  • StV 2000, 600
  • StV 2000, 601
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 06.12.1994 - 5 StR 305/94

    Serienstraftat der Beihilfe zur versuchten gewerbsmäßigen Hehlerei (Schätzung des

    Auszug aus BGH, 12.08.1999 - 5 StR 269/99
    Zwar ist es erforderlich, bei einer Tatserie die Einzelakte so konkret und individualisiert zu ermitteln und festzustellen, daß sich daraus die Verwirklichung des objektiven und subjektiven Deliktstatbestandes ergibt (BGHSt 40, 374, 376).

    Steht aber bei Vermögensstraftaten, wie hier, nach der Überzeugung des Tatrichters ein strafbares Verhalten des Täters fest, so kann die Bestimmung des Schuldumfangs im Wege der Schätzung erfolgen (BGHSt 36.320.328: 38, 186, 193; 40, 374, 376).

    Die Schätzung ist dann sogar unumgänglich, wenn - wie bei Zigarettenschmuggel häufig der Fall - über die kriminellen Geschäfte keine Belege oder Aufzeichnungen vorhanden sind (BGHSt 40, 374, 376 f.).

    In Fällen dieser Art hat der Tatrichter einen als erwiesen angesehenen Mindestschuldumfang festzustellen (BGHSt 40, 374, 376).

    Die Feststellung der Zahl der Einzelakte und die Verteilung des Gesamtschadens auf diese Einzelakte erfolgt sodann nach dem Grundsatz "in dubio pro reo" (BGHSt 40, 374, 377).

  • BGH, 20.06.1986 - 1 StR 264/86

    Versuch, Falschgeld in Verkehr zu bringen - Beschaffung von Falschgeld -

    Auszug aus BGH, 12.08.1999 - 5 StR 269/99
    Soweit das Landgericht die Angeklagte wegen zweier Fälle der gewerbs- und bandenmäßigen Geldfälschung verurteilt hat, hat es verkannt, daß das Sichverschaffen des Falschgeldes in der Absicht, es später abzusetzen, und das anschließende Verwirklichen dieser Absicht in zwei Einzelakten nur einen einheitlichen Verstoß gegen § 146 StGB darstellt (st. Rspr.; vgl. RGSt 1, 25, 26; BGHSt 34, 108, 109: BGHSt 42, 162, 168; BGHR StGB § 146 Abs. 1 Konkurrenzen 4: BGH, Beschluß vom 3. Dezember 1998 - 4 StR 569/98).
  • BGH, 26.10.1998 - 5 StR 746/97

    Begünstigung durch Verschleierung von Vermögen durch einen Rechtsanwalt;

    Auszug aus BGH, 12.08.1999 - 5 StR 269/99
    In Steuerstrafverfahren ist hierbei grundsätzlich auch die Schätzung von Besteuerungsgrundlagen zulässig (vgl. BGHR AO § 370 Abs. 1 Steuerschätzung 1; BGHR AO § 370 Abs. 1 Nr. 2 Steuerschätzung 1, 2, 5; Kohlmann, Steuerstrafrecht 7. Aufl. § 370 AO Rdn. 52, 157 ff.; Tipke/Kruse AO 16. Aufl. § 162 Rdn. 16).
  • BGH, 20.05.1994 - 2 StR 202/94

    Untreue - Fortgesetzte Tat - Tatzeitraum

    Auszug aus BGH, 12.08.1999 - 5 StR 269/99
    In Fällen, in denen sich im Rahmen der Schätzung konkrete Kriterien für die Aufteilung des festgestellten Mindestschuldumfangs auf Einzeltaten trotz sorgfältiger Würdigung aller Beweisanzeichen nicht feststellen lassen, gebietet dieser Grundsatz im Extremfall die Annahme lediglich einer Tat (vgl. zur Untreue: BGHR StGB § 266 Abs. 1 Nachteil 31).
  • BGH, 17.09.1986 - 2 StR 353/86

    Strafbarkeit wegen der Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und

    Auszug aus BGH, 12.08.1999 - 5 StR 269/99
    Einzelne Belastungsindizien, die für sich genommen zum Beweise der Täterschaft nicht ausreichen, können doch in ihrer Gesamtheit die für eine Verurteilung notwendige Überzeugung des Tatrichters begründen (vgl. BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung, unzureichende 1; vgl. auch BGHSt 20, 333, 341/342).
  • BGH, 03.12.1998 - 4 StR 569/98

    Unzulässigkeit der Verfahrensrüge ohne Angabe der den Mangel enthaltenden

    Auszug aus BGH, 12.08.1999 - 5 StR 269/99
    Soweit das Landgericht die Angeklagte wegen zweier Fälle der gewerbs- und bandenmäßigen Geldfälschung verurteilt hat, hat es verkannt, daß das Sichverschaffen des Falschgeldes in der Absicht, es später abzusetzen, und das anschließende Verwirklichen dieser Absicht in zwei Einzelakten nur einen einheitlichen Verstoß gegen § 146 StGB darstellt (st. Rspr.; vgl. RGSt 1, 25, 26; BGHSt 34, 108, 109: BGHSt 42, 162, 168; BGHR StGB § 146 Abs. 1 Konkurrenzen 4: BGH, Beschluß vom 3. Dezember 1998 - 4 StR 569/98).
  • BGH, 25.02.1987 - 3 StR 552/86

