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   BGH, 23.05.2000 - 1 StR 156/00   

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BGH, 23.05.2000 - 1 StR 156/00 (https://dejure.org/2000,2225)
BGH, Entscheidung vom 23.05.2000 - 1 StR 156/00 (https://dejure.org/2000,2225)
BGH, Entscheidung vom 23. Mai 2000 - 1 StR 156/00 (https://dejure.org/2000,2225)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Papierfundstellen

  • NStZ 2000, 496
  • StV 2001, 551
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 30.07.1999 - 1 StR 618/98

    Mindestanforderungen an strafprozessuale Glaubhaftigkeitsgutachten

    Auszug aus BGH, 23.05.2000 - 1 StR 156/00
    a) So ist es in Fällen der vorliegenden Art in aller Regel erforderlich, die Entstehung und Entwicklung der Aussage aufzuklären (BGH, Urteil vom 17. August 1999 - 1 StR 293/99 - BGHSt 45, 164; BGH NStZ 1995, 558; NStZ 1996, 295; StV 1998, 250; StV 1999, 307; NStZ-RR 1999, 108).

    In solchen Fällen ist auch die Aussagemotivation kritisch zu prüfen (vgl. BGHSt 45, 164).

    cc) In diesem Fall wäre auch eine Aussageanalyse anhand von Realitätskriterien wenig aussagekräftig (BGHSt 45, 164).

  • BGH, 25.11.1998 - 2 StR 496/98

    Beweiswürdigung im Fall Aussage gegen Aussage; Strafmilderungsgründe; Langer

    Auszug aus BGH, 23.05.2000 - 1 StR 156/00
    In einem Fall, in dem Aussage gegen Aussage steht und die Entscheidung im wesentlichen davon abhängt, welchen Angaben das Gericht folgt, müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, daß der Tatrichter alle Umstände, die die Entscheidung beeinflussen können, erkannt und in seine Überlegungen einbezogen hat (st. Rspr., vgl. nur BGH NStZ-RR 1999, 108).

    a) So ist es in Fällen der vorliegenden Art in aller Regel erforderlich, die Entstehung und Entwicklung der Aussage aufzuklären (BGH, Urteil vom 17. August 1999 - 1 StR 293/99 - BGHSt 45, 164; BGH NStZ 1995, 558; NStZ 1996, 295; StV 1998, 250; StV 1999, 307; NStZ-RR 1999, 108).

  • BGH, 16.05.1995 - 4 StR 237/95

    Wirksamkeit - Umfang der Rechtskraft - Kindlicher Zeuge - Aussage eines Kindes -

    Auszug aus BGH, 23.05.2000 - 1 StR 156/00
    a) So ist es in Fällen der vorliegenden Art in aller Regel erforderlich, die Entstehung und Entwicklung der Aussage aufzuklären (BGH, Urteil vom 17. August 1999 - 1 StR 293/99 - BGHSt 45, 164; BGH NStZ 1995, 558; NStZ 1996, 295; StV 1998, 250; StV 1999, 307; NStZ-RR 1999, 108).

    Zur erforderlichen Gesamtwürdigung aller Umstände, die die Entscheidung zu beeinflussen geeignet sind, sind die Erkenntnisquellen zur Aussageentstehung auszuschöpfen (vgl. BGH NStZ 1995, 558).

  • BGH, 18.03.2024 - 1 StR 159/22
    In Fällen, in denen Aussage gegen Aussage steht und die Entscheidung allein davon abhängt, welchen Angaben das Gericht folgt, müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, dass der Tatrichter alle Umstände erkannt und in seine Überlegungen einbezogen hat, die die Entscheidung zu Gunsten oder zu Lasten des Angeklagten beeinflussen können (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 23. Mai 2000 - 1 StR 156/00).
  • BGH, 30.01.2018 - 4 StR 284/17

    Urteilsgründe (Anforderungen in Fällen von Aussage gegen Aussage); Vergewaltigung

    a) In einem Fall, in dem - wie im vorliegenden - Aussage gegen Aussage steht und die Entscheidung im Wesentlichen davon abhängt, welchen Angaben das Gericht folgt, müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, dass der Tatrichter alle Umstände, die die Entscheidung beeinflussen können, erkannt und in seine Überlegungen einbezogen hat (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 25. November 1998 - 2 StR 496/98, NStZ-RR 1999, 108; Beschluss vom 23. Mai 2000 - 1 StR 156/00, NStZ 2000, 496, 497).

    Deshalb ist es in derartigen Fällen in der Regel erforderlich, die Entstehung und Entwicklung der betreffenden Aussage im Urteil zu erörtern (BGH, Beschluss vom 23. Mai 2000 aaO; vgl. auch BGH, Beschluss vom 4. Juli 2007 - 2 StR 258/07, StV 2008, 237, Rn. 6).

  • OLG Koblenz, 17.01.2011 - 2 Ss 234/10

    Notwehr: Dauer eines gegenwärtigen Angriffs; Vorliegen eines subjektiven

    In einer solchen Beweissituation - sie war vorliegend aufgrund der berechtigten Zeugnisverweigerung der Zeugin G. zu bejahen - müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, dass der Tatrichter alle Umstände, die die Entscheidung beeinflussen können, erkannt und in seine Überlegungen einbezogen hat (BGH NStZ 2000, 496 mwN; OLG Koblenz NStZ-RR 2005, 79).
  • BGH, 16.05.2002 - 1 StR 40/02

    Beweiswürdigung (Aussage gegen Aussage; verminderter Wert von Anschuldigungen des

    Das gilt vor allem dann, wenn ein Zusammenhang mit familiären Auseinandersetzungen nicht von vornherein auszuschließen ist (BGH NStZ 1999, 45; NStZ 2000, 496).
  • LG Essen, 28.04.2020 - 21 KLs 1/20

    Sexueller Missbrauch eines Kindes

    In Fällen, in denen sich - wie in den vorliegenden - die Aussage von Zeugen und die Einlassung des Angeklagten diametral entgegen stehen und die Entscheidung im Wesentlichen davon abhängt, welchen Angaben das Gericht folgt, müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, dass der Tatrichter alle Umstände, die die Entscheidung beeinflussen können, erkannt und in seine Überlegungen einbezogen hat (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 25. November 1998 - 2 StR 496/98, NStZ-RR 1999, 108; Beschluss vom 23. Mai 2000 - 1 StR 156/00, NStZ 2000, 496, 497).

    Deshalb ist es in derartigen Fällen in der Regel erforderlich, die Entstehung und Entwicklung der betreffenden Aussage im Urteil zu erörtern (BGH, Beschluss vom 23. Mai 2000 aaO; vgl. auch BGH, Beschluss vom 4. Juli 2007 - 2 StR 258/07, StV 2008, 237, Rn. 6).

  • LG Essen, 11.02.2021 - 21 KLs 8/20

    Raub, Sicherungsverwahrung

    In Fällen, in denen sich - wie in den vorliegenden - die Aussage von Zeug*innen und die Einlassung der Angeklagten diametral entgegen stehen und die Entscheidung im Wesentlichen davon abhängt, welchen Angaben das Gericht folgt, müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, dass der Tatrichter alle Umstände, die die Entscheidung beeinflussen können, erkannt und in seine Überlegungen einbezogen hat (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 25. November 1998 - 2 StR 496/98, NStZ-RR 1999, 108; Beschluss vom 23. Mai 2000 - 1 StR 156/00, NStZ 2000, 496, 497).

    Deshalb ist es in derartigen Fällen in der Regel erforderlich, die Entstehung und Entwicklung der betreffenden Aussage im Urteil zu erörtern (BGH, Beschluss vom 23. Mai 2000 aaO; vgl. auch BGH, Beschluss vom 4. Juli 2007 - 2 StR 258/07, StV 2008, 237, Rn. 6).

  • BGH, 23.08.2012 - 4 StR 305/12

    Anforderungen an die Beweiswürdigung beim Vorwurf von Sexualstraftaten (Bedeutung

    In einem Fall in dem Aussage gegen Aussage steht und die Entscheidung allein davon abhängt, welchen Angaben das Gericht folgt, müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, dass der Tatrichter alle Umstände erkannt und in seine Überlegungen einbezogen hat, die die Entscheidung zu Gunsten oder zu Ungunsten des Angeklagten beeinflussen können (BGH, Urteil vom 14. Dezember 2011 - 1 StR 501/11, NStZ-RR 2012, 148, 149; Beschluss vom 15. Januar 2008 - 4 StR 533/07; Beschluss vom 22. Januar 2002 - 5 StR 549/01, NStZ-RR 2002, 146; Beschluss vom 23. Mai 2000 - 1 StR 156/00, NStZ 2000, 496, 497).
  • BGH, 13.04.2011 - 4 StR 7/11

    Sexueller Missbrauch eines Kindes und schwerer sexueller Missbrauch eines Kindes

    Wenn die eine Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchs tragenden Feststellungen, wie regelmäßig und auch im vorliegenden Fall, im Wesentlichen auf den Angaben des Tatopfers aus Anlass verschiedener Vernehmungen im Ermittlungsverfahren sowie auf der Einvernahme als Zeugin in der Hauptverhandlung beruhen, kann eine Wiedergabe des wesentlichen Inhalts der Aussagen etwa bei der polizeilichen Vernehmung und vor dem Ermittlungsrichter zweckmäßig sein, um dem Revisionsgericht eine nähere Überprüfung der Beweiswürdigung zu ermöglichen (BGH, Beschluss vom 23. Mai 2000 - 1 StR 156/00, NStZ 2000, 496).
  • OLG Hamm, 01.09.2020 - 5 RVs 72/20

