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   BGH, 27.10.1999 - 3 StR 309/99   

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BGH, 27.10.1999 - 3 StR 309/99 (https://dejure.org/1999,3286)
BGH, Entscheidung vom 27.10.1999 - 3 StR 309/99 (https://dejure.org/1999,3286)
BGH, Entscheidung vom 27. Oktober 1999 - 3 StR 309/99 (https://dejure.org/1999,3286)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • HRR Strafrecht

    § 54 StGB
    Beachtung des Gesamtstrafübels bei der Bildung von mehreren Gesamtstrafen

  • Wolters Kluwer

    Zäsurwirkung - Verhängung von zwei Gesamstrafen - Auseinandersetzung mit Gesamtstrafenübel - Schuldangemessenes Verhältnis

  • Wolters Kluwer

    Diebstahl und Beihilfe zur schweren räuberischen Erpressung

Papierfundstellen

  • NStZ 2000, 137
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 09.11.1995 - 4 StR 650/95

    Ausgleich besonderer Härten bei der Strafbemessung, wenn die Gesamtstrafenbildung

    Auszug aus BGH, 27.10.1999 - 3 StR 309/99
    Unter Bezug auf die Entscheidung BGHSt 41, 310, 313 rügt sie, wegen der Zufälligkeiten der Gesamtstrafenbildung sei es im Ergebnis statt zu einer Verschärfung der Einsatzstrafe zu einer Kumulation der verhängten Strafen gekommen.

    Wie der Bundesgerichtshof bereits ausgesprochen hat, darf die wegen der Zäsurwirkung notwendige Verhängung zweier getrennter Strafen nicht dazu führen, daß die Strafen in ihrer Gesamtheit nicht mehr in einem schuldangemessenen Verhältnis zu den Straftaten stehen (BGHSt 41, 310, 311).

    Die Summe aller für die 18 Straftaten verhängten Einzelstrafen beträgt 14 Jahre und zwei Monate Freiheitsstrafe sowie 70 Tagessätze Geldstrafe und liegt damit ganz deutlich über dem Gesamtstrafübel, so daß eine Kumulation der Einzelstrafen (vgl. BGHSt 41, 310, 313) nicht zu besorgen ist.

  • BGH, 09.09.1997 - 1 StR 279/97

    Bildung mehrerer Gesamtstrafen (Zäsurwirkung; Höchstgrenze des § 38 Abs. 2 StGB)

    Auszug aus BGH, 27.10.1999 - 3 StR 309/99
    Die Berücksichtigung des Gesamtstrafenübels kann nicht dazu führen, daß die Summe der Gesamtstrafen die ohne Zäsurwirkung zu verhängende Gesamtstrafe nicht übersteigen darf (vgl. BGHSt 43, 216, 218).
  • BGH, 12.08.1998 - 3 StR 537/97

    Zäsurwirkung eines früheren Urteils bei der nachträglichen Gesamtstrafenbildung

    Auszug aus BGH, 27.10.1999 - 3 StR 309/99
    Der Aspekt des Gesamtstrafenübels gewinnt gesteigerte Bedeutung bei einer voraussichtlichen Gesamtstrafenvollstreckungsdauer, die diejenige einer lebenslangen Freiheitsstrafe erreicht oder überschreitet (vgl. BGH NStZ 1999, 182).
  • BGH, 15.02.1995 - 2 StR 482/94

    Pump-Action-Flinte - §§ 211, 22, §§ 25 Abs. 1, 27 StGB, Abgrenzung Mittäterschaft

    Auszug aus BGH, 27.10.1999 - 3 StR 309/99
    Daß der Angeklagte auf Grund dieser Feststellungen vom Landgericht nicht als Mittäter sondern nur als Gehilfe verurteilt worden ist, ist rechtsfehlerhaft (vgl. BGH NStZ 1995, 285; 1985, 165; BGHR StGB § 25 11 Tatinteresse 5; BGH NStZ-RR 1998, 136 jeweils m.w.Nachw.), beschwert ihn aber nicht.
  • BGH, 07.01.1997 - 1 StR 727/96

