Weitere Entscheidung unten: BGH, 11.01.2000

Rechtsprechung
   BGH, 25.01.2000 - 4 StR 569/99   

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https://dejure.org/2000,3641
BGH, 25.01.2000 - 4 StR 569/99 (https://dejure.org/2000,3641)
BGH, Entscheidung vom 25.01.2000 - 4 StR 569/99 (https://dejure.org/2000,3641)
BGH, Entscheidung vom 25. Januar 2000 - 4 StR 569/99 (https://dejure.org/2000,3641)
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Verurteilung zur Entschädigung der Anleger

§ 406a Abs. 2 Satz 1 StPO, auch die auf die Verurteilung im Adhäsionsverfahren beschränkte Revision muß erkennen lassen, ob die Verfahrens- oder Sachrüge erhoben wird, § 344 Abs. 2 Satz 1 StPO

Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 406a Abs. 2 Satz 1 StPO; § 344 StPO
    Zulässigkeit von Rechtsmitteln gegen die Entscheidung im Adhäsionsverfahren; Formvorschriften über die Einlegung der Revision; Ausdrücklicher Revisionsantrag; Zweifelsfreies Revisionsziel; Verfahrensrüge

  • lexetius.com
  • openjur.de

Papierfundstellen

  • NStZ 2000, 388
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 31.10.1989 - 3 StR 381/89

    Anforderungen an einen Revisionsantrag - Erhebung der allgemeinen Sachrüge -

    Auszug aus BGH, 25.01.2000 - 4 StR 569/99
    Zwar ist das Fehlen ausdrücklicher Revisionsanträge (§ 344 Abs. 1 StPO) vorliegend unschädlich, da sich dem Inhalt der Revisionsschriften eindeutig entnehmen lässt (vgl. BGHR StPO § 344 Abs. 1 Antrag 4; Senatsbeschluss vom 7. Januar 1999 - 4 StR 652198 - Löwe/Rosenberg StPO 24. Aufl. § 344 Rdnr. 3 m.w.N.; Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 44. Aufl. § 344 Rdnr. 2 m.w.N.), dass sie das Ziel verfolgen, dass die stattgebende Adhäsionsentscheidung aufgehoben und von einer Entscheidung über die geltend gemachten Ansprüche abgesehen wird.
  • BGH, 21.08.1991 - 3 StR 296/91

    Anforderungen an eine Revisionsbegründungsschrift - Verletzung einer Rechtsnorm

    Auszug aus BGH, 25.01.2000 - 4 StR 569/99
    Sie muss aber zweifelsfrei erhoben werden; die Revisionseinlegung allein, ebenso die Beschränkung auf bestimmte Beschwerdepunkte - hier auf das Adhäsionsverfahren - (vgl. BGH NStZ 81, 298; Kleinknecht/Meyer-Goßner a.a.O. Rdnr. 11) kann nicht als Erhebung der Sachrüge angesehen werden (vgl. Senatsbeschlüsse vom 12. Juli 1979 - 4 StR 373179 - bzw. 29. Oktober 1980 - 4 StR 560180 - BGH NJW 1991, 710; BGH NStZ 1991, 597; BGH NStZ-RR 1998, 18; Löwe/Rosenberg a.a.O. Rdnr. 68 m.w.N.; Kleinknecht/Meyer-Goßner a.a.O.).".
  • OLG Düsseldorf, 16.10.1990 - 5 Ss 299/90
    Auszug aus BGH, 25.01.2000 - 4 StR 569/99
    Sie muss aber zweifelsfrei erhoben werden; die Revisionseinlegung allein, ebenso die Beschränkung auf bestimmte Beschwerdepunkte - hier auf das Adhäsionsverfahren - (vgl. BGH NStZ 81, 298; Kleinknecht/Meyer-Goßner a.a.O. Rdnr. 11) kann nicht als Erhebung der Sachrüge angesehen werden (vgl. Senatsbeschlüsse vom 12. Juli 1979 - 4 StR 373179 - bzw. 29. Oktober 1980 - 4 StR 560180 - BGH NJW 1991, 710; BGH NStZ 1991, 597; BGH NStZ-RR 1998, 18; Löwe/Rosenberg a.a.O. Rdnr. 68 m.w.N.; Kleinknecht/Meyer-Goßner a.a.O.).".
  • BGH, 20.08.1997 - 2 StR 386/97

