Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 05.06.2000

Rechtsprechung
   BGH, 26.05.2000 - 3 StR 162/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,2445
BGH, 26.05.2000 - 3 StR 162/00 (https://dejure.org/2000,2445)
BGH, Entscheidung vom 26.05.2000 - 3 StR 162/00 (https://dejure.org/2000,2445)
BGH, Entscheidung vom 26. Mai 2000 - 3 StR 162/00 (https://dejure.org/2000,2445)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,2445) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Betäubungsmittel - Handeltreiben - Abgabe - Untersuchungshaft - Einzelstrafe - Zeuge - Identifikation - Verfahrensfehler - Revision - Bewertungseinheit

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § ... 349 Abs. 4; ; StPO § 261; ; StPO § 354 Abs. 1; ; StPO § 358 Abs. 2; ; BtMG § 30 Abs. 1 Nr. 2; ; BtMG § 29 a Abs. 1 Nr. 1; ; BtMG § 29 Abs. 1; ; BtMG § 29 Abs. 3; ; BtMG § 29 Abs. 3 Nr. 1; ; StGB § 73 d; ; StGB § 55; ; StGB § 53 Abs. 2 Satz 1; ; StGB § 53 Abs. 2 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bewertungseinheit beim BtM-Handel; Zweifelssatz bei der nachträglichen Gesamtstrafenbildung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2000, 540
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 10.06.1997 - 1 StR 146/97

    Anforderungen an die Feststellung einer Bewertungseinheit beim Handeltreiben mit

    Auszug aus BGH, 26.05.2000 - 3 StR 162/00
    Die Annahme einer Bewertungseinheit setzt jedoch konkrete Anhaltspunkte dafür voraus, daß bestimmte Einzelverkäufe aus einer einheitlich erworbenen Gesamtmenge herrühren (st. Rspr., vgl. BGH NStZ 1997, 137; NStZ-RR 1997, 344; BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 14).
  • BGH, 24.11.1982 - 3 StR 384/82

    Vollendung der Einfuhr von Haschisch durch Verneinung der Frage der Zollbeamten

    Auszug aus BGH, 26.05.2000 - 3 StR 162/00
    Zu dieser Tat gehören als unselbständige Teilakte im Sinne einer Bewertungseinheit dann aber auch alle späteren Veräußerungsgeschäfte, soweit sie dasselbe Rauschgift betreffen (st. Rspr., vgl. BGHSt 30, 28, 31; 31, 163, 165).
  • BGH, 23.03.1995 - 4 StR 746/94

    Rauschgifthandel - Mehrere Fälle - Unvollständige Sachverhaltsaufklärung - In

    Auszug aus BGH, 26.05.2000 - 3 StR 162/00
    Eine lediglich willkürliche Zusammenfassung ohne ausreichende Tatsachengrundlage kommt dabei nicht in Betracht, auch der Zweifelssatz gebietet in solchen Fällen nicht die Annahme einer einheitlichen Tat (BGH NJW 1995, 2300; Rissing-van Saan in LK 11. Aufl. vor § 52 ff. Rdn. 29 Fn. 101 m.w.Nachw.).
  • BGH, 07.01.1981 - 2 StR 618/80

    Betäubungsmittel - Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Güterumsatz - Teilakte

    Auszug aus BGH, 26.05.2000 - 3 StR 162/00
    Zu dieser Tat gehören als unselbständige Teilakte im Sinne einer Bewertungseinheit dann aber auch alle späteren Veräußerungsgeschäfte, soweit sie dasselbe Rauschgift betreffen (st. Rspr., vgl. BGHSt 30, 28, 31; 31, 163, 165).
  • BGH, 07.08.1996 - 3 StR 69/96

    Zusammenfassung mehrerer Drogenverkäufe zu Tateinheit bei nicht feststellbarem

    Auszug aus BGH, 26.05.2000 - 3 StR 162/00
    Die Annahme einer Bewertungseinheit setzt jedoch konkrete Anhaltspunkte dafür voraus, daß bestimmte Einzelverkäufe aus einer einheitlich erworbenen Gesamtmenge herrühren (st. Rspr., vgl. BGH NStZ 1997, 137; NStZ-RR 1997, 344; BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 14).
  • BGH, 26.10.2015 - 1 StR 317/15

    Gewerbsmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringen Mengen

    Es käme daher lediglich eine willkürliche Zusammenfassung in Betracht, die rechtlich aber nicht zulässig ist (st. Rspr.; BGH, Urteile vom 10. Juni 1997 - 1 StR 146/97, NStZ-RR 1997, 344 und vom 16. November 2005 - 2 StR 296/05, NStZ-RR 2006, 55; Beschlüsse vom 26. Mai 2000 - 3 StR 162/00, NStZ 2000, 540, 541 und vom 29. Mai 2012 - 1 StR 178/12, NStZ-RR 2012, 280, 281).
  • BGH, 02.11.2010 - 1 StR 581/09

    Betäubungsmittelstrafbarkeit beim Versand von Medikamenten ins Ausland

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gehen zwar nicht nur der Erwerb, der Besitz und die Veräußerung, sondern auch die Ausfuhr als rechtlich unselbständige Teilakte des Gesamtgeschehens in der Tatbestandsalternative des Handeltreibens auf, wenn die Tathandlungen - wie hier - insgesamt auf einen Güterumsatz mit Betäubungsmitteln gerichtet sind (st. Rspr., vgl. BGH, Beschluss vom 7. Januar 1981 - 2 StR 618/80, BGHSt 30, 28, 31; BGH, Urteil vom 24. November 1982 - 3 StR 384/82, BGHSt 31, 163, 165; BGH, Beschluss vom 26. Oktober 2005 - GSSt 1/05, BGHSt 50, 252; BGH, Urteil vom 3. Dezember 2008 - 2 StR 86/08, BGHSt 53, 89; BGH, Beschluss vom 26. Mai 2000 - 3 StR 162/00, NStZ 2000, 540; Weber, BtMG, 3. Aufl., § 29 Rn. 449 mwN).
  • BGH, 08.12.2009 - 1 StR 277/09

    Handel mit Gamma-Butyrolacton (GBL) zu Konsumzwecken nach dem Arzneimittelgesetz

    Die Annahme einer Bewertungseinheit setzt aber zumindest konkrete Anhaltspunkte voraus, dass bestimmte Einzelverkäufe aus einer einheitlich erworbenen Gesamtmenge herrühren (BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 20 m.w.N.).
  • BayObLG, 25.09.2002 - 4St RR 80/02

    Betäubungsmitteleigenschaft von Knasterhanf und psilocybinhaltigen Pilzen -

    Dass ein Täter die jeweils veräußerten Kleinmengen einem nie versiegenden, immer wieder aufgefüllten Vorrat ("Silo") entnommen hat, rechtfertigt jedenfalls dann nicht die Annahme einer Bewertungseinheit, wenn über Zeitpunkt und Umfang der Auffüllung nichts konkretes festgestellt werden kann und der Vorrat über einen längeren Zeitraum nicht mehr feststellbaren Veränderungen unterworfen worden ist (vgl. BGH NStZ 2000, 540 [541]).
  • BGH, 02.11.2010 - 1 StR 579/09

    Betäubungsmittelstrafbarkeit beim Versand von Medikamenten ins Ausland

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gehen zwar nicht nur der Erwerb, der Besitz und die Veräußerung, sondern auch die Ausfuhr als rechtlich unselbständige Teilakte des Gesamtgeschehens in der Tatbestandsalternative des Handeltreibens auf, wenn die Tathandlungen - wie hier - insgesamt auf einen Güterumsatz mit Betäubungsmitteln gerichtet sind (st. Rspr., vgl. BGH, Beschluss vom 7. Januar 1981 - 2 StR 618/80, BGHSt 30, 28, 31; BGH, Urteil vom 24. November 1982 - 3 StR 384/82, BGHSt 31, 163, 165; BGH, Beschluss vom 26. Oktober 2005 - GSSt 1/05, BGHSt 50, 252; BGH, Urteil vom 3. Dezember 2008 - 2 StR 86/08, BGHSt 53, 89; BGH, Beschluss vom 26. Mai 2000 - 3 StR 162/00, NStZ 2000, 540; Weber, BtMG, 3. Aufl., § 29 Rn. 449 mwN).
  • BGH, 09.01.2024 - 6 StR 494/23

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Mehrere Fälle des

    Auch der Zweifelssatz gebietet in solchen Fällen nicht die Annahme einer einheitlichen Tat (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Mai 2000 - 3 StR 162/00, Rn. 9; Urteil vom 16. November 2005 - 2 StR 296/05, Rn. 8).
  • BGH, 05.03.2002 - 3 StR 491/01

    Bewertungseinheiten; unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

    Sie hat sich jedoch unter Berufung auf die Entscheidung des Senats in NStZ 2000, 540 f. veranlaßt gesehen, alle 580 (richtig 579, s.o.) Einzelverkäufe jeweils als selbständige Taten abzuurteilen.

    Eine willkürliche Zusammenfassung kommt dagegen nicht in Betracht, auch der Zweifelssatz gebietet in solchen Fällen nicht die Annahme einer einheitlichen Tat (st. Rspr., vgl. BGH NStZ 2000, 540, 541 m.w.N.).

  • BGH, 11.01.2012 - 5 StR 445/11

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Bewertungseinheit;

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist immer dort eine einheitliche Tat des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln anzunehmen, wo ein und derselbe Güterumsatz Gegenstand der strafrechtlichen Bewertung ist (BGH, Beschluss vom 7. Januar 1981 - 2 StR 618/80, BGHSt 30, 28; Urteil vom 23. März 1995 - 4 StR 746/94, BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 4; Beschluss vom 26. Mai 2000 - 3 StR 162/00, BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 20).

    Beschafft sich der Täter eine einheitliche Rauschgiftmenge zur gewinnbringenden Weiterveräußerung, so verwirklicht er den Tatbestand des Handeltreibens auch dann nur einmal, wenn er sie in mehreren Teilmengen absetzt, denn die Akte des Handeltreibens, die sich auf dieselbe Rauschgiftmenge beziehen, bilden eine Bewertungseinheit (BGH, Beschlüsse vom 28. Juni 2011 - 3 StR 485/10 - und vom 26. Mai 2000 - 3 StR 162/00, aaO).

  • BGH, 14.12.2011 - 5 StR 425/11

    Inverkehrbringens von Arzneimitteln zu Dopingzwecken im Sport (Bewertungseinheit;

    a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Bewertungseinheit im Betäubungsmittelstrafrecht, die für die gleichgelagerte Konstellation des Inverkehrbringens von Arzneimitteln entsprechend gilt (BGH, Urteil vom 25. April 2001 - 2 StR 374/00, NJW 2001, 2812, 2815, insoweit in BGHSt 46, 380 nicht abgedruckt), ist eine einheitliche Tat anzunehmen, wenn ein und derselbe Güterumsatz Gegenstand der strafrechtlichen Bewertung ist (BGH, Beschluss vom 7. Januar 1981 - 2 StR 618/80, BGHSt 30, 28; Urteil vom 23. März 1995 - 4 StR 746/94, BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 4; Beschluss vom 26. Mai 2000 - 3 StR 162/00, BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 20).

    Eine lediglich willkürliche Zusammenfassung ohne ausreichende Anhaltspunkte kommt nicht in Betracht; auch der Zweifelssatz gebietet in solchen Fällen nicht die Annahme einer einheitlichen Tat (BGH, Beschluss vom 26. Mai 2000 - 3 StR 162/00, BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 20; Beschluss vom 26. Juli 2001 - 4 StR 110/01, NStZ-RR 2002, 52; Urteil vom 16. November 2005 - 2 StR 296/05, NStZ-RR 2006, 55; Beschluss vom 2. September 2010 - 2 StR 388/10).

  • BGH, 29.06.2016 - 2 StR 586/15

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

    Der bloße Umstand, dass bei jedem Neukauf noch Reste der vorangegangenen Lieferung vorhanden waren, die mit dem neuerworbenen Rauschgift vermischt wurden, verbindet nicht sämtliche Ankäufe zu einer einheitlichen Vorratsmenge (BGH, BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 20).

    Deshalb führt auch das wiederholte Auffüllen eines Betäubungsmittelvorrats nicht zur Verklammerung der Erwerbsakte zu einer Bewertungseinheit (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Mai 2000 - 3 StR 162/00, NStZ 2000, 540 f.).