    Anforderungen an Bestimmung der Höhe von nachzuzahlender Gewerbesteuer und

    Auszug aus BGH, 12.08.1999 - 5 StR 269/99
    In Steuerstrafverfahren ist hierbei grundsätzlich auch die Schätzung von Besteuerungsgrundlagen zulässig (vgl. BGHR AO § 370 Abs. 1 Steuerschätzung 1; BGHR AO § 370 Abs. 1 Nr. 2 Steuerschätzung 1, 2, 5; Kohlmann, Steuerstrafrecht 7. Aufl. § 370 AO Rdn. 52, 157 ff.; Tipke/Kruse AO 16. Aufl. § 162 Rdn. 16).
  • BGH, 17.05.1996 - 3 StR 631/95

    Keine Tateinheit von Einfuhr und Abgabe von Betäubungsmitteln in nicht geringer

    Auszug aus BGH, 12.08.1999 - 5 StR 269/99
    Soweit das Landgericht die Angeklagte wegen zweier Fälle der gewerbs- und bandenmäßigen Geldfälschung verurteilt hat, hat es verkannt, daß das Sichverschaffen des Falschgeldes in der Absicht, es später abzusetzen, und das anschließende Verwirklichen dieser Absicht in zwei Einzelakten nur einen einheitlichen Verstoß gegen § 146 StGB darstellt (st. Rspr.; vgl. RGSt 1, 25, 26; BGHSt 34, 108, 109: BGHSt 42, 162, 168; BGHR StGB § 146 Abs. 1 Konkurrenzen 4: BGH, Beschluß vom 3. Dezember 1998 - 4 StR 569/98).
  • BGH, 28.10.1965 - KRB 3/65

    Kartellbußgeldverfahren. Absicht in § 25 GWB

    Auszug aus BGH, 12.08.1999 - 5 StR 269/99
    Einzelne Belastungsindizien, die für sich genommen zum Beweise der Täterschaft nicht ausreichen, können doch in ihrer Gesamtheit die für eine Verurteilung notwendige Überzeugung des Tatrichters begründen (vgl. BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung, unzureichende 1; vgl. auch BGHSt 20, 333, 341/342).
  • BGH, 26.10.1994 - 2 StR 549/94

    Geldfälschung - Verschaffen - Absetzen

    Auszug aus BGH, 12.08.1999 - 5 StR 269/99
    Soweit das Landgericht die Angeklagte wegen zweier Fälle der gewerbs- und bandenmäßigen Geldfälschung verurteilt hat, hat es verkannt, daß das Sichverschaffen des Falschgeldes in der Absicht, es später abzusetzen, und das anschließende Verwirklichen dieser Absicht in zwei Einzelakten nur einen einheitlichen Verstoß gegen § 146 StGB darstellt (st. Rspr.; vgl. RGSt 1, 25, 26; BGHSt 34, 108, 109: BGHSt 42, 162, 168; BGHR StGB § 146 Abs. 1 Konkurrenzen 4: BGH, Beschluß vom 3. Dezember 1998 - 4 StR 569/98).
  • BGH, 04.02.1992 - 5 StR 655/91

    Ermittlung der Höhe der verkürzten Steuern

  • BGH, 24.09.1986 - 3 StR 336/86

    Veranschlagung des Lohnaufwandes bei der unerlaubten Arbeitnehmerüberlassung in

  • BGH, 19.07.1995 - 2 StR 758/94

    Verkehrsunfähige Weine - § 263 StGB, Irrtum; § 136a StPO, Aussage in der

  • BFH, 18.12.1984 - VIII R 195/82

    Schätzung - Anforderungen an eine Schätzung - Reingewinnschätzung - Schätzung der

  • RG, 04.12.1879 - 632/79

    Die Verausgabung des auf einmal sich verschafften falschen Geldes in Teilbeträgen

  • BGH, 10.11.2009 - 1 StR 283/09

    Voraussetzungen der Schätzung der Schwarzlohnsumme bei Steuerhinterziehung

    In Fällen dieser Art hat der Tatrichter einen als erwiesen angesehenen Mindestschuldumfang festzustellen (BGH StV 2004, 578; NStZ 1999, 581).

    Das ist namentlich dann der Fall, wenn ihre Ergebnisse hinsichtlich aller Bemessungsgrundlagen wirtschaftlich vernünftig und möglich sind (BGH wistra 1992, 147; NStZ 1999, 581, BFH BStBl II 1986, 226).

  • BGH, 22.05.2012 - 1 StR 103/12

    BGH hebt Bewährungsstrafen wegen Schmuggels in Millionenhöhe auf

    Auch kann, wenn das Tatgericht von einem strafbaren Verhalten des Täters überzeugt ist, die Bestimmung des Schuldumfangs im Wege der Schätzung erfolgen, namentlich wenn sich Feststellungen auf andere Weise nicht treffen lassen, etwa weil über die kriminellen Geschäfte keine Belege oder Aufzeichnungen vorhanden sind (BGH, Urteil vom 28. Juli 2010 - 1 StR 283/09, wistra 2010, 148; BGH, Urteil vom 12. August 1999 - 5 StR 269/99, wistra 1999, 426).
  • BGH, 03.07.2019 - 2 StR 67/19

    Geldfälschung (Konkurrenzen: Verhältnis von Herstellung und Inverkehrbringen,

    Die Vorbereitungshandlung des Herstellens (§ 146 Abs. 1 Nr. 1 StGB ) geht - ebenso wie die des Sichverschaffens, § 146 Abs. 1 Nr. 2 StGB - im Falle eines sich planmäßig anschließenden Inverkehrbringens regelmäßig im Tatbestand des § 146 Abs. 1 Nr. 3 StGB zu einer einzigen Tat auf (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 12. August 1999 - 5 StR 269/99 Rn. 4; vom 20. Juni 1986 - 1 StR 264/86, NJW 1986, 2960 mwN).
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Rechtsprechung
   LG Bielefeld, 14.01.1999 - Qs 701/98 I   

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https://dejure.org/1999,11104
LG Bielefeld, 14.01.1999 - Qs 701/98 I (https://dejure.org/1999,11104)
LG Bielefeld, Entscheidung vom 14.01.1999 - Qs 701/98 I (https://dejure.org/1999,11104)
LG Bielefeld, Entscheidung vom 14. Januar 1999 - Qs 701/98 I (https://dejure.org/1999,11104)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1999, 581
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 23.03.1994 - 2 BvR 396/94

    Durchsuchung von Banken wegen des Verdachts der Beihilfe zur Steuerhinterziehung

    Auszug aus LG Bielefeld, 14.01.1999 - Qs 701/98
    Vielmehr geht die Kammer hier davon aus, daß ein Anfangsverdacht lediglich in den Fällen vorliegt, in denen in anonymisierter Form ein Transfer über bankinterne Konten abgewickelt wurde (vgl. BVerfG NJW 1994, 2079; LG Koblenz WM 1998, 2290, 2292).
  • BVerfG, 03.09.1991 - 2 BvR 279/90

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Bestimmtheit einer Durchsuchungs- und

    Auszug aus LG Bielefeld, 14.01.1999 - Qs 701/98
    Insbesondere muß die Anordnung einer Durchsuchung auch Angaben zum Tatvorwurf enthalten, innerhalb dessen die Zwangsmaßnahme durchzuführen ist (BVerfG StV 1992, 49; NJW 1994, 3281, 3282; Kleinknecht/Meyer-Goßner 43. Aufl., § 105 Rn ) Diesen Anforderungen wird die vorliegende Durchsuchungsanordnung nicht gerecht, da aus ihr der konkrete Tatvorwurf nicht hervorgeht.
  • BVerfG, 21.06.1994 - 2 BvR 2559/93

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an einen Durchsuchungsbeschluß

    Auszug aus LG Bielefeld, 14.01.1999 - Qs 701/98
    Insbesondere muß die Anordnung einer Durchsuchung auch Angaben zum Tatvorwurf enthalten, innerhalb dessen die Zwangsmaßnahme durchzuführen ist (BVerfG StV 1992, 49; NJW 1994, 3281, 3282; Kleinknecht/Meyer-Goßner 43. Aufl., § 105 Rn ) Diesen Anforderungen wird die vorliegende Durchsuchungsanordnung nicht gerecht, da aus ihr der konkrete Tatvorwurf nicht hervorgeht.
  • LG Bielefeld, 22.06.1998 - Qs 283/98

    Strafprozeßrecht; Durchsuchung bei vermuteter Steuerhinterziehung durch Banken

    Auszug aus LG Bielefeld, 14.01.1999 - Qs 701/98
    Vielmehr geht die Kammer hier davon aus, daß ein Anfangsverdacht lediglich in den Fällen vorliegt, in denen in anonymisierter Form ein Transfer über bankinterne Konten abgewickelt wurde (vgl. BVerfG NJW 1994, 2079; LG Koblenz WM 1998, 2290, 2292).
  • FG Hessen, 13.06.2005 - 11 K 3858/01

    Verwertungsverbot; rechtswidrige Durchsuchung; Unterlagen; Besteuerungsverfahrens

    Insoweit besteht über die Fälle anonymisierter Auslandstransfers hinaus kein Anfangsverdacht für eine Steuerhinterziehung; eine allein auf den Umstand eines Auslandstransfers gestützte Durchsuchung würde eine unzulässige Ausforschung bedeuten (vgl. LG Bielefeld, Beschluss vom 14. Januar 1999 Qs 701/98 I, DStRE 1999, 616).
  • AG Münster, 26.10.2000 - 14 AK 614/00

    Bankenfälle - Keine Beihilfe des Bankmitarbeiters

    Die hiesige Entscheidung befindet sich auch im Einklang mit der Rechtsprechung des LG Bielefeld (DStR 1999 S. 616 = NStZ 1999 S. 581).
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