Weitere Entscheidung unten: BGH, 01.09.1999

Rechtsprechung
   BGH, 19.05.1999 - 2 StR 86/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,1215
BGH, 19.05.1999 - 2 StR 86/99 (https://dejure.org/1999,1215)
BGH, Entscheidung vom 19.05.1999 - 2 StR 86/99 (https://dejure.org/1999,1215)
BGH, Entscheidung vom 19. Mai 1999 - 2 StR 86/99 (https://dejure.org/1999,1215)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,1215) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Fluchthilfe Dr. Schneider

§ 258 Abs. 1 StGB, Strafvereitelung durch Ausländer im Ausland: Erfolg im Inland, §§ 3, 9 Abs. 1 StGB;

Verbotsirrtum, § 17 StGB

Volltextveröffentlichungen (7)

  • HRR Strafrecht

    § 258 Abs. 1 StGB; § 17 StGB; § 9 Abs. 1 StGB
    Verbotsirrtums bei der Strafvereitelung; Täter handelt als Ausländer nur im Ausland

  • DFR

    Verbotsirrtum bei Strafvereitelung vom Ausland aus

  • Wolters Kluwer

    Verbotsirrtum beim Delikt der Strafvereitelung

  • opinioiuris.de

    Verbotsirrtum bei Strafvereitelung aus dem Ausland

  • Judicialis

    StGB 1975 § 9 Abs. 1; ; StGB 1975 § 17; ; StGB 1975 § 258 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 1975 § 9 Abs. 1, § 17, § 258 Abs. 1
    Verbotsirrtum bei Strafvereitelung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Strafrecht AT, Verbotsirrtum eines im Ausland handelnden Ausländers

Papierfundstellen

  • BGHSt 45, 97
  • NJW 1999, 2908
  • NStZ 2000, 31 (Ls.)
  • NStZ 2002, 361
  • StV 2000, 422
  • JR 2000, 377
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 28.02.1961 - 1 StR 467/60

    Qualifizierte Delikte - Unrechtsbewußtsein - Kenntnis der Rechtsgutsverletzung -

    Auszug aus BGH, 19.05.1999 - 2 StR 86/99
    Schon der damit gewählte Ansatz ist rechtsfehlerhaft, Für die Annahme eines Verbotsirrtums reicht es nicht aus, daß der Täter in Unkenntnis seiner Strafbarkeit und des anzuwendenden Strafgesetzes gehandelt hat (BGHSt 2, 194, 202; 10, 35, 41; 15, 377, 383; BGH NStZ 1996, 236 f; Cramer in Schönke/Schröder aa0 § 17 Rdn. 4; Jescheck/Weigend, Strafrecht AT 5. Aufl. S. 453 f).

    Demgemäß unterliegt einem Verbotsirrtum, wer die vom verwirklichten Straftatbestand umfaßte spezifische Rechtsgutsverletzung nicht als Unrecht erkennt (BGHSt 15, 377 ff).

  • BGH, 05.03.1998 - 5 StR 494/97

    BGH spricht ehemalige Angehörige des Ministeriums für Staatssicherheit vom

    Auszug aus BGH, 19.05.1999 - 2 StR 86/99
    Bei dem Vergehen gegen § 258 Abs. 1 StGB besteht dieser Erfolg in der Vereitelung einer von deutschen Gerichten zu verhängenden Strafe (oder Maßnahme); er tritt daher im Inland ein und begründet mithin die Anwendung des deutschen Strafrechts (BGHSt 44, 52, 56 f).
  • BGH, 13.12.1995 - 3 StR 514/95

    Verbotsirrtum - Betäubungsmittel - Verbotenes Handeltreiben

    Auszug aus BGH, 19.05.1999 - 2 StR 86/99
    Schon der damit gewählte Ansatz ist rechtsfehlerhaft, Für die Annahme eines Verbotsirrtums reicht es nicht aus, daß der Täter in Unkenntnis seiner Strafbarkeit und des anzuwendenden Strafgesetzes gehandelt hat (BGHSt 2, 194, 202; 10, 35, 41; 15, 377, 383; BGH NStZ 1996, 236 f; Cramer in Schönke/Schröder aa0 § 17 Rdn. 4; Jescheck/Weigend, Strafrecht AT 5. Aufl. S. 453 f).
  • BGH, 06.12.1956 - 4 StR 234/56

    Unrechtsbewußtsein und Schuld

    Auszug aus BGH, 19.05.1999 - 2 StR 86/99
    Schon der damit gewählte Ansatz ist rechtsfehlerhaft, Für die Annahme eines Verbotsirrtums reicht es nicht aus, daß der Täter in Unkenntnis seiner Strafbarkeit und des anzuwendenden Strafgesetzes gehandelt hat (BGHSt 2, 194, 202; 10, 35, 41; 15, 377, 383; BGH NStZ 1996, 236 f; Cramer in Schönke/Schröder aa0 § 17 Rdn. 4; Jescheck/Weigend, Strafrecht AT 5. Aufl. S. 453 f).
  • BGH, 01.09.1992 - 1 StR 281/92

