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   BGH, 23.03.2000 - 4 StR 19/00   

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BGH, 23.03.2000 - 4 StR 19/00 (https://dejure.org/2000,2227)
BGH, Entscheidung vom 23.03.2000 - 4 StR 19/00 (https://dejure.org/2000,2227)
BGH, Entscheidung vom 23. März 2000 - 4 StR 19/00 (https://dejure.org/2000,2227)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 266 StGB; § 263 StGB; § 267 StGB
    Voraussetzungen an die Feststellung eines Irrtums (Bankmitarbeiter); Betrug; Urkundenfälschung; Untreue; Treubruchstatbestand; Mißbrauchstatbestand; Vermögensfürsorgepflicht (Begründung durch Rechtsgeschäft)

  • lexetius.com
  • openjur.de

Papierfundstellen

  • NStZ 2000, 375
  • StV 2000, 477
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 10.11.1959 - 5 StR 337/59
    Auszug aus BGH, 23.03.2000 - 4 StR 19/00
    Ob der Angeklagte auch schon vor diesem Zeitpunkt im Büro des Konkursverwalters mit einem für die Begründung eines Vermögensbetreuungsverhältnisses ausreichenden Aufgabenbereich betraut war (vgl. hierzu auch BGHSt 13, 330, 332/333), kann den Urteilsgründen nicht entnommen werden und bedarf daher weiterer tatrichterlicher Aufklärung.
  • BGH, 28.01.1983 - 1 StR 820/81

    Äquivalenz von Leistung und Gegenleistung - Möglichkeit des vorteilhaften

    Auszug aus BGH, 23.03.2000 - 4 StR 19/00
    Die in § 266 StGB vorausgesetzte Pflicht, die Vermögensinteressen eines anderen wahrzunehmen, kann indes auch durch ein Rechtsgeschäft zwischen dem Verpflichteten und einem Dritter begründet werden (vgl. BGHSt 2, 324, BGH NJW 1983, 1807; Lenckner in Schönke/Schröder StGB 25. Aufl. § 266 Rdnr. 32; Schünemann a.a.O. § 266 Rdnr. 66 und 67).
  • BGH, 16.12.1960 - 4 StR 401/60
    Auszug aus BGH, 23.03.2000 - 4 StR 19/00
    Zwar bestand unmittelbar zwischen dem Angeklagten und den betroffenen Gemeinschuldnern bzw. Konkursgläubigern keine Vermögensbetreuungspflicht im Sinne dieser Vorschrift; eine solche war allein für den Steuerberater L als Konkursverwalter gegeben (vgl. BGHSt 15, 342 sowie Schünemann in LK StGB 11. Aufl. § 266 Rdnr. 128 m.w.N.).
  • BGH, 26.10.1993 - 4 StR 347/93

    Bestechung und Betrug - Vorliegen einer Unrechtsvereinbarung - Anschein der

    Auszug aus BGH, 23.03.2000 - 4 StR 19/00
    Der Tatrichter muß sich daher unter Ausschöpfung aller Beweismittel die Überzeugung davon verschaffen, daß bei dem Verfügenden ein Irrtum erregt oder unterhalten worden ist (BGHR StGB § 263 Abs. 1 Irrtum 9 = StV 1994, 82).
  • BGH, 12.09.1996 - 1 StR 509/96

    Strafbarkeit wegen Betruges in Tateinheit mit Anstiftung zur Untreue -

    Auszug aus BGH, 23.03.2000 - 4 StR 19/00
    In diesem Zusammenhang kann etwa von Bedeutung sein, ob der Verfügende ein eigenes Interesse daran hatte oder im Interesse eines Dritten verpflichtet war, sich von der Richtigkeit der Behauptung des Täters zu überzeugen (BGH a.a.O.; vgl. auch BGH NStZ 1997, 281).
  • BGH, 06.05.1952 - 1 StR 60/52
    Auszug aus BGH, 23.03.2000 - 4 StR 19/00
    Die in § 266 StGB vorausgesetzte Pflicht, die Vermögensinteressen eines anderen wahrzunehmen, kann indes auch durch ein Rechtsgeschäft zwischen dem Verpflichteten und einem Dritter begründet werden (vgl. BGHSt 2, 324, BGH NJW 1983, 1807; Lenckner in Schönke/Schröder StGB 25. Aufl. § 266 Rdnr. 32; Schünemann a.a.O. § 266 Rdnr. 66 und 67).
  • BGH, 17.07.2009 - 5 StR 394/08

    Strafrechtliche Garantenpflicht eines "Compliance Officers"

    Insoweit weicht die Fallkonstellation im vorliegenden Fall von den von der Revision in Bezug genommenen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGHR StGB § 263 Abs. 1 Irrtum 9, 11) ab, die von den Geschädigten individuell zu bearbeitende Rechnungen oder Überweisungen zum Gegenstand hatten.
  • BGH, 08.11.2000 - 5 StR 433/00

    Abhebung fehlgebuchter Gutschriften

    Im Hinblick auf diese Pflichten- und Risikoverteilung wird die Bank durch ihre Mitarbeiter neben den formellen Anforderungen an eine Überweisung auch die Kontodeckung prüfen lassen (vgl. BGH StV 2000, 477, 478).
  • BGH, 22.08.2006 - 1 StR 547/05