    Beurteilung der Bildung mehrerer Gesamtstrafen nach Zäsurwirkung einer

    Auszug aus BGH, 27.10.1999 - 3 StR 309/99
    Die Ausführungen in BGHR StGB § 55 Bemessung 1 sind angesichts der allgemeinen Grundsätze zur Darlegungspflicht allein der bestimmenden Strafzumessungsgründe (st. Rspr., vgl. BGHR StPO § 267 111 1 Strafzumessung 2; BGHR StGB §-46 1 Schuldausgleich 18; BtMG § 29 Strafzumessung 10) nicht dahin zu verstehen, daß diese Überlegungen in jedem Fall durch Zäsurwirkung erzwungener mehrfacher Gesamtstrafenbildung in den Urteilsgründen zu erörtern sind.
  • BGH, 20.01.1998 - 5 StR 501/97

    Urteil gegen Reemtsma-Entführer rechtskräftig

    Auszug aus BGH, 27.10.1999 - 3 StR 309/99
    Daß der Angeklagte auf Grund dieser Feststellungen vom Landgericht nicht als Mittäter sondern nur als Gehilfe verurteilt worden ist, ist rechtsfehlerhaft (vgl. BGH NStZ 1995, 285; 1985, 165; BGHR StGB § 25 11 Tatinteresse 5; BGH NStZ-RR 1998, 136 jeweils m.w.Nachw.), beschwert ihn aber nicht.
  • BGH, 27.01.2010 - 5 StR 432/09

    Ausländische Vorverurteilung; Härteausgleich; Berücksichtigung bei der

    Angesichts der Höhe der Einzelstrafen und des engen zeitlichen Zusammenhangs war eine ausdrückliche Erörterung hier auch nicht ausnahmsweise entbehrlich (vgl. BGH NStZ 2000, 137, 138).
  • BGH, 05.12.2001 - 2 StR 273/01

    Darstellung der Strafzumessung (bestimmende Strafzumessungsgründe;

    Dies wird insbesondere dann in Betracht kommen, wenn die durch die Zäsurwirkung erzwungene Bildung von mehreren Strafen statt einer Gesamtstrafe zu einer in ihrer Summe außergewöhnlich hohen Strafe oder zu einer voraussichtlichen Gesamtvollstreckungsdauer führt, die diejenige einer lebenslangen Freiheitsstrafe erreicht oder überschreitet (BGH NStZ 2000, 137 m.w.N.).
  • BGH, 17.04.2019 - 2 StR 102/19

    Aufhebung der Gesamtstrafenaussprüche

    Der Senat hebt auch die im Übrigen gebildete Gesamtstrafe von zwei Jahren und vier Monaten auf, um dem neuen Tatrichter Gelegenheit zu geben, das Gesamtstrafübel in den Blick zu nehmen (vgl. BGH, Urteil vom 27. Oktober 1999 - 3 StR 309/99, NStZ 2000, 137 f.).
  • BGH, 19.07.2000 - 3 StR 259/00

    Beschleunigungsgebot; Bildung einer Gesamtstrafe

    Die von der Revision zitierte Entscheidung des Senats (NStZ 2000, 137) betrifft den nicht vergleichbaren Fall eines sich aus der Bildung mehrerer Gesamtfreiheitsstrafen ergebenden zu hohen, nicht mehr schuldangemessenen, Gesamtstrafübels.
  • BGH, 05.04.2023 - 3 StR 47/23

    Betäubungsmittelstrafrecht (Rechtsfehler bei der Strafzumessung; Konkurrenzen);

    Bei der Zumessung der ersten Gesamtstrafe wird im zweiten Rechtsgang erneut auch das Gesamtstrafübel in den Blick zu nehmen sein (vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. Februar 2021 - 2 StR 233/20, juris Rn. 3; vom 17. Mai 2022 - 1 StR 110/22, juris Rn. 3; Urteil vom 27. Oktober 1999 - 3 StR 309/99, NStZ 2000, 137, 138).
  • BGH, 02.03.2010 - 3 StR 496/09

    Besonders schwerer Raub (Verwenden eines Messers als Drohmittel); nachträgliche

    Im Übrigen wird für den Fall, dass wiederum mehrere gesonderte Strafen gebildet werden, unter Umständen das gesamte Strafübel zu berücksichtigen sein (vgl. BGH NStZ 2000, 137).
  • BGH, 25.01.2023 - 3 StR 353/22