    Vorlage gefälschter Unterlagen durch Verteidiger

    Auszug aus BGH, 19.05.1999 - 2 StR 86/99
    Der erforderliche direkte Vorsatz (BGHSt 38, 345, 348) braucht nur Tathandlung und Vereitelungserfolg zu umfassen, während für die Kenntnis der Vortat bedingter Vorsatz genügt (Lackner, StGB 23. Aufl. Rdn. 14-1 Stree in Schönke/Schröder, StGB 25. Aufl. Rdn. 22 f; Ruß in LK 11. Aufl. Rdn. 21 f, jeweils zu § 258; ebenso für den früheren § 346 StGB- BGH LM Nr. 2 zu § 346 StGB und BGHSt 15, 18, 21).
  • BGH, 30.03.1977 - 2 StR 587/76

    Einziehung einer Tat in die Verurteilung bei fehlender Erfassung in Anklage und

    Auszug aus BGH, 19.05.1999 - 2 StR 86/99
    Damit fällt zugleich der Ausspruch über die Entschädigung der Angeklagten für erlittene Auslieferungs- und Untersuchungshaft weg, ohne daß es hierzu einer gesonderten Entscheidung über die von der Staatsanwaltschaft hiergegen erhobene sofortige Beschwerde bedarf; diese ist gegenstandslos (BGH, Beschl. v. 30. März 1977 - 2 StR 587/76).
  • BGH, 08.07.1960 - 4 StR 213/60
    Auszug aus BGH, 19.05.1999 - 2 StR 86/99
    Der erforderliche direkte Vorsatz (BGHSt 38, 345, 348) braucht nur Tathandlung und Vereitelungserfolg zu umfassen, während für die Kenntnis der Vortat bedingter Vorsatz genügt (Lackner, StGB 23. Aufl. Rdn. 14-1 Stree in Schönke/Schröder, StGB 25. Aufl. Rdn. 22 f; Ruß in LK 11. Aufl. Rdn. 21 f, jeweils zu § 258; ebenso für den früheren § 346 StGB- BGH LM Nr. 2 zu § 346 StGB und BGHSt 15, 18, 21).
  • BGH, 18.03.1952 - GSSt 2/51

    Bewußtsein der Rechtswidrigkeit

    Auszug aus BGH, 19.05.1999 - 2 StR 86/99
    Schon der damit gewählte Ansatz ist rechtsfehlerhaft, Für die Annahme eines Verbotsirrtums reicht es nicht aus, daß der Täter in Unkenntnis seiner Strafbarkeit und des anzuwendenden Strafgesetzes gehandelt hat (BGHSt 2, 194, 202; 10, 35, 41; 15, 377, 383; BGH NStZ 1996, 236 f; Cramer in Schönke/Schröder aa0 § 17 Rdn. 4; Jescheck/Weigend, Strafrecht AT 5. Aufl. S. 453 f).
  • BGH, 16.05.2017 - VI ZR 266/16

    Strafbarer Verstoß gegen das Kreditwesengesetz: Beurteilung des Vorsatzes bei

    Dagegen ist die Aussagekraft einer Auskunft beschränkt, wenn sie nur einzelne rechtliche Aspekte umfasst (BGH, Urteile vom 3. April 2008 - 3 StR 394/07, BGHR StGB § 17 Vermeidbarkeit 8 Rn. 40; vom 19. Mai 1999 - 2 StR 86/99, BGHSt 45, 97, 102 f.).
  • BGH, 10.09.2015 - 4 StR 151/15

    Versuchte Strafvereitelung (erforderlicher Vorsatz; untauglicher Versuch bei nur

    Bei der Strafvereitelung nach § 258 Abs. 1 StGB ist dabei in Bezug auf die Tathandlung und den Vereitelungserfolg direkter Vorsatz ("absichtlich oder wissentlich') erforderlich, während für die Kenntnis der Vortat bedingter Vorsatz ausreicht (vgl. BGH, Urteil vom 19. Mai 1999 - 2 StR 86/99, BGHSt 45, 97, 100; Fischer, StGB, 62. Aufl., § 258 Rn. 33; Walter in: LK-StGB, 12. Aufl., § 258 Rn. 112 f. mwN).
  • BGH, 30.05.2008 - 1 StR 166/07

    Zur Strafbarkeit unwahrer und irreführender Werbung mit Gewinnmitteilungen und

    Dies ergibt sich schon aus dem Wortlaut des § 17 Satz 1 StGB ("Fehlt dem Täter ... die Einsicht, Unrecht zu tun"; vgl. BGHSt 45, 97, 100 f.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 01.09.1999 - 1 StR 416/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,4130
BGH, 01.09.1999 - 1 StR 416/99 (https://dejure.org/1999,4130)
BGH, Entscheidung vom 01.09.1999 - 1 StR 416/99 (https://dejure.org/1999,4130)
BGH, Entscheidung vom 01. September 1999 - 1 StR 416/99 (https://dejure.org/1999,4130)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,4130) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • HRR Strafrecht