  • BGH, 07.08.2018 - 3 StR 345/17

    Verfassungsrechtliche Bedenken hinsichtlich der (ehemaligen) Strafvorschriften

  • BGH, 21.08.2012 - 2 StR 277/12

    Voraussetzungen der Bewertungseinheit beim unerlaubten Handeltreiben mit

  • BGH, 05.12.2002 - 3 StR 297/02

    Heranwachsender (Entwicklungskräfte; echte Chance auf eine positive Entwicklung;

  • BGH, 07.03.2017 - 5 StR 38/17

    Rechtsfehlerhaft unterbliebene Annahme einer Bewertungseinheit beim Handeltreiben

  • KG, 07.02.2022 - 2 Ws 11/22

    Bewertungseinheit beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

  • BGH, 02.11.2010 - 1 StR 580/09

    Betäubungsmittelstrafbarkeit beim Versand von Medikamenten ins Ausland

  • BGH, 27.03.2012 - 5 StR 121/12

    Fehlerhafte Einbeziehung von Mitschriften aus Telekommunikationsüberwachung in

  • OLG Düsseldorf, 30.01.2001 - 2b Ss 359/00

    Tatbegriff bei Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Strafschärfung bei nicht

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BVerfG, 05.06.2000 - 2 BvR 566/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,2299
BVerfG, 05.06.2000 - 2 BvR 566/00 (https://dejure.org/2000,2299)
BVerfG, Entscheidung vom 05.06.2000 - 2 BvR 566/00 (https://dejure.org/2000,2299)
BVerfG, Entscheidung vom 05. Juni 2000 - 2 BvR 566/00 (https://dejure.org/2000,2299)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,2299) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde - Betätigungsverbot - Verein - Substantiierung - Begründung - Strafverfahren - Willkür - Parteiverbot

  • Judicialis

    BVerfGG § 93b; ; BVerfGG § ... 93a; ; BVerfGG § 93a Abs. 2; ; BVerfGG § 23 Abs. 1 Satz 2; ; BVerfGG § 23 Abs. 1 Satz 2 1. Halbsatz; ; BVerfGG § 92; ; BVerfGG § 90 Abs. 1; ; BVerfGG § 42; ; BVerfGG § 47; ; VereinsG § 20 Abs. 1 Nr. 4; ; VereinsG § 18 Satz 2; ; VereinsG § 3 Abs. 1; ; VereinsG § 14 Abs. 1; ; ZPO § 114; ; GG Art. 103 Abs. 2

  • rechtsportal.de

    Hinreichende Bestimmtheit der Strafnormen nach dem VereinsG

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen strafrechtliche Verurteilung wegen Unterstützung der PKK

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen strafrechtliche Verurteilung wegen Unterstützung der PKK

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 3637
  • NStZ 2000, 540
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 15.06.1989 - 2 BvL 4/87

    Vereinsverbot

    Auszug aus BVerfG, 05.06.2000 - 2 BvR 566/00
    Die den fachgerichtlichen Entscheidungen zugrunde liegende Auffassung, der Beschwerdeführer habe mit seiner Betätigung dem strafbewehrten Verbot nach §§ 20 Abs. 1 Nr. 4 in Verbindung mit 18 Satz 2 VereinsG zuwider gehandelt (vgl. insbesondere BGHSt 42, 30 ; ferner BGHSt 43, 41 ; BGHR, VereinsG, § 20 Abs. 1 Nr. 4 Dritthandeln 1, 3, 4 und Tatmehrheit 1), überschreitet nicht die vom möglichen Wortsinn des Gesetzes markierte, nach Art. 103 Abs. 2 GG (vgl. auch § 1 StGB) zu wahrende Grenze zulässiger richterlicher Auslegung (vgl. BVerfGE 64, 389 ; 71, 108 ; 80, 244 ).

    Dazu gehören jedenfalls bei Personen, die - wie der Beschwerdeführer - entweder dem verbotenen Verein als Mitglied angehören oder in dessen Auftrag tätig werden, die Propagandatätigkeit und die Unterstützung durch Spendensammlungen (vgl. zur Zuwiderhandlung gegen ein Parteiverbot nach den durch § 28 VereinsG aufgehobenen Regelungen in den §§ 42, 47 BVerfGG a.F. bereits BVerfGE 25, 44 ; ferner - für § 20 Abs. 1 Nr. 1 VereinsG - BVerfGE 80, 244 sowie BGH a.a.O.).