    Bandeneinfuhr von Betäubungsmitteln (tatbestandlicher Erfolg); Bandenausfuhr von

    Dabei ist auch das Ausmaß der Warnwirkung des zäsurbildenden Urteils zu berücksichtigen (BGH, Urteile vom 12. August 1998 - 3 StR 537/97, BGHSt 44, 179, 185 f.; vom 27. Oktober 1999 - 3 StR 309/99, NStZ 2000, 137, 138; Beschluss vom 24. Juli 2007 - 4 StR 237/07, juris Rn. 4).
  • BGH, 20.08.2008 - 5 StR 350/08

    Letztes Wort des Angeklagten nach Abtrennung des Verfahrens gegen einen

    Dies wird insbesondere dann erforderlich sein, wenn die durch die Zäsurwirkung erzwungene Bildung von mehreren Strafen statt einer Gesamtstrafe zu einer in ihrer Summe außergewöhnlich hohen Strafe führt (vgl. BGH NStZ 2000, 137; 2002, 196 f.).
  • BGH, 23.10.2008 - 4 StR 416/08

    Verwerfung eines Urteils als unbegründet

    Die Nichterörterung des "Gesamtstrafübels" stellt hier keinen durchgreifenden Rechtsfehler dar (vgl. BGH NStZ 2000, 137, 138 und 2002, 196, 197).
  • OLG Hamm, 02.03.2010 - 2 RVs 5/10
    Etwas anderes ergibt für den vorliegenden Fall auch dann nicht, wenn man mit dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 27. Oktober 1999 ( NStZ 2000, 137 - 3 StR 309/99) davon ausgeht, dass es in Ausnahmefällen einer ausdrücklichen Erörterung des Gesamtübels und eines eventuellen Härteausgleichs nicht bedarf, denn im vorliegenden Fall ist nicht erkennbar, dass das Amtsgericht sich überhaupt der Problematik bewusst war.
  • BGH, 24.01.2017 - 1 StR 651/16

    Bildung der Gesamtstrafe (Beachtung des Gesamtstrafübels; Anrechnung

  • LG Krefeld, 27.01.2020 - 22 KLs 39/19
  • LG Köln, 13.03.2018 - 117 KLs 18/17
  • OLG Jena, 10.09.2008 - 1 Ss 169/08

    Strafzumessung

  • OLG Jena, 25.07.2007 - 1 Ss 119/07

    Strafzumessung

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Rechtsprechung
   BGH, 20.10.1999 - 3 StR 324/99   

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Volltextveröffentlichungen (5)

  • HRR Strafrecht

    §§ 46 StGB; § 73 ff. StGB
    Strafzumessung; Verfallsanordnung

  • Wolters Kluwer

    Widereinsetzumgsgesuch - Rechtstreue - Jugendliche - Geständnis - Aufhebung des Strafausspruchs - Verfallsanordnung - Vorstrafen - Verbot der Doppelbewertung

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2 und 4; ; BtMG § 31; ; StGB § 73 d; ; StGB § 74 Abs. 1; ; StGB § 46 Abs. 3

  • rechtsportal.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2000, 137
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 04.11.1982 - 4 StR 451/82

    Verfall - Betäubungsmittel - Handeltreiben - Kaufpreis - Übereignung

    Auszug aus BGH, 20.10.1999 - 3 StR 324/99
    Da bei richtiger Rechtsanwendung nach §§ 73 ff. StGB nur das für verfallen erklärt werden kann, was ein Täter aus Straftaten erlangt hat, stellt diese Anordnung nur die Abschöpfung unrechtmäßig erlangten Vermögenszuwachses dar (BGHSt 31, 145 f.).
  • BGH, 30.03.2011 - 4 StR 42/11

    Vorsätzliches Fahren ohne Fahrerlaubnis (Verfahrenshindernis: mangelnde

    Dabei ist es zu Recht davon ausgegangen, dass allein eine "aggressive und vorverurteilende" Berichterstattung für die Strafbemessung regelmäßig keine wesentliche Bedeutung hat (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Oktober 1999 - 3 StR 324/99; Fischer, StGB, 58. Aufl., § 46 Rn. 63 mwN).
  • BGH, 02.12.2004 - 3 StR 246/04

    Verfall (Zusammenhang zwischen Straftat und Vermögensgegenstand; Entreicherung;

