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   BVerfG, 15.09.1999 - 2 BvR 2360/95   

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BVerfG, 15.09.1999 - 2 BvR 2360/95 (https://dejure.org/1999,1164)
BVerfG, Entscheidung vom 15.09.1999 - 2 BvR 2360/95 (https://dejure.org/1999,1164)
BVerfG, Entscheidung vom 15. September 1999 - 2 BvR 2360/95 (https://dejure.org/1999,1164)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    Art. 1 Abs. 1 GG; Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 2 Abs. 2 GG; Art. 20 Abs. 3 GG; § 90 Abs. 2 S. 1 BVerfGG; § 81a StPO
    Brechmitteleinsatz zur Beweismittelerlangung; Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde (Ausschöpfung aller prozessualen Möglichkeiten); zwangsweise Verabreichung von Brechmitteln (Verhältnismäßigkeit; körperliche Unversehrtheit; Menschenwürde; Selbstbelastungsfreiheit; ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Mangels Rechtswegerschöpfung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Zwangsvergabe von Brechmitteln zur Sicherstellung von Beweismitteln

  • Wolters Kluwer

    Grundsatz der Subsidiarität - Brechmittel - Verabreichung von Brechmitteln - Apomorphin - Morphiumderivat

  • Judicialis

    BVerfGG § 93 a; ; BVerfGG § 93 b; ; BVerfGG § 93a Abs. 2; ; BVerfGG § 93 d Abs. 2 Satz 3; ; BVerfGG § 90 Abs. 2 Satz 1; ; StPO § 81 a Abs. 1 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren - Brechmitteleinsatz

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen "Brechmitteleinsatz"

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen "Brechmitteleinsatz"

  • joachimski.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Verabreichung eines Brechmittels im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2000, 381 (Ls.)
  • NStZ 2000, 96
  • StV 2000, 1
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 11.10.1988 - 1 BvR 777/85

    Verfassungsmäßigkeit des Neuregelungen des Urheberrechtsgesetzes und des

    Auszug aus BVerfG, 15.09.1999 - 2 BvR 2360/95
    Der Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde will unter anderem erreichen, dass das Bundesverfassungsgericht weitreichende Entscheidungen nicht auf ungesicherter Tatsachen- und Rechtsgrundlage trifft (vgl. BVerfGE 79, 1, 20).

    Dieser Grundsatz will unter anderem erreichen, daß das Bundesverfassungsgericht weitreichende Entscheidungen nicht auf ungesicherter Tatsachen- und Rechtsgrundlage trifft (vgl. BVerfGE 79, 1 ).

  • BVerfG, 10.06.1963 - 1 BvR 790/58

    Liquorentnahme

    Auszug aus BVerfG, 15.09.1999 - 2 BvR 2360/95
    Diesen Vorrang gilt es auch hier zu beachten, weil wegen der Verabreichung von mehreren Brechmitteln, darunter das Morphiumderivat Apomorphin, mit Blick auf das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG) und den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verfassungsrechtlich relevante, insbesondere medizinische Fragen zu klären sind (vgl. BVerfGE 16, 194 ; 47, 239 ), die noch nicht Gegenstand eines fachgerichtlichen Verfahrens waren (vgl. BVerfG, Beschluß der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 15. Januar 1999 - 2 BvR 1838/98 -, EuGRZ 1999, S. 170).

    Der Beschwerdeführer hat gegen die auf § 81a Abs. 1 Satz 2 StPO gestützte Maßnahme - die auch im Hinblick auf die durch Art. 1 Abs. 1 GG geschützte Menschenwürde und den in Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG enthaltenen Grundsatz der Selbstbelastungsfreiheit grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Bedenken nicht begegnet (vgl. BVerfGE 16, 194 ; 17, 108 ; 27, 211 ; 47, 239 ) - im sachnäheren Strafverfahren nicht alle prozessualen Möglichkeiten genutzt, um eine Verkennung von Bedeutung und Tragweite des Grundrechts des Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG zu verhindern (vgl. BVerfGE 81, 22 ; 95, 96 ).

  • BVerfG, 14.02.1978 - 2 BvR 406/77

    Zwangsweiser Haarschnitt

    Auszug aus BVerfG, 15.09.1999 - 2 BvR 2360/95
    Diesen Vorrang gilt es auch hier zu beachten, weil wegen der Verabreichung von mehreren Brechmitteln, darunter das Morphiumderivat Apomorphin, mit Blick auf das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG) und den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verfassungsrechtlich relevante, insbesondere medizinische Fragen zu klären sind (vgl. BVerfGE 16, 194 ; 47, 239 ), die noch nicht Gegenstand eines fachgerichtlichen Verfahrens waren (vgl. BVerfG, Beschluß der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 15. Januar 1999 - 2 BvR 1838/98 -, EuGRZ 1999, S. 170).