  • BGH, 24.01.1996 - 3 StR 530/95

    Verwendung oder Verbreitung von Kennzeichen eines von einem vollziehbaren

    Auszug aus BVerfG, 05.06.2000 - 2 BvR 566/00
    Die den fachgerichtlichen Entscheidungen zugrunde liegende Auffassung, der Beschwerdeführer habe mit seiner Betätigung dem strafbewehrten Verbot nach §§ 20 Abs. 1 Nr. 4 in Verbindung mit 18 Satz 2 VereinsG zuwider gehandelt (vgl. insbesondere BGHSt 42, 30 ; ferner BGHSt 43, 41 ; BGHR, VereinsG, § 20 Abs. 1 Nr. 4 Dritthandeln 1, 3, 4 und Tatmehrheit 1), überschreitet nicht die vom möglichen Wortsinn des Gesetzes markierte, nach Art. 103 Abs. 2 GG (vgl. auch § 1 StGB) zu wahrende Grenze zulässiger richterlicher Auslegung (vgl. BVerfGE 64, 389 ; 71, 108 ; 80, 244 ).

    Denn Ausgangspunkt für die nähere Bestimmung des Verhaltens, das vom Begriff der Zuwiderhandlung in § 20 Abs. 1 Nr. 4 VereinsG umfasst wird, kann - wie in anderen Fällen verwaltungsakzessorischer Strafvorschriften - auch das (verwaltungsrechtliche) Betätigungsverbot selbst sein, wobei sich das strafrechtlich bewehrte Verbot nur an Personen richten kann, durch die der nicht handlungsfähige Verein im Inland tätig wird (vgl. BGHSt 42, 30 ).

  • BVerfG, 05.07.1983 - 2 BvR 200/81

    Auslegung des Waffenrechts vor dem Hintergrund des Grundsatzes "nulla poena sine

    Auszug aus BVerfG, 05.06.2000 - 2 BvR 566/00
    Die den fachgerichtlichen Entscheidungen zugrunde liegende Auffassung, der Beschwerdeführer habe mit seiner Betätigung dem strafbewehrten Verbot nach §§ 20 Abs. 1 Nr. 4 in Verbindung mit 18 Satz 2 VereinsG zuwider gehandelt (vgl. insbesondere BGHSt 42, 30 ; ferner BGHSt 43, 41 ; BGHR, VereinsG, § 20 Abs. 1 Nr. 4 Dritthandeln 1, 3, 4 und Tatmehrheit 1), überschreitet nicht die vom möglichen Wortsinn des Gesetzes markierte, nach Art. 103 Abs. 2 GG (vgl. auch § 1 StGB) zu wahrende Grenze zulässiger richterlicher Auslegung (vgl. BVerfGE 64, 389 ; 71, 108 ; 80, 244 ).
  • BVerfG, 23.10.1985 - 1 BvR 1053/82

    Anti-Atomkraftplakette

    Auszug aus BVerfG, 05.06.2000 - 2 BvR 566/00
    Die den fachgerichtlichen Entscheidungen zugrunde liegende Auffassung, der Beschwerdeführer habe mit seiner Betätigung dem strafbewehrten Verbot nach §§ 20 Abs. 1 Nr. 4 in Verbindung mit 18 Satz 2 VereinsG zuwider gehandelt (vgl. insbesondere BGHSt 42, 30 ; ferner BGHSt 43, 41 ; BGHR, VereinsG, § 20 Abs. 1 Nr. 4 Dritthandeln 1, 3, 4 und Tatmehrheit 1), überschreitet nicht die vom möglichen Wortsinn des Gesetzes markierte, nach Art. 103 Abs. 2 GG (vgl. auch § 1 StGB) zu wahrende Grenze zulässiger richterlicher Auslegung (vgl. BVerfGE 64, 389 ; 71, 108 ; 80, 244 ).
  • BGH, 09.04.1997 - 3 StR 387/96

    Verstoß gegen ein vereinsrechtliches Betätigungsverbot durch Veröffentlichung von