    Austausch Beweismittel, Darstellungsanforderungen Beweiswürdigung,

    Regelmäßig zu erörtern sind vor allem die Entstehung und Entwicklung der Aussage (BGHSt 45, 164; BGH NStZ 1995, 558; BGH StV 1998, 250; BGH StV 1999, 307; BGH NStZ-RR 1999, 108; BGH, Beschluss vom 23. Mai 2000 - 1 StR 156/00 -, Rn. 10, juris), die Aussagemotivation ( BGHSt 45, 164; BGH, Beschluss vom 23. Mai 2000 - 1 StR 156/00 -, Rn. 10, juris) sowie die Konstanz, der Detailreichtum und Plausibilität der Angaben des Belastungszeugen (BGH, Beschluss vom 07. April 2020 - 4 StR 622/19 -, Rn. 10, juris; BGH StV 2019, 519 (520) m.w.N.; BGH BeckRS 2012, 8650 Rn. 9).
  • BGH, 24.01.2023 - 6 StR 476/22

    Aussage-gegen-Aussage-Konstellation (Urteilsgründe; Beweiswürdigung: Fehlende

    Deshalb ist es in solchen Fällen in der Regel erforderlich, die Entstehung und Entwicklung der betreffenden Aussage im Urteil zu erörtern (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. Mai 2000 - 1 StR 156/00, NStZ 2000, 496, 497; vom 28. April 2022 - 4 StR 299/21, Rn. 8; Urteil vom 7. Februar 2018 - 2 StR 447/17, NStZ-RR 2018, 220, 221; Miebach in FS Joecks, 2018, S. 133, 139 mwN).
  • OLG Frankfurt, 10.01.2008 - 2 Ss 383/07

    Strafverfahren: Pflichtverteidigerbestellung für einen ausländischen Angeklagten

  • OLG Koblenz, 08.12.2004 - 1 Ss 319/04

    Mängel tatrichterlicher Beweiswürdigung im Verfahren wegen sexuellen Missbrauchs

  • BGH, 02.02.2022 - 4 StR 457/21

    Beweiswürdigung (beschränkte Revisibilität; Aussage gegen Aussagen:

  • BGH, 05.09.2002 - 3 StR 263/02

    Beweiswürdigung (Umfang der revisionsgerichtlichen Prüfung); Überzeugungsbildung;

  • BGH, 24.02.2004 - 4 StR 582/03

    Beweiswürdigung bei Aussage gegen Aussage (sexueller Missbrauch; Würdigung der

  • BGH, 16.12.2003 - 5 StR 262/03

    Beweiswürdigung (hohe Anforderungen bei der Situation Aussage gegen Aussage;

  • KG, 10.04.2017 - 161 Ss 173/16

    Strafverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung: Anforderungen an die

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Rechtsprechung
   BGH, 10.05.2000 - 1 StR 181/00   

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Volltextveröffentlichungen (7)

Papierfundstellen

  • NStZ 2000, 496
  • StV 2000, 600 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 29.07.1998 - 1 StR 94/98

    Hinweispflicht des Gerichts bei ungenau abgefasster Anklageschrift (rechtliches

    Auszug aus BGH, 10.05.2000 - 1 StR 181/00
    Diese gewichtigen Gründe sind im Urteil darzulegen (BGHSt 44, 153, 158 f.).
  • BGH, 10.06.2008 - 5 StR 143/08

    Sexueller Missbrauch von Kindern; Vergewaltigung; Beweiswürdigung

    Diese gewichtigen Gründe sind im Urteil darzulegen (vgl. BGHSt 44, 153, 158 f.; BGH NStZ 2000, 496).
  • BGH, 24.07.2001 - 1 StR 263/01

    Vergewaltigung (in der Ehe); Sexuelle Nötigung; Urteilsformel; Beweiswürdigung

    Angesichts der gesamten Beweislage, bei der sich das Landgericht letztlich hinsichtlich der Erkennbarkeit des entgegenstehenden Willens nicht zuletzt auf die konkrete Schilderung von S. S. zum Tatablauf stützt, die Entscheidung also im wesentlichen davon abhängt, welchen Angaben das Gericht folgt, müssen die Urteilsgründe aber erkennen lassen, daß der Tatrichter alle Umstände, die seine Entscheidung beeinflussen können, erkannt und in seine Überlegungen einbezogen hat (st.Rspr., vgl. nur BGH NStZ 2000, 496 lfd.
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