    Einweisung in eine psychiatrische Anstalt - Bezeichnung der Rüge als Sachrüge

    Auszug aus BGH, 25.01.2000 - 4 StR 569/99
    Sie muss aber zweifelsfrei erhoben werden; die Revisionseinlegung allein, ebenso die Beschränkung auf bestimmte Beschwerdepunkte - hier auf das Adhäsionsverfahren - (vgl. BGH NStZ 81, 298; Kleinknecht/Meyer-Goßner a.a.O. Rdnr. 11) kann nicht als Erhebung der Sachrüge angesehen werden (vgl. Senatsbeschlüsse vom 12. Juli 1979 - 4 StR 373179 - bzw. 29. Oktober 1980 - 4 StR 560180 - BGH NJW 1991, 710; BGH NStZ 1991, 597; BGH NStZ-RR 1998, 18; Löwe/Rosenberg a.a.O. Rdnr. 68 m.w.N.; Kleinknecht/Meyer-Goßner a.a.O.).".
  • BGH, 27.07.2005 - 5 StR 201/05

    Unbegründeter Antrag auf Entscheidung des Revisionsgerichts (ungenügende

    Allein die erklärte Beschränkung auf das Strafmaß kann auch nicht als Erhebung der Sachrüge angesehen werden, denn die den Inhalt der Sachrüge ausmachende - schlüssige - Behauptung, daß auf den im Urteil festgestellten Sachverhalt materielles Recht falsch angewendet worden ist, ergibt sich daraus nicht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. Mai 1992 - 2 StR 21/92 - und vom 8. Mai 1996 - 3 StR 132/96 - BGH NStZ-RR 1998, 18; BGH NStZ 2000, 388 jeweils m.w.N.).".
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Rechtsprechung
   BGH, 11.01.2000 - 1 StR 633/99   

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BGH, Entscheidung vom 11.01.2000 - 1 StR 633/99 (https://dejure.org/2000,4283)
BGH, Entscheidung vom 11. Januar 2000 - 1 StR 633/99 (https://dejure.org/2000,4283)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Papierfundstellen

  • NStZ 2000, 388
  • StV 2001, 174
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 04.11.1981 - 2 StR 242/81

    Besetzungsrüge im Verhältnis von Erwachsenengericht und Jugendgericht -

    Auszug aus BGH, 11.01.2000 - 1 StR 633/99
    Obwohl dem Vorbringen der Revision nicht entgegensteht, daß in der Hauptverhandlung ein entsprechender Einwand nicht erhoben wurde (BGHSt 30, 260 m.w.N.), hat der Senat die vorgelegten Unterlagen nicht zu prüfen:.
  • BGH, 11.11.1981 - 2 StR 596/81

    Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln - Anwendung

    Auszug aus BGH, 11.01.2000 - 1 StR 633/99
    Sie betrifft nicht nur die gerichtliche Zuständigkeit sondern im Hinblick auf die unterschiedlichen Rechtsfolgen, die das Gesetz für Erwachsene einerseits und Heranwachsende andererseits vorsieht, auch die Anwendung des materiellen Rechts (BGH StV 1982, 101).
  • BGH, 19.06.2007 - 1 StR 105/07

    Strafklageverbrauch

    Ergänzend bemerkt der Senat zum Strafklageverbrauch Das Revisionsgericht ist auch an die Feststellungen des Tatrichters zu Tatzeit und Modalitäten der Zahlungen - insbesondere Zahlbetrag, Zahlungszweck und Zeitpunkt der Zahlungen - gebunden, da es sich hierbei um doppelrelevante Tatsachen handelt (vgl. BGH StV 2001, 174, 175; Hanack in Löwe/Rosenberg, StPO 25. Aufl. § 337 Rdn. 35; Herdegen in KK 5. Aufl. § 244 Rdn. 8; Widmaier in Festschrift für Hanack S. 387, 391).
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