    Auszug aus BVerfG, 05.06.2000 - 2 BvR 566/00
    Die den fachgerichtlichen Entscheidungen zugrunde liegende Auffassung, der Beschwerdeführer habe mit seiner Betätigung dem strafbewehrten Verbot nach §§ 20 Abs. 1 Nr. 4 in Verbindung mit 18 Satz 2 VereinsG zuwider gehandelt (vgl. insbesondere BGHSt 42, 30 ; ferner BGHSt 43, 41 ; BGHR, VereinsG, § 20 Abs. 1 Nr. 4 Dritthandeln 1, 3, 4 und Tatmehrheit 1), überschreitet nicht die vom möglichen Wortsinn des Gesetzes markierte, nach Art. 103 Abs. 2 GG (vgl. auch § 1 StGB) zu wahrende Grenze zulässiger richterlicher Auslegung (vgl. BVerfGE 64, 389 ; 71, 108 ; 80, 244 ).
  • BGH, 10.09.1999 - 3 StR 224/99

    Verwerfung der Revision; Mangelhafte Revisionsbegründung

    Auszug aus BVerfG, 05.06.2000 - 2 BvR 566/00
    a) den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 10. September 1999 - 3 StR 224/99 -,.
  • BVerfG, 20.05.1998 - 2 BvR 1385/95

    Keine Verletzung von GG Art 103 Abs 2 durch eine strafgerichtliche Verurteilung

    Auszug aus BVerfG, 05.06.2000 - 2 BvR 566/00
    Für den Normadressaten muss dann wenigstens das Risiko einer Bestrafung erkennbar sein (BVerfG a.a.O.; zusammenfassend auch Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Mai 1998 - 2 BvR 1385/95 - = NJW 1998, S. 2589 f.).
  • BVerfG, 14.01.1969 - 1 BvR 553/64

    Durchsetzung von Parteiverboten

    Auszug aus BVerfG, 05.06.2000 - 2 BvR 566/00
    Dazu gehören jedenfalls bei Personen, die - wie der Beschwerdeführer - entweder dem verbotenen Verein als Mitglied angehören oder in dessen Auftrag tätig werden, die Propagandatätigkeit und die Unterstützung durch Spendensammlungen (vgl. zur Zuwiderhandlung gegen ein Parteiverbot nach den durch § 28 VereinsG aufgehobenen Regelungen in den §§ 42, 47 BVerfGG a.F. bereits BVerfGE 25, 44 ; ferner - für § 20 Abs. 1 Nr. 1 VereinsG - BVerfGE 80, 244 sowie BGH a.a.O.).
  • VerfG Brandenburg, 16.06.2023 - VfGBbg 16/23

    Begründungsanforderungen; Unterlagen

    Auszug aus BVerfG, 05.06.2000 - 2 BvR 566/00
    b) das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 12. November 1998 - 5/23 KLs 50 Js 29086.1/97 -.
  • BVerfG, 26.09.2006 - 1 BvR 605/04

    Strafrechtliche Ahndung einer "Selbstbezichtigung" von PKK-Sympathisanten als

    bb) § 20 Abs. 1 Nr. 4 VereinsG verstößt nicht gegen das Bestimmtheitsgebot aus Art. 103 Abs. 2 GG (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 5. Juni 2000 - 2 BvR 566/00 -, NStZ 2000, S. 540; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats, NVwZ 2002, S. 709 ).

    § 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 VereinsG enthält in Verbindung mit § 14 Abs. 3 Satz 1 sowie § 18 Satz 2 VereinsG eine diesen Anforderungen genügende Beschreibung der mit Strafe bedrohten Verhaltensweisen (vgl. BVerfGE 80, 244 zu § 20 Abs. 1 Nr. 1 VereinsG; BVerfG, NStZ 2000, S. 540; NVwZ 2002, S. 709 ; BGH, NJW 2002, S. 2190 ).

    Eine Art. 103 Abs. 2 GG berücksichtigende Auslegung des § 20 Abs. 1 Nr. 4 VereinsG erfordere eine Beschränkung auf ein unter dem Gesichtspunkt der Verbotsgründe potenziell erhebliches Verhalten (vgl. BGH NJW 2002, S. 2190 , unter Verweis auf BVerfG, NStZ 2000, S. 540).

    Ausgangspunkt der strafrechtlichen Bewertung von Zuwiderhandlungen ist - wie in anderen Fällen verwaltungsakzessorischer Strafvorschriften auch - das verwaltungsrechtliche Betätigungsverbot selbst (vgl. BGHSt 42, 30 ; BVerfG, NStZ 2000, S. 540).