    Der Beschwerdeführer hat gegen die auf § 81a Abs. 1 Satz 2 StPO gestützte Maßnahme - die auch im Hinblick auf die durch Art. 1 Abs. 1 GG geschützte Menschenwürde und den in Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG enthaltenen Grundsatz der Selbstbelastungsfreiheit grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Bedenken nicht begegnet (vgl. BVerfGE 16, 194 ; 17, 108 ; 27, 211 ; 47, 239 ) - im sachnäheren Strafverfahren nicht alle prozessualen Möglichkeiten genutzt, um eine Verkennung von Bedeutung und Tragweite des Grundrechts des Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG zu verhindern (vgl. BVerfGE 81, 22 ; 95, 96 ).

  • BVerfG, 03.12.1958 - 1 BvR 488/57

    Eigenmietwert

    Auszug aus BVerfG, 15.09.1999 - 2 BvR 2360/95
    Dem liegt mit Blick auf § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG unter anderem die Erwägung zugrunde, daß das Bundesverfassungsgericht vor seiner Entscheidung Gelegenheit haben soll, zunächst die Fallanschauung und die Rechtsauffassung der Fachgerichte kennenzulernen (vgl. BVerfGE 9, 3 ; 51, 386 ).
  • BVerfG, 03.10.1989 - 1 BvR 1245/88

    Anforderungen an die Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung einer

    Auszug aus BVerfG, 15.09.1999 - 2 BvR 2360/95
    Der Beschwerdeführer hat gegen die auf § 81a Abs. 1 Satz 2 StPO gestützte Maßnahme - die auch im Hinblick auf die durch Art. 1 Abs. 1 GG geschützte Menschenwürde und den in Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG enthaltenen Grundsatz der Selbstbelastungsfreiheit grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Bedenken nicht begegnet (vgl. BVerfGE 16, 194 ; 17, 108 ; 27, 211 ; 47, 239 ) - im sachnäheren Strafverfahren nicht alle prozessualen Möglichkeiten genutzt, um eine Verkennung von Bedeutung und Tragweite des Grundrechts des Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG zu verhindern (vgl. BVerfGE 81, 22 ; 95, 96 ).
  • BVerfG, 24.10.1996 - 2 BvR 1851/94

    Mauerschützen

    Auszug aus BVerfG, 15.09.1999 - 2 BvR 2360/95
    Der Beschwerdeführer hat gegen die auf § 81a Abs. 1 Satz 2 StPO gestützte Maßnahme - die auch im Hinblick auf die durch Art. 1 Abs. 1 GG geschützte Menschenwürde und den in Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG enthaltenen Grundsatz der Selbstbelastungsfreiheit grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Bedenken nicht begegnet (vgl. BVerfGE 16, 194 ; 17, 108 ; 27, 211 ; 47, 239 ) - im sachnäheren Strafverfahren nicht alle prozessualen Möglichkeiten genutzt, um eine Verkennung von Bedeutung und Tragweite des Grundrechts des Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG zu verhindern (vgl. BVerfGE 81, 22 ; 95, 96 ).
  • BVerfG, 02.12.1980 - 1 BvR 1222/77

    Vorrang der fachgerichtlichen Rechtsauslegung vor Rechtssatzverfassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 15.09.1999 - 2 BvR 2360/95
    Außerdem wird sichergestellt, daß der Vorrang gewahrt bleibt, der den allgemein zuständigen Gerichten bei der Sachverhaltsermittlung wie bei der Auslegung der einschlägigen einfachrechtlichen Vorschriften nach der gesetzlichen Kompetenzordnung und im Hinblick auf die größere Sachnähe gebührt (vgl. BVerfGE 55, 244 ).
  • BVerfG, 18.07.1979 - 1 BvR 650/77

    Ausweisung II

    Auszug aus BVerfG, 15.09.1999 - 2 BvR 2360/95
    Dem liegt mit Blick auf § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG unter anderem die Erwägung zugrunde, daß das Bundesverfassungsgericht vor seiner Entscheidung Gelegenheit haben soll, zunächst die Fallanschauung und die Rechtsauffassung der Fachgerichte kennenzulernen (vgl. BVerfGE 9, 3 ; 51, 386 ).
  • BVerfG, 14.11.1969 - 1 BvR 253/68