    § 27 StGB; § 249 StGB; Art. 103 Abs. 2 GG; § 257 StGB;
    Beihilfe zum Raub; Beendigung; Begünstigungsabsicht;

  • Wolters Kluwer

    Raub - Bewährung - Beihilfe - Freiheitsstrafe - Revision - Beförderung über die Grenze - Fehlende Fahrerlaubnis - Kenntnis des Täters - Sicherung der Vorteile der Tat

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 257

  • rechtsportal.de

    StGB § 27 Abs. 1
    Zeitpunkt der Beihilfe

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2000, 31
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 15.06.1989 - 4 StR 254/89

    Vorwegvollzug einer Strafe vor einer Maßregel; Beihilfe zum schweren Raub;

    Auszug aus BGH, 01.09.1999 - 1 StR 416/99
    Es war in diesem Zeitpunkt ausgeschlossen, daß noch irgendwelche direkten Eingriffsmöglichkeiten des Eigentümers oder eines Beobachters bestanden hätten (vgl. den ähnlich gelagerten Fall BGH JZ 1989, 759; BGH StV 1989, 127 sowie schon hierzu kritisch im Lichte von Art. 103 Abs. 2 GG (nullum crimen sine lege) Roxin in LK 11. Aufl. Rdn. 32 ff. zu § 27 StGB).
  • BGH, 21.12.2016 - 3 StR 453/16

    Strafantragserfordernis beim Haus- und Familiendiebstahl (Anwendbarkeit bei

    Maßgebende Kriterien sind, ob sich der Täter noch im unmittelbaren Herrschaftsbereich des Bestohlenen befindet oder noch direkte Eingriffsmöglichkeiten von diesem oder einem dritten Beobachter - gegebenenfalls in der Form der Nacheile - vorhanden sind (vgl. BGH, Urteil vom 8. Oktober 2014 - 5 StR 395/14, BGHR StGB § 252 Frische Tat 5; Beschlüsse vom 18. Februar 1988 - 4 StR 28/88, BGHR StGB § 252 Frische Tat 3; vom 1. September 1999 - 1 StR 416/99, NStZ 2000, 31; vom 26. Mai 2000 - 4 StR 131/00, NStZ 2001, 88, 89 mwN; vom 1. Februar 2011 - 3 StR 432/10, NStZ 2011, 637, 638).
  • BGH, 07.04.2020 - 6 StR 34/20

    Begünstigung (Vorteilssicherungsabsicht)

    Allein das Bewusstsein der Angeklagten und die billigende Inkaufnahme der Beutesicherung als notwendige Konsequenz der "Kontenleihe' (UA S. 30, vorletzter Absatz) reicht hierfür nicht aus (vgl. BGH, Beschluss vom 01.09.1999 - 1 StR 416/99, NStZ 2000, 31).'.
  • BGH, 27.11.2012 - 3 StR 433/12

    Beihilfe zum Raub (Beendigungszeitpunkt; Maßgeblichkeit des Nichtbestehens

    Ob bei einem Raubdelikt Beendigung eingetreten ist, richtet sich danach, ob hinsichtlich der Tatbeute noch irgendwelche direkte Eingriffsmöglichkeiten des Eigentümers oder eines Beobachters bestanden hätten (vgl. BGH, Beschluss vom 1. September 1999 - 1 StR 416/99, NStZ 2000, 31) oder die weggenommene Sache endgültig gesichert ist (vgl. MüKoStGB/Sander, 2. Aufl., § 249 Rn. 38).
  • LG Frankfurt/Main, 12.05.2016 - 26 KLs 13/15
    Nach Beendigung der Haupttat ist Beihilfe ausgeschlossen (St.Rspr., BGH NStZ 2000, 31; NStZ-RR 99, 208).
  • AG Blomberg, 29.05.2008 - 1 Ds 35 Js 2417/07

    Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, sukzessive Beihilfe, Deliktsvollendungt,

    Regelmäßig geht die Rechtsprechung davon aus, dass eine Beihilfe bis zur Sicherung des Taterfolges, mit anderen Worten also bis zur "materiellen Beendigung" der Tat möglich ist (vgl. bspw. BGHSt 3, 40 (43f), 4, 132 f; OLG Hamm JZ 1961, 94 oder auch BayObLG NStZ 2000, 31).
  • AG Blomberg, 02.11.2007 - 1 Ds 363/07

    Eröffnung des Hauptverfahrens bzgl. einer Beihilfe zum unerlaubten Entfernen vom

    Regelmäßig geht die Rechtsprechung davon aus, dass eine Beihilfe bis zur Sicherung des Taterfolges, mit anderen Worten also bis zur "materiellen Beendigung" der Tat möglich ist (vgl. bspw. BGHSt 3, 40 (43f), 4, 132 f [BGH 24.06.1952 - 1 StR 316/51]; OLG Hamm JZ 1961, 94 [OLG Hamm 23.05.1960 - 2 Ss 148/60] oder auch BayObLG NStZ 2000, 31).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht