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   BGH, 06.10.1998 - 4 StR 398/98   

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https://dejure.org/1998,3765
BGH, 06.10.1998 - 4 StR 398/98 (https://dejure.org/1998,3765)
BGH, Entscheidung vom 06.10.1998 - 4 StR 398/98 (https://dejure.org/1998,3765)
BGH, Entscheidung vom 06. Oktober 1998 - 4 StR 398/98 (https://dejure.org/1998,3765)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § ... 349 Abs. 4; ; StGB-DDR § 122 Abs. 1; ; StGB-DDR § 122 Abs. 3 Nr. 1; ; StGB-DDR § 122 Abs. 5; ; StGB-DDR § 148 Abs. 1; ; StGB-DDR § 148 Abs. 4; ; StGB-DDR § 150 Abs. 1; ; StGB-DDR § 63 Abs. 2; ; StGB-DDR § 63; ; StGB-DDR § 64; ; StGB § 174 Abs. 1 Nr. 3; ; StGB § 176 Abs. 1; ; StGB § 52; ; StGB § 53; ; StGB § 178 Abs. 1 a.F.; ; StGB § 2 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 53; StGB -DDR §§ 63, 64

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1999, 82
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 01.07.2003 - 4 StR 75/03

    Strafverfolgungsverjährung von in der DDR begangenen Taten (Berechnungsgrundlage)

    Mit der teilweisen Einstellung des Verfahrens entfallen die für die Fälle II 1 bis 15 der Urteilsgründe festgesetzte Hauptstrafe und die für diese Taten "fiktiv" bestimmten Einzelstrafen (UA 44 f., 46; vgl. hierzu BGH NStZ 1999, 82 f.), ohne daß es der ausdrücklichen Aufhebung dieser Strafen bedarf.
  • OLG Jena, 28.09.2004 - 1 Ss 212/04

    Strafzumessung

    Ist, wie vorliegend, gleichzeitig über mehrere Taten zu befinden, die wegen § 2 III StGB teilweise nach dem insoweit milderen Strafrecht der DDR und teilweise nach dem Strafrecht der Bundesrepublik zu bestrafen sind, ist für die nach dem StGB-DDR zu beurteilenden Taten eine Hauptstrafe nach §§ 63, 64 StGB-DDR festzusetzen (vgl. BGH NStZ 1999, 82).

    Auf diesem Rechtsfehler kann vorliegend das Urteil - anders als in dem vom Bundesgerichtshof in NStZ 1999, 82 ff. entschiedenen Fall - auch beruhen.

  • BGH, 07.02.2001 - 3 StR 3/01

    Verjährung einer vor der Wiedervereinigung begangenen Vergewaltigung; Frage nach

    Für die Tat des Falles II. 1. der Urteilsgründe ist nunmehr eine Hauptstrafe (§ 64 Abs. 1 StGB-DDR) aus dem Strafrahmen des § 121 Abs. 2 Satz 1 StGB-DDR festzusetzen (§ 64 Abs. 2 StGB-DDR) und aus dieser und den beiden bestehen bleibenden Einzelstrafen der Fälle II. 2. und 3. eine neue Gesamtfreiheitsstrafe nach §§ 53, 54 StGB zu bilden (BGH NStZ 1999, 82, 83 m.w.Nachw.).
  • BGH, 02.12.2003 - 5 StR 516/03

    Gesamtstrafenbildung (Festsetzung einer Hauptstrafe)

    "Die Einzelstrafen für die nach dem Strafrecht der DDR zu beurteilenden Taten können keinen Bestand haben, weil insoweit eine Hauptstrafe festzusetzen und mit dieser sowie der Einsatzstrafe eine Gesamtstrafe zu bilden war (vgl. BGH NStZ 1999, 82/83 m.w.N.; BGH, Beschl. v. 25. Juni 2002 - 4 StR 219/02).
  • BGH, 02.03.2001 - 2 StR 55/01

    Anwendbarkeit des milderen Strafrechts der Deutschen Demokratischen Republik

    Aus dieser und den Einzelstrafen in den Fällen II 3 bis 8, die Taten 1991 bis 1994 betreffen, hätte dann eine Gesamtfreiheitsstrafe gebildet werden müssen (vgl. BGH NStZ 1999, 82 f. m.w.N.).
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