    Abrechnungsbetrug durch Ärzte (Kick-Back-Zahlungen; Irrtum bei massenhaftem

    Ob beim Verfügenden ein Irrtum erregt oder unterhalten wurde, ist zwar Tatfrage (vgl. BGH NStZ 2000, 375); die Ausführungen im Urteil zum fehlenden Irrtum gehen jedoch schon im rechtlichen Ausgangspunkt fehl.
  • BGH, 21.09.2000 - 4 StR 284/00

    Gewerbsmäßige Fälschung von Zahlungskarten; Tatmehrheit; Warenumtauschbetrug;

    Näherer Ausführungen zum Vorliegen eines Irrtums des Kassenpersonals, das unabhängig von der Benutzung automatisierter Kassen selbst - vor Übergabe der Ware - über die Echtheit der Karte getäuscht wurde (vgl. OLG München JZ 1977, 408, 409 mit zust. Anm. Sieber; Cramer in Schönke/Schröder StGB 25. Aufl. § 263 Rdn. 53; Lackner/Kühl aaO § 263 Rdn. 19; Tröndle/Fischer aa0 § 263 Rdn. 18 b m.w.N.), bedurfte es - anders als in der in NStZ 2000, 375 abgedruckten Senatsentscheidung - nicht. Im Blick auf das Risiko des Händlers im elektronischen Lastschriftverfahren verhält es sich hier vielmehr ebenso wie bei der Hingabe eines ungedeckten Schecks (Nack in Müller-Gugenberger/Bieneck, Wirtschaftsstrafrecht 3. Aufl. § 49 Rdn. 64 und 9; Altenhain JZ 1997, 752, 759; Rossa CR 1997, 219, 223); daß der Schaden nicht beim getäuschten Kassenpersonal, sondern beim Unternehmen eintrat, ist unerheblich (vgl. BGHSt 24, 386, 389).
  • BGH, 12.02.2008 - 4 StR 623/07

    Wahlweise Verurteilung wegen Betruges oder Computerbetruges (Fälschung von

    Nach den Feststellungen bleibt unklar, im Hinblick auf welche konkreten Umstände Bankbedienstete täuschungsbedingt einer Fehlvorstellung erlegen sein sollen, zumal offensichtlich eine Vernehmung der Bankbediensteten nicht erfolgt ist (Senat NStZ 2000, 375, 376).
  • BGH, 01.04.2008 - 3 StR 493/07

    Urteile gegen Hauptangeklagte im "Heros-Verfahren" rechtskräftig

    Durch die Übertragung der Geldbearbeitungsdienstleistungen auf die N. traf die qualifizierte Vermögensbetreuungspflicht auch diese Gesellschaft (vgl. BGHSt 2, 324; BGH NJW 1983, 1807; BGHR StGB § 266 Abs. 1 Vermögensbetreuungspflicht 31), die als juristische Person mit einer eigenen Betriebsorganisation auch die im Verhältnis zu dem beauftragenden anderen Unternehmen erforderliche Selbständigkeit zur Erfüllung dieser Aufgaben besaß (vgl. BGHSt 13, 330, 331 f.).

    Ist die Treuepflicht einem Unternehmen übertragen worden, so kann ein Angestellter neben dem Unternehmensinhaber oder - bei juristischen Personen - deren gesetzlichen Vertreter jedoch dann Träger der qualifizierten Vermögensbetreuungspflicht sein, wenn ihm die diese Pflicht begründenden Tätigkeiten übertragen werden und er aufgrund der ihm eingeräumten Befugnisse bei der Erfüllung dieser Aufgaben hin reichend selbständig agieren kann (BGH NJW 1983, 1807; BGHR StGB § 266 Abs. 1 Vermögensbetreuungspflicht 31).

  • BGH, 24.04.2018 - VI ZR 250/17

    Schadenersatzbegehren wegen Verstoßes gegen eine Vermögensbetreuungspflicht;

    Die Pflicht, Vermögensinteressen eines anderen wahrzunehmen, kann durch ein Rechtsgeschäft zwischen dem Verpflichteten und einem Dritten begründet werden (BGH, Urteil vom 23. März 2000 - 4 StR 19/00, NStZ 2000, 375, 376 mwN).
  • OLG Düsseldorf, 16.10.2007 - 5 Ss 174/07

    Barabhebung von einem Girokonto

    Bei einer Barabhebung am Bankschalter kann die Frage deshalb nur lauten, ob der Bankbedienstete hinter dem Schalter getäuscht worden ist und sich geirrt hat (vgl. BGHSt 46, 196 = NJW 2001, 453; BGH StV 2000, 477; StV 2002, 82).
  • LG Dortmund, 08.01.2009 - 33 KLs 4/08

    Gewerbsmäßiger Betrug in 169 Einzelfällen durch Fingierung von

    In diesem Zusammenhang ist es bedeutsam, ob - wie in dem hier in Rede stehenden Fall - der Verfügende ein eigenes Interesse daran hatte oder im Interesse eines Dritten verpflichtet war, sich von der Richtigkeit der Behauptung des Täters zu überzeugen (vgl. BGHR StGB § 263 Abs. 1 Irrtum 11 m. w. N.; KG, Beschluss vom 5. März 2008 in (4) 1 Ss 428/07 (1315/07)).
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