    Uranvorkommen

    Auszug aus BVerfG, 15.09.1999 - 2 BvR 2360/95
    Der Beschwerdeführer hat gegen die auf § 81a Abs. 1 Satz 2 StPO gestützte Maßnahme - die auch im Hinblick auf die durch Art. 1 Abs. 1 GG geschützte Menschenwürde und den in Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG enthaltenen Grundsatz der Selbstbelastungsfreiheit grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Bedenken nicht begegnet (vgl. BVerfGE 16, 194 ; 17, 108 ; 27, 211 ; 47, 239 ) - im sachnäheren Strafverfahren nicht alle prozessualen Möglichkeiten genutzt, um eine Verkennung von Bedeutung und Tragweite des Grundrechts des Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG zu verhindern (vgl. BVerfGE 81, 22 ; 95, 96 ).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 15.09.1999 - 2 BvR 2360/95
    Diese Klärung herbeizuführen, ist nicht Sache des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 18, 85 ; BVerfG, Beschluß der 1. Kammer des Ersten Senats vom 4. August 1999 - 1 BvR 1022/99 -).
  • BVerfG, 04.08.1999 - 1 BvR 1022/99

    Mangels Rechtswegerschöpfung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Enteignung

  • BVerfG, 25.07.1963 - 1 BvR 542/62

    Hirnkammerluftfüllung

  • BVerfG, 15.01.1999 - 2 BvR 1838/98

    Auch Verfassungsbeschwerde von "Mehmet" ist erfolglos

  • EGMR, 11.07.2006 - 54810/00

    Einsatz von Brechmitteln; Selbstbelastungsfreiheit (Schutzbereich; faires

    Darüber hinaus hat es insbesondere anerkannt, dass auch der auf diese Vorschrift gestützte Einsatz von Brechmitteln grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Bedenken nicht begegnet (vgl. Bundesverfassungsgericht, StV 2000, S. 1 [- die Entscheidung in der vorliegenden Sache ]) .
  • OLG Karlsruhe, 07.05.2004 - 2 Ws 77/04

    Beweismittelverwertung: Verwertbarkeit der ohne richterliche Anordnung

    Auch an der Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne besteht jedenfalls bei - wie vorliegend - freiwilliger Einnahme kein Zweifel (vgl. bzgl. des Einsatzes von Brechmitteln vgl. OLG Bremen NStZ-RR 2000, 270; KG NStZ-RR 2001, 204 f.; KG StV 2002, 122; 123 ff.; vgl. auch BVerfG StV 2000, 1; a.A. bei gewaltsamen Verabreichen von Brechmitteln OLG Frankfurt NJW 1997, 1647 ff.).
  • BVerfG, 27.03.2000 - 2 BvR 434/00

    Zum Zustandekommen eines Revisionsverwerfungsbeschlusses im Strafverfahren

    Außerdem wird so sichergestellt, dass der Vorrang gewahrt bleibt, der den Fachgerichten neben der Sachverhaltsermittlung auch bei der Auslegung der einfachrechtlichen Vorschriften nach der gesetzlichen Kompetenzordnung und der größeren Sachnähe gebührt (stRspr; vgl. z.B. BVerfGE 9, 3 ; 51, 386 ; 55, 244 ; 79, 1 ; zusammenfassend: Kammerbeschluss vom 15. September 1999 - 2 BvR 2360/95 - = StV 2000, S. 1 = NStZ 2000, S. 96 m.w.N.).
  • KG, 08.05.2001 - 1 Ss 180/99

    Zulässigkeit der Sachentscheidung durch das Revisionsgericht trotz

    Unter Berücksichtigung der genannten Grundsätze kann allein der Umstand, dass ein Beschuldigter im Falle eines Brechmitteleinsatzes die zwangsweise Entleerung seines Mageninneren durch die Vergabe des Brechmittels zu dulden hat und dabei seinen Körper der Ermittlungsbehörde zum Zwecke strafprozessualer Wahrheitsfindung zur Verfügung zu stellen hat, keinen Verstoß gegen die Menschenwürde begründen (vgl. BVerfG NStZ 2000, 96 ; Senat, Urt. vom 28. März 2000 - DRsp-ROM Nr. 2001/6201 - a.a.O.; Rogall in SK § 81a Rdnr. 48 ; Benfer JR 1998, 53 [54]; Grüner JuS 1999, 122 [124 f]; a.A. etwa OLG Frankfurt - DRsp-ROM Nr. 1997/879 - Dallmeyer StV 1997, 606 [609]).
  • KG, 28.03.2000 - 1 Ss 87/98

    Körperliche Untersuchung: Brechmittelvergabe zur Exkorporation verschluckter

    Darüber hinaus hat es insbesondere anerkannt, dass auch der auf diese Vorschrift gestützte Einsatz von Brechmitteln grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Bedenken nicht begegnet (vgl. BVerfG StV 2000, 1 ).
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