    Zwar ist eine Beschränkung der Revision auf die Anordnung des Verfalls, deren Aufhebung den Strafausspruch in der Regel nicht berührt (vgl. BGH NStZ 2000, 137; BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 38 = NStZ 2001, 312; Schmidt in LK 11. Aufl. § 73 Rdn. 7 und 11 f.), grundsätzlich möglich (vgl. Kuckein in KK 5. Aufl. § 344 Rdn. 12 m. w. N.).
  • BGH, 09.06.2021 - 4 StR 523/20

    Einziehung von Tatprodukten, Tatmitteln und Tatobjekten bei Tätern und

    Vermögenseinbußen durch Einziehung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte stellen keinen Strafmilderungsgrund dar, weil insoweit kein rechtlich schützenswertes Vertrauen besteht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. Februar 2002 - 5 StR 22/02; vom 22. November 2000 - 1 StR 479/00; vom 20. Oktober 1999 - 3 StR 324/99, NStZ 2000, 137).
  • BGH, 13.01.2010 - 2 StR 439/09

    Verabredung der gewerbs- und bandenmäßigen Fälschung von Zahlungskarten mit

    Infolge der tatmehrheitlichen Verurteilung musste der Strafausspruch gegen den Angeklagten V. aufgehoben werden; ein Zusammenhang mit der Verfallsanordnung besteht allerdings nicht (vgl. BGH NJW 1995, 2235; NStZ 2000, 137; 2001, 531).
  • BGH, 29.06.2023 - 3 StR 343/22

    Beteiligung an einer aus der Türkei heraus gesteuerten Gruppierung zur Begehung

    Denn die Einziehung von Taterträgen beziehungsweise des Wertes von Taterträgen hat keinen Strafcharakter, sondern dient allein der Abschöpfung rechtswidrig erlangter Vermögensvorteile (vgl. BGH, Urteile vom 22. Dezember 2021 - 3 StR 255/21, juris Rn. 17; vom 10. Februar 2021 - 3 StR 184/20, juris Rn. 10 f.; vom 12. März 2020 - 4 StR 537/19, juris Rn. 12; KK-StPO/Bartel, 9. Aufl., § 267 Rn. 53; MüKoStGB/Maier, 4. Aufl., § 46 Rn. 357; bereits zur alten Rechtslage BGH, Urteil vom 28. Januar 2015 - 5 StR 486/14, NStZ-RR 2015, 281, 282 mwN; Beschluss vom 20. Oktober 1999 - 3 StR 324/99, NStZ 2000, 137).
  • BGH, 09.05.2001 - 3 StR 541/00

    Voraussetzungen des erweiterten Verfalls; Verfassungskonforme Auslegung

    Da der erweiterte Verfall nur einen unrechtmäßig erlangten Vermögenszuwachs abschöpfen will, ist die mit ihm verbundene Vermögenseinbuße kein Strafmilderungsgrund (vgl. BGHR StGB § 73 d Strafzumessung 1; BGH NStZ 2000, 137).
  • BGH, 22.11.2000 - 1 StR 479/00

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; Anrechnung einer den Bruttoerlös aus

    Daß dieser mit dem Brutto-Wertersatzverfall verbundene Nachteil bei der Strafzumessung nicht berücksichtigt wurde, stellt keinen Rechtsfehler dar, da die Verfallanordnung gemäß §§ 73, 73a StGB nicht zu einer Strafmilderung führen muß (BGH NStZ 1995, 491; BGH NStZ-RR 1996, 129, 130; BGH Urteil vom 5. Dezember 1996 - 5 StR 542/96; BGH NJW 1998, 1723, 1728; BGH NStZ 2000, 137; LK-Schmidt 11. Aufl. § 73 Rdn. 7 und 11 ff,).
  • BGH, 22.12.2021 - 3 StR 255/21

    Gewerbsmäßiger Bandenbetrug (Versuchsbeginn; Konkurrenzen; keine einheitliche Tat

  • BGH, 12.07.2011 - 4 StR 278/11

    Verhältnis zwischen Verfall, Wertersatzverfall und Einziehung

  • BGH, 06.02.2002 - 5 StR 22/02

    Anordnung des erweiterten Verfalls (Konkretisierung eines erlangten

  • BGH, 06.02.2002 - 2 StR 489/01
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