    Nach dieser Rechtsprechung wird von der Strafbarkeit nur solches Verhalten erfasst, das gerade unter dem Gesichtspunkt der konkreten Verbotsgründe erheblich ist (vgl. BVerfG, NVwZ 2002, S. 709 ; NStZ 2000, S. 540).

  • BVerwG, 15.03.2005 - 1 C 26.03

    Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis, Ausweisungsgründe, Verbrauch von

    Er hat sich unter Ausschöpfung aller ihm von Amts wegen zur Verfügung stehenden Ermittlungsmöglichkeiten davon zu überzeugen (§ 86 Abs. 1, § 108 Abs. 1 VwGO), ob die Klägerin einen objektiv tatbestandsmäßigen Rechtsverstoß im Sinne der strafgerichtlichen Rechtsprechung namentlich zu § 20 Abs. 1 Nr. 4 VereinsG begangen hat (vgl. zuletzt etwa BVerfG, Kammer-Beschlüsse vom 15. November 2001 - 1 BvR 98/97 - NVwZ 2002, 709, - 1 BvR 2180/98 - NVwZ 2002, 711 und - 1 BvR 289/00 - NVwZ 2002, 712 sowie vom 5. Juni 2000 - 2 BvR 566/00 - NStZ 2000, 540; BGH, Urteile vom 27. März 2003 - 3 StR 377/02 - NJW 2003, 2621 und vom 21. November 2002 - 3 StR 299/02 - Strafverteidiger Forum 2003, 165, Beschluss vom 17. März 1999 - 3 StR 637/98 - NStZ 1999, 411, Urteil vom 26. August 1998 - 3 StR 259/98 - NStZ 1999, 38, Beschlüsse vom 4. Februar 1998 - 3 StR 269/97 - NStZ-RR 1998, 217, vom 14. Januar 1998 - 3 StR 667/97 - NStZ-RR 1998, 286 und vom 19. November 1997 - 3 StR 574/97 - BGHSt 43, 312, Urteil vom 24. Januar 1996 - 3 StR 530/95 - BGHSt 42, 30; jeweils m.w.N.).
  • BVerfG, 15.11.2001 - 1 BvR 98/97

    Keine Verletzung von GG Art 5 Abs 1 S 1, Art 103 Abs 2 durch strafgerichtliche

    Diese Konkretisierung gewährleistet, dass der Bürger die Grenzen der Strafbarkeit seines Handelns voraussehen kann (vgl. BVerfG, 3. Kammer des Zweiten Senats, NStZ 2000, S. 540).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.11.2000 - 8 A 1973/97

    Erhaltung des Baumbestandes auf einem Nachbargrundstück; Einstufung

    BVerfG, Beschluss vom 3. Juli 1973 - 1 BvR 153/69 -, BVerfGE 35, 348 (358 f.); Beschluss vom 23. April 1974 - 1 BvR 6/74 und 2270/73 -, BVerfGE 37, 132 (142); Beschluss vom 24. November 1981 - 2 BvL 4/80 -, BVerfGE 59, 104 (114); Beschluss vom 8. März 2000 - 1 BvR 1127/96 -, FamRZ 2000, 943; vgl. zum Strafrecht auch: BVerfG, Beschluss vom 26. April 2000 - 2 BvR 188/99 und 1 BvR 1892/99 -, Juris- Dokument KVRE 2948/0001; Beschluss vom 5. Juni 2000 - 2 BvR 566/00 -, NStZ 2000, 540.
  • BGH, 05.03.2002 - 3 StR 514/01

    Zuwiderhandeln gegen ein vereinsrechtliches Betätigungsverbot für eine

    Eine Art. 103 Abs. 2 GG berücksichtigende Auslegung des Straftatbestandes des § 20 Abs. 1 Nr. 4 VereinsG erfordert eine Beschränkung auf ein unter dem Gesichtspunkt der Verbotsgründe potentiell erhebliches Verhalten, das auf die verbotene inländische Tätigkeit des betroffenen Vereins bezogen und konkret geeignet ist, eine für den die verbotene Vereinstätigkeit (im Inland!) vorteilhafte Wirkung zu erzielen (BVerfG NStZ 2000, 540; BGHSt 42, 30, 36).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht